IDEE UND WIRKLICHKEIT 285 und Kultur erzeugt. Die Stadt vollzieht die Auflösung des Mittelalters überhaupt. Die deutsche mittelalterliche Stadt ist weder die JtoXi? noch die civitas der Antike. Sie ist zwar selbst ein geschlossenes Gemeinwesen, aber ihre Bürgerschaft führt ein in eigenen Genossenschaften sich regelndes Leben. Der einzelne Bürger in der Genossenschaft und diese selbst behaupten eine recht liche Eigensphäre, werden aber dem Dienst des einheitlichen Gemeinwohls eingeordnet und an Verfolgung gemeinschafts schädigender Zwecke gehindert. Solange in den Städten das patriarchahsche Verhältnis der Uber- und Unterordnung und der Geist genossenschafthcher und pietätvoller Solida rität herrschte, solange die Stadt noch halbagrarische Ge werbestadt war, konnte von einem Vergleich mit der anti ken Stadt nicht die Rede sein. Die italienische Stadt ist im Kampfe gegen das Lehensrecht ihrer bischöfhchen und päpstlichen Herren am römischen Recht orientiert. Hier entwickelt sich die Geldwirtschaft am frühesten, die Kaufherren und Bankiers, zu denen sich man che Adelige hielten, gestalteten die oberitalienischen Städte zu freien Repubhken mit freiem Vereins- und Verwaltungs recht. In Frankreich und Deutschland führten die Städte einen ähn lichen Kampf gegen ihre weltlichen und geistlichen adeligen Lehensherren um die Selbständigkeit des Gewerbes und die freie Selbstverwaltung. War man in den Zeiten feindlicher Einfälle in die festen Orte geflüchtet und hatte man solche zum Schutze angelegt, so wurde doch das für die Stadt als Stadt Charakteristische der Markt in dem befestigten Orte. Kaufleute, Handwerker, Gewerbetreibende bildeten dort eigene Gemeinden mit eigenem Gerichts- und Kirchenbezirk. Der königliche Schutz, den die deutschen Gewerbe- und Marktstädte genossen, brachte dem König und später den Territorialherren Gewinn, förderte aber gleichzeitig die sich konsolidierenden und in zähem Kampf ihre Unabhängigkeit verfolgenden Städte. Auch in Deutschland entwickelten sie sich, wenn auch in geringerem Teil, zu städtischen Republi-