292 VIERTER TEIL zwingt und so eine gewaltige Macht ausübt auf die Perso nen wie auf das Einkommen. Nur die großen Kaufmanns gilden bleiben vom Zunftzwang frei, aber die meisten Groß händler waren zugleich Kleinhändler und Gewerbetreiben de, die als solche zünftig organisiert waren. Einen eigent lichen Stand von Großkaufleuten gab es daher nicht, den Großhandel betrieben die Handelsgesellschaften, an denen sich zugleich Angehörige anderer Stände neben den Klein händlern und Gewerbetreibenden beteiligten. Die Zünfte haben weiterhin den Gruppenegoismus nicht verhüten können. Auch Gierke muß — wenigstens für die Zeit des Niederganges — feststellen: »Unfähig, die Schran ken des Ständewesens, das es vielmehr nur schroffer gestal tet, zu durchbrechen, außerstande vor allem, den Bauern stand in die Bewegung hineinzuziehen, beginnt es [das zünf tige Genossenschaftswesen] schließlich, in den einmal fest gestellten Formen zu erstarren, und vermag so einer neuen, auf die Nivelherung der Stände, auf die Verschmelzung von Stadt und Land und auf eine größere konzentrierte Staats einheit hinarbeitenden Macht nicht zu widerstehen.« Die Landeshoheit der Fürsten überwand die Zunft und ihre Macht, aber sie setzte eben eine neue Herrschaft an Stelle der Zunftherrschaft. Die Zünfte hielten sich nicht nur ab geschlossen in sich selbst, ihr Blickfeld reichte auch nicht über die eigene, als geschlossenen Wirtschaftsbezirk sich ein kapselnde Stadt hinaus, und manche kleineren Städte hatten zudem kein ausgebildetes Zunftwesen. Weiter reichte der Blick der genossenschaftlichen Handelsgesellschaften, der Hansa zumal. Hier konnte der Untemehmergeist seine Pflege finden. Aber auch sie teilten mit den Zünften den Charak ter der Interessenvereinigungen und hatten als solche den eigenen wirtschaftlichen Nutzen, ihren »Gewinn«, im Auge. Wohl hat die Zunft Anteil am Stadtregiment gesucht und in schweren und langen Auseinandersetzungen mit den Ge schlechtern im vierzehnten Jahrhundert endhch auch er kämpft, aber auch dieses Ringen entsprang nicht bloß ide alen korporativen Ideen der Eingliederung in das Ganze der