NEUE ZEIT 3ii Kirche und der Staat, selbst die mächtigsten Förderer der Geldwirtschaft und des frühkapitalistischen Geistes wurden, daß sie somit zur Entformung der von ihnen erbauten und gehüteten Einheit Wesen thches beitrugen und so einem» Gei ste« denWeg bahnen halfen, der seiner Tendenz und seinen Möglichkeiten nach dem widersprach, was Staat und Kirche des Mittelalters in der mittelalterlichen Gesellschaft errichtet hatten. Das entsprang nicht bösem Willen, sondern wirt schaftlichem Zwang, wie denn seit dem Einbruch des kapi talistischen Geistes die Wirtschaft einer der mächtigsten ge schichtsbildenden Faktoren geworden und die kapitalistische Wirtschaft das immer beunruhigende und revolutionierende Moment seit diesem Einbruch geblieben ist. Die Geldwirtschaft ist auf Kredit angewiesen, mit dem sie arbeitet. Gerade diesem aber hatte die Kirche durch das patristisch-mittelalterliche Zinsverbot die wirtschaftliche Wirksamkeit unterbunden. Auch Kulturhistoriker, die, wie Steinhausen, dem kirchlichen Mittelalter reserviert gegen überstehen, sehen in diesem Verbot den »großen Grundsatz« der Kirche. In die kirchliche Wirtschaftsethik mit ihrem Ideal des ständischen Aufbaues von Wirtschaft und Gesell schaft und des standesmäßigen Lebensunterhaltes war das Zinsverbot als ethisches Prinzip eingegangen. Die Kirche hielt es auch dann noch aufrecht, als die Geldwirtschaft längst eine andere Wirtschaftsbasis geschaffen hatte, die ohne Kreditzins nicht auskommen konnte, wollte sie sich nicht den Lebensnerv durchschneiden. Sie hielt an einem Verbote fest, das zur Zeit vorwiegender Naturalwirtschaft erlassen war, als man mit geliehenem Geld noch kein weiteres Geld verdienen wollte, sondern Geld nur lieh, um Konsumtions güter zum eigenen Lebensbedarf zu kaufen. Da konnte das Zinsnehmen als »Wucher«, als Ausnutzung fremder Lebens not erscheinen. Auch Luther noch hat in aller Strenge den Zins ebenso verpönt, wie er den »gerechten Preis« forderte. Aber auch ökonomisch hatte dieses Verbot in der Natural wirtschaft den bedeutungsvollen Sinn der Verhütung der unter diesen Verhältnissen nur schädlichen Kapitalansamm-