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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.11.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-11-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186811235
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18681123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18681123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-11
- Tag1868-11-23
- Monat1868-11
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.11.1868
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» Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W S28. Montag den 23. November. 18K8. Nach §. 8 de- Gesetze-, die Wahl von Gericht-schöffen rc. beir. vom 1. Oktober 1868, müffen Gesuche um Befreinun -O« SchÜffeudteufte, soweit sie nach §. 4 und b desselben Gesetze- zulässig sind, binnen einer bekannt zu machenden Frist -e! deren Derlnft schriftlich angebracht werden. Dabei ist besonder- zu bemerken, daß deshalb, weil Jemand seine Berufung zum Geschwornenamte abgelehnt hat. noch nicht seine Berufung zum Schöffenamte für abgelehnt zu betrachten ist und daß daher derjenige, welcher die letztere abzulehnen gemeint ist, die- btnuen der obgedachten Frist auch dann zu bewirken hat, wenn von ihm bereit- die Berufung zum Geschwornenamte abgelehnt wor den ist. Diejenigen in den Urlisten der Stadt Leipzig, sowie der umliegenden Dörfer Reudnitz, Anger, Grotteudorf, Ren- renduitz, VolkmarSdorf, Thonberg-Strafteahünser, Gonuewitz, Liudeuau, Plagwitz, Gohlis, Gntritzfch und Reuschöuefeld ausgezeichneten Personen, welche ein.solche-BefteiungSgesuch anzubringen gedenken, wollen daher dasiel de bisnen 14 Tagen und längsten- de« S. Deeember d. IS. bei dem Unterzeichneten Director de- hiesigen Bezirksgerichte- schriftlich und resp. gehörig bescheinigt, einreichen, außerdem aber ge- köFntg Gesucht keM Rücksicht genommen werde. UebriaenS sind nachstehend die einschlagenden Bestimmungen der Gesetze vom 14. September und 1. October d. I. abgedruckt. Leipzig, den 21. November 1868. Das Direktorin« deS Bezirksgerichtes, vr. LuciuS. Gesetz vom 14. September 1868, K. S. Ablehnen können da- Amt eine- Geschworncn: 1) Personen, welche zur Zeit der Bildung der Urliste das 60. Lebensjahr zurückgelegt haben oder vor Beginn de- Jahre-, für welche- die Geschwornenlifte aufgestellt ist, zurücklegen werden, 2) Mitglieder deS Reichstags oder des Landtags für die Dauer ihrer Wahl, 3) Geistliche aller Religionen und Confessionen, welche sich nicht mehr im Amte befinden, 4) Staat-- und Communalbeamte und Lehrer an öffentlichen Bildung-anstalten ohne Unterschied, dafern ihre Unentbehrlich keit im Dienste von der Vorgesetzten Dienstbehörde bezeugt wird, ü) Aerzte und Apotheker, die keinen Gehülfen haben, 6) Diejenigen, welche nach ihrem geringen Einkommen die durch das Geschwornenamt auferlegten Kosten nicht tragen können und darüber ein Zeugniß der Obrigkeit vorlegen, 7) gebrechliche und mit längerer Krankheit behaftete Personen, deren Zustand die Uebernahme des Geschwornenamt- nicht zuläßt, wenn solche- vom BezirkSarzte bescheinigt wird. Die vorstehend unter 1) und 3) genannten Personen können da- Geschwornenamt für immer in einer Eingabe an den Stadl rath oder Gemeindevorstand ihre- Wohnortes ablehnen. Gesetz vom 1. October 1868, H. 4. Diejenigen, welche da- Geschwornenamt zeitweilig oder für immer nach §. 5 de- Gesetze- vom 14. September 1868 abzulehuen berechtigt sind, können ebenso da- Amt eine- GerichtSschöffen in einer Eingabe an daS Bezirksgericht ablehnen. Holzauktion. ARoutag den 30. d. M. Vormittags von 0 Uhr an sollen im Gonnewitzer Revier, und zwar in den sog. sieben Ackern am Bayerischen Tiseubahndamm in der Nähe der hohen Brücke, mehrere Hundert Laug- und Abraumhanfeu gegen Anzahlung von 1 Thaler für jeden Haufen und unter den übrigen, im Termine durch öffentlichen Anschlag an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 19. November 1868. DeS RathS Forft-Deputation. Universität. Akademische Schleiermacherfeier. —g—Leipzig, 21. November. Boa 11 Uhr bis eine Stunde nach Mittag fand in der Aula de- Augusteum- die solenne Ge- dächtnißfeier deS 100jährigenGeburt-tage-von F. D. E. Schleier macher statt, eingeleitet von einem Hymnu- (nach Psalmen), componirt von B. Klein, und beschlossen durch Felix MendelS- sohn-Bartholdy'S frische- „Gloria", Beides vortrefflich au-gesührt von dem UniversitäiSgesangverein „PauluS", unter Leitung Vr. Hermann Langer'-. Festredner war der derzeitige theologische Dekan, Professor vr. Kahn iS. DaS Auditorium war ganz außerordentlich zahl reich, da- Lehrercollegium der Hochschule, die Studirevden, viele Geistliche, angesehene Privatpersonen, sogar Militair- wohnten der Feier von Anfang bi- zu Ende bei, ein höchst redender BeweiS von dem sympathischen Ansehen, da- der berühmte Theolog-Philosoph von Berlin noch heute in der Nation unbestritten genießt. ES ist unserer theologischen Facultät wahrlich ganz absonder lich hoch anzurechnen, daß sie eS war, die unter den Schwester- Hochschule« m Deutschland die SLcularsrier anregte, unbekümmert um Hengstenberg- unausbleibliche- Anathema, auf welche- die lntwort de- vorigen Dechanten unserer Facultät nicht Superintendent vr. Lechler erwiderte: „Ihren lutherischen Charakter glaubte unsere Facultät durch eine Schleiermacher- Feier und durch die bezüglich derselben gestellte Anfrage um so weniger zu verleugnen, als die lutherische Kirche und Theologie so gut wie die reformirte und unirte einem Schleiermacher für die tiefgehenden und vielseitigen Anregungen, die von ihm auSgegangen sind, unvergänglichen Dank und ein Andenken im Sinne von Hebräer 13, 7 schuldet." Mit letzterem Spruch, welcher da lautet: „ Gedenket au Cure Lehrer, die Euch da- Wort Gotte- gesagt haben, welcher Ende schauet au, und folget ihrem Glauben nach", schloß der Redner vr. Kahn iS seine anderthalbstündige Rede und wird damit für die Verehrer SchleiermacherS nur da- ausgesprochen haben, was sie im innersten Herzen fühlen. Im Ganzen war die Rede eine nüchterne Würdigung SchleiermacherS und zeigte sich al- solche gleich im Eingänge an, indem Redner von vornherein bekannte einen andern Standpunct einzunehmeu und nicht in die Meinung Derjenigen einstimmen zu können, welche in Schleiermacher den größten Theologen seiner Zeit erblicken. Seit Schleiermacher- Tode seien Bewegungen eingeireten, welche über ihn hiuau-giugeu, owohl nach recht-, al- nach link-, wohl aber gipfelte Redner ein Unheil über den seit 1834 abgeschiedenen Jubilar al- de» begabtesten, de» vielseitigsten, de» einflußreichsten unter alle» Theologen der Neuzeit.
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