«>2« Fair , Fak ^ Fär Preise ältuiffr Aasten; vpiuner bhaster. d. M. M loco G.; Fester. G.; G.; pr. i EE» Februar mau, S. K >. 47S/,r j. Nr,; nbr. 50; j. S'/i.r en Kund ähr 3000 oelche sich eipMr Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Ratbs der Stadt Leipzig. w« 338.' Donnerstag den 3. December. 1868. Stadtverordncten-Wahl. Die Abstimmung der Herren Wahlmänner findet Montag, den 7. dies. Mon. Vormittags von 10 bis > Uhr — nicht, wie die Bekanntmachung vom 26. Nov. d. I. in Folge Druckfehler- angiebt, von 10 bi- 12 Uhr — und Nachmittags von 4 bis 6 Uhr Statt. Leipzig, den 2. December 1868. Der Ratb der Stadt Leipzig. . vr. Koch.! Schleißner. Bekanntmachung. Dem hiesigen Bürger Herrn Friedrich Wilhelm Fischer ist von unS am heutigen Tage auf sein Ansuchen Concession zur Betreibung von Agenturgeschäften, insbesondere Bermittelungen de- Kaufe-, Verkaufs und Tausche- von Grundstücken, sowie Beschaffung von Hypotheken erchetlt worden. Leipzig, den 28. November 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. Ier vr. Koch. Jerusalem. Bekanntmachung. Herr Carl Otto Wilisch ist heute als Rathsreferendar verpflichtet und eingewiesen worden. Leipzig, am 1. December 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Bon den der Stadtcommun gehörigen sog. Heyderwiese« bei Connewitz soll die Ende dieses Jahres pachtfrei werdende Abtheilung 3 mit 2 Acker IVO lDR. Flächeninhalt anderweit auf die neun Jahre 1800 bis mit 1877 an den Meistbietenden verpachtet werden und fordern wir Pachtlustige hierdurch auf, Donnerstag den 10. December d. I. Vormittags 11 Uhr sich an RathSstelle einzufinden und ihre Pachtgebote zu thun. Die Liciiations- und Verpachtungsbedingungen liegen in der Marstall-Expedition im IohanniShospitale zur Einsicht aus, wo ' auch sonst etwa gewünschte Auskunft ertheilt werden wird. Leipzig, den 30. November 1868. DeS RatheS der Stadt Leipzig Oekonomie-Deputation. Holz - Auktion. Mittwoch am St. d. MtS. Vormittag- von O Uhr an sollen im Kuhthurmer Revier, und zwar an der sog. Linie und dem Sckleußiger Wege mehrere Hundert Lang- und Abraumhaufen gegen Bezahlung von 1 Thaler für jeden Haufen und unter den übrigen, im Termine durch öffentlichen Anschlag an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. — Leipzig, am 1. December 1868. DeS Raths Forst-Deputation. Bekanntmachung. Die öffentliche Mischung der Nummern 75. Königlich Sächsischer LandeS-Lotterie, sowie der Gewinne 1. Elaste erfolgt Sonnabend den 5. December d. I. NackmiltagS 3 Uhr in dem Ziehungssaale, Iohannißgasse Nr. 28, 1. Etage, wobei eS jedem Anwesenden fieisteht, sich von den für diese Lotterie bestimmten 85,000 Loosen vor deren Mischung beliebige Nummern vorzeigen zu lasten. Von den für die 1. bi- mit 4. Elaste dieser Lotterie planmäßig auSgeworfenen Nummern und Gewinnen von je 3000 Stück weiden an jedem der betreffenden 4 ZiehungStage Vormittag- von 8 Uhr an 2000 Nummern und Gewinne, Nachmittag- - 2 - - 1000 - - - gezogen. Leipzig, den 1. December 1868 Königliche Lotterie-Direktion. Ludwig Müller. l. 5. Oeffeuttiche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 21. October d. I. (Auf Grund de« Protokolls und der stenographischen Rieder schriften bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Herr Götz: Jedenfalls ist es die Meinung Vieler unter unS, daß weitere Opfer für da- Theater nicht mehr zu bringen feien, weniastenS nicht au- dem Säckel der Steuerzahler. Unter Ver hältnissen könnte man wohl auch die Verpachtung an vr. Laube für gerechtfertigt halfen, jedoch sind auch Viele unter unS der ent schiedenen Ansicht, daß da- alte Theater durchaus nicht mehr zu Theaterzwecken verwendet werden soll, sondern einer Benutzung für Musik und ähnliche Zwecke zugeführt werden müsse, wobei auch auf Ausstellungen, Vorträge rc. Rücksicht genommen werden könnte, für welche es eben an einem passenden Locale fehlt, vr. Laube hat als Hauptgrund, we-halb er da- alte Theater mit zu haben wünsche, angeführt, er müsse unbedingt einer Concurrenz auS- weichen, welche durch die neue Gesetzgebung de- Norddeutschen Bunde- möglicherweise eintreten könnte. Die- beruht aber auf einer falschen Auffassung der Verhältnisse, denn hier handelt eS sich ja um ein Privatabkommen zwischen dem Rache und dem Theaterpachter, nach welchem eben da- alte Theater nicht zu Theaterzwecken benutzt werden darf, und ein solcher Vertrag kann durch die Gesetzgebung nicht berührt werden. Die Bedingung könnte nur für den Fall von praktischem Werthe fein, wenn eist