und Tagtblalt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. w« 349. 1868. Montag den 14. December. Abonnements - Einladung auf das Leipziger Tageblatt. (Auflage 8VVÜ Exemplare.) Das „Leipziger Tageblatt" Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts, und in Verbindung mit dem „Leipziger Anzeiger" Amtsblatt für de« Aath der Stadt Leipzig, beginnt mit dem l. Januar 1869 ein neues Quartal und es werden Bestellungen in Unterzeichneter Erpedition (Johannisgaffe Nr. 4 u. 5) angenommen; auswärtige Interessenten aber wollen sich deshalb an das ihnen zunächst gelegene Postamt wenden. Der Preis beträgt von jetzt ab vierteljährlich l*!«Thlr. pränumerando. Ankündigungen aller Art werden eine breite oder zwei Spaltzeilen in Bourgoisschrift zu 2^ Ngr., in größerer Echrist nach Verhältniß berechnet, für solche Inserate aber, welche auf Verlangen gleich nach dem .Terte, unter dem Nedactionsstriche, Platz finden sollen, ist pro Spaltzeile 2 Ngr. zu bezahlen. Jede Beleg-Nummer lostet 1 Ngr. Anzeigen werden angenommen in der Erpedition (Johannisgaffe Nr. 4. u. 5)- so wie in den Wochentagen auch in der Buchhandlung vön Otto Klemm (Universitätsstraße im Fürstenhaus), bei Herrn Otto Wagen kn echt in der Eentralhalle und im Local-Comptoir Hainstraße Nr. 21. Für eine Extrabeilage find 8 Thaler Beilegegebühren zu vergüten. 88k* Das Tageblatt wird früh 6 2 Uhr ausgegeben und enthält die bis zum vorhergehenden Abend eingelaufenen wichtigste« politischen und Börfen-dtachrichten in telegraphischen Original-Depeschen. Leipzig, im December 1868. Expedition des Leipziger Tageblattes. Aufforderung. Um die durch das Gesetz vom 24. December 1845 und das Erg. Gesetz vom 23. April 1850 angeordnete Aufstellung der Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster auf da- Jahr 1869 bewirken zu können, bedürfen wir zur Vervoll ständigung der bereit- eingegangcnen Hauslisten genaue Berzeichniffe über das Einkommen der augestellten Beamten, Geistlichen, Kuchen- und Schuldiener, überhaupt aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. Es werden daher die sämmtlichen hiesigen Königliche«, Universität-- und andern Behörden hierdurch veranlaßt, diese Berzeichniffe, in welchen: s) die Hausnummer der Wohnung de- Angestellten, d) der vollständige Tauf- und GeschlechtSname desselben, e) daS feste Einkommen nach dem Betrage, welchen eS am Schluffe diese- Jahre- erreicht, ä) die steigenden und fallenden Emolumente und Naturalbezüge — mit Ausschluß der Dienstwohnungen — und zwar, nicht nach den in den AnstellungSdecreten oder sonst Seilen der Anstellungsbehörde festgestellten Beträgen sondern nach einem dreijährige« Dnrchschnitt-betraae, e) die darunter befindlichen Ortszulagen resp. der etwa bewilligte Dienstaufwand genau aufzuführen, insbesondere auch k) die Zeit de- Antritt- der Neuaugestellte« diese- Jahre- bemerklich zu machen ist, au die Stadt - Steuer - Einnahme allhter, Zimmer Nr. 12, bi- spätesten- den 1. Januar 1869 abgeben zu lasten. Spätere Angaben können bei der bevorstehenden Katasterrevision nicht berücksichtigt werden, und haben die betreffenden Behörden die durch die verspätete Einreichung der Berzeichniffe in den Katastern geschaffenen Mängel und Unrichtigkeiten zu vertreten. Leipzig, am 4. December 1868. Der Math der Stadt Leipzig. Dr Koch. Taube. Bekanntmachung. Die beiden städtischen Leichentücher, welche zeither im Gew-ndhause aufbewahrt wurden, befinden sich jetzt im Souterrain de- Museum- und werden dort durch de» Hausmeister zu Leichenbefiammgen ä 3 verliehen. Für diese Taxe wird zugleich da- M Auflegen auf den Sarg bestimmte Erucistx mit überlassen. Der Nath der Stadt Leipzig. »ber 1868. vr. Koch. Schleißner. Leipzig, am 5. Decernl