Anzeiger. AmIMM di» KimzI. Bqiikignichl» und dt» Rath» der Stadt ÄiW, W 363. Montag den 28. December. 1868. Aboimements - Einladung auf daS Leipziger Tageblatt. (Auflage 8VVV Exemplare.) Das „Leipziger Tageblatt" Amtsblatt des Königl. BezirksaerichtS, und in Verbindung mit dem „Leipziger Anzeiger" Amtsblatt für den Rath der Stadt Leipzig, beginnt mit dem 1. Januar 1869 ein neues Quartal und es werden Bestellungen in Unterzeichneter Expedition (Johannisgaffe Nr. 4 u. 5) angenommen; auswärtige Interessenten aber wollen sich deshalb an das ihnen zunächst gelegene Postamt wenden. Der Preis beträgt von jetzt ab vierteljährlich Thlr. pränumerando. Ankündigungen aller Art werden eine breite oder zwei Spaltzeilen in Bourgoisschrift zu 2^ Ngr., in größerer Schrift nach Verhältniß berechnet, für solche Inserate aber, welche auf Verlangen gleich nach dem Texte, unter dem RedactionSstriche, Platz finden sollen, ist pro Spaltzeile 2 Ngr. zu bezahlen. Jede Beleg-Nummer kostet 1 Ngr. Anzeigen werden angenommen in der Expedition (Johannisgaffe Nr. 4. u. 5) so wie in den Wochentagen auch in der Buchhandlung von Otto Klemm (Universitätsstraße im Fürstenhaus), bei Herrn Otto Wagenknecht in der Centralhalle und im Local-Comptoir Hainstraße Nr. 21. Für eine Extrabeilage find 8 Thaler Beilegegebühren zu vergüten. AA* Das Tageblatt wird früh 6 ^ Uhr ausgegeben und enthält die bis zum vorhergehenden Abend eingelaufenen wichtigsten politischen und Börfen dtachrtchten in telegraphischen Original-Depeschen. Leipzig, im December 1868. Expedition des Leipziger Tageblattes. Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betr. Da die Rinderpest in Ungarn und Galizien wieder in ausgedehnter Weise herrscht, so sieht sich das Ministerium de- Innern veranlaßt, die in Bezug auf die Bieheinfuhr auS den k. k. österreichischen Staaten durch Verordnung vom 12. August diese- Iahre- gmofsenen Bestimmungen in einigen Puncten abzuändern und Folgende- zu verordnen: 1) Stepp'nvieh (ungarische-, podolischeS, galizischeS Bieh^ darf bi- auf Weitere- nicht über die Grenze eingelassen werden. Aus nahmen von diesem Verbote können nur vom Ministerium de- Innern, welche- cintretenden Fall- wegen der vöthigen Vorsichtsmaß regeln da- Erforderliche zu verfügen sich vorbehält, gestattet werden, Die Bestimmung unter 3) der Verordnung vom 12. August d. I. tritt außer Geltung. 2) Rindvieh de- LandschlagS darf auS Böhmen und Mähren mittelst der Eisenbahn fernerweit eingeführt werden j wenn die Transporte mit amtlichen Gesundheit-Pässen versehen sind und durch obrigkeitliche Zeugnisse in glaubwürdiger Weise bescheinigt ist, daß die Thiere auS Böhmen und beziehentlich Mähren stammen oder sich mindesten- fett den letzten acht Wochen ununterbrochen daselbst befunden haben. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach §. 8 de- Gesetze-, die Verhütung und Tilgung der Rinderpest betr., vom 30. April diese- Jahre- (Gesetz- und BerordnungS-Blatt S. 264 flg.) bestraft. In den vorstehend nicht abgeänderten Punkten bleibt die Verordnung vom 12. August diese- Jahre- in Kraft. Dresden, den 22. December 1868. Ministerin« deS Inner». -Wallwitz. von Nostitz witz. Forwerg. Bekanntmachung. Die in der 4. Etage de- NebcnhauseS der Alten Waage in der Kalharinenstraße befindliche, au- 5 Stuben mit Zubehör bestehend* und «it Wasserleitung versehene Wohnung soll vom I. April 186« ab anderweit auf sechs Jahre an den Meistbietenden verneiethet werden. Wir haben zu dem Zwecke Licitation-termin auf Dienstag de« 2«. d. MtS. Vormittag- 11 Nhr anberauutt und fordern Mieihlustige hierdurch auf, sich zu demselben an Rath-stelle einzufivden und ihre Gebote zu thun. > Die LicitationS- und Bermiethung-vediugungen liegen daselbst schon jetzt zur Einsichtnahme auS. ' Leipzig, de» 18. December 1868. De- Rath- der Stadt Leipzig Finanz - Deputation.