Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-03-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186403292
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640329
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640329
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-03
- Tag1864-03-29
- Monat1864-03
- Jahr1864
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1864
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ll echt zahl. meifter. icrstag. Fassung dn m dieselben tand. der himui: )ohle von -r ist wohl, >tewi«. : Nachricht, Wilhelm von den und ruhig 1. Mutter. ster. ier. tter, geb. und dem aS Theil- h -origen. schwerem lner, sicher ein rrwandten aann. ind Liebe ki Vaters, hröter, me beim or Kritz die uner- und sein fühltesten Nürnberg, elitz, und Barriere, ation de< bürg. Wien. hwan. Berliner ion de- >ur«tiou »bau«. )reSden. rd von le.) - llen MMer TaMall Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. M 89. Dienstag dm 29. März. Bekanntmachung. 1864. Die Unterzeichnete ImmatriculationS - Commission macht hierdurch bekannt, daß die im nächsten Semester zu haltenden Vorlesungen achtzehnten April 1864 beginnen werden. Gedruckte Verzeichnisse über die im gedachten Halbjahr zu haltenden Vorlesungen sind in der Expedition des UniverfitätSgericht« >und in der Universitäts-Buchhandlung (Dresdner Straße Nr. 3, Edelmann) zu erlangen. Leipzig, den 3 März 1864 Die ImmatriculationS-Commission daselbst. v. Burgsdorff, vr. Theodor Ruete, vr. Eduard Morgenstern, Königl. Regierungs-Bevollmächtigter. d. Z. Rector. Univ.-Richter. Verhandlungen der Stadtverordneten am 16. März 1864. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Beim Vortrage aus der Registrande erlheilte die Versammlung einhellig ihre Zustimmung zum Ankäufe von 27i>/i2 Q.-Ellen Areal von dem neben dem ehemaligen rheinischen Hof gelegenen Grundstücke des Herrn Kramermeister Rivinus, behufs der Ver breiterung der Dresdner Straße und Herstellung einer bessern Fluchtlinie. Der Kaufpreis beträgt 209 Thlr. 26 Ngr. 9 Pf. Bezüglich eines zu Conto 8 des Budgets an den Rath ge brachten auf die Erlangung höherer Beitrage des Staats zu den sog. klinischen Freistellen im Iacobshospitale gerichteten Antrags theilt der Rath mit, daß er erst kürzlich ein dem entsprechendes Gesuch an die Regierung gerichtet habe, aber abschläglich beschicken worden sei. Man ließ es hierbei bewenden. Nachdem sodann die vom Rath beschlossene Ernennung des Receptarius in der Engelapotheke Herrn Schwarz's zum Apotheker im äacobshospital angezeigt und die in diesem Blatte bereits voll ständig abgedruckte Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern, die Bestätigung der Wahl des Herrn Stadtraths Bering enthaltend, sowie das dazu gehörige Begleitschreiben des Raths vorgetragen worden war, verschritt die Versammlung zur Besetzung der erledigten Stadtrathsstelle auf Lebenszeit. ES waren dabei 57 stimmberechtigte Mitglieder anwesend, eben so viele Stimmzettel gingen ein. Sie ergaben für die Herren Vicevorfteher Rose 41 Stimmen, vr. Otto Günther 11 - Adv. Anschütz 4 - Archivar Heßler 1 - Herr Vicevorfteher Rose war somit gewählt. Er erklärte sich, nachdem schon einmal eine gleicke Wahl auf ihn gefallen, moralisch verpflichtet und bereit, die Wahl anzunehmen. Es folgte der durch Herrn vr. Stephani bewirkte Vortrag des Gutachtens des Finanzausschusses über eine Eingabe des gewerblichen Bildungsvereins, die Gewäh rung eines Darlehns aus der Stadtkasse betr. Dieselbe lautet: „Der hiesige gewerbliche Bildungsverein, dessen Zwecke und Bestrebungen den Herren Stadtverordneten wohl genügend bekannt sind, hat sich in die Nothwendigkeit versetzt gesehen, auf Erwerb eines Bauplatzes und Erbauung eines eigenen Hauses Bedacht zu nchmen, um die Erreichung seiner Zwecke und seine ganze Existenz nicht zu gefährden ünd in Frage zu stellen. Er ist durch die Liberalität hiesiger Bürger in den Stand gesetzt worden, von Herrn Vr. H. Brockhaus hier eine Parzelle an der Dörrienstraße zu er- lr. Anzah- kaufen und auf 7000 Thlr. Kaufpreis dafür 2100 Thlr ung zu leisten: er hat sich jedoch in der Hoffnung, zur DurcH- Ührung seines Bauplanes aus städtischen Mitteln ein hypothekarisch icher zu stellende- Capital von 14000 Thlrn. für niedrige, drei- proceutiae Zinsen zu erlangen, getäuscht gesehen, indem der Stadt rath auf zwei deshalb angebrachte Gesuche abfällige Resolution gefaßt hat." „Da- erste Gesuch ward abgewiesen, weil es Seiten de- Rath aus dem Gefichtspuncte eines gewöhnlichen HypothekdarlehnSgesuchs aufgefaßt worden; und obwohl das zweite Gesuch, worin die er sprießliche Thätigkeit und die gemeinnützlichen Zwecke des Verein ausführlich dargelegt, auch die der Existenz desselben im Falle der Nichlerlangung eines eigenthümlichen Gebäudes drohende Gefahr noch deutlicher hervorgehoben sind, ausdrücklich betont hat, daß es sich hier um eine Unterstützung der im Zeitbedürfniß begrün deten und im allgemeinen Interesse liegenden Vereinszwecke han delt, so ist doch im Plenum des Stadtraths die Ansicht überwiegend gewesen, daß die Gewährung des erbetenen Darlehns wegen nicht genügender hypothekarischer Sicherheit, die dafür angeboten werde, bedenklich falle." „Nur eine Vergütung der Zinsendifferenz ist dem Vereine aus städtischen Mitteln in Aussicht gestellt worden für den Fall, daß er aus Privathand das gesuchte Capital erlange und höher als zu 3 Proc. verzinsen müsse rc. rc." „Wenn wir dessen ungeachtet an der Ansicht festhallen, daß die Stadtgemeinde durch die Gewährung unseres Gesuchs der Gefahr eines Verlustes sich nicht aussetze, so haben wir dabei im Auge, daß zwar wegen des ganzen Darlehns die erste und alleinige Hypothek am Grundstücke gleich anfänglich zu bestellen sei, die Aus zahlung desselben aber vom Stadtrathe nur nach und nach und zwar dergestalt erfolge, daß zuerst wenigstens 7000 Thlr., der Werth des Bauplatzes, zur Abstoßung der 4900 Thlr. Kaufgeldreft und resp. Anschaffung von Baumaterial, dann wäbrend des Baues nach und nach weitere Ratenzahlungen ungefähr in dem selben Verhältnisse, in welchem der vorschreitende Bau das Grund stück werthvoller gemacht hat, geleistet würden." „In Erwägung, daß der gedeihliche Fortbestand des gewerb lichen Bildungsvereins im wahren Interesse nicht nur des Gewerbs- standes, sondern auch der Stadt und des Gemeinwohls überhaupt liegt, und daß es deshalb Pflicht der öffentlichen Verwaltung sem dürste, dessen Bestrebungen und Zwecke möglichst zu fördern und zu unterstützen, in weiterer Erwägung, daß solches auch bereit« vom Stadtrathe principiell durch die zugesagte Vergütung der DarlehnSzinsen-Differenz aus städtischen Mitteln, gleichwie früher durch die zu Gunsten des allgemeinen Turnvereins und ähnlicher Anstalten getroffenen Maßregeln thatsächlich anerkannt worden, — ferner in Erwägung, daß der gewerbliche Bildungsverein in seinem Fortbestände wirklich gefährdet erscheint, wenn nicht das zum pro- jectirten Hausbaue erbetene Darlehn demselben gegen die ange botene Sicherstellung aus städtischen Mitteln gewährt würde, und endlich in Betracht, daß ein Verlust am Capitale die Stadt bei allmäliger Auszahlung des Darlehns nicht zu befürchten steht, hoffen und bitten wir, daß das verehrte Stadtverordnetencollegium mit der Erklärung: daß das Collegium die Gewährung des fraglichen Unter- stützung-gesuchs der Vorsteher des gewerblichen Bildungs- vereinS von Seilen de- Stadtrath- für unbedenklich und wünschenSwerth erachte, de» Beschluß verbinden wolle: ») dem Stadtrathe solche- mitzutheilen und denselben um noch malige Berathuug und Entschlußfassung auf jene- Gesuch zu bitten, auch zugleich eventuell d) die Genehmigung nn Voraus zu der Gewährung de- letzteren auszusprechen."
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