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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186404155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-04
- Tag1864-04-15
- Monat1864-04
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1864
- Autor
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bäum. Roß. . dr Bav. lvnpnn,. >- «arm luffe. rnberg. Wien Schwan. )tN. »eattlp'.k. nstr. 6 >0. 1-. ise. 1. >"nz. aum. istr. 4. tr. 3V. 8/-. nenstr. 2. !8. 16. r. 7. 27. 1. ' Döbeln, >m. Anker. H. gMl'. mth. und Ponton Vien. reSben. ätsür. II »rinenstr.K. . 2. lasmühle. 4S. e Bavie e. ; Lomb. rg 87.25; ; MezL. n. 84',; 90 kr. fort. De zur Noliz. Italien. Spanier l 423,75; 2100 M rooo Pst. Ptbr.-Oct. rch Qual, ual. bez., N-/8 Tr. loco li-August ilgen, - au. s von U. 5. und Anzeiger. Amtsblatt -es König!. Bezirksgerichts und -es Raths -n Stadt Leipzig. M 106. Freitag den 15. April. 1864. Bekanntmachung, die Erhebung deS Schulgeldes in der zweiten, dritten, vierten und bez. fünften Bürgerschule betr. Das in der zweiten, dritten, vierten und künftig auch in der fünften Bürgerschule zu bezahlende Schulgeld kann nach der den Lettern und bez. Erziehern der schulgeldpflichtigen Kinder für jeden einzelnen Zahlungstermin anheimzustellenden Wahl entweder in vierteljährlichen oder monatlichen Terminen prLuumsranäo in der Schulgelder-Einnahme auf dem Rathhause allhier, oder aber in der Schule allmonatlich an dem dazu zu bestimmenden, in jeder Classe von dem Klassenlehrer vorher den Schülern bekannt zu uachenden Tage entrichtet werden. Ist diese Entrichtung bis zu dem nurgedachten Tage weder auf dem Rathhause noch in der Schule bewirkt worden, so wird wegen der Rückstände das seither schon übliche Verfahren gegen Zahlungssäumige in Anwendung gebracht »erden. — Leipzig,, den 28. Februar 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleitzner. Bekanntmachung. Um daS Verzeichnis der nach Maßgabe von H. 3 der auf die Einquartierung in Kriegszeiten bezüglichen Girr- quartiernngS - Ordnung für die Stadt Leipzig vom 30 Juli 1851 zur Aufnahme von Natural - Einquartierung geeignete« Räumlichkeiten und deren Inhaber stets in gehörigem Stande und Ordnung zu erhalten, ist eS nothwendig, alle Miethveränderungen nachzutragen, und geben wir den Hausbesitzern und Administratoren hiermit auf, jede in den von ihnen besessenen oder verwalteten Hausgrundstücken eingetretene Miethveränderung binnen längstens acht Tagen nach dnen Eintritt bei unserem Onartieramt, RathhauS erste Etage, schriftlich anzuzeigen. Jede Unterlassung oder Versäumniß der vorgefchriebenen Anzeige wird mit einer Geldstrafe von fünf Thalern geahndet »erden. — Leipzig am 23. März 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. * Dr. K o ch. Lamprecht. Bekanntmachung. Der hinter dem „das Kloster" genannten Hause Nr. 15 der Klostergaste an der Promenade gelegene, der Stadtcommun «Hörige Garten einschließlich der unmittelbar am Hause befindlichen Terrasse soll vom 1. Mai d. I. ab auf « Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden und zwar in der Weise, daß zuerst Garten und Terrasse in v einzelnen Abteilungen, daun aber noch einmal im Ganzen ausgeboten wird. Als LicitationStermin haben wir Donnerstag den 21. dieses Monats anberaumt und fordern Miethlüftiae auf, an diesem Tage Vormittags 11 Uhr an Rathsstelle sich einzufinden, ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlutz- Mna des Rathe-, welchem die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Oie Licitations- und Vermiethungsbedinaungen nebst einem Situationsplane des Gartens liegen schon vor dem Termin an Raths stelle zur Einficht aus. — Leipzig, am 13. April 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Vollsack. Cerutti. ZurLenntniß -es Stadlverordneten-Collezium bringe ich die zur nächsten Tagesordnung gehörige Vorlage des Raths, die Beschlüsse des ersteren über die Pläne zum Theater- »mbau rc. betreffend. Joseph. Die von den Herren Stadtverordneten in Ihrer Sitzung vom 23. d. M. gefaßten Beschlüsse in der Theaterneubaufrage nöthigen uv-, Sie um schleunigste nochmalige Erwägung dieser Angelegen heit zu ersuchen, indem wir in denselben einen Widerspruch finden, den wir nicht zu lösen vermögen. Wenn Sie nämlich zuerst einstimmig den Neubau am AugustuSplatze mit der Bedingung, daß daS wirklich erforderliche Baucapital »abzüglich deS Schu- mannschen Legats" — also unter dessen Mitverwendung zum Bane — durch eine dreiprocentiae Anleihe beschafft werde, be schlossen, hieran aber »unter Ablehnung der vorgelegten Baupläne" den Antrag auf Vorlage anderer Baupläne geknüpft haben, so müssen wir in diesem letzten Beschlüsse eine Wieder- aufhebung des erstgedachten erblicken. Denn wie den Herren Stadtverordneten aus unfern wiederholten Mittheilunaen bekannt ist, hat der Vollstrecker de- Schumannschen Testaments die Ge währung de- Legat- von 60,000 Thlr. zum Theaterneubau von der Bedingung abhängig gemacht, daß dieser selbst im Früh jahre 1864, also bis zum 21. Juni d. I. in Angriff genommen werde. Die Erfüllung dieser Bedingung ist aber durch Ablehnung der vorhandenen Baupläne zur Unmöglichkeit gemacht, somit aber auch der von Ihnen beschlossene Neubau für abgelehnt zu erachten, da Sie diesen Beschluß vom Zustandekommen der drelprocentigen Anleihe und von der Verwendung des Schumannschen Legats zum Neubaue abhängig gemacht haben. Die Herren Stadtverord neten werden selbst ermessen, daß die Beschaffung neuer Pläne, deren sorgfältige Veranschlagung — die bei gewissenhafter Arbeit selbst mit Aufbietung außerordentlicher Kräfte allein mindestens vier Wochen in Anspruch nimmt — sowie endlich die Erwägung der neuen Vorlage in beiden Collegien in der Zeit von noch nicht ganz drei Monaten absolut nicht erledigt werden kann. Geht aber auf diese Weise das Schumannsche Legat für den Neubau ver loren, so stellt sich, abgesehen davon, daß wir Ihre dem Neu baue angefügte Bedingung zu erfüllen außer Stande sind, der Finanzpunct weit ungünstiger, und würde darum schon die Frage anderweiter Erwägung bedürfen. Wir verschweigen aber nicht, daß wir gerade im finanziellen Interesse auf die Beihülfe des Schumannschen Legats ein erhebliches Gewicht legen, denn es wird hiergegen nicht eingehakten werden können, daß dieses Legat in jedem Falle im Interesse der Stadt verwendet werden müsse und somit, wenn es dem Theaterbaue verloren gehe, einem andern städtischen Zwecke zuzuwenden sei. Die Bestimmung dieses Zweckes und die Zeit der Verwendung des Legats ist ausschließlich in das Ermessen des Herrn Testamentsvollstreckers gestellt und es läßt sich daher nicht im Voraus eine nur einigermaßen sichere Annahme machen, ob ein solcher von demselben künftig zu bezeichnender Zweck das städtische Interesse so nahe berühre, wie der allseitig für nöthig erkannte Neubau eines Theaters, oder ob nicht vielmehr diese 60,000 Thaler einer Bestimmung werden zugeführt werden, die, wenn auch immerhin da- städtische Interesse dabei betheiligt sein möchte, doch keineswegs die Befriedigung eines dringenden Bedürfnisses zum Ziele hätte. Bieten somit aber Ihre neuesten Beschlüsse, mit Ausnahme der Wahl des AugustusplatzeS, für unser weiteres Vorgehen einen neuen und anderen Anhalt nicht dar, als Ihre Mittheilung vom 2. Mai v. I., so müssen wir befürchten, daß die ferneren Arbeiten
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