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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.06.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-06-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186406144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640614
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-06
- Tag1864-06-14
- Monat1864-06
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.06.1864
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chwere o«i< ne«. >eS ur -el'schsil ifindevs steitung L. :t. und «brrg. a/M.,! Schwan. )re-ben, de Bav. > , Hotei Hamb. und Ire-lau, ition d. und ing aus Hausen, . Genf, oan. !ondon. mprinz Ikwnpr. laviere. )otel de eler H. Hof. on. e. i°k. l°ir. . - Amtsblatt Bekanntmachmg. Die I«pfa«g der SchvtzpoSe« wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnenden Personen jeden Alter- hiermit »«ewtGettttch avgeboten und soll dieselbe während der Zeit vom 18. diese- Monat- bis zum 22. Juni e. jede- Mal Mittwochs MÄchrmittagS von 2 Uhr an in dem Commungebäude Nr. L der Magazingaffe statmnden. 11. Mai 1864. Der -sat- der Stadt Leipzig. vr. Vollsack. H. Leipzig, den Bekanntmachung. Verhandlungen der Stadtverordnete« am 1. Juni 1864. <U»f Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Hieran schloß sich 5. der durch Herrn vr. Stephani bewirkte Bortrag des Gutachten- der Ausschüsse zum Finanz- und BerfassungS- wesev über die Forterhebung de- Damm- und Brückengeldes. Das Schreiben de- Raths sagt hierüber u. A.: »Zu Abschluß de- Vertrages, welcher mit dem königlichen FiscuS rückstchtlich der Erhebung der städtischen Wege-Abgaben eingegangen wurde, haben Sie nur bis Ende des laufenden Jahres Ihre Zustimmung erlheilt. Der Vertrag selbst steht auf halbjähr- jetzt in Erwägung zu ziehen. Unseren Beschluß über Fortsetzung oder Auflösung de- Vertrages vertagten wir bis zu Anfang des Monat Mai; wie Ihnen bekannt ist, haben mit dem 1. April d. I. die de» früheren Thorbeamten gewährten Wartegelder aufgehört, in Folge dessen ist vom genannten Tage ab den königl. Beamten, welche für Rechnung der Stadtcaffe die Wegegelder erheben, dies seits keine Beihülfe mehr geleistet worden und wir mußten uns darauf gefaßt machen, daß hierdurch, besonders aber durch die vom königlichen Ministerium des Innern anbefohlene Wiedereinführung mehrerer Befreiungen ein nicht unbedeutender Ausfall in den Ein nahmen entstehen würde. Eben um dieser gegründeten Annahme willen haben wir s. Z. die Erhebung eines anderweilen halben SimplumS der directen Gemeinde-Abgaben beschlossen und auch hi« A, heraus, oder — nach Abzug der für die Erhebung zu Gewährenden 5 a/o — eine Netto-Einnahme von 19,000 Thlr., d. i. 1500 Thlr. mehr als ein halbes Simplum. Wir bemerken, daß diese Berechnung sich allerdings nur auf Wahrscheinlichkeit tdet und daß möglicherweise in der Wirklichkeit da- Ergebniß ich etwa- anders gestaltet ; indessen wird es schwerlich wefent- ich anders ausfallen, und nach dermaliger Lage der Sache konnte überhaupt nur eine Wahrscheinlichkeilsberechnung ru Grunde gelegt werden. WaS aber die Sache selbst anlangt, so können wir eS nicht für angemessen halten, auf eine Einnahme von jenem Be trage zu verzichten. Der dadurch herbeigeführte Ausfall in der Einnahme könnte selbstverständlich nur durch directe Steuern ersetzt werden; allein die Steuerkraft der Bewohner Leipzig- wird bereits durch die uns sonst bevorstehenden Ausgaben bedeutend in Anspruch genommen: wir ermnern nur an die neue Anleihe von 1,250,000 Thlr., deren Zinsen und Amortisation auf eine ziemliche Reihe von Jahren hinaus unseren Haushaltplan belasten wird, so wie an die hoffent lich in nächster Zeit ebenfalls zu Stande kommende Theater-An leihe, von welcher dasselbe gilt. Wir lassen hierbei andere mög liche Belastungen, wie sie in Folge politischer und anderer Ereignisse sehr leicht eintreten könnten, völlig außer Betracht. — Ohne die mancherlei Gründe, welche für eine Aufhebung der Wege abgaben gellend gemacht werden können, in ihrem Gewichte zu unterschätzen, müssen wir ferner darauf Hinweisen, daß gegenüber dem Staate, welcher seinerseits auch Chausseegeld erhebt, so wie gegenüber anderen Gemeinden, denen die Regierung noch in neuerer Zeit die Befugniß zur Erhebung ähnlicher Abgaben ertheilt hat, es wohl gerechtfertigt erscheint, wenn die Gemeinde Leipzig das ihr lewährte verbriefte Recht noch ferner ausübt. Dasselbe ist im einer ansehnlichen bei Weite Befreiungen und nach Zurückziehung der städtischen Hilfsbeamten erzielte Einnahme maßgKend erscheinen. »Diese Einnahme hat betragen 1670 Thlr. 16 Ngr. 4 Pf., um 595 Thlr. 27 Ngr. 2 Pf- weniger als in demselben male de- Jahre- 1863, wo sie sich auf 2266 Thlr. 13 Ngr. 6 Pf. belief. (Im April 1862 betrug sie 2350 Thlr. 7 Ngr. 1 Pf.) .Legt man nun diese Einnahme und die erwähnte Differenz sls Maßftab für eine Berechnung der Einnahme des ganzen Jahre- s«, so würde die letztere nach Höhe von 21098 Thlr. oder in runder Summe 21,100 Thlr. »uzuuehmen sein. Rechnet man, für etwaige weitere Ausfälle, noch ferner 1100 Thlr. ab, so stellt sich immerhin noch eine muthmaß- liche Brutto-Einnahme von 20,000 Thlr. ge ^ - - städtischen Stammvermögen mit einer ansehnlichen Summe auf- aeführt, und soweit es sich dabei um das bei Weitem den größten Theil der ganzen Wegeabgaben bildende Dammgeld handelt, hat die Regierung selbst anerkannt, daß eine Aufhebung nur Entschädigung stattfinden könne; bei einer elder Seiten der Stadlgemeinde selbst fiele Aufhebung nur gegen Abschaffung der Wege halten es für überflüssig, auf eine weitere Darlegung der verschie denen, bei der ganzen Frage in Betracht kommenden GestchtSpuncte näher einzugehen, da die Angelegenheit zwischen den beiden städti schen Körperschaften zur Genüge verhandelt worden ist; wir halten die angedeuteten praktischen Momente für ausreichend, um den von uns gefaßten Beschluß zu rechtfertigen, welcher dahin geht: die Wegeabgaben m der neuerdings vorgeschriebenen, Ihnen durch unser Schreiben vom 24. Februar d. I. mitgetheilten Weise auch fernerhin zu erheben und den mit dem könig lichen FiScus hierüber abgeschlossenen Vertrag stillschweigend fortzusetzen. »Än letzterer Beziehung haben wir uns Ihre Zustimmung zu
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