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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.05.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-05-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186405261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640526
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640526
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-05
- Tag1864-05-26
- Monat1864-05
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.05.1864
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DaS Commando der bommunalgarde. F. Wehrh an, Oberl. v. d. Ä. Verhandlungen der Stadtverordneten , am 11. Mai 1864. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung wurde die Mittheilung des Raths über Verpachtung des Turnfestplatzes zum Preise von 400 Thlr. auf tiefes Jahr und über Entschädigung de- JohannishoöpitalS wegen vorjähriger Benutzung des Platzes vorgetrageu. Die Versammlung genehmigte die vom Rathe entworfene Re- vutilion, so wie ferner die Bestellung des Herrn Adv. Hennig als ftlctor der Stadlgemeinde in dem wider dieselbe wegen der KriegS- I schulden - Tilgungsüberschüsse vom FiScuS angestellten Processe. ! DaS Collegium faßte hierauf bei einer Mittheilung über die vo» der kleinen Gaffe abgehende Schlippe hinter den Hausern der Neststraße unter Einverftändniß mit den darin am Schluß aus gesprochenen Ansichten Beruhigung, und gab zu einem Vergleiche mit der Armencaffe zu Cleuden wegen eines daraus vom früheren LandgerichtSdirector Stockmann gemachten DarlehnS von 100 Thlr. seine Zustimmung. Ferner theilte der Rath mit, daß er auch für die Zukunft das Damm- und Brückengeld forterheben wolle. Dabei war auf die an Genehmigung der zeitweiligen Erhebung geknüpften Bedingungen, denn Fallenlassen im vergangenen Jahre Herr Stadtverordneter Löhner beantragt hatte, zurückzugehen. Man beschloß, jenen Antrag Herrn Kohners zur Beschluß- nahme zu bringen. Herr Adv. Helfer beantragte, das Collegium möge den Kohner'schen Antrag ablehnen und auf den früher von ihm gestellten Bedingungen beharren. Der Antrag ward unterstützt. Herr Fränkel empfahl dagegen diese Frage dem Finanz- und VerfassungSauSschusse zu über weisen. Herr Adv. Helfer hatte vorher die Zuziehung des VerfaffungS- auSschuffeS zu der Vorberathung der Rathszuschrift durch den Fi- mmzausschuß beantragt. Herr vr. Stephani erachtete das Beharren bei den betreffen den Bedingungen finanziell nicht für räthlich, denn die Befreiung einzelner Eingänge stelle allerdings den Erfolg der Abgabe in Frage. Herr Adv. Helfer dagegen hielt es vor Allem für nöthig, sich darüber klar zu werden, ob. die Stadt ein Recht habe, neue Ein gänge mit Hebestellen zu belasten, beziehentlich den Verkehr an be stimmte Eingänge zum Nachtheile des Verkehrs selbst zu verweisen. Die Abgabe sei schon so durchlöchert, sie ser volk-wirthschaftlich so v«ng gerechtfertigt, daß sich wenigstens das Beharren bei den Be dingungen nothwendig mache. Herr Hempel fügte noch hinzu, daß die Besetzung der neuen Eingänge mit Hebestellen mehr Regiekosten als Einnahmen bringen würden. Der Hrlferfche Antrag ward darauf gegen 6 Stimmen ange nommen, die Rathszuschrift, insoweit sie die tatsächliche Frage der Abgabe und deren Forterhebung zum Inhalte hat, aber an den Finanz- und Verfassungsausschuß verwiesen. Man ging sodann zur Tagesordnung über und erachtete 1. eine Eingabe der Keil'schen Erben betreffs einer durch ihr Grundstück zu führenden Straße für erledigt. . Der Ausschuß zmn Bau-, Oekonomie - und Forstwesen berich tete ferner durch Herrn vr. Günther über: 2. die Erhöhung des Wochenlohnes des Promenadenwärters im Rosenthale von 2'/r Thlr. auf 3 Thlr. und die Beibehaltung eines Aufsehers am Rosenthalthore. " Die Erhöhung des Wochenlohnes des Promenadenwärters fand einstimmige Annahme. Die Beschlußnahme über den weiteren Inhalt der Rathszuschrift ward auf Antrag des Herrn Adv. Wanckel vertagt. 3. Eine Eingabe der Herren Krätzschmar und Gen., worin die selben die Befürwortung eines an den Rath gestellten Ge suchs nachsuchen, welches dahin geht, daß die Kalkwagen und Holzkohlenwagen nicht auf dem Waageplatze, son dern an einem andern, mehr dazu geeigneten Platze künftig ausgestellt werden möchten. Der Ausschuß bemerkte dazu: Anlangend die Kohlenwagen, so dürfen dieselben jetzt nicht mehr aufgefahren werden. Die Kohlenverkäufer haben sich Niederlags- räume gesucht und bieten ihren Abnehmern die Kohlen jetzt — und zwar zum Vortheile der Abkäufer — im Hause an. Aus gleichem Grunde hielt man es von einer Seite für angemessen, das Auffahren der Kalkwagen überhaupt zu verbieten, während man andererseits hierin in den bisherigen Verhältnissen nichts ge ändert sehen wollte, einmal, weil em solcher Antrag überhaupt in das Berwaltungsgebiet des Raths eingreife, dann aber auch, well eS den Interessen des gesamtsten Verkehrs nicht entspreche, diesen Handel zu beseitigen. Der Ausschuß empfahl gegen 1 Stimme die Entfernung der Kalkwaaen nicht allein vom Waageplatze, sondern überhaupt ein Verbot des Auffahrens der Kalkwagen zum Handelsbetriebe beim Rath zu beantragen. ' Dieser Antrag ward mit 26 gegen 22 Stimmen angenommen. Demnächst berichtete Herr Adv. Wanckel Namens des Ver fassungsausschusses über 4. ein vom Rath mit Herrn Haugk wegen eines Stückchen- Areal an der Rosenthalbrücke getroffenes Abkommen. Der Rath macht hierüber folgende Mittheilung: . »Als eS sich im Jahre 1857 um Erbauung einer Jnterims- brücke über den Pleißenmühlgraben handelte, ward dem damaligen, Besitzer des am Eingänge der Rosenthalgaffe unter Nr. .17/19
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