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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-06-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186406270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640627
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640627
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-06
- Tag1864-06-27
- Monat1864-06
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1864
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AMMM dtk Kiiizl. Lq>lki<eiichl§ wd tci itatzi der SM Lchjii. W 17». Montag dm 27. Juni. Bekannttrachuna. 1864 6. Infi e. i« dem Lmmnungebäude Nr. 1 der Magapngaffe w«r»tGelttteP erfolgen. Leipzig, den 21. Juni 1864. senen, allen unbe- Mal statt- sowie am Der Skat- der Stadt LeipgtO. vr. Koch. H. BekamltsmchMg. Die in der Zett vom 1. Januar 1865 bis 30. Juni 1866 zp bewirkende Lieferung von 367,000 Eentnern GaSkohl« für die dmm§ z . , ^ . . . . . »och besonders- bekannt gemacht werden. — Leipzig, dm 25. Juck 1864. DeS -kwths der Gtadt Leipzig Deputation zur Gasanstalt. ^ - Noch rimval Gefchworumgericht oder AchSffm- ' gerichr. H... Geschwornengericht. hatten, auch Im Gebiete der geistigen Welt'nicht auSbleiben. machte sich geltend theil» dann, daß in solchen Staaten, in denen Wenn wir m Nachstehendem e- unternehmen wollen, eine ge- «da- Schwurgericht noch nicht einge drängte Ueberficht de- Schwurgericht-Verfahrens zu geben, wie e-I in solchen, wo es bereit- bestanden sich nach dm gegenwärtigen d ^ ^ so geht unsere Absicht hiermit ein ihnen vielleicht der größerer führt, deffm Ablehnung, IheilS , seine Abschaffung durchgesetzt wieder be- weniger chen Seite Umfang und Ausdehnung gewinnen, sobald man damit umgeht; die dem französischen Vorbild anklebendm und mit herübergenom menen Gebrechen gründlich zu beseitigm und mehr dre im Mutter- eine Uebrreinstimmung 'stattfindet, herauSzugreifm. I)land der Jury (England und Schottland) bestehenden Einrichtungen Die zunächst und hauptsächlich aus der Mitte der Rechtsgelehrt«-und Grundsätze, freilich nach verständiger Prüfung, beziehentlich laut gewordenen Klagen über die Unzweckmäßigkeit des in Deutsch- «Umwandlung auf unsere Verhältnisse, an- und aufzunehmen, denn laud ^üher üblichen heimlichen InquifitionsverfahrenS gewannen «nur auf diese Weise kann ein nationales, den deutschen Zuständen in den 40r Jahren bereits die Gestalt von Forderungen auf Um- «und der deutschen Art entsprechendes Schwurgericht erstehen, in änderung de-Strafverfahrens, und ehe noch zuvor die Frage über «unseres Volke- Fleisch und Blut übergehen, ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit im Wesentlichen zum Ab-« Frei von dem thea iß gediehen war, brachen die, die ganze gesellschaftliche Ordnung ' ihre« schluf . ag aev tief auftegmden Märzstürme des Jahres 1848 über Deutschland eaenv Mit ihnen natürlich auch von Neuem, nur mit größerer t jene Reformansprüche. Man verkündigte damals lke, um eine Bürgschaft gegen die Uebergriffe des Beamtm- Frei von dem theatralischen Pomp, von der eitlen Sucht zu Iglänzen und zu blenden, welche unsere westlichen Nachbarn in Ve rhandlung per öffentlich« Angelegenheiten kennzeichnet, soll da mische Schwurgericht in nüchternem Ernst und strenger Wahr- rftiakeit da- Streben nach größtmöglichster Gerechtigkeit bekunden. Dc )aS französisch-deutsche fahren hat eine eigenthümliche dem thumS zu haben , daß eine wesentliche Bedingung der politischen «Eintheilung der Verbrechen und ein besondere- Recht-mittelsystem Freiheit in der Zuziehung von „Volksvertretern", von Männern! aufgestellt. Die erstern sind nach ihrer Schwere unterschieden in aus de« Volke zu dem Verfahren über schwere peinliche Anklagen I Verbrechen, Vergehen und (Polizei-) Uebertretungen, von welchen bestehe, und verlangte ungestüm nach Einführung von „Schwur-! lediglich die Verbrechen von den Schwurgerichten abgeurtheilt wer- gerichten*, ckS die einzig sichere Gewähr für die Unparteilichkeit! den, gegen deren Entscheidungen nur Nichtigkeitsbeschwerden zum der Rechtsprechung. I höchsten Gerichtshof zugelaffen sind. — Von unfern ständigen Ge- RachdeM die Verwirklichung dieser Forderungen durch feierliche I-richten (von recht-gelehrten Richtern) weicht da-Geschwornengericht Versprechungen und Sanction der neuen VerfaffungSgesetze gesichert! in folgenden Haupchuntten ab: 1) ES besteht nicht au- einem peren- war, sachte man in größter Eile, die keine Zeit zu gründlicher I nirenden, an einem bestimmten Orte ständig bestellten Gerichte, Benutzung zuließ, hierauf bezügliche nrue^ ^ ^ .. wo an ««e. sofortige Ausarbeitung einer < zu denken war, begnügte man sich mit einigen , das versprochene l nicht bleibend für dasselbe bestimmt, sondern sie werden für Schwurgericht-verfahren nothdürstig regelnden Vorschriften. In! Quartalversammlung neu und nur auf die Dauer der Sitzungen Ermangelung der unbedingt erforderlich gewesenen Vorarbeiten, I berufen. 3) Das Gericht besteht au- zwei wesentlich verschiedenen verbrachen mit dem Mangel praktischer Erfahrung, der nicht blos I Abteilungen oder Bänken, der- Richter bank, d. h. an- einer die Männer der' PkrlemeutStribünen größtentheil-, sondern auch! Anzahl von an- den Mitgliedern der ständige» Gerichte gewählten di» Gesetzgeber kennzeichnet», griff man hastig' und weil es am »Richtern, und der Gefchwornenbank, d. h. au- zwölf au- zw dem rhemisch-stanzSfischem Strafverfahren, ! allen Claffen der Staatsangehörigen gewählt« Bürge«. Fähig dickrem, ob die simnde Pflanz« auf deutschem Vtzd«I z« Geschworen sind überall nur'solche Persvn«, welche, mindestens schmo Wtzrziiek schlag« und gedeih« würde. 30 Jahre alt, i» Besitze der zur Erfüllung ihrer Bestimmung er-
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