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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.09.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-09-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186409178
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640917
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640917
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-09
- Tag1864-09-17
- Monat1864-09
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.09.1864
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Anzeiger. «r. - > - L Amtsblatt -cS König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M rsi. Sonnabend dm 17. September. 1864. Bekanntmachung. Um Mißverständnissen vorzubeugen, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß alle hier einpassirenden Metzfremden unverzüglich bei unserem Fremden-Bureau anzumelden, diejenigen Meßfremden aber, welche länger als drei Tage hier sich aufhalten, zu Lösung von Aufenthaltskarten verpflichtet sind. — Leipzig, den 16. September 1864. Das Polizei-Amt -er Stadt Leipzig. — Metzler. Trinckler, S. Zur Nachricht. Die Einlösung der zu Michaelis bez. den 30. September und 1. October dieses Jahre- fälligen ZiuSeouponS von K. S. Staat-paptrre« und Landrentenbriefen, so wie der für diese Termine auSgeloosten Staatspapiere und Land rentenbriefe und der zur Zahlung au-gesetzten unzin-baren Kammer-Credit-Laffenscheine LLti. L erfolgt bei der Unter zeichneten Lotterie-DarlehnS-Caffe bereit- ^ vom IS. dieses Monats ab m den Vormittagsstunden von S bi- 12 Uhr. Leipzig, am 10. September 1864. Königliche Lotterie-Darle-nS-Caffe. Ludwig Müller. Marschall. Rechtfertigung zur Lrankenhausfrage. Durste ich einen Augenblick darüber in Zweifel sein, ob der Gegenartikel im SonntagSblatt mir Abwehr oder Schweigen auf erlege, so legte mir doch bald der Gedanke, es könne das, was ich zu entgegnen, der Sache, zu der ich mich bekenne, direct oder in- direet nützen, die Verpflichtung der Erwiederung auf. Unverkennbar wird in diesem Artikel ein große- Gewicht darauf gelegt, daß die Entscheidung im Stadtverordneten - Collegium ja eine anerkennen-werthe Stütze in der einstimmigen Beistimmung der Leipziger medicinischen Gesellschaft gefunden habe, und neigt um deswillen sich der Gegner dem Schluffe zu, als seien alle wer teren Schritte in der Angelegenheit nicht nur als überflüssige, sondern als befremdende zu bezeichnen. — Es thut mir leid, daß mich diese Berufung herausfordert, in kurzen Worten den Schleier in etwa- zu lüften, der über dem Zustandekommen dieses ein stimmigen Beschlusses auSgebreitet ist. Der Einladung zu der gewohnten mevicin. Gesellschaft durchs Tageblatt Ende Juli waren die Worte beigefügt: Besprechung einer besonderen Angelegenheit. Vielleicht erging eS noch Mehreren wie mir, daß sie beim Betreten de- GesellschaftSlocalS keine Ahnung hatten, um was es sich handle. Zu der Versammlung selbst, die gewöhnlich von 10—15 Mit gliedern besucht wird, hatten sich diesmal wohl 20—30 eingefunden, jedenfalls weit weniger als die Hälfte der gesammten Mitglieder- zahl. Der Präses eröffnet« die Gesellschaft mit der Mittheilung, daß der angedeutete Gegenstand kein anderer sei, als die Kranken- hauSfrage, die diesen Abend der DiScussion der Gesellschaft unter liege» solle. Gleich darauf ergriff der Direktor der innern Klinik im Krankenhause da- Wort, und gab in einem länger« Vortrag die Entwickelung de- Historischen der Angelegenheit, eine Dar legung der eignen in derselben beanspruchten wie geleisteten Tätig keit, und schließlich eine Begründung der von ihm selbst zu der Frage eingenommenen Stellung. Ich schließe mich ohne Rückhalt der Ansicht an, daß der Vortrag nicht nur ganz am Platze war, sondern auch durch Inhalt und Ausstellung für geistiges Erfassen und Bewältigen vollgültige» Zeugnitz ablegte, durch Belehrung auf Anerkennung und Dank der Gesellschaft die begründetsten Ansprüche machte. Nachdem diese Rede, die ziemlich die ganze für die Ver sammlung festgesetzte Zeit in Anspruch nahm, mit der dem Redner unstreitig gebührenden Aufmerksamkeit angehört worden war, erhob über den angeregten Gegenstand eine eigentliche DiScussion, welche Gründe und Gegengründe für die betreffende Streitfrage in nähere Beleuchtung gezogen hätte, sich nicht ; nur zwei Puncten, die der Vortrag hervorgehoben, ward von zwei Rednern eine flüchtige Bestätigung aus eigner Beobachtung angereiht. — Da bei der vorgeschrittenen Zeit und dem Mangel an Vertrautsein mit den einzelnen Puncten, die mit Einemmal durch den längeren Vortrag angeregt worden waren, Niemand sich weiter zum Worte gemeldet hatte, verschütt der Vorsitzende zur Fragstellung, deren Resultat die fragliche Beistimmung ^u den Ansichten des ersten Redners, die Einstimmigkeit, die so Viele stutzig gemacht hat, war. — ES wird nun aber gewiß Jedermann, der mit der Art und Weise, wie voll gültige Beschließungen größerer Körperschaften entstehen, ja ent stehen müssen, wenn sie auf den Charakter der Autorität Anspruch erheben wollen, vertraut ist, mir beitreten, wenn ich meine, daß ihrer Form nach jener Ausspruch der medicinischen Gesellschaft eine solche Bürgschaft nicht in sich trägt; denn so wenig der Gegenstand der Berathung den Mitgliedern deutlich angekündigt gewesen war, um mit sich zu Rathe gehen zu können, so gewiß fehlte eS auch an dem Votum eine- aus der Mitte der sämmtlichen Mitglieder gewählten Referenten und einer über dessen Vorschläge nachher speciell angesetzten DiScussion. — Außerdem darf nicht unerwähnt bleiben, daß die medicinische Gesellschaft nicht, wie eS bei andern Körperschaften üblich, sich an die Anwesenheit einer bestimmten Mitgliederzahl für gebunden erachtet, um beschlußfähig zu sein; die kleinste Zahl darf sich dafür halten, und ich möchte wohl an die Herren, die so eifrig zur alsbaldigen Veröffentlichung diese- doch wohl übereilten Beschlusses gedrängt haben, die Frage stellen, bi- zu welch kleinem Häuflein herab sie den Muth gehabt haben würden, ihn als einen Beschluß der gesammten medicinischen Gesellschaft auszugeben. E- möge diese kurze nothgedrungene Darlegung genügen, um da- Gewicht der Einstimmigkeit, für die mein Gegner die höchste Geltung beansprucht, auf ihren wirklichen beschrankteren Werth
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