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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.11.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-11-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186411035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18641103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18641103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-11
- Tag1864-11-03
- Monat1864-11
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.11.1864
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 3V8. Donnerstag den 3. November. 1864. Bekanntmachung in Betreff der für dieses Jahr vom s. bis Lv. November etnzureichende« Hausbewohner-Verzeichnisse. Aus den behufs Revision des Leipziger Gewerbe- und Personalsteuer-KatasterS zeither alljährlich eingereichten HauSbewohner- Verzeichniffen ist wahrzunehmen gewesen, daß die in dem von uns erlassenen und jedem Hausbesitzer, resp. dessen Stellvertreter behändigten Patente enthaltenen Vorschriften in vielen Fällen gar nicht oder doch nur sehr unvollkommen beobachtet werden, insbesondere, wie spätere Erörterungen ergeben haben, die betreffenden HauSliffen nebst dem Patente den Miethinhabern nicht allenthalben vorgelegt und hierdurch nicht nur sehr unvollständige, sondern sogar unrichtige Angaben veranlaßt worden sind. Ebenso habe» HandlnngS-Principale und andere Gewerbtreibende die namentliche Auszeichnung ihrer sämmtlichen Handlung-- und GewerbSgehülfen unterlassen und erst aus besondere Aufforderung nach getragen, in Folge dessen aber das binnen einer bestimmten, sehr beengten Frist zu vollendende Revisionsgeschäft ungemein erschwert worden ist. Daher werden die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter hierdurch aufgefordert, die wegen Fertigung der diesjährigen HauSbewohnerlisteu in dem von uns unterm 23. d. M. erlassenen Patente enthaltenen Vorschriften nicht nur selbff durchgängig genau zu beobachten, sondern auch ihre Mietbleute unter Mittheilung des gedachten Patents dazu zu veranlassen, da außerdem bei Nichtbefolgung dieser Bestimmungen die im 8., S. und Lv. tz. des Patents angedrohten Nachtheile und Unannehmlichkeiten gegen die Betheiligten nothwendig eintreten muffen. Leipzig, den 22. October 1864. Der Nath der Stadt Leipzig. - vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Verordnung vom 19. September d. I. ist die katholische Kirchenaulage aus das Jahr L864 nach den durch die Verordnung vom 12. October 1841 Atz. 7, 8, 10 und 11 bestimmten Sätzen, von denen jedoch die mtz. 7 sud d, o und ä bestimmten Sätze auch für diesmal auf drei Biertheile, mithin auf resp. »/», i/g und i/,a des von den betreffenden Parochianen zu entrichtenden Gewerbe- und Personalsteuersatzes herabgesetzt sind, ausgeschrieben worden und somit fällig. Die hiesigen katholischen Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die auf sie fallenden Beitrage bis zum LS. Nov. kieseS JahreS an hiesige Stadtsteuereinnahme, NathhauS 2. Etage, »«erinnert abzuführen. Leipzig, den 5. October 1864. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taub«. Bekanntmachung. Der an der Ecke des Grimma'schen Steinweg- und der Salomonstraße gelegene, früher zur IohanniShoSpitalökonomie gehörige große Garten soll auf die sechs Jahre 1865 bis mit 1870 an den Meistbietenden verpachtet werden. Wir fordern Pacbtlustige auf, sich Donnerstag den L7. November d. I. Vormittags LL Ahr an Rathsstelle einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung bleibt dem Rathe Vorbehalten. Die LicitationS- und Pachtbedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsicht aus. Leipzig, den 29 October 1864. Des NathS der Stadt Leipzig Deputation zum JohanniShoSpitale. Noch einmal der Nertorwechsel. * Leipzig, 2. Nov. Im heutigen Tageblatte ist zu dem am Tage vorher abgedruckten Referat über den Bericht de- Herrn Hof rath vr. Ruete bei Niederlegung seines RectoratS ein Irrthum berichtigt und eine Auslastung ergänzt worden, wofür natürlich im Interesse der tatsächlichen Richtigkeit nur aufrichtig gedankt wer den kantt. Zugleich aber fühlt sich der Verfasser des also berich tigten Referat- veranlaßt, einige Worte zu seiner Verteidigung m sagen und eine sehr leicht zu erfüllende Bitte daran zu knüpfen. Am letzten Reformationsfeste war die Aula des Augusteum- in ganz ungewöhnlicher Weise der Sammelplatz eines Publicum-, wie eS in diesen Räumen sonst wohl noch nie zu schauen gewesen. Lange vor Eröffnung der eigentlichen Feierlichkeit, namentlich aber später, drängten sich Leute aller Stände, selbst Frauen, jüngere und ältere Mädchen, ja selbst ganz kleine Kinder in dem Zuhörer- raum zusammen und vollführten während de- akademischen ActuS ein Geräusch, dessen Rücksichtslosigkeit die Annahme rechtfertigt, daß nur die allergewöhnlichste Neugier sie dorthin geführt habe. Es fehlte nur noch, daß die Herren die Cigarren herausgeholt und an gebrannt hätten — gemüthlich genug war die Stimmung dazu, bo kam e-, daß sehr viele Männer, welche dem ActuS mit Ver- ständuiß und Interesse beiwohnen wollten, auch rechtzeitig genug sich in der Aula eingefunden hatten, sich den erwarteten Genuß Lurch eine oft keineswegs klassische Umgebung sehr empfindlich schmälern lasten mußten. Was speciell den Verkäster de- Bericht- im Tageblatte betrifft, so mußte er sich glücklich preisen, daß er trotz seine- frühzeitigen Erscheinen- noch ein kümmerliche- Plätz chen in der entferntesten Ecke de- Saales fand, da- namentlich durch das mit Unermüdlichkeit gepflogene OHnen und Zuschlägen einer benachbarten Thür einen besonder« Reiz erhielt. Unter diesen Umstanden wäre e- wahrhaftig gar nicht zu verwundern gewesen, wenn dem Referenten, bei dem raschen Vorlesen de- Jahresbericht- durch den abaehenden Rector, noch weit mehr Unrichtigkeiten in seinenBericht sich eingeschlichen hätten, denn bei dem in seiner Nähe vorherrschenden Lärm war eS keine Kleinigkeit und keine Annehmlichkett, die oft nur aus Zahlen und Namen be stehenden Mittheilungen de- Redner- schnell zu Papier zu bringen. Und darum sei die gewiß gerechtfertigte Bitte ausgesprochen: es möge künftig am 31. Ocrober da- nichtakademische Publi cum nur so weit zu der Feier in der Aula zugelaffen wer den, als e- durch besondere Einladung oder ertheilte Ein trittskarten als zum Betreten des Saale- berechtigt sich auszuweisen vermag. Sollte aber diese Maßregel aus irgend welchen Gründen nicht zweckmäßig oder thunlich erscheinen, so möchte sich wenigsten- eine ländere der Beachtung empfehlen, die nämlich, die Aula dem ! nichtbetheiligten Publicum nicht eher zu öffnen, als bi- der Zug der Profestoren in dieselbe eingetreten ist. r
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