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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.12.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-12-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186412255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18641225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18641225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-12
- Tag1864-12-25
- Monat1864-12
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.12.1864
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 360« Sonntag den 25. December. 1864« Bekanntmachung. Herr Paul Merr-elSsohn-Barthol-y in Berlin hat im Vereine mit seinem Neffen Herrn D. Carl Mendelssohn» Bartholdy und dessen drei Geschwistern außer der unterm 12. Septbr. vor. I. (Tageblatt Nr. 258) von uns veröffentlichten Felix MendelSsohrr-Barlholdy-Ttiftung aus dem Ertrage der „Reisebriefe" seines Bruders des verewigten D. Felix Mendelssohn-Bartholdy Eintausendfünfhundert Thaler mit der Bestimmung in unsere Hände gelegt, daß deren Zinsen alljährlich am 3. Februar, als dem Geburtstage des Verewigten, an einen Schüler oder eine Schülerin des hiesigen (Konservatoriums der Musik als Prämie vertheilt werden sollen. . > Mit dieser Stiftung haben die Begründer derselben den unschätzbaren Verdiensten, welche der verewigte Felix Mendelssohn Bartholdy sich um das hiesige Conservatorium der Musik erworben hat, eine dauernde Fortsetzung verliehen und damit sich den aufrichtigsten Dank aller Kunstfreunde gesichert. Leipzig, dm 21. December 1864. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlerßner. Gericht über -ie Verhandlungen der Stadt verordneten in nichtöffentlicher Sitzung am 21. December 1864. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Ein kürzlich eingetretener Vorfall, welcher den Tod eine- dem Rettungshause des Pestalozzistiftes übergebenen Mädchens als beklagenSwertben AuSgang hatte, war für eine große, die absolute Mehrheit de- Collegiums übersteigende Anzahl von Stadtverordneten die nächste Veranlassung gewesen, mehrere Anträge einzubringen, welche auf Antrag Herrn NäserS nach Beschluß der Versammlung sammt den darüber gepflogenen Verhandlungen hiermit veröffent licht Wörden: In diesen Tagen ging die Nachricht durch öffentliche Blätter, dbß ein dreizehnjähriges Mädchen von Hunger und Durst erstarrt im Rosenthale aufgefunden und im IacobShoSpitale untergebracht worden sei. Dasselbe stammt aus einem hiesigen Stifte, welches seinen Namen von dem gefeierten Pestalozzi ableitet. Selbst Durst, Hunger und Frost während vier Nächten und fünf Tagen, und die Schrecknisse der Nacht vermochten nicht, es in den geflohenen Aufenthaltsort zurückzutreiben. DaS Kind ist seit dem amputirt und am 12. d. MLS. durch den Tod zu seinem Glück der irdischen Gerechtigkeit und Menschenmilde entrückt wor den. Keine Silbe der Aufklärung, der Theilnahme ist dem Pu blicum gewährt wordm; das Pestalozzistift hat nicht auSgesmdet, das Kind zu suchen und zurückzubringen, es hat nicht einmal eine Bekanntmachung erlaffen, nicht das sichere Mittel der öffentlichen Polizeigewalt zur Findung des Kindes aufgeboten und scheint sich auf den Zauber des System- der in seinem Innern herrschenden Besserung-mittel der Kinder verlassen zu haben. Und doch! eS ist nicht ohne Regung geblieben ; denn als der Stiefvater de- Kinde- einige Zeit nach der Flucht desselben bei dem dortigen Lehrer oder Verwalter angefragt: warum man denn das Kind nicht gesucht? hat er darauf, wie ein Mitglied de- Collegiums erfahren, die Antwort erhalten: „die Range wird schon von alleine zurückkommen". Dem Rathe hat dieser Fall nicht ausreichenden Anlaß zu einem genaueren Einblick in da- geistige Getriebe der im Rettung-Hause de- Pestalozzistists herrschenden Menschenerziehungsmethode gegeben; derselbe scheint schonende Rücksichten auf die private Eigenschaft de- Instituts nehmen zu wollen. Allein e- ist die Stadt, ganz abgesehen von Oberaufsicht über Unterricht und Erziehungswesen im Allgemeinen, auch m contractlicher Hinsicht beijenem Institute wesentlich betheiligt und eine nicht geringe Anzahl Waisen sind von der Stadt demselben anverttaut worden. Al- im Jahre 1852 die Stadt dem Stifte einen Platz ver pachtete, so hat sie auch, was ohnedies schon selbstverständlich war, sich ausdrücklich Vorbehalten: „daß die Verwaltung de- Stiftes der unmittelbaren Einwirkung der städtischen Behörden nicht ent zogen- sei. ES bedarf jedoch nicht, auf da- gesetzliche Recht und dessen ausdrückliche Anerkenntnis der Befugnisse wie der Pflicht des Raths erst näher chLzugehen. Die nächsten materiellen Vertragsbeziehungen der Stadt zu jenem Stifte sind eine volle Berechtigung dazu, sich mit dem Lehr- und ErziehungStheile desselben näher zu befassen. In beiderlei Hinsicht führen wir noch erläuterung-weise an, daß daS von der Stadt für 12 Thlr. jährlich per Acker verpachtete Areal ihr nach Ablauf einer einjährigen Kündigung zurückzugeben ist, so wie daß sie für die dem Rettungshause zugewiesenen Zög- lmge per Kopf und Jahr den Preis von 50 Thlr. zahlt. Jener Anlaß des tragischen Todes des Kindes mag allein noch nicht einen Maßstab für den Werth de- Instituts abzeben, obschon die dem nachfragenden Stiefvater gegebene Antwort die innere Mission in ihm genügend charakterisirt; es treten aber noch andere Wahrnehmungen hinzu, welche ein bestimmte- Licht über sie verbreiten; z. B. eine Mutter ist unlängst auf's RathhauS ge kommen, ihr Kind an der Hand, und hat erklärt, sie nehme es zurück, weil die Kinder draußen wie daS Vieh behandelt würden, und als der dazwischentretende, jedoch zum Stifte in Beziehung stehende Stadtrath mit Entschiedenheit gegen solche Bezeichnung ausgetreten, hat die Frau ihre Behauptungen thalsächlich belegt. ES ist ferner Stadtverordneten bekannt, wie ein Lehrer seinen Ein fluß dadurch auSgeübt hat, daß er ein Kind mit der Faust so unter da- Kinn gestoßen, daß die Zunge dadurch verwundet wor den. Stadtverordnete haben an Ort und Stelle Beobachtungen gemacht, sie finden die Eindrücke, die dort gegeben werden, wider lich, finster, abstoßend, mürrisch, und eher geeignet, schlechte Nei- rngen zu erhärten und zu verstärken, als zu mildern und zum bessern zu wenden. Bei einer Prüfung wurde für die Jugend undeutliche und unverständliche Glaubensmystik gelehrt; auch schien der dortige Unterricht von einer wiederkehrenden Selbstbeschämung der jungen GemÜther in Tagebüchern oder Lebensbeschreibungen sogar Erfolg zur Veredelung zu versprechen, wenn sonst nicht etwa diese DiSciplin des Unterricht- bloS als Strafe für unentbehrlich erachtet wurde. Ein sehr deutlicher, nur im Drange der Geschäfte übersehener Wink über diese- Stift wurde jedem aufmerksamen Stadtverord neten schon durch den Bortrag der oberärztlichen Erklärungen über den Bau eine- neuen Krankenhauses in dortiger Gegend gegeben. Danach bemerkte Herr Geh. Medicinalrath Prof. vr. Wunderlich: „Er vermisse in den Gründen gegen die Wahl de- ExercierplatzeS einen Punct, d. i. die Befürchtungen vor den Wechselfiebern da selbst, die insbesondere in der Pestalozzianstalt, wie er höre, und wie vielleicht durch speciellere Befragung de- Herrn vr. Berger zu constatiren sein würde, sich zeigen sollen, jedenfalls in Folge der zu nahen Lage de- Wasser-;- und hierauf entgegnete, zur Abwen dung einer Besorgniß vor der Schädlichkeit der dortigen Gegend, '
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