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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186407203
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-07
- Tag1864-07-20
- Monat1864-07
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1864
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Kretzschmar, Robert Hermann, Fleischer. - Köpke, Heinrich Johann Joachim, Sattler. - Fischer, Karl Robert, Kürschner. - Sander, Karl Louis. Glaser. - Müller, Franz Juftinus , Bierverleger. - Rudolph, Johann Christian, Gondelbauer. Frau Kant, Sophie Friederike geschied., Inhaberin eines Weiß- StickereiwaarengeschäftS. Herr Mucker, Johann Emil, Uhrmacher. - Schmidt, Alfred, Kaufmann. - Seifferth, Äohann Karl, Seiler. - Winkler, Karl Julius Alexander, Handlungs-Buchhalter. » Leidiger, Johann Carl Wilhelm, Schuhmacher. Frau Drescher, Anna Marie Franziska verw., Inhaberin einer Restauration. Frau Schmidt, Sophie verw., Händlerin mit Posamentirwaaren. Herr Hilliger, Karl Wilhelm Ernst, Mehl- und Producten- händler. - Oehler, Moritz Theodor, Schlosser. - Lindner, Friedrich Albert, Kaufmann. - Pickenhahn, Wilhelm Eduard, Graveur. - Ääger, David Franz Leopold, Glaser. - Grimmer, August Rudolph, Seiler. - Erdmann, Karl Ludwig, vr. Hur. und Advocat. Frau Kirbach, Emma Franziska verehel., Inhaberin eines Klempnergeschäfts. - Julius, Marie Dorothee verw., Hausbesitzerin. Herr Häfele, Friedrich Heinrich Julius, Buchhändler. - Karbaum, Christian Heinrich, Schuhmacher. - Philipp, Karl Otto Robert, Tischler. - BlaSberg, Friedrich Otto, Handlung-- Buchhalter. - PiorkowSki, Heinrich, Privatmann. - Apitzsch, Paul Wilhelm Robert, Inhaber einer Colorir- Anstalt. - Holeisen, Moritz Rudolph, Hausbesitzer und Restaurateur. - Becher, Gustav Emmanuel Joseph, Schneider. - Große, Johann Gotthelf, Schuhmacher. - Hötte, Clemens Bernard Christian Wilhelm, Kaufmann. Bekanntmachung. Da vielfach wahrzunehmen gewesen ist, -aß den in Betreff -er An- un- Abmeldung -er hiesigen Einwohner bei eintreten-en Wohnungsveränderungen bestehenden, von u«S Wiederholt bekannt gemachten Anordnungen nicht allenthalben mit der durch die Sache gebotenen Genauigkeit nachgegangen wird und dergleichen Meldungen durch die irrige Annahme, es genüge, wenn GrundstüekSbefitzer oder Administratoren den Wechsel von Miethbewohnern nur zu den viertel jährigen Quartalen in unserem Einwohner-Bureau anzeigen, oder, dies sei überhaupt nur dem Luartieramte gegenüber nöthig, unterlassen worden sind, so sehen wir uns veranlaßt, die bestehende Bestimmung, daß jede Miethveränderrrng, gleichviel ob Ein- oder Auszug, sofort und längstens binnen Drei Tagen bei Vermeidung von Strafe in unserem Einwohner-Bureau — Reichsstraße 9tr. SL-SLl — schriftlich anzuzeigen ist, rinzuschärfen. — Leipzig, den LS. Juli 18VL. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Trinaler, S. Bekanntmachung, den Theater-Neubau betreffend. ES soll die Fundamentirung des westlichen Pavillons des neu zu erbauenden Theater- an einen Unter nehmer vergeben werden. Die Herren Maurermeister, welche gesonnen sind, diese Arbeiten zu übernehmen, können die auf dem Bau amte au-liegenden Bedingungen jederzeit daselbst einsehen und haben ihre Forderungen bis den 23. d. M. Nachmittags 6 Uhr daselbst versiegelt abzugeben. — Leipzig, den 18. Juli 1864. DeS Math- Bau-Deputation. Vorbehalt -es Sürgerrechtes. Die ziemlich verbreitete Ansicht, daß man sich beim Wegzuge da- Bürgerrecht Vorbehalten könne, oder, daß es hierzu nur eine- als reine Formsache zu betrachtenden Gesuche- bedürfe, ist irrig. Nach §. 78 der Allg. Städteordnung kann die Beibehaltung des Bürgerrechte-, dafern binnen 3 Monaten vom Wegzuge an darum nachgesucht wird, vom Stadtrathe nach vernommenem Gut achten der Gemeindevertreter bewilligt werden. Allein nach langjähriger Praxis erfolgen in Leipzig dergleichen Bewilligungen in der Regel nicht und ausnahmsweise nur dann, wenn dadurch ein besondere- Verdienst, welche- der An suchens sich um die Stadt erworben hat, anerkannt werden soll. E- ist daher hier in den allermeisten Fällen vergeblich, um Be lastung de- Bürgerrechtes nachzusuchen. Zu beachten ist übrigens hierbei, daß mit dem Bürgerrechte nicht nothwendig auch die Staatsangehörigkeit verloren geht. Für Men. Da- hiesige Comitö für Schleswig-Holstein hat mit der Quit tung über die dem Hamburger Comitö zur Verwendung für Alfen Übersendeten 1500 Thlr. folgenden Brief erhalten: Hochgeehrte Herren! Indem ich die Quittung unsere- CassirerS beilege, habe ich den ehrenvollen Auftrag des ganzen Comitö zu vollziehen, in dem ich dem verehrlrchen GesammtauSschuß der vereinigten
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