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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-07-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186407249
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640724
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640724
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-07
- Tag1864-07-24
- Monat1864-07
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1864
- Autor
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Oester- irichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker öffentlich hier feilhallen. 3) Gleiche Berechtigung haben alle andern ausländischen Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 58 Thalern verboten. 5) Jedoch ist daS Aus packen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden auSftehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Ein packen die Eröffnung der Meßlocale in lm Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 6) Hede frühere Eröffnung sowie spätere Schließung eines solchen VerkaufSlocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedt-mal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. 7) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen seil halten, ist das Auspacken daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 22. September, bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 8) Allen ausländischen, den ZollvereinSstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht ange- hörigen Professioniften und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. S) Eben so bleibt daS Hausiren jeder Art und daS Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oester reichischen Staaten nicht an gehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche sauen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 10) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlrchen Lösung des WaarenverschlusseS an vis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestaltet. «ipzig, am 16. Juli 1864. Der Math der Stadt Leipzig. - - Schleißner. vr. Bollsack. Bekanntmachung. In Folge mehrfacher neuerdings vorgekommener Unglücksfälle sehen wir uns veranlaßt, auf die wider da- unvorsichtige und vnaebrihrlich schnelle Fahren erlassenen ort-polizeilichen Bestimmungen mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß wider die Eontravenienten unnachsichtlich mit Strafe werde vorgegangen werden. Leipzig, den 19. Juli 1864. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Submission. ES soll auf dem Rittergute Grasdorf ein neues Kuhstallgebäude aufaeführt und die hierzu gehörigen Maurer- und Zimmer- Arbeiten so wie die Lieferung von 18 Stück gußeisernen Säulen an den Mindestforvernden vergeben werden. Die Submissionsbedingungen und Anschläge liegen in der MarstallS - Expedition aus, woselbst Anschlagsformulare zum Einsetzen der Preise verabfolgt werden können. Die Abgabe derselben hat bis spätesten- den tt. August Abends 7 Uhr m versiegelten Couvert- an die MarstallS - Expedition zu erfolgen. Leipzig, den 24. Juli 1864. DeS SsathS der Stadt Leipzig Oe-onomie-Deputation. Leipzigs Schulen in den Jahren 1831 und 1864. Bei dem raschen WachSthum unserer Stadt und ihrer Schulen, heißt es in den .Mittheilungen der Schule an da- AelternhauS*, dürste für unsere Leser der Vergleich früherer Zustände mit den Aigen von solchem Interesse sein, daß die Mitthellungen diesem Gegenstände einigen Raum widmen mögen. Natürlich müssen wir Ws dabei auf die äußerlichen Schulverhältnisse beschränken, die «r immerhin genug Veränderungen in dem kurzen Zeiträume eiueS Menschenalters bieten. Auch faßt unsere Betrachtung allein die Schulen ins Auge, zu welchen die nicht confirnurte Jugend Zutritt hat. Au- diesem Grunde sehen wlr in der Zusammen stellung von der Handels-Lehranstalt ab, die gegenwärtig 171 Zög linge in 8 Elasten zählt, so wre von der Lehranstalt für Vuch- handluogslehrlinge, dm 2 Elasten enthält und von 44 Schülern besucht wird, so wie von den beiden SonntagSschulen, der königl. «auaewerkenschule «. s. w. Im Jahre 1831 gab es 8 öffentliche Schulen mit 108 Lehrern vld 3576 Schülern; im Jahre 1864 giebt eS dagegen 14 öffent uche Schulen mit 307 Lehrern und 10,414 Schülern. 2m Jahre 1831 gab eS 16 Privatschulen mit 83 Lehrern und 1477 Schülern ; im Jahre 1864 bestehen dagegen 11 Privatschulen mit 160 Lehrern und 913 Schülern. Leipzig hatte demnach im Jahre 1831 nur 5053 Schüler bei 43,000 Einwohnern, also 11,74 «o, jetzt zählt e- deren mehr als noch einmal soviel, nämlich 11,327 bei 80,000 Einwohnern, also 14,15«/-. Die Entwickelung der öffentlichen Schulen hielt mit dem WachSthum der Einwohnerzahl gleichen Schritt: sie haben sich ver doppelt. Einen ander« Gang nahmen die Privatschulen, welche, statt auf 32 sich zu vermehren, auf 11 herabsanken. Auch in an derer Beziehung wuchs die Theilnahme an den öffentlichen Lehr anstalten. Wahrend im Jahre 1831 nur 8,31«/- der Bewohner Leipzig- den öffentlichen Schulen und 3,43«/- den Privatanstalten zugehvrten, werden diese gegenwärtig nur von 1,14 « o, jene da gegen von 13,01 « o besucht. Betrachten wir die Entwickelung der einzelnen Schulen, so haben, während die Armenschule um mehr als die Hälfte sich vergrößerte und jetzt da- Bierthell aller Schulkinder enthält, die Bürgerschulen am meisten an Umfang gewonnen. Im Jahre 1831 gab e- nur 794 Bürgerschüler, zu Ostern 1864, die Realschule nicht mit ge rechnet, deren nicht weniger als siebenmal soviel, nämlich 5512; sie enthalten fast die Hälfte der gesammten Schüler. Doch befinden
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