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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186507202
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-07
- Tag1865-07-20
- Monat1865-07
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1865
- Autor
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Anzeiger. u , e Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M 201. Donnerstag den 20. Juli. 1865. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger MichaeliSmeffe beginnt am LS. September und endet mit dem LA Oktober. re, und den L. L. Oester- .«gr - . 4) Außer vorgedachter"dreiwöchentlicker Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu Malern verboten. 5) Jedoch ist das Aus packen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden ausstehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 6) Jede frühere Eröffnung sowie spätere Schließung eines solchen VerkaufSlocaleS wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jede-mal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. 7) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feil halten, ist da- AuSpackm daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 21. September, bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 8) Allen ausländ,'^ ' hörigen Professionii Auslauten der ischen, den ZollvereinSftaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht ange- isten und Handwerkern ist nur wahrend der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum mit ihren Artikeln feil zu Hallen gestattet. S) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art reichrschen Staaten nicht anaehörigen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch 10) Auswärtigen Spediteuren ist von der der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet. Leipzig, am 15. Juli 1865. Der SSath der Stadl L Dr. Loch. Bekanntmachuna. Leipzig, am 15. Juli 1865. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Loch. vr. Günther. Die i« Bekanntmachung. de- Gewandhauses nach dem Lupfergäßchen heraus befindliche, zeither au Herrn Robert Barth vo« L August d. I. ab anderwett gegen halbjährliche Kündigung an dm Meistbietenden a Erdgeschosse vermietbete -Nederlage soll vermiethet werdm. Miechlustige habm fich Dienstag de« LS. Juli d. I. Bormittags LL Uhr an zu thuu und daraus weiterer Beschlußfassung des RachS, welchem die Auswahl unter dm Liettantm Vorbehalte« bleibt , sich zu gewärtigen. Die Licitation wird geschloffen, sobald ei» weiter« und Miethbedingung« können schon vor dem Termine an Rathsstelle eingesehen werdm. Leipzig, am 18. Juli 1865. DeS SRathS der Stal weitere- Gebot erden. Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Die Lieferung der für die Turnhalle zu beschaffenden Doppelfenster soll auf dem Wege der Submission vergeben werdm. Diejenige», welche fich hierbei betheiligm wolle», werdm hierdurch aufgesordert, die Zeichnung und die Bedingungen auf dem RathS- vanamte einzusehm und ihre PreiSfordernugen bi- Freitag de« LS. d. SU. Abends « Uhr daselbst versiegelt einzureichen. Leipzig, dm 18. Juli 1865. DeS MathS Da»« Deputation. Sta-ttheater. Die Aufführung der Boieldieuschm Oper: »Johann vo» Paris* am 17. Juli gab Herrn Rebling Gelegenheit, durch eine vortreffliche Leistung in der Titelrolle wieder einmal zu be weis«, wie schätzenSwerth seine Aeqnisttion für hiesige Bühne sei. Daß die Partie seiner Stimme etwas zu tief liegt, ist freilich wahr, indessen weiß er diesen Uebelstand durch ausgezeichnete, vor sichtige Technik möglichst zu verdecke», wozu ei» dramatischer Vor trag, ei» Spiel kommt, da- einem Schauspieler Ehre mach« würde, für welches aber einem Sänger um um so größere Aner kennung gebührt. Fräul. Lropp als Prinzessin stand chm, wenigstens vaS sauber« und gutgeschnltm Gesang betrifft, eben bürtig zur Seite, auch scheint sich da- Organ der Dame in letzter Jett erfreulich gekräftigt zu haveu, und es blieb nur zu wünsch« übrig, daß in der Ehamkteristik der Figur noch mehr Schalk ett und natürliche Munterkeit bervortrete. Herr Becker alS chall ist zu lob«, well er Uebertreibungm vermied und sein ganz« Auftreten ein« gewiss« Anstand hatte; jedoch war nicht- von dem Humor zu spmen, der in die Wiedergabe dieser Rolle gelegt fein will. Fräul. Lara als Page litt unter bedeutender Indisposition und muß deshalb entschuldigt werdm. Recht be friedigt haben uns Frau Thelen als Larezza und Herr Gitt als Wirth. Der 18. Juli brachte die Fortsetzung des Gastspiel- der offen bar schon zum bevorzugt« Lieblina de- hiesig« Publicum- avan- eirtm Marie Gersnnger. ES war em sehr heiterer und amüsanter Abend. Da» sttde Ding: »Tin ungeschliffener Diamant* ließ sich schon nochmal- in Lauf nehme», da in demselben die liebenswürdigste Margarethe erschien, welche sich denke» läßt. Aus die Darstellung diese» reizend« Raturkinde» folgte eine Salondame vom reinsten Wasser, die Emma Palte« in
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