Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.01.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-01-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187301245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-01
- Tag1873-01-24
- Monat1873-01
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.01.1873
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
I drls-u.Lv rreillttalliior, - Sler u. Dq>..j ^ BaÄ ly; Bank ri!»/r it-AHaÜIZ^ isc.-G«s. k löl'/.. sMut IZ4 lkvrrriu li,- ( r'scherd«.i„.1 Sank w- ! Bau! in', teml. Md Erscheint tikftlich früh 6'/, Uhr. ßüictir» uu» Srprslll«» JrhaMisgasie 33. «rdattrur Fr. HSttmr. Gymbstunde d. Redaction »»mag« rcn u—ir Uhr rou 4—L Uhr. »er für die nLchst- k Nummer bestimmten i» dm Wochentagen >z Uhr Rachmittags. iflrrusrratraauuahme: ,iile«m. UniversitLtsstr. 22, »ttiche. Hainstr. 21, pari. NWM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und. des Raths der Stadt Leipzig. A»N«,e IE». Aboonkmenksperi» vierteljäbrlich l Thlr. 7'/, Agr« incl. Bringerlobn 1 Thlr. lv Ngv Jede einzelne Nummer 2'/, Ng» Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbe'brderung 10 Tblr. mit Poslbefbrtcrung 14 Thlr. Zoscrate 4gespalteneBourgoiszeile 1'/»Ngr. Größere Schriften laut unserem PreiSverzeichniß. Leclamea unter d. Lrdacttourjirich die Spaltzeile 2 Ngr. M'/I ndelSges. iar. >ÄMs-t rie-Uciieil. 118. i) «allmeii, :r«rrg».lir'1 non!'<?/,. Spimmi mvcrM - Ew r -. LE. rir. -ULM. veSanl-. Snl M isz se v. IM . v. im sr>§ rmtr Sl'^ reute öi'/^ echiel. ^ S. SO-/., on. 89>/,. 82. l. 91".. tten. r S.IS'^ lknoteu 81'/^ ^ °. 81'/.. Freitag den 24. Januar. 1873. Bekanntmachung. -o dem Unterzeichneten Bezirksgericht und besten aerichtsamtlichen Abtheilungen ist heute Herr Kaufmann und Fabrikant Heinrich Auguff G«il Kitzing hier jLachverständiger bezüglich fertiger Herren-, Damen- und Kinderkleider an und in Pflicht ge- i« worden. stipzig, am 21. Januar 1873. Das Direktorin« deS Königliche» Bezirksgericht- daselbst. vr. Rothe. ObS Bekanntmachung. 3» Gemäßheit der Bestimmungen in SH. 19 und 45 der akademischen Gesetze, nach welchen die uugSkarte» der Studirenden jährlich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden werden die Herren Studirenden hiermit unter der in den gedachten Paragraphen enthaltenen armmg aufgefordert ihre Wohnungskarten »»« 1 bis längstens den IS. Februar d. IS. , der Expedition des Universitäts-Gerichts zu produciren und sich des Umtausches deAlben gegen gleichen D gewärtigen. rvri wird zugleich bekannt gemacht, daß vo« IS. Februar d. ZS. an die llten Wohnungskarten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation irgcn! mehr dienen.' Leipzig, am 22. Januar 1873. DaS U«iversttä'ts»G Hehler. her aus- iner Art Bekanntmachung, p/ i d- > dr 1 »dx.130?.s I« ll. ü 8 6. die Herstellung vo» Wafferverschlusteu an de« GaSzuleitungen betreffend. Gegen die großen Gefahren, welche bei ausgebrochenen Schadenfeuern dadurch entstehen können, h die Schließung der Haupthähne der Gasleitungen in den Häusern nicht mehr möglich oder der aichiß von Gas in das brennende Gebäude überhaupt nicht mehr zu hindern ist, bietet die Her stellung von Wafserverschlüsten an den Gasableitungen aus den Straßenrohrcn nach den Gebäuden mim besonders wirksamen Schutz. Wir verordnen daher, um die Ausbreitung entstandener Brände möglichst zu verhüten, folgt: 1) Jede Gaszuleitung nach einem Grundstück ist unter den nachstehenden Bedingungen mit einem, auf Kosten der Consumenten herzustcllcndcn Wasterverschluß zu versehen. 2) Tie Verpflichtung zur Herstellung solcher Verschlüsse tritt vom 1. Februar d. I. an bei allen neuen Privatgasanlagen als Bedingung der Abgabe von städtischem Gas unbedingt ein. 3) Alle am 1 Februar d. I. bereits vorhandenen Privatruleitungen sind spätestens daun mit Wasterverschluß zu versehen, wenn an der Zuleitung eine Umgestaltung oder Reparatur nöthig wird. 4) Die Beschaffung und Einstellung der Verschlüsse erfolgt ausschließlich durch die Gas- anstatt, ihre Bedienung nur durch Beamte der letzteren oder durch die städtischen Ober- seuermänner und Feuermänner. Wir nehmen hierbei Veranlassung, auch allen denjenigen Gasconsumcnten, an welche nach der örstimmung unter 3. die Verpflichtung zur Anlegung von Wasterabschlüssen erst in späterer Zeit hnautreten wird, in ihrem eigenen Interesse die thunlichst rasche Herstellung der erwähnten Apparate aus das Angelegentlichste zu empfehlen. Leipzig,' den 22. Januar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. G- Mechler. Bekanntmachung. Nachdem zu unserer Kenntniß gelangt ist, daß hier in neuerer Zeit ein Haarfärbemittel, iLin äe 6aMe benannt, seiner äußeren Erscheinung nach bestehend in einer beinahe wasterhcllen I Flüssigkeit mit gelblich gefärbtem Bodensatz, welche beim Umschüttcln ein milchartigcö Aussehen bekommt, verkauft worden ist, welches in verhältnißmäßig nicht geringer Menge csstMiurcs Blei cnchält, ein Gift, das, in und an den Körper gebracht, in die Gewebe leicht cindringen und, wenn solches oft wiederholt geschieht, chronische Bleivergiftung hcrbeisühren kann, so verwarne« vir hiermit Jedermann vor vem Verkaufe sowohl als vor dem Kaufe und Gebrauche dieses Lau äe stMe und verweisen wegen des Verkaufs desselben noch besonders auf die in H. 324. 326 des Ekasgesetzbuches enthaltenen Strafbestimmungen. Leipzig, am 22. Januar 1873. Der Rath der Gtadt Leipzig. . Stephani. Bekanntmachung, Stipendienvergebnng betreffend. Das von vr. Jobann Erold auS Königsberg in Franken gestiftete Stipendium ist an einen die Ilbnversität Leipzig besuchenden Studenten der Theologie auf die Termine Ostern und Michaelis vr. I. annoch zu vergeben. Bewerber um dieses Stipendium wollen sich bis zum 25. d. M. schriftlich unter Beifügung der j «forderlichen Zeugnisse Lei uns melden. — Leipzig, den 14. Januar 1873. Der Rath der Gtadt Leipzig. vr. E. Stephani. G. Mechler Bekanntmachung, die Anmeldungen zu den BezirkSfchulen für Ostlern 1878 betreffend. Diejenigen Eltern, Pflegceltern und Vormünder, welche Kinder oder Pflegebefohlene, die zu Ostern d. I. schulpflichtig werden, in eine der hiesigen Bcrirksschulen bringen wollen, werden hier durch ausgcfordert, bis spätestens zum 28. Februar d. I. ihre Kinder oder Pflegebefohlene unter Vorstellung derselben bei den betreffenden Herren Armenpflegern anzumelden uno diesen zugleich Gcburtsbescbeinigung und Impfschein deS anzumeldcnden Kindes vorzulegen. Tie Bestimmung darüber, welche von den drei Bezirk-schulen jedes der aufzunehmenden Kinder zu besuchen haben wird, bleibt Vorbehalten. Leipzig, den 21. Januar 1873. Der Rath der Gtadt Leipzig. vr. E. Stephani. Wllisch, Res. Bekanntmachung. Die Liderung der nach Bekanntmachung deS RatheS der Stadt Leipzig vom heutigen Tage an ven Gaszuleitungen nach den Grundstücken herrustellendcn gußeisernen hydraulischen Verschlüsse mit Verschlußveckeln und schmiedeeisernen Klappen soll aus die Jahre 1873 und 1874 an den Mindest- sorderndcn, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Submittenten, vergeben werden. Offerten sind bis zu dem 8. Februar d. I. Abends « Uhr an das Bureau der hiesigen Gasanstalt einzufenden. Ebendaselbst sind die Zeichnungen und Liefe rungsbedingungen einzuseyen, bez. soviel letztere betrifft, gegen Zahlung der Copialien in Abschrift zu erhalten. Leipzig, den 22. Januar 1873.DeS RathS Deputation zur Gasanstalt. Bekanntmachung. Im Anschluß an die Bestimmung in H. 3 der Ministcrialverordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf den öffentlichen Wegen betreffend, haben wir unsere Aufsichtsbeamten mit Quittungen, welche die Aufschrift: „Quittung über 10 Groschen Strafe nach H. 3 der Verordnung vom 9. Juli 1872. Der Rath der Stadt Leipzig." nebst dem Stadtwappen enthalten, versehen und angewiesen, so oft sie im Bereiche der Stadt die Uebertretung einer für denselben in Geltung stehenden Vor schrift straßenvcrkehrspolizeilicher Natur wahrnehmen, an die Person, welcher die Uebertretung zur Last fällt, oder an eine selbige vertretende Person eine solche Quittung auSzuhändigen, wenn deren Betrag unverzüglich an sie erlegt wird. Jedoch sollen sie denselben dann nicht annehmen und keine Quittung geben, wenn die schuldige Person schon wiederholt wegen Zuwiderhandlungen wider hier bestehende Vorschriften straßenverkchrS- polizeilicher Natur bestraft, wenn die Uebertretung unter erschwerenden Umständen begangen ist und wenn es sich um ein^Zuwiderhandlung wider die in unserer den Betrieb der Pferdeeisenbahn betreffenden Bekanntmachung vonx 13. Mai 1872 unter 4 und 5 getroffenen Bestimmungen handelt. Der Besitz riner Quittung vorgedachter Art schiktzt gegen Einleitung einer Polizeiunrersuchung bezüglich der Uebertretung, nicht auch gegen Einleitung strafrechtlichen Verfahrens, wenn zugleich ein Strafgesetz übertreten worden ist, und enthebt nicht von der Verpflichtung zum Ersatz etwaigen Schadens. Leipzig, am 8. Januar 1873. Der Rath der Gtadt Leipzig. vr. E. Stephani. S. Bekanntmachung. An der Schule zu Reudnitz ist die 10. ständige Lchrerstelle mit einem Gehalt von 280 »ff jährlich und freier Wohnung oder 60 »ff jährlich Logisentschädigung zu besetzen. Bewerber um diese Stelle wollen ihre Gesuche nebst den erforderlichen Zeugnissen bis zum 25. duj. schriftlich bei unS einreichen. Leipzig, am 11. Januar 1873. Der Rath der Gtadt Leipzig. . Mechler. vr. E. Stephani. G. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beisehleuffeucanon an die Stadtcasse zu zahlen haben und damit per Termin Weihnachten 1872 im Rückstände geblieben sind, werden zu besten sofortiger Berichtigung ausgesordert. Leipzig, den 18. Januar 1873 DeS RathS Finanz-Deputation. Höhere Bürgerschule für Mädchen. (LbonraSkirchhof 21/22.) Die Annreldung neuer^Gchnlerinne« erbitte ich mir Montag den 27., Mittwoch den 29. und Freitag den 31. d. Vormittags 10 bis 12 Uhr. Für solche Mädchen, welche eme öffentliche Schule noch nicht besucht haben, ist ein Tauf- oder Geburtsschein, für die übrigen ein Schulzeugniß mitzubringen. Leipzig, den 20. Januar 1878. vr. O. Fischer, i. v. v. Für Ostritz ist nachträglich eingeganaen bei Pastor vr. Ablfetd: H. B. und Frau 1 »ff, bei Gustav R«S: Julius 1 «ff, Fanny A. 1 «ff, P. F. 1 «ff, Fräulein Thieme 1 «ff, N. 2 «ff, Theodor Schäffer 5 «ff, C. E. 5 Frau Friederike Herzog 8 «ff. Summa 14 «ff 5 mk, bei Diac. Dt Dalenttner: A I 1 »ff, ;«sa««eu IS Thlr. S Rgr. Leipzig, 22. Januar 1873. Kirchenvorstand Gt. Tho«ä. Kirchenvorstand Gl. Ricolai. vr. Lechler. vr. Ahlseld. L L leerem für -ie Geschichte Leipzigs. Im Mittwoch den 22. Januar fand wiederum sme MonatSvcrsammlung de« Vereins statt. Ueber geschäftlichen Ttzeil der Sitzung und Über den trag des vr. Zimmermann, die Belagerung xzigs 1547 betreffend, werden wir weiter be llten. Heute sei nur des Vortrages gedacht, »schen vr. Wotchas Über die Ausgrabungen i» der Elsterniederung hielt. Redner schil- drrte zunächst die Terrainvcrhältniffe dieser Nic- Smma und wie- an deren Morästen und Niveau- knbüllnlffen, sowie an der mineralogischen Be- lidassenheit der Flußtbkller nach, daß die ganze I Niederung bei einer Lange von etwa 11 Kilometer ad einer Breite, die zwischen 1'/» und 3»/, Kilo meter wechselt, in vorhistorischen Zeiten wahr- iteinlich eine seeähnliche Wasserfläche gebildet jkbe, die allerdings an vielen Stellen vloS so zmnge Waffcrtiefe gehabt haben möge, daß sie ckr den Namen Sumpf als See verdient hätte, j ln Boden dieser Fläche bestand fast durchweg einem undurchlässigen plastischen Thon, besten archlässiakeit eben die Versumpfung des darüber rüden Bodeus verursachte. Jetzt besteht der > dieser Tiefebene säst durchgängig aus gelbem braune« Lehm, der in der Nähe des Ein- des Parthenthals ziemlich fett und kalt, »Man,, b. h. von Win^ors bi» Lindenau und Leutzsch, etwas magerer ist. Am Ostufer entlang ist überall eine Vermischung deS dort anstoßenden Sande« mit Lehm und ein An grenzen dieser sandigen Mengung mit dem über dem Lehm entstandenen Moorboden zu erkennen. Die mannigfachen die Tiefebene durchziehenden Wasterläuse hatten in Vorzeiten jedenfalls vielfach ganz andere Lagen und Richtungen und eine viel größere Breite, als die jetzt lebende Generation sie vor den in den Jahren 1831 und 1832, 1848 und 1849 und von 1854 an bis jetzt vorgenom menen Regulirungsarbeiten gesehen hat. Die Flußbetten lagen auch damals sämmtlich viel tiefer. Schon frühere Untersuchungen haben, wie da- in dem balv auSzugebcnden ersten Bande der Schriften d«S Berems in einem Aufsatze von H Reppin berichtet werden wird, auf dem Ran städter Steinwcg und Umgegend ergeben, daß der Urboden 1,2 bis 1,6 Meter trewr liegt als daS heutige Bett der Pleiße. Die behus- der Flußregulirung vorgenommenen Nivellement» Zeigen, unter Be- rücksichtigung der erwähnten Untersuchungen, daß der Urbodcn der Tiefebene im grauen plastischen Thon nur sehr wenig höher, ja stellenweise sogar tiefer liegt, als erkennbarer Weise da- Flußbett bei Lützschena am Ausgang dieser Tiefebene je lleaen hat. Darauf begründet sich obige Ber- uthung^ daß einst die ganze Tiefebene einen mehr als einer halben Quadratmeile Aus dehnung war. Ferner wies der Redner nach, daß eine An merkung, welche Prof. Victor Jacobi in seiner Schrift: „Das rohe Leipzig, cultivirt von B. Jacobi", macht und die dahm geht: wenn der Hügelrücken bei Scchausen und Hohenhaida fehlte, so würden die Flüsse Leipzigs eine ganz andere Richtung genommen haben, der Begründung ent behrt , daß vielmehr auch ohne diesen Hügclrücken Pleiße und Elster zwar vielleicht des Zuflusses der Parthe und der Eutritzscher Rietschke ent behren würden, dennoch aber in der Hauptsache denselben Laus würden nehmen müssen wie jetzt, indem die Tiefebene ihre Gestaltung völlig un abhängig von jenem fast eine Melle entfernten Hügelrücken erhalten hat. Die nähere Begründung aller dieser Ausführungen mitzutheilen, mangelt hier der Raum. Die früher bestehende Vcrmuthuna über die Lage der slavischen Ansiedelung im fünften und sechsten Jahrhundert wurde bestätigt durch Fuiü>e von Steinvauten in Reudnitz lin der Sammlung des Vereins» und Stötteritz. Das große Urnen lager von Connewitz (72 dort gefundene Gegen stände sind in der Sammlung des Verein» auf bewahrt) liegt am westlich gekehrten Abhang des Ostufers der Tiefebene, ebenso daS Urnenlager offen Wasserspiegel bildete, em Sümpfchen von ß am Exercierplatz ; noch tiefer, am Fuße des Ost ufers wurden bei Grundgrabuna der neuen Wasserkunst 2 Gesäße gefunden, welche der Bronce- zeit angehören und ebenfalls in der Sammlung veS Vereins sich befinden. Aber diese Funde ieß-m noch nicht darauf schließen, daß die An- iedelungcn sich vom Ufer weg bis in die Tiefebene elbst erstreckt hätte«. Wie jeder ältere Leipziger sich erinnert, war diese Tiefebene bis zu Vornahme jener Correctur- arocit alljährlich der Tummelplatz der Wasser» fluthen. Einerseits ist Das ein Beweis mehr für das frühere Dasein eine- Sumpffees, andererseits war es aber der Anlaß zu den Regulirungs arbeiten, die wiederum die Veranlassung zu einer Reihe an sich unbedeutend scheinender, nn Zu- sammenhang aber sehr wichtiger Entdeckungen wurden. 1832 war im alten Elstervorfluthbctt, südlich von der Eonnewitzer Chaussee, ein (von vr.Mothe») nach de« Augenzeugen F. Reppin Skizze in Zcich- nung vorgelegtes Pfahlgerüst gesunden worden. Damal» wußte man von Pfahlbauten noch Nichts und so blieb der Fund unbeachtet; jetzt ist nun leider für jene Auffindung kein augenfälliger, die Einzelheiten klarstellendcr Beleg mehr bcizu- bringen. 1855 wurde da, w» ictzt Waldftraße und Fregc- straße sich kreuzen, in der Tiefe von zwei Metern, da, wo der gelbbraune Lehm aufhört und der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite