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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187302155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-15
- Monat1873-02
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1873
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Februar nur Vormittags bis '>-9 Uhr Mnet. LLpeüIlI«,» «US» Bekanntmachung. Indem wir unsere für die Straf- und Corrections-Anstalt der Stadt Leipzig unter dem -.August 1871 erlassenen Regulative hiermit aufhebea, veröffentlichen wir nachstehendes, auch von ^ gönigl. Kreis-Direction zu Leipzig bestätigtes Regulativ vom 23. Januar dss. Äs. Leipzig, am 13. Februar 1873. Der Rath und -aS Polizeiamt der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. vr. Rüder. Regulativ für die Straf- und Versorg Anstalt zu« Georgenhanse zu Leipzig. 8- i Zweck der Anstalt. Dir städtische Straf- und Bersorg-Anstalt zum Georgenhause ist a) GommunalarbeitSanstalt, in welcher die Unterbringung, angemessene Beschäf tigung und sittliche Besserung der in Folge von Arbeitsscheu, Lüderlichkeit und diffo« lutem Lebenswandel Unterkommen- und subsistcnzlos gewordenen, oder wegen fortgesetzten dissolutcn Lebenswandels, Arbeitsscheu, Trunksucht, obdachlosen oder lüderlichen Herum- trcibenS in hiesiger Stadt arrctirtcn, oder sonst der öffentlichen Unterstützung zur Last fallenden Personen männlichey und weiblichen Geschlechts zu erfolgen hat. Was jedoch die in hiesiger Stadt nicht Unterstützungsbedürftigen der oben gedachten Art anlangt, so ist das Polizeiamt wie der Stadtrath zwar berechtigt, nicht aber ver pflichtet, sie in die Anstalt aufzunehmen. b) Anstalt zur Vollstreckung solcher Haftstrafen, welche von dem Polizciamte oder dem Stadtrathe auf Grund von §. 361 und 362 des Rcichs-Stras-Gcsetz-BuchS mit dem Beifügen, daß der Berurtheilte während der Hast zu angemessener Arbeit anzu« halten sei, erkannt worden sind. Die in der Anstalt Dctinirtcn zerfallen daher in 2 Kategorien und sind die zu a) unter mischten als HauSarbeiter, > die zu d) Untergebrachten aber als Ttrafarbeiter izibmichnen. - Die Strafarbcitcr tragen nicht die äußeren Abzeichen der HauSarbeiter uistl werde» »ur inner halb der Anstalt zur Arbeit angehalten. Dir Bestimmungen der Hausordnung gelten in gleicher Weise für die HauSarbeiter, wie für dir Ttrasarbeiter. Dir männlichen Detinirten sind von den weiblichen streng getrennt zu halten, so daß sie weder m brr Anstalt, noch etwa außerhalb derselben bei der Arbeit mit einander in Berührung kommen kbimcil. Ebenso sind diejenigen, welche das 18. Lebensjahr noch nickt erfüllt haben, in Gemäßheit von §. 57 des Reicks-Stras-Gesetz-Buchs — und zwar die männlichen und weiblichen wiederum gcson- bnt— von allen übrigen in der Anstalt Befindlichen streng zu trennen und ihrem Alter angc- «ßm — auch bezüglich der Arbeiten und Disciplinarstrasen — besonder« zu behandeln. 8 2. Ginlieferung in die Anstalt. Die Einliescruna in die Gommunal - Arbeit-- Anstalt erfolgt auf Grund publicirten drschlirsses des Polizeiamt« beziehentlich des Stadtraths. Sie geschieht entweder a) auf nubesti««te Zeit bis zu Beschaffung selbstständigen Unterkommen«, in welchem Falle dem Einzulicfcrndcn der hausordnungSmäßige AuSgang zu Aufsuchung von Unter kommen alsbald zu gestatten ist, oder b) aus bestimmte Zeit bi« zu 6 Wochen bei arbeitsscheuen, lüderlichen. dem Trünke oder sonst diffolutem Lebenswandel ergebenen Individuen, deren Arbeitsfähigkeit erwiesen ist, und denen daher bei der Wicdcrentlaffung «uszugeben ist, biunen einer bestimmten Frist sich Wohnung«- und Erwerbs-Unterkommen zu verschaffe«. Die Einlieferung behufs Verbüßung der auf Grund von tz 361 sub 3—8 und tz. 362 des AachS-Straf.Gcsetz-BuchS zuerkanntc» Haftstrafe« mit ArbettSzwang erfolgt nach Maaßgabe KS betreffenden Strafbescheids. 8 3 Ist ein Individuum mittelst Strafbescheids zur Verbüßung von Haftstrafe mit Arbeit«, in die Anstalt einzulicfern, so kann, wenn dasselbe bei der Nrretur fnbststenz- und «nter- »enloS war, zugleich seine Einlieferunq in die Communalarbeitsanstalt nach verbüßter Haft- hrje auf Grund der entsprechende» Vorschriften in §. 1 und 2 »«geordnet werden. 8 4. Reffortverhaltnisse der Anstalt. Die Anstalt steht, vorbchältlich de« Oberaufsichtsraths der zuständigen Königlichen Mittel- und Linbebörden, unter Aufsicht des Stadtrathe« und des Polizeiamtes der Stadt Leipzig. Die Be sitz»- der Stellen des Hausverwalter- und des Buchhalters, ingleichen des Anstalt« - Arztes steht Stadtrathe zu, die Ernennung der übrigen Beamten erfolgt durch das Polizeiamt und ist in Vrnrsitzungen desselben unter Zuziehung des Rathsdeputirten zum Gcorgenhause vorzuuehmen. Hr pflege verwundeter und kranker Lrieger. ränmkter Krieger in den KriegSjahren 1870 bis «PK«, daß die erzielten Einnahmen an runden Orldgäa 12,979,000 Thlr.' an Naturalgaben rme» von 5,258,000 Thlr. und an Geld- verti der von den deutschen Eisenbahnen gewähr« tt» Krachtfteiheit 449,000 Thlr., in Summa 18MM Thlr. betrugen. Von den Geldein- «hmm stammten 10,274,000 Thlr. auS Dcutsch- lav, wovon dem Central - ComitL der deutschen Eerewr 2,218,000 Thlr. direct zugcgangen sind >ad 4,114,000 Thlr. aus preußische Vereine zur Hege im Felde verwundeter und erkrankter Krie- pr kommen. Die sehr bedeutenden Einnahmen «äerweitiger Hülfsvercine in Preußen sind vier- selbstverständlich ausaeschlosien. — Die Ein« brr Vereine i« übrigen Deutschland stellen sich bei den Abrechnungen der einzelnen Landes vereine erheblich höher, wie die- namentlich für Bayern und Baden zusammen um 656,000 Thlr. stattfindet. Man ist daher unzweifelhaft zu der Annahme berechtigt, daß die Erträge, welche durch die deut schen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger zur Förderung ihrer ebenso humanen wie patriotischen Zwecke m Folge des Kriege- von 1870 bis 71 vermittelt worden sind, sich auf nahe an 20 Millionen Thalcr belaufen. Hiernach, und mit Berücksichtigung der großartigen HülsSthätigkeit anderweitiger Vereine, sowie von Communalvcrbänden Einzelner, darf als unzweifel haft angenommen werden, daß es unter allen Kriegen, oie jemals geführt worden, nur der ameri kanische Succefsionskrieg von 1861 bis 65 ist, während dessen die freiwillige Hülfe annähernd ähnliche Dimensionen angenommen, wobei aller dings neben der fast vierfachen Dauer der Umstand ru erwägen bleibt, daß in Amerika die staatliche Wirksamkeit neben der freiwilligen in kaum denk barer Weise in de» Hintergrund trat. Alle 8 5. Stellung der Beamten. Tic AnstellungSbehördc hat auch wegen Entlastung der Beamten Entschließung zu fasten. Der Hausverwalter und der Buchhalter werden auf vierteljährige Kündigung, die Aufseher gegen 14täaigc Kündigung, die Aufseherinnen als Dienstboten angenommen. Nur die vom Stadtrathe angestcllten Beamten und die vom Polireiamte angenommenen Auf seher sind in Gemäßheit des städtischen PcnsionSrcgulativs pcnsivnSbcrechtigt. Die als Acrzte der Anstalt Fungircnden sind nicht pensionsbcrcchtigt. 8 6. Verwaltung der Anstalt. Die Vertretung der Anstalt nach Außen steht dem Polizciamte zu, die Verwaltung des Oecono- mischen der Anstalt gehört zum Geschäftsbereiche dcS Stadtraths, welcher dazu ein Rathsmitglicd dcputirt. Die unmittelbare Direction ist dem Hausverwalter übertragen. Demselben liegt ob, die Anstalt nach Maßgabe der Hausordnung und der sonst bcstchcudcn Anordnungen, im Uebngen nach seinem pflichtmäßigen Ermessen, nack allen Richtungen zu verwalten und beziehentlich durch die be treffenden Organe verwalten zu lassen, die sorgfältigste Oberaufsicht über die Anstalt zu führen, die einzelnen Zweige des Dienstes und der Verwaltung zu rcgc'n, die Dienstleistungen der Beamten und Bediensteten zu controliren und ein ersprießliches Zusammenwirken derselben hcrbcizusührcn. Dem Hausverwalter steht deshalb in allen allgemeinen und besonderen, die Anstalt betreffenden Angelegenheiten, in Unterordnung unter den Stadtrath und unter oaS Polizei-Amt, je nachdem der Ge chästsgang des Stadtraths oder des PolizciamteS dadurch berührt wird, die nächste entscheidende Bestimmung und die Tisciplinargcwalt über Beamte und Bedienstete zu. 8- 7. SicherheitSmasiregeln. Aufruhr, Widersetzlichkeit, Entweichungen und überhaupt alles Auslchncn der Dctinirtcn gegen die Vorschriften der Hausordnung und der Verhaltungsvorschriften werden, soweit möglich, durch das Aussichtspersonal, sonst durch die zur Bewachung jder Anstalt vorhandene bewaffnete Macht, nach Befinden durch Anwendung der Schußwaffe verhindert und bekämpft und mit DiSciplinar- strafcn geahndet, wenn auch wegen dabei gleichzeitig begangener Verletzungen allgemeiner Straf gesetze außerdem noch criminelle Untersuchung und Bestrafung cinzutrctcn haben sollte. Leipzig, den 23. Januar 1873. Der Rath und das Polizeiamt der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. vr. Rüder. Bekanntmachung. Die Frühjahrs-Controlle für Reservisten und DiSpofftionS-Urlauber findet in der Zeit vom 3. bis mit 11. März statt. Die Versammlungen früh 8 Uhr im Saale der Restauration zum: Tonha^e**!^* ^ Reserve und die Dispositions-Urlauber der Infanterie, Pantheon für Gavallerie, Artillerie, Pionniere und Train, Nq»ottofaal für L>ffizier--La»di-aten, Disposition der Ersatz Behörden, Unabkömm- liHe,,S«p«tze», Jckger, Medizinal-Personal, Handwerker, Marine. Nächstdem finden Controll-Lersammlungen statt: den 8. März RackmittagS Uhr m RathhauSsaale zu Markranstädt für die Reserve-Mannschaften und Disposition--Urlauber im Königl. Gerichts. Amt Markranstädt, den Iv. März Nachmittags 3 Uhr im Gasthof zum Löwen zu Taucha für die Reserve- Mannschaften und Dispositions-Urlauber im Königl. Gerichts-Amt Taucha, den 11. Mär; Vormittags tt Uhr im Gastlws zum schwarzen Adler zu Lützschena für die Reserve-Mannschaften und DiSpositionS-Urlauber der westlichen cnd nördlichen Dörfer, den II. Mär; Rachmittags 3 Uhr aus dem Marktplatz zu Lieberwolkwitz für die Reserve-Mannschaften und DiSpositionS-Urlauber der östlichen und südlichen Dörfer. Sämmtlichc Militärpapicrc sind mitzubringen. Der Richtempfang der Ordre entschuldigt nickt. Leipzig, am 13. Februar 1873. Königl. Landwehr-BezirkS-Gommando. Pu scher, Obcrstlicutcnant z. D. und Bczirks-Commandcur. Wiesenverpachtung. Die am 16. vor. Monats zur Verpachtung versteigerten städtischen Wiesen sind den Höchstbietern zugeschlagen worden, welchen demnächst zur Vollziehung der auszuscrtigcndcn Pachtverträge noch besondere Vorladung zugchcn wird, während die übrige« Bieter in Gemäß heit der Bersteigerungsbedlngungeu ihrer Gebote hiermit entlasten werden. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Leipzig, den 12. Februar 1873. Holzauktion. Mittwoch den IS. Februar d. I. sollen von Vormittags tt Uhr an im Gonue- witzer Reviere auf de« Mtttelwatdschtage in Abth. 25 circa 97 eichene Nutzklötzer, meistcn- theils von besonderer Slärke und Qualität, sowie 40 wcißbuchcne, 70 rüsterne, 23 erlcne, 30 liudenc und 11 aspene Nutzklötzer, inglcichcn 3 Stück Schirrhölzer, 30 Stück Schirrstange«, 320 Stück Hebebä'ume und 125 Stück ltndeue Stangen unter den im Termine an Ork und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden. Znfammenkunft: auf dem Holzschlage in Abth. 25, dem sogenannten WolsSwinkel, unweit der Connewitzer Linie. Leipzig, am 6. Februar 1873. DeS RathS Forstdeputatio«. sonstigen Kriege, selbst der allerdings kurze Feldzug von 1866, hliebcn hinter den Ergebnissen von 1870 zu 71 erheblich zurück. Einen interessanten Vergleich mit der Zeit der Kriege von 1812 bis 15 bietet der kürzlich er schienene „Gemeinschaftliche Rechenschaftsbericht" dcS bayrischen Vereins zur Pflege und Unter stützung im Felde verwundeter und erkrankter Krieger und des bayrischen FrauenvcreinS, worin die damaligen freiwilligen Beiträge für verwun dete Krieger und deren Familien in Summa mit 96,590 Gulden angegeben sind, während 1870 bis 71 allein die durch das bayerische EentralcomitL vereinnahmten Beiträge einen Werth von 3,485,469 Gulden, also in beträchtlich kürzerer Zeit das SechSunddreißigfache repräscn- tiren. Die zum größeren Theile direct an das Ber liner Ccntralcomitt eingesendeten Gaben des Auslandes bezifferten sich auf 2,498,000 Thlr., darnnter auS den Bereinigten Staaten von Nord amerika die Summe von 1,108,000 Thlr. oder 44 Procent. DaS deutsche Central-Comit< hat während des Krieges von 1870 bis 71, größtcntheils in An wesenheit der hohen Protcctorin des Vereins, Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta, 185 Plenarsitzungen abgehaltcn. Abgesehen von mehreren Tausend telegraphischen Depeschen er streckte sich der geschäftliche Verkehr auf 112,000 Schriftstücke und dcrgl., während für die Corre- spondcnz in Betreff der 500,000 Verwundeten und Kranken ein besondere« Central - Nachwcise- bürcau mit dem Geschäftsgänge von ähnlicher Ausdehnung bestand. Die gcsammten Gaben anbctreffend, verzeichnen sich darunter 1,336,000 leinene Hemden, 740.000 wollene Hemden und Unterjacken, 1,089,000 Leib« binden, 3,068,000 Paar Strümpfe oder Fuß. lappen, 747,000 Paar Unterhosen, l 67,0*0 wollene Decken, 407,000 Betttücher, 426 000 Taschen tücher, 427,000 Handtücher, 4,729,00* Comprcffcn, 3,383,000 Binden verschiedener Art, 961,000 Ber- bandlücher, 492,000 Pfund Charpie, 157,0*0 Tafeln Watte, 93,000 Pfund Gyps- 18,000 Stück «rm- und Beinschienen, 1,138,000 Pfund Eis, 937,000 7
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