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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187302105
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-10
- Monat1873-02
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1873
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. ItdMi», >»» Lr»ctllil>» JvhamilSgasse 33. , v. Nedacteur Fr »Sttner. -prrchstundk d. Rcdattion »cn It—II Ul>r N^»mag« von 4—L Uhr. s>Wd»e drr für dir «ächst- Nummer bestimmtm dm Wochentagen Uhr Nachmittags. Dir für ^isrratenanaahme: >ep, ülnnm, Universitätsstr. 22, Wil Lischt, Hainstr. 21, Part. TaMM Anzeiger. Amtsblatt des Könizl. Be;irkS^crichtS und des NathS der Stadt SeipM «»slage I«7 >0. Aliouutmculrprri» vierteljShrlich 1 Tblr. 1'/, Aar« iucl. Bnugerlohn 1 Thlr. 1« d'cgr Jeoe einzelne Numin:.' 2'/» Belegexemplar 1 ^g.-. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbesvrdcrung 1» Tblr. Mit Poslbesörterung 14 Thlr. Znserate 4gespalteneBourgoiszeile 1'/,Ngr. Größere Schriften laut unserem Preisverzeichnis Xeclamen unter d. Nedactlon-Prlch die Spaltzcile 2 Ngr. ' W 41. Montag den 10. Februar. 1873. Bekanntmachung. Das 3. Stück des diesjährigen Reichs-Gesetzblattes ist bei uns eingeqangen und wird bi- zum Ltz. dies. Mo«, auf dem Rathhaussaale öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 905. Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungs-Anlagen. Vom 1. Februar 1873. Leipzig, den 7. Februar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmungen in tztz. 19 und 45 der akademischen Gesetze, nach welchen die Wohnungskarten der Studirenden jährlich einmal gegen andere dergleichen umgctauscht werden sollen, werden die Herren Studirenden hiermit unter der in den gedachten Paragraphen enthaltenen Verwarnung aufgesordert ihre Wohnungskarten »om 1. bi- längst»«s de« IS. Februar d. IS. i« der Expedition des Universitäts-Gerichts zu produciren und sich des Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird zugleich bekannt gemacht, baß vom IS. Februar d. IS. an die bisher aus gestellten Wohnungskarten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation irgend einer Art nicht mehr dienen. Leipzig, am 22. Januar 1873. Da- UutversttätS-Gertcht. Hcßler. Bekanntmachung. Für bas hiesige Stadtbauamt soll ein Ingenieur, welcher eine höhere Staatsprüfung bestanden hat, mit einem jährlichen Gehalt von 1200 Thlr. angestellt werden. Bewerber um diese Stelle werden veranlaßt, ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Zeugnisse schriftlich bi« zum LS. Februar d. I. bei uns cinzureichcn. Die für den Ingenieur ausgestellte Instruction ist in der Expedition des Stadtbauamtes einzusehen. Leipzig, am 25. Januar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. S t c p ha n i. G. Mechler. Bekanntmachung. Nachdem zu unserer Kenntniß gekommen, daß hier außer dem Lau ckv eapillo, vor dem wir kürrlich in diesem Blatte verwarnten, ein andere-, sehr ähnliche- Haarfärbemittel, RnlUsvI»«»' LUHNnnmü»»!»»»» benannt, bestehend seiner äußeren Erscheinung nach in einer leicht getrübten, grauweißlich gefärbten Flüssigkeit mit einem Bodensätze von ähnlicher Färbung, die durch Umschütteln ein nnlchartiaeS Aussehen gewinnt, Vertrieben wird, welches eine bedeutende Menge essigsauren Blei'», eines Gifte-, enthält, das, in und an den Körper gebracht, in die Gewebe leicbt eindringen und. wenn solche» oft wiederhvlt geschieht, chronische Bleivergiftung herbeiführcn kann, so verwarnen wir hiermit Jedermann vor dem Verkaufe sowohl al» vor dem Kaufe und Ge brauche diese» vegetabilischen HaarbalfamS und verweisen wegen des Verkauf» desselben noch besonders auf die in tztz. 324 und 326 des Strafgesetzbuches enthaltenen Strafbestimmungen. Leipzig, am 8. Februar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schmiedt. Holz-Auction. M.utag, de« L7. Februar 187» sollen von Vormittag- S Uhr an im Couue» »itzer Revier ans den Mtttelwaldschlägcn in Abth. 21» und 25 circa 2 Raummeter eichene Rutzschette, sowie 109 Raummeter eichene, 25 Raummeter buchene, 42 Raummeter rüsterne, 2 Raummeter erlene, 16 Raummeter lindene und 7 Raummeter aSpcne Brennscheite unter den i« Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an den Meistbietenden Ver lust «erden. A»s«««euk«nft: Auf dem Mittclwaldschlage in Abth. 2l» an der Connewitzer Linie. Leipzig, am 6. Februar 1873. DeS Rath- Forst-Deputation. Bekanntmachung. >n drr Ostseite des neuen Theaters soll ein schmiedeeiserne- Pissoir ausgestellt werden, und es sind die diesfallsigen Arbeiten in Accord zu vergeben. Diejenigen, welche sich hierbei bc- tbeiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, die Zeichnungen und Bedingungen hierüber im Rathsbauamte einzusehcn und ihre Preissorderungen bis zum 17. d. M. Abends 6 Uhr mit der Aufschrift „Pissoir" versehen daselbst versiegelt einzurcichen. Leipzig, den 7. Februar 1873. DeS Rath- Daudeputation. Städtische Speise-Anstalten zu Leipzig. Die Städtische Speise-Anstalt I eröffnet am Montag den 10. Februar d. I. ihren Betrieb im neuen Locale Alte- JohanneS-Stift. Leipzig, am 6. Februar 1873. V«»» Voinl»»«!. TagesgeschichUiche Ueberstcht. So lange die gemeinsame Opposition Bayerns, Württembergs und Sachsens gegen den gemein samen obersten Gerichtshof eine Verständigung über die außerhalb der Competenz dcS Reiches liegende Gerichts-Organisation in dem wünschenswertsten Umfang unmöglich machte, indem diese drei Staaten eine Minorität von 14 Stimmen, also eine zur Ablehnung jeder Ver fassungsänderung hinreichende Stimmenzahl re- prtisentiren, so lange war selbstverständlich die Reichsjustizgebung zum Stillstände vcrurtheilt. Der Inhalt des Gesetzes über die Gerichts- Organisation präjudicirt ja in zahlreichen Fällen die Bestimmungen der Proceß-Ordnungcn, so daß es unmöglich wäre, die Civil- und Strasproceß- ordnung sestjustcllcn ohne vorgängige Vereinbarung der Grundzüge der gemeinsamen Gcrichtsorgani- fation. DaS Vorgehen Württemberg«, wie das selbe bei Gelegenheit der Interpellation Ocsterlen und Genoffen zu Tage getreten ist, hat die Aussichten auf ein baldige« Zustandekommen der Verständigung über die Eerichtsorganisation und damit auch über die beiden anderen Gesetzentwürfe gehoben. Die Reichsregierung geht jetzt mit der Absicht um, die Vorarbeiten für die Strafproceßordnung und die Gerichtsorganisation so zu beschleunigen, daß es möglich sei, die sämmtlichea Iustizgesetze bis etwa zum Juni dem Reichstage vorzulegen. Man hofft alstann den Reichstag zur Einsetzung der Com missionen zu bestimmen, welche die Vorlagen zu berathcn und für das Plenum festzustellen haben würden. Der Reichstag würde nach Erledigung der sonstigen Arbeiten nicht geschlossen werden, sondern seine Sitzungen bi» zum Herbst aussetzen »nd die Commissionen bi» dahin die Justizvor- lagen erledigen. Das Votum d«S preußischen Landtages wegen Beschleunigung der Gerichts« orgauikatiou durste dabei in das Gewicht fallen. Man hofft von der neuen Organisation eine so erhebliche Verminderung de- Richterp^rsonals, daß eS möglich sein würde, diese Beamte« ange messener zu besolden, als bisher trotz der Ge haltserhöhungen möglich gewesen ist. I« preußischen Abgeordnctenhause wurde am Sonnabend die Berathung deS Eisen bahn. E t a t s fortgesetzt. Zur Discussion stand zunächst der Lasker'sche Antrag: Die königlich« StaatSregirrung auszufordern, ein Brr- zeichni- aller seit dem Jahre 1862 nachgesuchten, er- theilten und versagten Loncessivnen zu Eisen babnbauten vorzultgrn und in dem verzeichniß anzugebrn: ») die Namen derjenigen Antragsteller, welche d,e Erreichung der Comeffionru für sich oder für Andere betrieben, so wie die Name» d,rj«nigeu, welch« di« Eoncrssion er- langt haben; d) di« Bahnlinien, wir sie von den An tragstellern projeetirt und von der königliche« Staats- regienmg genehmigt; e) diejenigen Summen, welche an- schlagsmSßig zur Aufbringung in Stamm- Acüev, Stamm- Priorität«-Sciien und Prioritäts-Obligationen bewilligt; ä) di« Bedingungen, welche bei Ertheilung drr Ion» crsfion oder später für di« Ausbringung drr Summen, für die Linzahlungstermme oder tuderweitig den Eon- crsfionären ausrrlrgt worden sind. Außerdem wurde von dem Abg. Lasker folgen der Antrag eingereicht: I) In Gemäßheit de« Art. 82 der Berfassungsurkunde ein« Vntnfvchling derjenigen Tbalsachen zu veranlass«», rlchr geeignet sind, Jnfmmatie u darüber zu gewähren: ») in welchem Maße die Seitens ter Staatsverwaltung bei Ertheilung von Eisenbahncvnceisiomn den Unter nehmern auferlegten Nachweisungen und Bürg'cka'ten tkatsächlich die Erfüllung derjenigen Zwecke gesichert haben, welche die hierüber bestehenden peseiUickeu Vor schriften der allgemeinen Verwaltungsorgane, insbe on- dere behufs authentischer Feststellung und Beschaffung des Herstellungscopitels zu erreichen beabsichtigen; b) ob und in welchem Maße die Berträge und Borgaitge bei der Ausführung der Bauprojecte mit den gesetzlichen Vorschriften, allgemeine» Berwaltungsnorincn und den Nachweisungen der Unternehmer übcreingeftimmt haben. 2) Mit der Führung dieser Untersuchung eine Com mission von sieten Mitgliedern zu betrauen. 3) Die königliche Staatiregierung zur Mitwirkung bei dieser Untersuchung einzuladen. Dieser letztere Antrag wurde aus der Dis cussion ausgefchicdcn und soll demnächst in selbst ständiger Berathung verhandelt werden. — Der Handelöministcr nahm hierauf das Wort und erklärte zunächst in Bezug auf den ersten Antrag, daß die ertheilten Conccsstvncn und die Statuten der betreffenden Gesellschaften in der Gesetzsamm lung und den Amtsblättern bereits veröffentlicht seien. Wünsche das HauS eine Zusammenstellung derselben, so werde diesem Verlangen entsprochen werden, nur sei dazu eine längere Zelt erforderlich. In noch höherem Grade gelte DicS von der unter b ausgesprochenen Forderung. Die unter o und ä verlangten Ausschlüsse würden durch die Sta tuten selbst gegeben. Principiell habe er gegen den Antrag Nichts cinzuwendcn, nur bitte er, für den Fall der Annahme, um eine längere Frist zur Ausführung desselbe». — Was die gestrigen Aus- sührungen des Aba. Lasker betreffe, so könne er, bei 'dem Umfang derselben, erst narb dem Druck der stenographischen Berichte darauf näher cin- aehen. Für heute bemerke er nur, daß durch die Darlegungen Laskers selbst nachgewicsen sei, daß ein eigentlicher „Verkauf" der Eonccssion für die pommersche Centralbahn Seitens des Gehcimraths Wagenckr nicht stattgcsundcn habe. (Große Un ruhe und Gelächter.) Ebenso sei durch den Abg. LaSker selbst zugcstanden worden, daß er als Mi nister berechtigt gewesen sei, die Concession auf Grund de» voraclegten Statuts zu erthcilen, denn daS neue Actiengesetz, dem diese« Statut widerspreche, sei zu der gedachten Zeit thatsächlich noch nicht in -rast gewesen. (Große Unruhe.) Eine Schuld treffe ihn um so weniger, als die Namen der Concessionaire damals keineswegs Übel berüchtigt gewesen seien. (Widerspruch.) Die Schuster'sche Bank habe seines Wissen« ein gutes Renommte gehabt. Daß solche Dinge Vorfällen könnten, wie sie Abg. Lasker gestern vorgesührt, habe er nicht geahnt, und — Lasker sei zwar ein „ehrenwcrther Mann", doch müsse man jeden falls erst das Resultat der Untersuchung abwarten. Abg. Berger (Witten) dankte dem Abg. LaSkcr im Namen seiner politischen Freunde für.den Muth, die Hingebung und die Geschicklichkeit, mit der er gestern der Corruption entgegenz^treten sei. Zu seinen großen Verdiensten um die Gesetz gebung habe er dadurch ein neues, glanzendes Blatt gefügt. Lebhaft müsse er bedauern, daß der Ministerpräsident es für angemessen gehalten habe, in seinem feierlichen Schreiben an das Haus Insinuationen gegen den Abg. LaSkcr auszu- sprechen, die er selbst bei dem Beginn der Sitzung als unrichtig zurücknchmen mußte. Tie makel lose Integrität und die bewundernswürdige Un- cigcnnützigkeit des Abg. Lasker sei von Freund und Feind anerkannt, und wenn überhaupt Je mand im Hause, so könne er mit Ruhe der strengsten Prüfung entgegensetzen. Unter solchen Umständen wäre der Ministerpräsident wohl zu größerer Vorsicht verpflichtet gewesen und hätte, ivenn er den Brief nicht selbst abgefaßt, den be treffenden Passus streichen müssen. Dem Han- delsministcr empfehle er die Rede Lasker's zu eingehendem Studium, namentlich diejenige Stelle, welche von den Beamten handele, die der Lei tung ihrer Geschäfte nicht gewachsen seien. Etwas Weiteres wolle er dem Minister nicht sagen. (Heiterkeit.) Die Erklärung, die der selbe über den Lasker'schcn Antrag gegeben habe, beweise, daß er den Sinn des letzteren gar nicht verstanden. Es handele sich darum, die Namen Derjenigen fcstzustcllcn, die Ertheilung der Con- cessionen für sich oder Andere betrieben haben, und diese finde man in den Gesetzsammlungen und Amtsblättern nicht. (Die Beschlußfassung über die Lasker'schcn Anträge wurde noch ausgesetzt.) Tie Frage wegen des einheitlichen deut schen Civilr echtes wird zur Zeit in der bayerischen Presse lebhaft ventiUrt. Dieselbe ist in ihren beiden Parteirichtungcn, wenn auch in sehr verschiedener Stimm»,m, darüber einig, daß durch die Schivenkung Württembergs em weiterer Widerstand gegen diese nationale Reform so gut wie jede Aussicht auf Erfolg verloren hat. Die reichsfreundliche, nationalliberale Presse spricht sich dabei mit großer Entschiedenheit gegen die Er setzung der Schwurgerichte durch die Schöffen- geeichte aus. Man erblickt in Bayern in dieser Veränderung vielfach eine Zurückdränaung des bürgerlichen Elementes gegen das juridische, und glaubt, daß die bürgerlichen Beisitzer in den meisten Fällen von den juridffch gebildeten Fachrichtern i« ihrem Urtheil beeinflußt und «undtobt gemacht werden würden. Das päpstliche Breve, welches den Bischof von Hebron zum Bischof von Genf umgestaltct, hat in der ganzen Schweiz einen aewaltiaen Sturm der Entrüstung hcrvorgcrufen. Am meisten natürlich in Genf, wo im StaatSrath sogar ein Antrag auf Verhaftung dcS Herrn Mermillod gestellt wurde. Wie auS Bern gemeldet wird, erklärte der Präsident de- Genfer StaatSrath, derselbe werde Nicht» Unterlasten, wa» zur Wah rung der Bundesinteresten und der Rechte der Staatsgewalt geboten sei. DaS „Genfer Jour nal" bemerkt dazu, daß jenes Breve nicht nur das Staatsgcfetz von l87V verletze, welche- daS Placct für die Veröffentlichung jeder geistlichen oder päpstlichen Kundgebung vorschreibe, eS sei auch eine flagrante Verletzung des Breve von 1819. Es heißt in dem letzteren ausdrücklich, nachdem die sorgfältigste Nachachtung ancmpsohlen: „Wir decretiren, daß daö gegenwärtige Breve für immer gültig und in Kraft bleibe, daß es gewissen haft von Allen, die es angeht und in Zukunst an- gehen wird, bcobacbtet werden soll, indem wir für null und nichtig Alle» erklären, was diesem Breve zuwider geschieht, sei e« absicdtlicb, sei eS au« Un- kenntniß, von wem auch immer und welche« auch seine Autorität sein möge!" Ihrerseits werden die Regierungen jetzt ein Recht haben sich zu fra gen, welche Garantien ihnen die angeknüpsten Verhandlungen »der die wirklich bestehenden Ver träge mit einer Autorität bieten können, welcl)c so wohlfeil mit ihrem Wort und ihrer gegebenen Unterschrift umspringt und sie zurückzieht, wie eS ihr gerade beliebt. Es ist dies eine Lehre für alle Diejenigen, welche ungeachtet so vieler Erfahrungen in der Vergangenheit, den Staat dennoch in die Bahnen dcS Concordats drängen möchten. Man steht, welche Sicherheit ihm dasselbe bietet, und man kann ermessen, ob sie das Opfer eines Thcilcs seiner Souvcrainetät Werth sind. Der am 8. Februar zu Florenz zu Ehren de-verstorbenen Kaisers Nap olcon veranstalteten Todtenfeier haben die Spitzen der Behörden von Florenz, mekrere Parlamentsmitglieder, Deputazionen der Armee und der Nationalgarde, Vertreter von Städten und viele andere hervor ragende Persönlichkeiten beigewohnt; trotz dcS schlechten Wetters war eine zahllose Menschen menge zusammengcströmt. Die „Revue des deur Mondes" äußert sich in ihrer Chronik sehr besorgt über die inneren Verhältnisse Frankreichs. Sie sagt, daß die Krisis, in welcher sich Frankreich befinde, täg lich bedenklicher w:rdc. Während die Befreiung deS Landes von der Occupatio« eigentlich der einzige Gedanke sein müßte, sei dieselbe schon jetzt keineswegs die schwerste Sorge. Die größte Frage sei vielmehr, was «an aus dem Lande machen wolle, dessen Herrschaft sich die Parteien in der verderblichsten Weisestnättigmachen, bevor e« noch befreit sei. Jeden Nbnnd «üste man sich fragen, ob das Land nicht a» andern Morgen der Anarchie oder der Diesatnr preisgegeben sei« werde. ES fehle dem Laude a« jeder Leitung, und die Nationalversammlung sei dnrch dw großen Parlaments, sei aber nicht im Stande, eine Formel zum Ausgleich zwischen de« Prä sidenten und der Majorität zu finde». In Betreff der Fusion ist die „Revue" voll ständig ungläubig; sie hält dieselbe für ganz un möglich, weil eS sich keineswegs blos darum handle, zwei Prätendenten zu versöhnen, sondern zwei verschiedene Traditionen, zwei gänzlich ver schiedene Gesellschaften. Wenn selbst die Prinzen sich versöhnten, so würden doch die politischen Ursachen, die bisherige Trennung fortbestehen. Die „Revue" meint, daß wenn die Monarchisten es zu neuen revolutionären Krisen treiben, die Erbschaft vcrmuthlich nicht der Monarchie, son dern der ersten besten Diktatur Zufällen würde. Die Monarchisten seien aber noch niehr klerikal als legitimistisch und hielten es für eben so leicht, die Souvcrainetät des Papstes in Nom wieder hcrzustellcn, als den König nach Paris zu führen Die „Revue" hofft schließlich, daß Frank reich durch die Nationalversammlung noch vor der doppelten Gefahr eine- Bürgerkrieges und eines europäischen Kriege« bewahrt werde. — Es ist immerhin wichtig, solche Aeußcrungen besonne ner französischer Organe über die innere Lage des Landes zu registriren.
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