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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187303018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-03
- Tag1873-03-01
- Monat1873-03
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1873
- Autor
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«,»>h sch sy> Uhr. Mß« w» Lerrlitt», -Po-Sg-sfi^ grdoctcur Fr. ö-ttm. d. Rkdactioa ! u-»r u», 4-» Uhl. Srr für die nächst, sdnmncr bestimmt« .ftp» Vochenlage» , »!lp «xhminags. ,g,pjn0n>-i>ahmr: >E>. llnivcrsitätsstr. 22, »Mt. ßamstr. 21. pari. Taarlilalt Anzeiger. Amtsblatt des Könizl. Bezirksgerichts und des Raths da StM Leipzig. «uflaze 10800. 1b»>»rmeat«prrt« vtertkliLhrNch 1 Thlr. ?'/, Aar« incl. Bringerlodn I Thlr. 10 Ngv Jede einzelne Nunrmer 2^/, Ng» Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilage« ohne Postbesvrdrrung 10 Thlr. mit Postbrsvrderung 14 Thlr. Inserate 4gespalteneBourgoiSzeile t'/»Ngr. Größere Schriften laut unserem PreiSverzeichniß. Leclamr» unter d. vcdacttoassllkch die Spaltzeile 2 Ngr. Sonnabend den 1. März. Mr. Mr den Monat März »orr alle« Reichs »Postanftalten sowie von «vS selbst »gen auf da« LvIpLlxSi» angenommen Zm gefälligen Beachtung. Mi« Tkvedition ist morgen Sonntag den 2. März nur Vormittags bis ^9 Uhr LxpBtzlM«»» «I«» loBlpulKBB Laoidnnng, das Erlöschen der Rinderpest in Böhmen betreffend. Lntticher Mittheilung zufolge ist die Rinderpest nunmehr auch im nordöstlichen Theile von i«e» erloschen und dieses Land vollständig seuchensrei geworden. Nachdem durch die Verordnung vom 25. vorigen Monats bereits die früheren Verordnungen ,14 und 19. November vorigen JahreS, den Ausbruch der Rinderpest in Böhmen betreffend, p -rast gesetzt worden sind, so werden nun auch die in der ungezogenen Verordnung vom migen Monats in Betreff des Verkehr- zwischen Böhmen und Sachsen noch enthaltenen chMuugeil hiermit wieder aufgehoben. Dresden, den 26. Februar 1873. Ministerium de« Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Jochim. Bekanntmachung. -je Hem, Kaufmann Theodor Hoch Hierselbst, Hallcsche Straße Nr. 10, übertragen gewesene ' Verkaufsstelle für Postfretmarke», Postkarten re. wird vom 1. Mürz er. an den 2K. Februar 1873. Der Kaiserliche Ober,Post»Diree1»r. Letz. Bekanntmachung, , »«r aich»I«e»»Wt«M> «o» M.ffe» .»r I. beKkeGenG» K»s >ntrag der Herren Stadtverordneten haben wir beschloflen, vom 1. April d. I. an für ! Messe« unserer I. Blkstarschnle da« Schulgeld glcichzustellen und zwar für Einheimische auf jährlich 12 Thaler, für Auswärtige auf jährlich 18 Thaler. VS A»-»artige werden diejenigen Schüler betrachtet, dcre» zur Bezahlung de- Schulgelde« ^ tztete Angehörige in hiesiger Stadt nicht wohne« und zu dm persönliche« Gemeinde-Abgaben it deitragen. dipzig. den 31. Januar 1873. Der MWH der Stadt Leipzig. vr. Gl Stephani. Wiltsch, Res. Bekanntmachung. 4» Anbetracht der beträchtlich gestiegene» Materialpreise und Arbeitslöhne haben wir aus md mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten den Preis det an die Privatconfumenten Aases vom L. April d. I. an —e. 20 Ngr. s i >p. r Pf. für den Eubikmeter, bez. 1 Thlr. den 25. Januar 1873. für 1000 Eubikfuß sächsisch zu erhöhen Der Math der Stadt Leipzig. De. E. Stephani. G. Meckler. Bekanntmachung. vis der zu erbauenden Nordbrücke in der verlängerten Nordstraße soll ei« gn-eiserueS äknder ausgestellt vnd diese Arbeit an einen Unternehmer vergeben werden, vejangen, welche sich hierbei betheiligen wollen, werden «usgcfordert, Zeichnungen und Be- W» i« Aathsbauamte einzufehen, wo auch Anschlagsformulare gegen Erstattung der Copialien ' » find. Die mit Prüfen und Namen-unterschrift versehenen Offerten find unter der ^Ächeiserne» Geländer der Nordbrücke" bis 17. März d. A NbondS S Uhr ver- l i» Rathsbauamte abzageben. lchfil, de» 27. Februar 1873. DrS Math« Bandepntatto». Bekanntmachung. Die Gestehe, »o« Hölzer» i« de» städtische» Waldungen werden hierdurch auf- ^"ett, da Vermeidung der in den LicitationSbcdingungen angedrohteu Rachtheile ungesäumt mit > klbstchre« der erftandeue« Hölzer porz»gehe». kch^g. am 2K. Februar 1873. De« MathS A»rst>Dep»tatio». Bekanntmachung. Ä» Vehnf der gegen das Ende jedes akademischen Halbjahres zu haltenden Revision der "VtSdibliothst werden diejenigen Herren Studirenden, welche Bücher auS derselben entliehen phesordert, diese während der Zeit vom 3. bis 5. März gegen Zurücknahme der EmpfangS- m abzuliefern, und zwar wird (um zu großen Andrang zu verhüten) die-Ablieferung zu geschehen haben, daß Diejenigen, deren Namen mit ewem der Buchstaben A—H « 3. März, Die, deren Namen mit I—M beginnen, am 4. März und die Uebrigen >Nirz abliesern. «e übrigen Entleiher werden aufgesordert, die an sie ausgeliehenen Bücher am 7., 8. oder ^iznrückzuaebcn. der Revifion-zeit kann eine Ausleihung von Büchern nickt stattfinden, den 28. Februar 1873. Die Verwaltung der Universitätsbibliothek. CommUitonen! Der S Illüiwl naht heran, der Tag, an welchem vor zwei Jahre« der Krieg gegen Frankreich d«rch einen Frteden-schlutz beendigt worden ist, der unserem Vaterland» seine Selbständigkeit, seine Macht und Ehre wiedergeaebe« hat, aber anch ein Lag schmerzlicher Erinnerung an die vielen thenren Opfer, welche die vora«Sgegauge«en Kämpfe von «ns gefordert haben. DaS Denkmal, welches die Universität Leipzig ihren i« Kampfe für da» Vaterland gefallene» Eommtlttonen z« bleibende« ehrenvolle« und dankbaren Gedächtnis- i» der Aula errichtet hat, ist jetzt vollendet. Aus eine eigentliche Enthüllung-seter habe« wir in unsere« Bedauern verzichte» müssen, weil zu einer deS Gegen- standeS würdige» Gestaltung derselbe» die Räumlichkeit z« beschränkt ist. Aber von de« genannte« Tage an und bis zu« nächstfolgende« Sonntage wird die Aula täglich von 12—3 Uhr für alle, welche da« Denkmal besuche« wolle«, geöffnet sei«. Möge e« den«, thenre Kommilitonen, da« Bild trener Waffen» brnder, lieber Freunde und Gtndtengenoffen in Euch wach rufen! Möge es z« Euch und zu de» künftige« Generationen unserer akademische« Jugend reden al« eine ernste Mahnung, die Güter allezeit hochzuhalten, die mit so edlem Blute haben erkauft werden müssen, damit e« dem thenren Vaterlande niemals an einer Jugend fehlt, die — im Frieden wie im Kriege, mit dem Schwert deS Geistes, wie mit der blanken Waffe — immerdar gerüstet ist, fest und treu ans der Wacht zu stehen, wo eS gilt, deutsche Freiheit und deutsche Ehre zu wahre« und zu vertheidigen. — DaS walte Gott! Leipzig, den 28. Februar 1873. Vo. «roe-Zllnawa, d. Z Rector. Bekanntmachung, die Beschäftigung von Kindern und jugendlichen Arbeitern in Fabriken betr. Die m der Gewerbeordnung für daS Deutsche Reich enthaltenen Bestimmungen über die Beschäftigung von Kindern und jugendlichen Arbeitern in Fabriken werden nicht allenthalben in Obackt genommen Wir bringen daher dieselben mit dem Bemerken in Erinnsrung, daß die im §. 130 am Ende vorgeschricbcnen halbjährlichen Anzeigen bis zum 15. Januar und 15. Juli jeden Jahres bei unS einzureichen sind und baß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen den angedrohlen Strafen verfallen. Leipzig, den 15. Februar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Loch. Hemke. D S. 128. 1 Kmder unter zwölf Jahren dtzrsen rn Fabriken zu einer regelmäßigen Beschäftigung nickt angenommen werden. Bor vollendetem vierzehnte« Lebensjahre dürfen Kinder in Fabriken nur dann beschäftigt werden, wenn sie täglich einen mindestens dreistündigen Schulunterricht in einer von der höheren Ver waltungs-Behörde genehmigten Schule erhalten. Ihre Beschäftigung darf sechs Stunden täglich nicht üocrsteigen, » Junge Leute, welche daS vierzehnte Lebensjahr zurückzclcgt haben, dürfen vor vollendetem sechSzehntcn Lebensjahre in Fabriken nicht über zehn Stunden täglick beschäftigt werden. Auck für diese jugendlichen Arbeiter kann durch die Central-Behörde die zulässige Arbcilsdaucr bi- aus sechs Stunden täglich für den Fall eingeschränkt werden, daß diescldcn nach den besonderen in einzelnen Theilen des Reichsgebietes bestehenden Schuleinrichtungen noch im schulpflichtigen Alter sich befinden. Die Ortspolizei-Bchördc ist befugt, eine Verlängerung dieser Arbeitszeiten um höchstens eine Stunde und aus höchstens vier Wochen dann zu gestatten, wenn Naturereignisse oder Unglück-stille den regelmäßigen Geschäftsbetrieb in der Fabrik unterbrochen und ein vermehrtes Arbeitsbedürsniß herbeigeführt haben s I2V. Zwischen den Arbeitsstunden muß den jugendlichen Arbeitern (H. 128) Vor- und Nachmittags eine Pause von einer halben Stunde und Mittags eine ganze Freistunde und zwar jedesmal auch Bewegung in der freien Luft gewährt werden. Die Arbeitsstunden dürfen nicht vor 5'/, Uhr Morgens beginnen und nicht Über 8»/, Uhr Abends dauern. An Sonn- und Feiertagen, sowie während der von dem ordentlichen Seelsorger für den Katechumenen- und Confirmandcn-Unterricht bestimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt werden. ß. 130. Wer jugendliche Arbeiter in einer Fabrik zu einer regelmäßigen Beschäftigung annehmen will, hat davon der OrtSpolizei Behörde zuvor Anzeige zu machen. Der Arbeitgeber hat über die von ihm beschäftigten jugendlichen Arbeiter eine Liste zu führen, welche deren Namen, Alter, Wobnort, Eltern, Eintritt »n die Fabrik mW Entlastung auS der selben enthält, in dem Arbeit-local auSzuhänaen und den Polizei- und Schul-Behörde« aus Ver langen in Abschrift vorzulegeu ist. Die Anzahl dieser Arbeiter hat er halbjährlich der OrtSpolizei- Behörde anzuzeigen. ß. 1S0. Wer den Vorschriften in den tztz. 128, 129 und 130 zuwider jugendliche Arbeiter »»nimmt oder beschäftigt, wird mit einer Geldbuße di- zu fünf Thalern und im Falle de« Unvermögens mit Hast bis zu drei Tagen für jeden vorsckriflswidrig angenommenen oder beschäftigten Arbeiter bestraft. War er innerhalb der letzten fünf Jahre bereit- drei verschiedene Mal« aus Grund der vor stehenden Bestimmung bestraft, so kann auf de» Verlust der Befugniß zur Beschäftigung jugendlicher Arbeiter für eine bestimmte Zeit oder für immer gegen ihn erkannt »erden. « ES muß auf diesen Verlust und zwar für mindestens drei Monate erkannt werden, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre bereit- sechs verschiedene Male bestraft war. Bei Zuwiderhandlungen gegen solche Erkenntnisse kann die im ersten Absatz diese- Paragraphen bestimmte Strafe bi» zum Viersachen Betrage erhöht werden. Submission. Die Gaseinrichtungsarbeiten nebst Lieferung der erforderlichen Leuchter und sonstigen Materialien für die neuen Gebäude der Realschule und UI. Bczirksschulc nebst Turnhalle sollen an den Mindest- fordernden vergeben werden. Die AnschlagSsormulare mit den Bedingungen sind gegen Zahlung der Copialieugebühreu im Comptoir der Gasanstalt zu entnehmen, woselbst auch die Anerbietungen biS - — i - znm 8. März b. I. Abend« « Ühr Leipzig, den 2tz. Februar 1873. De« Raths der Stadt Lelpzi« Bandepntatlau. versiegelt einzureichen find. vr. MareM's Leichen- brgSugniß. Februar, ältester Soeben ward akademischer , 2 «tinbch zu, letzten Ruhestätte geleitet. ,«»nzoK tzaklitirte sich vor 57 Jahren — — w Je»»I) Derselbe war bis Michaelis Amtlicher Professor de- EriminalrechtS lluwersität. Bon seine» 14 Amts- genoficn ,m letzten Jahre seiner LehrerlhäUgkeit find die Professoren v. Wächter, Hänel, Albrecht, Osterloh, Otto Müller. Kuntze als ordentliche Mitglieder der Facultät, v. Gerber als Eultus- minister, vr. Schletter al» Honorarprofessor, die Doctoren Leiske, Frege, Hvck, Götz, Voigt und dttssen al- außerordentliche Prvfesioren am Leben und bei voller Gesundheit. Die letzten Ehren erwiesen dem verstorbener, von den Genannten die «rd. Proftfforen Hänel, Albrecht und jKuntze, sodan» Pros, honor. vr. Schletter, von den Extraordinarien Vr. Götz. Der Decan ließ sich durch Unwohlsein entschuldigen, ebenso Prof. Stodbe, von den späteren Döccnien war lediglich Geh. Hosrath Pros. vr. He »nze erschienen. Die theologische Facultät war durch Ober katcchct Professor vr. Fr icke, der Zeit Deean, vertreten, die medieinischc durch Pr,»atdocent Vr. Naumann, die philosophische durch Prv'efior vr. Hermann. Da-Oderhaupt der Universität, Pros Vr. Vrockhau- »e»., al« Koetor Uagvikev», war bi- zum'letzten Augenblicke anwesend. , Die Trauerseurlichkeiten gipfelten sich >n oem Funcralact, welckcr in der Wohnung deS ver storbenen (Lurgcnstein- Garten 6) staitfand. Um den Sarkophag waren die Leidtragenden, Sohn, Enkel, Schwiegersöhne — Sckulralh vr Paul Möbiu- au- Golha und Pastor Vorschmann au- der Umgegend von Pegau — ferner College« de« <ter"o> denen, Faculiätsangedvr,ge Studircndc der Universität mit Sckärpen. Scklägern und in vollem „Wich-", und zwar D>putat-onen von jämmtlichcn CorpS, Landsmannschasto», Bnrjchen-
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