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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187302227
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-22
- Monat1873-02
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1873
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Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. «>«»,- i»rs». AkraarmeakrPrrt« vierteljährlich 1 Thlr. 7'/» Ngr, incl. Bringerlokm I Thlr. IS Ngv Jede einzelne Nummer 2'/, Ngo Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne PostbesVrderung 10 Thlr. mit Postbcsördcrung 14 Thlr. Joseratr 4gespalkeneBourgoiSzeile 1'/,Ngr. Größere Schriften taut unserem Preisverzeichnis. Reklame» »»«er >. kedarttoir-rtch die Spaltzcile 2 Ngr. Msr. Sonnabend den 22. Februar. 1873. Zar gefälligen Beachtung. Visen Expedition ist morgen Sonntag dm 23. Februar nur Vormittags bis 1-9 Uhr M>». Nxveilllir«,, E>S« IZeipLliree Varebllntte«. Bekanntmachung, tzir Beschäftigung von Kindern «ud jugendlichen Arbeitern in Fabriken betr. Die m der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich enthaltenen Bestimmungen über die gMstignng von Kindern und jugendlichen Arbeitern in Fabriken werden nicht allenthalben iu Obacht genommen. Wir bringen daher dieselben mit dem Bemerken in Erinnerung, daß die im §. 13V am Ende »«geschrirbenm halbjährlichen Anzeigen bis zum 15. Januar und 15. Juli jeden Jahre- bei unS amneichcn sind und daß Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen den angedrohten Strafen yeyallen. Sechzig, den 15. Februar 1873. Der Rath der Ttadt Leipzig. vr. Koch. Hemke. D ß. 128. Kinder unter zwölf Jahren dürfen in Fabriken zu einer regelmäßigen Beschäftigung nicht «zcuommen werden. gor vollendetem vierzehnten Lebensjahre dürfen Kinder in Fabriken nur dann beschäftigt werden, men» sie täglich einen mindestens dreistündigen Schulunterricht in einer von der höheren Ver» WaltimzS-BckörLe genehmigten Schule erhalten. Ihre Beschäftigung darf sechs Stunden täglich «cht Ldersleigcii. Junge Leute, welche das vierzehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, dürfen vor vollendetem stchtzehutcu Lebensjahre in Fabriken nicht über zehn Stunden täglick beschäftigt werden. Auch für keß jugendlichen Arbeiter kann durch vie Central-Behörde die zulässige Arbeitsdaucr bis aus sechs Sümoni täglich für den Fall eingeschränkt werden, daß dieselben nach den besonderen in einzelnen Heilen de- Reichsgebiete- bestehenden Schuleinrichtungen noch im schulpflichtigen Alter sich bcsmden. .Die Ortöpolizci-Behörde ist befugt, eine Verlängerung dieser Arbeitszeiten um höchstens eine Echote imd auf höchstens vier Wochen dann z« gestatten, wenn Naturereignisse oder Unglückssäüe elmäßigcNe Geschäftsbetrieb in der Fabrik unterbrochen und ein vermehrtes Arbeitsbedürfniß tz. 12». MMe» den Arbeitsstunden muß den jugendlichen Arbeitern (H. 128) Vor- und Nachmittags ki-k?Mqk von emtt halben Stunde »nd Mittags eme ganze Freistunde sind zwar jedesmal auch Beweomig in der freien Luft gewährt werden. Die Arbeitsstunden dürfen nicht vor 5'/, Uhr Morgen- beginnen und nicht über 8'/, Uhr Abends dauern. L» Sonn- und Feiertagen, sowie während der von dem ordentlichen Seelsorger für den Latechumcnm- und Confirmanden - Unterricht bestimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht KkMsliat werden. IS«. Wer jugendliche Arbeiter in einer Fabrik zu einer regelmäßigen Beschäftigung annchmcn will, hat davon der Ortspolizei-Behörde zuvor Anzeige zu machen. Der Arbeitgeber hat über die von ihm beschäftigten jugendlichen Arbeiter eine Liste zu führen, »Acht dem, Namen, Alter, Wohnort, Eltern, Eintritt m die Fabrik und Entlastung auS der selbe» enthält, in dem Arbcitslocal auszuhänacn und den Polizei» und Schul - Behörden auf Ver langen i» Abschrift vorzulegen ist. Die Anzahl dieser Arbeiter hat er halbjährlich der Ortspolizei- Behörde a»zuzeigcn. ß. IS«. Wer dm Vorschriften in den tztz. 128, 129 und 130 zuwider jugendliche Arbeiter annimmt l «der beschäftigt, wird mit einer Geldbuße bis zu fünf Thalern und im Falle des Unvermögens mit ! Hast biß zu drei Tagen für jeden vorschriftswidrig angenommenen oder beschäftigten Arbeiter bestraft. War er innerhalb ver letzten fünf Jahre bereits drei verschiedene Male auf Grund der vor- sichenden Bestimmung bestraft, so kann auf den Verlust der Befugniß zur Beschäftigung jugendlicher «beiter für eine bestimmte Zeit oder für immer gegen ihn erkannt werden. ES muß auf diesen Verlust und zwar für mindestens drei Monate erkannt werden, wenn er «erhalb der letzten fünf Jahre bereits sechs verschiedene Male bestraft war. Bei Zuwiderhandlungen gegen solche Erkenntnisse kann die im ersten Absatz dieses Paragraphen I bestimmte Strafe bi- zum vierfachen Betrage erhöht werden. Warnung, Carncval betreffend. Vorgänge bei dem letzten hier abgehaltenen Carneval bedingen eine Anordnung, deren Zweck, ohne gegen harmlose Belustigungen in irgend einer Weise störend einschreiten zu wollen, nur darauf gerichtet ist, Ucbergriffc zu hindern, welche in tz. 360 des Reichsstrafgesetzbuch- unter 11 bei An« drohung einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Thalern oder Hast als grober Unfua bezeichnet sind. Wir rechnen dahin das sogenannte „Ratzen", durch welches auf Straßen und öffentlichen Plätzen Personen arg behelligt oder deren Kleider beschädigt worden. Unsere Aussichtsbcamtcn sind angewiesen, ihnen bekannte Personen, welche groben Unfug begehen, behufs Bestrafung zur Anzeige zu bringen, solche aber, welche ihnen nicht bekannt sind, behufs der Feststellung ihrer Persönlichkeit in Haft zu nehmen und der nächsten Polizeiwache zuzuführen. Leipzig, den 21. Februar 1873. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Bekanntmachung. Jede Thcilnahmc s«-ulpflichttger Kinder an dem bevorstehenden öffentliche» Anfrnge der hiesigen Carnevalsgesellschaft und den sonstigen öffentlichen Lustbarkeiten derselben wird hierdurch untersagt. Die Eltern, Vormünder und Erzieher der betreffenden Kinder werden für Zuwiderhandlungen verantwortlich gemacht und vorkommcndcn Falls in Geldstrafe bis 2V Thaler genommen werden. Leipzig, am 8. Februar 1873. vie SchnUnspsclion. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. v. G. Lechler. vr. E. Stephani. H"nke. Bekanntmachung. Den bei dem hiesigen Bezirksgericht eingestellten zcithcrigen Referendaren Herrn Theodor Karl Buhle und Herrn vr. pkil. Daniel Gustav Schreber ist von dem Königlichen Ministerium der Justiz nach der Bestimmung der Verordnung von« 2V. Februar 1867 unter V. daS Dienstpradicat Assessor crtheilt worden. Dieselben haben hierdurch zufolge Verordnung vom 10. Dccembcr 1868 (Just.-Min.-Blt. S. 123) die Eigenschaft eines Mitgliedes des Gerichts dergestalt erlangt, daß sie zu Sitzungen, Berathungrn und Entscheidungen in Civil- und StrafrcchtS-Sachcn als Richter zugezogcn werden können. Leipzig, den 20. Februar 1873. DaS Direktorium des Königliche« Bezirksgerichts. vr. Rothe. Bekanntmachung. Von den am 13. dies. Mon. zur ardcrwciten Vermietbung versteigerten zwei Wohnungen und einen» Gewölbe in der Georgenhallc ist die auf der Briihlsctte gelegene Ablheilung der III. Etage und das Gewölbe den Höchstbietern zugeschlagen, dagegen der Zuschlag der zweiten versteigerte» Ab thcilung der III. Etage, Ecke des Brühls und der Goethestraße abgelchnt worden. Es werden daher in Gemäßheit der Berstcigcrungtzb.'dingungcn die übrigen Bieter auf erstcre beide und fämmtliche Bieter auf letztere ihrer Gebote hiermit entlasten. Leipzig, den 20. Februar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ccrutti. Vcrmietbnnq. Die bei der nculichen Versteigerung nicht zuacschlagene, aus 9 Stuben, 6 Kammern und Zu behör bestehende Wohnung im 3. Stockwerk der Georgenhalle, Ecke des Brühls und^ber Gocthcstraßc. soll anvcrwcit zur Bermiethung auf drei Zahre, vom 1. Octobcr 1873 bis 30. September 1876, versteigert werden. Wir fordern Mielhtust'gc hierdurch aus, in dem zu diesem Zwecke auf Freitag den 28. d. M. Vormittags 11 Uhr anbcraumtcn Termine an Raihsslclle sich cinzufinden und ihre Mictbgebote zu thun. Ebendaselbst liegen die Verstcigerungs- und Vermicthungsbcdingungcn, sowie das Jnventar- Vcrzeichniß und ein Grundriß der Wohnung schon vor dem Termine zur Einsichtnahme aus. Die Besichtigung der zu vermiethenden Wohnung kann nur mit Genehmigung deS jetzigen Mielhinhabcrs erfolgen. Leipzig den 21. Fcb Februar 1873. DeS RathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. '/« «. >/« O eko* '/» S t« a. r. 0 k lauert zum Gesten -es Orchester- peustonssouds. jlnM, 20. Februar. Heute Abend wurde im lknle des Gewandhauses oaS alljährlich wieder» ibhndr Eoncert zum Besten deS Orchester- iwsmtsoiidS abgehalten. Um den guten Zweck fhssäben am Praktischsten zu fördern, hatte man k» Anträge deS Abends zum weitaus größten !Hol j» die Hände berühmter Solisten gelegt, sh kg das selbstständige Auftreten unseres L)r- ^hsiriS, dessen Leistungen sonst mit Recht den Ehmerpuncl der Gewandhausconcerte bilden, ns nur drei kleinere Nummern beschränkt öliet, imd zwar Compositioncn die dadurch, daß ^ stt M ersten Male im Gewandhausc aufgesührt ! worden, eme besondere Anziehungskraft äußerten. Die elftere, mit der daS Eoncert begann, war R-Voltmannö b'äur-Serenade für Streichorchester. !kir befiehl, wie die mit ihr gleichzeitig hcraus- l«eßebeve,,m Allgemeinen weniger bedeutende 6äur- Ikäenade desselben Verfassers, aus einer Folge IN» kurzen ohne Unterbrechung aneinandergc- Iseihten Sätzen, die alle in der gewöhnlichen Lied- imn gehalten, verschiedene Nüancen einer Serc- nkenstimmung in fester und sicherer Zeichnung D knappen Bildern ausmalln. Ihrem Charakter Inch sind diese Sätze Tänze ncbelster Art und Beiiand wird sich daher wundern in ihnen ein ntionalcs Element stark hervortreten zu sehen. 1 Der Rhythmus, weniger die Art der Melodiebil- ^ m, mahnt an daS Ungarland, welches unser chsnan» (Bolkmann, einer der begabtesten unter derzeitigen Jnstrnmentalcomponisten, stammt l Lonmatzsch m Sachsen und lebt in Pest) feiwr Hnmath gewählt hat, der Schlußsatz. in dreitactige Perioden gefesselt und durch die boshaftesten Accente geneckt, so sehr an die ungelenk hastigen Bewegungen des Czardas, daß mau nach Zigeunern Ausschau hält, die ihn eigentlich spielen müßten. Den originellsten Ein druck hinterließ auf uns der zweite Satz, in welchem fast ununterbrochen die erste Violine in einer unruhig hin und her laufenden frappant betonten Figur ein grausam einförmiges har monische- Skelett umtanzt. Die Aufnahme des Werkes, das eine gute Ausführung unter Direction deS Herrn Concertmeister David erhielt, wurde dem gesund humoristischen Wesen dieser Musik gerecht. Außer dieser Serenade (kamen an Orchcster- wcrken noch ein Andante und eine Gavotte von Carl Reinccke zum Vortrag, welche zu Entrcact« für Lindner'S Drama „Friedrich Wilhelm der Kurprinz" bestimmt find. Aus der Verbindung mit den dichterischen Stimmungen und Gedanken losgelöst, wie sie in den Concertsaal gebracht wurden vor Hörer, denen vielleicht gerade dieses Schauspiel Lindner'S nicht geläufig ist,' zeigten doch beide Sätze große Aussicht aus Popularität. Na mentlich der zweite enthält eine sehr verständliche und leicht faßliche Musik. Der Hohenfried- berger Marsch spielt herein, die Trompete führt das Wort, die große Trommel secundirt, der volle Applomb eines Meyerbcer'schen Hugenotten- orchestcrs entfesselt Effecte, für welche der Gcwand- haussaal zu Nein erscheint. Die Elavierpartie de« Abend» hatte Fräulein Sophie Ment er auS Wien übernommen. Durch eine Liszt'sche Technik, durch Tonschönheit, männ liche Kraft ihres Spiels, durch die Lebendigkeit der Lusfaffung, durch die Frische und Elasticität des Ausdrucks ist diese gefeierte Künstlerin seit langem schon hochbewundcrl und jüngeren Pia nistinnen Muster und Vorbild geworden. Bei ihren Vorträgen des heutigen Abends (Bcelhoven's Lsäur-Conccrt und LiSzt's Don Juan-Phantasie) brach der Glanz dieser eminenten Virtuoscnnatur am reinsten im dritten Satze deS ConccrtcS durch, namentlich die Wiedergabe von besten schwer ge fügigem Hauptthcma war durch eine seltene un übertreffliche Klarheit eigenthümlich. Ter zweite Jnstrumentaisolist des Concerts, Herr Concertmeister Lauterbach auS Dresden, trug zwei Concertetuden eigener Composilion, angenehm klingende, viel Bravour verlangende Salonstücke für Violine und eine gut empfundene Cavatine von Raff so tonschöif und plastisch vor wie dies dem ausgezeichneten Künstler eigenthümlich ist. Das Adagio von Spohr, mit welchem Herr Lauterbach dcbutirte, war das zum neunten Concert, dem wir glso zum dritten Male in der laufenden Corcertsaison begegneten. Für die Wirkung der Gcsangnummern war es von Nacktheit, daß dem Programme keine Texte bcigegcben waren. Namentlich war dies bei dem Vortrage der zum ersten Male aufgesührtcn Ge- sangsccnc von Schubert. „Delphine" betitelt, zu bedauern, einer reizend gespicligcn Composition, welche Frau Peschka-Leutncr, die dann noch drei Schottische Luder unter Mitwirkung der Herren Eapellmeistcr Reinecke, Concertmeister Röntgen und des Herrn Hegar vortrug, von Herrn Capellmeistcr Reinccke am Clavier begleitet, ausgezeichnet deccnt und künstlerisch sang. Frau Vcschka Leutner thcclte sich am Abend in die Ehre der Gesangvertretung mit Herrn Gura, welcher aus F. v. Holstein'- an der Leipziger Bühne sehr lange wegbleibcndcr Oper „Der Hai deschacht" eine herzliche und wirksame Arie des Stierson vortrug und dann die erschütternde Löwc- Hcrdcrsche Ballade „Edward" zu einer genialen Darstellung brachte. Musikfreunde, welche es in- tcrcssirt, sich von der Existenz einer bornirten und dabei rohen Kritik auch in früherer Zeit zu über zeugen, können eine Schandrecension dieses Löwe'- schen op. 1 Nachsehen. Sie rührt von dem Ber liner Philister Älter her und ist in besten Brief wechsel mit Goethe enthalten. —r. Aus Stadt und Gand. * Leipzig. 21. Februar. Das „Dresdn. Journ" bringt eine Ministcrialverordnung, in welcher u. A. Folgendes enthalten ist: „Nachdem mit Genehmigung Sr. Majestät deS Königs die Herstellung einer neuen geologi schen Karte des Königreichs Sachsen beschlossen, auch der dazu nöthigc Aufwand von den Standen de« Landes bewilligt worden ist, soll zu diesem Zwecke eine spccicllc Untersuchung LcS ganzen Landes vorgenommcn werden, mit deren Leitung der Professor der Gcognosie an der Universität Leipzig vr. Credner beauftragt worden ist. Die sämmtlicben Verwaltungsbehörden des Lande-, sowie die Gcmcindcvorständc und alle Besitzer und Verwalter von Grundstücken werden daher auf gefordert, dem Professor vr. Credner und seinen, von ihm legilimirtcn Mitarbeitern nicht nur die Begehung von Grundstücken, sowie die Einsicht in Karten, Schriften und Sammlunaen aus Ansuchen zu gestatten und die thunlichste Förderung ihrer Arbeiten zu gewähren, sondern auch von der Vor nahme einzelner, interessante Ausschlüffe Über den Bau des Erd-Innern versprechender Arbeiten, wi Wegebauten, Gräben-, Stölln-,Schacht-. Brunnen anlagen, Bobrversuche, Steinbrüche u. s. w., sow" . t. ^ ^ ^ — — - ..
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