Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187303184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-03
- Tag1873-03-18
- Monat1873-03
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1873
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1284 den Gemeinden obliegt, für ihre Pechone» Familien." E» sei also Wohl zu unterscheide» «vis Schulgeld, Bezahlung eine« Beitrage« sttr Unterricht und Schulanlaaen, öffentlichen gaben zum Unterhalt der Schalen. Bon diesen Anlagen seien nun nächst den angcstellten Geist lichen die Lehrer an den Elementarvolk«- schusen befreit, denn nur diese seien nach dem Gesetze vom 6. Juni 18Z5 nothwendig von den Gemeinden zu unterhalten, wie aus tz 1 dieses Gesetze« hervorgehe, wo c« heißt: „Die in dem gegenwärtigen Gesetze enthaltenen Bestimmungen leiden auf alle Elementarvolksschulen des König reich« Sachsen, d. h. auf diejenigen öffentlichen Unterrichtsanstaltcn in Städten und auf dem Lande, welche die allgemeine und insonderheit die religiöse Bildung der vaterländischen Jugend und nicht deren Vorbereitung zu besonderen einzelnen BcrufSarten sich zum Ziele gesetzt haben, folglich sich mit der ersten methodischen Entwickelung der menschlichen Anlagen und Hervorbringung der jenigen Einsichten, Kenntnisse und Fertigkeiten be schäftigen. die für Jedermann unentbehrlich find und zugleich die nothwcndige Grundlage aller weiteren auf einen specjellen Zweck hinarbeitendcn Bildung ausmachcn, Anwendung." Der Rath erscheine demnach nicht berechtigt, irgend welchen Geistlichen oder Lehrern daS Schul geld zu erlaffen, soweit nicht nach dem Schul regulativ eine solche Befreiung gesetzlich ausge sprochen. Trotzdem bestehe eine solche Befreiung nach einer Usance, deren Entstehung actenmäßig nicht zu ermitteln fei, wie der Bericht der ge mischten Deputation sage. Im SchulauSschuß seien verschiedene Gesichts- pckncte bezüglich der obschwebenden Frage ausge stellt worden. Für Annahme der Beschlüsse der gemischten Deputation, wie sie in der RathSvor- läge ausgestellt sind , habe man einerseits geltend gemacht, daß die vorgeschlagene Einrichtung ja nur ein Provisorium sei, thatsächlich sei aber die Schulgeldbefreiung nur ein Aequivalent für die Befreiungen de« Gesetze« vom l2. Decembcr 1855, auf welche von den Lehrern zu verzichten sei. Auch sei e« jetzt kaun» an der Zeit, Lehrern und Beamten zeither genoffene Vergünstigungen zu nehmen. Dagegen erscheine da« den Geistlichen ertheilte Privilegium in keinem Falle aufrecht zu erhalten, um so mehr nicht, als deren Berhältmß zur Stadtgemeinde durch die neuere Verfassung em ganz verändertes geworden sei. Andererseits habe der Ausschuß hierin kein Be denken gegen Begründung eine« festen, auf daS bestehende Recht gegründeten Verhältnisse- gefnn- Privilegien und Ausnahmezustände seien zu «ff8, »»» feiuer Lehrerschaft etwa« schenken den 2) 3) 4) 5) verwerfen, weil sie der Gleichberechtigung Aller von vornherein widersprächen. Die Autschußanträge gehen dabin: 1) diejenigen Kinder, welche nach der bisherigen Einrichtung Schulgeldbefrciung bereits er langt haben, bis zum Abgänge aus der be treffenden Schule in diesen Freistellen zu belassen; Ablehnung der Rathövorlagc in der vorlie genden Fassung, dagegen den Kindern Leip ziger Lehrern städtischen Patronats unter der vom Rathe gestellten Bedingung und Er läuterung freien Unterricht an den Bürger und BezirkSschulcn zu gewähren; die Schulgeldbefrciung der Kinder der Leipziger Lehrer städtischen Patronat« an den Gym nasien und höheren Bürgerschulen, sowie an der Realschule, soweit nicht da« Realschul regulativ eine andere Bestimmung enthält, adzulehnen; die Kinder der Leipziger Geistlichen von der Schulgeldbefrciung auszuschließen, und im klebrigen dem Beschlüsse des RathS, alle weiteren bisherigen Schulgeldbesreiungen vom Beginne des neuen Schuljahres (1873) an außer Wirksamkeit zu setzen, beizutreten. Herr Dir. I)r. Panitz wird sich, da «-persönlich detherligt, der Abstimmung über diese Frage ent halten, doch hält er es für seine Pflicht als vom Wahlausschuß in die vorberathendc Deputation ernannte« Mitglied, die Anschauungen dieser ge mischten Deputation »u vertheidigen. Zunächst sei Gewicht darauf zu legen, daß eine Frage, die nunmehr 6 Jahre schwebe, zum Ab schluß gebracht werde, und habe man, nachdem man eine gemischte Deputation ernannt, eine ge wisse moralische Verpflichtung, dem Gutachten dieser Deputation beizutreten. Die Vorschläge der ge mischten Deputation sollten nur die Feststellung be stiminter Normen bis zu der bald zu erwartenden Abänderung des Schulgesetzes von 1855 bezwecken. Jedenfalls fei cs billig, den Lehrern den Unter richt für ihre Kinder sreizugcben, die Lehrer seien aber auch gesetzlich berechtigt, die- zu fordern. Man solle gerade in jetziger Zeit die zeithcrige Vergünstigung den Lehrern nicht entziehen, um ihre Kinder nicht dem Proletariat verfallen zu lasten. Herr Gcrhold bezeichnet eS al« höchst be dauerlich, daß die gemischte Deputation, welche die vorliegende Frage erledigen sollte, gar keine Rücksicht auf die Gutachten und die seit Jahren einstimmig gefaßten Beschlüsse dcS Collegiums genommen habe Die Vorschläge derselben gingen noch weiter, als bisher Usance gewesen, und nur Unwesentliches sei gestrichen worden, deshalb habe der Ausschuß nicht zustimmcn können. Gegenüber der Forderung der Zeit nach Aufhebung aller Privilegien verlange die Deputation die Sanctio- nirung solcher, deren rechtlichen Ursprung man gar nicht Nachweisen könne. Sei unsere Lehrer schaft einer Bcihülsc bedürftig, so wöge man höheren Gehalt zahlen. Eme Rückerstattung der Schulanlagen sei von dcn Lehrern noch nicht ge fordert, geschehe die«, so solle man die Forderung prüfen, und wenn solche begrüntet, gewähren. E« stehe einer Gemeinde wie Leipzig nicht wohl an, zu Lsst« Htrr Dir. Niser stellt die Rechtsfrage m den Vordergrund; Hütten die Lehrer wiEch An sprüche aus Befreiung von dcn Schulanlagen, und werde ihnen für den Verzicht auf diese Ver- günstigung freier Unterricht für ihre Kinder ge- währt, so sei dies eine Unbilligkeit gegenüber den Lehrern, welche keine Kinder haben. Es frage sich übrigens auch, ob nicht der Betrag des Aus falls an Schulgeld durch die Lehrerbefrciunq die angeblich nach dem Gesetz zu erlassenden Com- munsteuern übcrtreffe. Die Aeußerung des Herrn Director vr. Panitz anlangend, daß man im Lehrerstand durch Ver weigerung der Schulgeldbefrciung kein Proletariat schaffen solle, so sei entgegen zu halten, daß man dann consequcnt allen städtischen Beamten diese Vergünstigung zugestchen müsse; denn die Be soldung-Verhältnisse der Letzteren seien nicht gün stiger al« die der Lehrer. Herr Vorsteher vr. Georai wünscht eine Vermittelung dadurch hcrbeizusühren, daß der AuSschußantrag unter 3 dahin abgeändcrt werde, der Schulgcldbefreiung der Kinder der Leip ziger Lehrer städtischen Patronats an den Gymnasien und höheren Bürgerschulen, sowie an der Realschule nur insoweit ^uzustimmen, daß die Befreiung nur nach Maßgabe bez. nach Analogie deS Realschulregulativs für diejenige Schule cintritt, an welcher der Vater deS Kinde- selbst angestcllt ist. DaS Princip, den Lehrern für ihre von ihnen selbst unterrichteten Kinder Schulgeldbefreiung zu gewähren, sei schon durch da« Realschulrcgulativ anerkannt, und eS sei eine Härte, die man ver meiden müsse, wenn der Vater wegen mangelnder Mittel seine Kinder nicht an dem Unterrichte Theil nehmen lasten könne, den er selbst gebe. Herr Cavael, Herr Director Näser und Herr Director vr. Panitz wenden sich gegen den Antrag deS Herrn Vorsteher, Erstere unter Hinweis auf die früher in dieser Angelegenheit schon gevflogenen Berathungen. Sie führen namentlich au«, daß gerade die Lehrer an dcn höheren Schulen eine solche Unterstützung nicht brauchten, man daher durch die ihnen eingeräumte Vergünstigung eine Ungerechtigkeit gegen andere Lehrer begehe, daß ferner sehr viel Ungleichheiten geschaffen würden, indem Lehrer an einer höheren Knabenschule vielleicht nur Töchter hätten, wäh rend der andere viele Söhne habe, und dcral. Herr Kirchhofs vcrthcidigt die Ausschuß anträge. ES sei nur ein Zufall, daß die Stadt gemeinde Leipzig Mehr als ihre Pflicht thue, und höhere Schulen unterhalte; wären diese Schulen, wie e« principell richtig sein würde, im Besitze dcS Staate-, dann wäre den Lehrern die Schul geldbefrciung gewiß nicht cingeräumt worden. Der Staat gestehe jedenfalls an den von ihm unterhaltenen höheren Lehranstalten den Volks- Schullehrern eine solche Vergünstigung auch nicht zu. Herr Vorsteher vr. Georai bemerkt, daß die gHcn seinen Vorschlag gerichteten Bemerkungen allerdings zutreffend wären, wenn man die Sache vom Zustande de- Rechtes betrachte. Ein Recht der Lehrer könne auch er nicht anerkennen, aber eine aus trifiigen Billigkeitsgründen gewissen Lehrern eingcräumte Vergünstigung könne gewiß nicht von anderen Lehrern als Benachtheiligung empfunden werden. Zum Schluß giebt Herr Referent noch einige Erläuterungen zu dcn AuSschußanträgcn und thcilt hierbei mit. daß der Ausfall durch' die fragliche Schulgeldbefrciung für die Stadtcaffe über 2300 Thaler betrage. Bei der sodann vorgenommencn Abstimmung wird der AuSschußantrag unter 1 einstimmig, der unter 2 gegen 4 Stimmen, der sud 3 gegen 12 Stimmen angenommen und die Anträge 4 und 5 finden einstimmige Annahme. Hierauf folgt ein Gutachten deS SchulauSschuffes über dcn RalhSbcschluß zu Beschaffung neuer Claffenzimmer für die höhere Mädchenschule einen Umbau des alten Nicolaischulgcbäudes mit einem Aufwand von 1408 Thlr. 19 Gr. 5 Pf. vorzunehmen, die z. Z. in dem gedachten Gebäude unter gebrachten Claffen der Realschule aber in die 4 Bürgerschule zu verlegen. Der SchulauSschuß kann sich den Anschauungen deS Rathes nicht anschließen, glaubt vielmehr, daß der Uebcrfüllung der höheren Mädchenschule viel einfacher dadurch abgeholsen werden könne, daß mau einige Claffen dieser Schule in der 4 Bürgerschule unterbringt. ES fei dies prak tischer, weil bann die im alten Nicolaischulgcbäudc placirtcn Claffen der Realschule dort bis zu der m nächster Zeit erfolgenden Fertigst.llung der neuen Realschule am Floßplatze ruhig verbleiben können und sich nicht erst deren nochmalige Ucber- sicdelung in ein von der Stammschule ganz ent fernt gelegenes Gebäude, wodurch die Direction nur bedeutend erschwert werde, nöthig mache; die Kosten eines Umbaues würden sich sparen lasten, wenn man einige Claffen der höheren Mädchen schule in die verfügbaren Räume der 4. Bürger schule lege, dadurch werde dem Bcdürsniß abgc- bolfcn. AuS dcn angeführten Gründen empfiehlt der SchulauSschuß, d,c Rathsvorlage abzulehnen. Ohne Debatte wird dieser Antrag einstimmig von der Versammlung angenommen. Währung der Schulbücher an die Schüler und Schülerinnen der Dezirksschulen ahzuschcn rc." von dem Collegium dahin modificirt worden war, „ausnahmsweise denjenigen Kinder«, deren Eltern sich beim Rathe darum bewerben, fernerhin die Schulbedürfniffe unentgeltlich zu gewähren." hat der Rath in einer Zuschrift vom 2l./25. Januar dieses Jahre- unter Hinweis auf ein Gutachten der BezirkSschuldirectoren auch hiergegen sich er klärt. ES soll die frühere Einrichtung der un entgeltlichen Gewährung der Schulbedürfniffe bei» behalten, jedoch um dadurch die Schulcaffc künftig in geringerem Maße al« zeither zu belasten, das Schulgeld an dcn in Rede stehenden Gchulanstalten vom neuen Schuljahre an auf 2 Thaler jährlich erhöht werden. Hierbei betont der Rath ganz besonders, daß für alle in die BczirkSschulen auf- gcnommencn Kinder dadurch deren Bedürftigkeit constatirt wäre, daß der Aufnahme eine Prüfung der Verhältnisse der betreffenden Eltern durch die Armcnpflegcr vorauszegangen sei und man sich somit auch nach den Bestimmungen der tztz. 35 und 36 deS Elementar - Volksschulgesetzes nicht entbrechen könne, wie bisher für diese Kinder die Schulbedürfniffe auS der Schulcaffc zu schaffen. Der SchulauSschuß hält jedoch daran fest, daß die BczirkSschulen des Charakters als Armen schulen entkleidet worden sind, da in ihnen nicht allein notorisch Arme, sondern auch Kind« solcher Leute Ausnahme fänden, die, wenn auch nicht wohlhabend zu nennen, sich doch eines ganz leid lichen Erwerbes erfreuen, der sie recht wohl in de» Stand setze, wenn auch nicht ein höhere« Schulgeld, so doch die Schulbedürfniffe für ihre Kinder zu bestreiten; es sei somit daS Festhalten des Rathe- an der zeitherigen Einrichtung durch jene gesetzlichen Bestimmungen, in denen nur von ärmeren Kindern die Rede sei, nicht genügend begründet. Ausfallend erscheine eS, daß die Herren Schul direktoren daS wichtige erzieherische Moment, welches unzweifelhaft darin liege, daß der Schüler Bücher benutzt, die er die seimgen nennen könne, nicht genügend gewürdigt haben; das weiter in dem Gutachten gegen dcn Antrag des Collegiums erhobene Bedenken, daß die Kräfte der Achul- cppedition wobl kaum ausreichend seien, die daraus erwachsende Arbeit binnen wenigen Wochen zu bewältigen, sei unverständlich, da cs sich hierbei doch nur um eine einfache Anweisung Seiten deS Raths an die betreffenden Schuldirectoren han deln könne. Was die vom Rathe erwähnte Erhöhung de- Schulgeldes anlangt, so kann sich der Ausschuß nicht dazu entschließen Zustimmung zu empfehlen, da er nach wie vor an dem Grundsätze fcsthält, daß der Unterricht in den Volksschulen ein mög lichst billiger sein muffe, und beantragt deshalb 1) dcn früheren Beschluß bezüglich unentgelt licher Gewährung der Schulbedürfniffe mit der Modifikation aufrecht zu erhalten, daß dem Rathe überlasten werden soll, die An nahme der Bewerbungen sowie die Bcrthei- lung der Schulbedürfniffe den Schuldirectoren zu übertragen, und 2) die Erhöhung des Schulgeldes abzulehncn. Herr Dir. Kummer sinder in dem Gutachten der Schuldirectoren ein offenbares Mißvcrständniß ausgesprochen und auch der Rath scheine im Irrthum zu sein und anzunchmcn, als ob das Cvllegmm eine Prüfung der Gesuche wünsche; daß dies nicht der Fall, möchte dem Rathe gegen über constatirt werden. Herr Vorsteher vr. Georgi macht darauf aufmerksam, daß nach dem Wortlaute der Raths- zuschrifl der Rath in einem solchen Jrrthume sich nicht befinden könne. Herr Dir. Näser spricht sein Einvcrständniß mit dem Ausschußautachtcn unter 2 auS, weniger spreche ihn der Antrag snd 1 an; wegen her Gewährung der Schulbedürfniffe stimme er dem Rath bei, welcher befürchtet, daß im Fall der vom Ausschuß beantragten Einrichtung, alle Eltern der Schüler sich darum bewerben würden. Er empfehle deshalb Ablehnung des Ausschuß- antragcS unter 1 und Annahme des unter 2. Herr Sonntag bedauert, daß die Herren Direk toren unserer BczirkSschulen in dem vorliegenden Gutachten den Punct, daß die Schulbücher ein vorzügliches Mittel, Eigcnthum schätzen zu lernen, abgcbcn können, keiner Berücksichtigung für werth gehalten haben, auch könne er dem Gutachten so wenig wie dem Rathe darin zustimmen, daß das Nachsuchcn um Unentgeltlichkeit der Lehrmittel ein ganz allgemeines sein werde; freilich werde viel darauf ankommen, wie man den Eltern und Schülern eS vorstelle, daß sie eventuell die Lehr mittel unentgeltlich erhalten können, und inwieweit die Schule ihre Schüler wirklich erziehe, denn daß eine gute Schule auch sehr erzieherisch aufs Haus einwirke und die Eltern noch durch ihre 'guten Kinder erzogen werden könnten, sei ein pädagogischer Ersahrungssatz. Nach dem Schlußwort des Herrn Referenten findet der AuSschußantrag 8ud l gegen 12 Stimmen, der Antrag unter 2 aber einstimmig Annahme. Nunmehr folgt em Bericht des SchulauSschuffcS über die Vorlage wegen unentgeltlicher Gewährung der Scbulbcdürs- mffe und Erhöhung dcS Schulgeldes an den BezirkSschulcn Nachdem der früher vom Rathe adgelehnte Antrag, „künftig von dem Princip der freien Se- Endlich berichtet Herr Advocat vr. Erd mann noch über die Prüfung mehrerer Schulcaffen- rcchnungcn. Der SchulauSschuß beantragt: u. zur Rechnung der ThomaSschulc pro 1869 1) dem Ralhc zu erklären, daß man Ausgaben für Besen in Zukunst nickt wieder passircn lasten werde, weil die Schulaufwärter nach der ihnen erlhciltcn Instruction selbst hierfür zu sorgen haben. 2) die Ausgaben für Kleinklopscn der Kohlen zu beanstanden, well diese Arbeit in dcn Functionen de« Schulaufwärter« liege. 3) ebenso die Ausgabe von 10 Thlr. für die Reise eine- Oberlehrer« zu beanstanden. Zu dem vom Ausschuß gezogenen Monitum wegen Au-gabe von 10 Thlr. filr die Reift eine« Lehrer« nach Zwickau bemerkt Herr _ Eckstein, daß der betreffende Lehrer alt Vertreter de» RectorS zur Einweihung des Gymnasium- in Zwickau vom Rathe abg«^ worden sei, und der monirte Betrag nicht z»^ erscheinen werde, wenn man berücksichtige, zwei Tage aus Ausführung dieses vom Rathes theilten Auftrages zu verwenden gewesen sch^ Die sämmtlichen anwesenden Mitgliedä SchulauSschuffcS erklären sich nach dieser ß. thcilung damit einverstanden, daß Mandats dachte Monitum wieder fallen läßt. Hierauf werden die anderen Aussckußa zur Rechnung pro 1869 und zwar der »Mal gegen 9 Stimmen, der Antrag unter 2 ater! stimmig angenommen. Die Rechnung der ThomaSschulc pro 1870, dem Ausschußantrage gemäß einstimmig j Ferner beantragt der SchulauSschuß: zur Rechnung der ThomaSschulc pro 1871 1) die Ausgabe von 30 Thlr. 2l> Ngr. r «I für das angekauste Oelbild des Canl,rßch ' nachträglich zu vcrwilligen, hierbei Rathe zu erklären, daß man sicbdall... willigungsrechl für die Zukunst wahren müsset 2) dem Rathe zu erklären, daß man die L« ' von 5 Thlr. 4 Ngr. für Cylmder au finde; 3) beim Rathe anzufragen, wie es sich fertige, daß an den Bauschreiber-och l Thlr^ 10 Ngr. für Copialien bezahlt während derselbe schon als städtischer! honorirt werde. 4) Die Ausgabe für Reparatur der WaAer-! leitung veranlaßt dcn Schulausschaß z, »»I Vorschläge, beim Rathe zu beantragen, möglichst diel Reparaturen in die Hand Desjenigen p legen, der die Anlage hergcstclll hat. Die vom Ausschuß gestellten Anträge fivdmj nach folgender Abstimmung Annahme: Der Antrag unter 1 im ersten Theile einstimmig - - - 1 - zweiten - gegen7Stimme»,! - - -2 gegen 14 Stimmen, - - - 3 - 12 - . - - 4 aber einstimmig. Die Rechnungen der Alumnencaffe auf die! Jahre 1869, 1870 und 1871 werden nach de«! AuSschußantragc einstimmig justificirt. Reichs-Gbrrhandelszericht. G Lripzia, 16. März, 'klsas ^ , Der oberste Gericht-- Hof für Elsaß-Lothringen, das hiesige-Reicht-! Obcrhandelsaericht, vernichtete gestern in vier gegen die kaiserliche General-Tireclion der Eisa- bahnen in Elsaß - Lothringen angestrengte» Pro cessen von Privaten, welche Schadenersatz für ver- spätcte Lieferung, Beschädigung oder Verlast von jener Bahnvcrwaltung übergebenen Frachtstücke» verlangten und diese Ansprüche in der Vorinstanz zuerkannt erhalten hatten, die eben berührten Er- kenntniffe der Handelsgerichte von Colmar. Straßburg und Mülhausen, indem dat Reichstribunäl das von der Gcneraldircctiou der Eisenbahnen in Elsaß - Lothringen im Juli l8?l veröffentlichte deutsche Bctricbsreglcment, das i» Januar durch das Gesetzblatt publicirt wurde, als maßgebend erachtete aus Grund de- Artikel 1134 des 6ocko civil. Glücklicher Sieger i« die sem forensischen Turnier war Hosrath Klein schmidt, welcher in allen vier Processen die Partei der CaffationSklägcrin beredt vertrat und gerade der deutschen Rechtsanschauung Geltaag verschaffte. Aus Stadt und Land. - »erst .d. vei Ken" r hie de LN jsilger st « eVprr Ml r°u< f etze r«»D«i IA«M» !AM sich Krl. ! Trinklied Ha« st r d dtwicke A ,ee Eis Icker Sn« M». . M Iz» brseid am linde» st I strunz' s-chuen rouLeip d« schon jMstu Daznst Äer wa Di iMc». Istjimml * Leimig, 17. März. Rudolf Gottsch.ll't Trauerspiel: „Herzog Bernhard vonAei- mar" ist am Berliner Hoslheater mit sehr günstigem Erfolge in Scene gegangen. Hervor- rufe der Darsteller nach den meisten Aktschlüssen und auch bei offener Scene und nach dem Gckchch der Vorstellung bewiesen die sympathisch erregte Stimmung deS vollen HauscS. Herr Ludwig in der Titelrolle, Frl. Meyer als Herzogin von Atguillon, Frau Erhärt als Gräfin Mathilde. Herr Kahle als Richelieu, Herr Karlovralt General von Werth theilten sich in die Eher, des Abends. Künstlerisch durchgearbeitete Rolle» waren auch der Blandini deS Herrn Beridal und der Simplicius des .Herrn Oberländer. — «. Leipzig, 17. März. Gestern fand im Saale der Logen Apollo und Balduin dat Eramen der Zöglinge auS der Musikschule von Herma» Müller statt, und dasselbe erfreute sich wieder so großer Thcilnahme, daß der Saal mit Zu hörern dicht gefüllt war. Die Vormittag-Prü fung, welche um 10 Uhr begann, führte Compo- sitionen von Händel, Mozart. Beethoven. Sckmbert, Mendelssohn, MoscheleS, Chopin, Heller rc. vor. Die ClavicrstÜcke wurden mit gutem Anschlag und Ton, glatt und correct vorgctragcn (nament lich zeigten Arthur Al, Clara Drescher, Holda Loose, Marie Dietzc und Sophie Härtung hervorragende Fortschritte) und errangen sich de» Beifall der Anwesenden. Auch die Leistungen i» Gesang und auf dem Bioloncell waren lobeat- werth. Die NachmittagSprüfung brachte Musik stücke von Schumann. Mendelssohn. Reiueck, Gade. Hummel rc. zum Vortrag und auch dabei hielt dre Schule eine erfreuliche Ernte. Gauz besonder« zeicbnetcn sich auch die erwachsenen Zög linge der Anstalt (Frl Barthel, Herr Fresenück, Frl. Bcnickc, Herr Dietzc) durch da- Strebe» au«, ihren Aufgaben gerecht zu werden, und schließlich müssen wir die Borträge de- Herr» Schmidt ganz besonder« hervorhcben, well sich in dcnftlbcn Virtuosität im hohn, Grade «ck (z. B. en der 9on »ppusgiouLt» von Beethoven) . eme solche siegreiche Heber ivind»,g all« techmsche» ! Schwierigsten zeigte,-daß der dara»s j vmt s lüemcrri Itchülg «YNti st gäbe I Utsmii IMiar . 'ln tzor eii ms in «Ldml «beiter tikisgc W Ed irtiuns muem kr ll 'ramtr N>! k»lr» mler l rn. jh, roch d stader dmlbe Ke < Liglr rennt! seae» «oral! iß»r» Bor » >« lUnv »»>^ -
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder