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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187304255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730425
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730425
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-04
- Tag1873-04-25
- Monat1873-04
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1873
- Autor
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Erscheint täglich früh ü'/r Uhr. ärbactl«» und Lrpcditloa JohanniSgasie 33. ver-ntw. Redacteur Fr. Hüttrra. Sprechstunde d. Rcdaction >orm>»a^« von ll—l2 Uhr ,«chium.>g« vo» 1—- Uhr. «nuilhme der für die nächst- sviacnvc dlummcr bestimmten 2:nrrate in den Wochentagen dis 3 Uhr Nachmittags. Malt für Znscratknaovahmr: ttto itlemm, UnivcrsitätSstr. 22. Louis Lischt. Hainstr. 21, part. Anzeiger. Antrblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig« Zuserate sgespaltenrBourgoiszeile U/,Ngr. Größere Schriften laut unserem PrelSvcrzrichaiß. Lretaweu >»ter d. Ledactlearjlrlch die Spaltzcile 2 Ngr. 115. Freitag oen 25. April. 1873. Bekanntmachung. Mit dem Reichs- und StaatS-Anzeiger erscheint allmonatlich, in der Regel am 15., unter der Bezeichnung „Postblatt" eine Beilage, welche außer Bekanntmachungen von allgemeinem Interesse für de» Verkehr des Publikums mit der Post auch eine tabcllnrische Uebcrsicht der Portosätze sUr Briespostscndungen nach dem Inlande und dem AuSlandc enthält. Um die Verbreitung dieses Materials im Interesse deS correspvndircndcn PublicumS zu fördern, werden einzelne Exemplare de» „Postblattes" zu dem Preise von 2'/, Sgr., bez. 9 Kr. sür da« Stück käuflich abgclassen. Be stellungen aus das „Postblatt" sind an die nächst bclcgenc Postanstalt zu richten. Kaiserliches General-Postamt. Bekanntmachung. Ju Folge der zum Finauzgesetze vom 8. April vor. Jahr, erlassenen Ausführung- - Verordnung vom 9. dcss. Mon. wird der diesjährige erste Termin der Gewerbe» und Perfonalsteuer an» IS. April dieses Jahres mit einem halbe» JahreSbetrage fällig. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgesorvcrt, ihre Tteuerbettra'ge sür diesen Termin nebst den städtischen Gefallen an —24 Ngr.—resp —12 Ngr. — auf jeden Eteuerthaler des jährlichen Katastersatzes bis spätestens 14 Tage nach demselben au die Stadt - Steuer - Einnahme pünktlich cckzujühr^n, da nach Ablauf Vieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Die Steuer-Jntimationen gehen in diesen Tagen de« Hausbesitzern resp. deren Stell» Vertretern zur sofortigen Dertheilung an ihre Abmiether zu, und sind alle Inti- Nationen von mittlerweile auSgczogencn Steuerpflichtigen unter Angabe von deren Wohnung resp. des derzeitigen Aufenthaltes, soweit Solches bekannt geworden, schleunigst an die Stadt-Stcuer- Emnabme zurückzugeben. Mit Rücksicht aus die Heranziehung der sogenannten flottircnden Bevölkerung zu den Comwunal- anlagen werden die hiesigen Principale, Meister und sonstigen Arbeitsgeber ersucht, die ihnen dem» nächst zngehenden Jntimationen ihrer Gehülfen sofort an Letztere abzugeben, und solche zur Abführung der städtischen Abgaben binnen obgedachter Frist veranlassen zu ,vollen. Außerdem haben die bctr. Principale rc. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 1 Thlr. bis 5 Tblr. die seit der im November vor. I. bewirkten Ausstellung der diesjährigen Orts-Steuer- Kataster vorgegangenen Personal-Veränderungen von allen mit mindestens I Thlr. »nd darüber beigezogenen Gehülfen binnen 8 Tagen bei der Stadt-Steuer-Einnahme alltner schriftlich anzuzelgen, woselbst auch Formulare zu dielen VcrändcrNngSanzcigen aus Verlangen verabreicht werden. Im klebrigen wird jeder Beitragspflichtige, welcher seit der Katastcrausstellung die Wohnung gewechselt hat, und dessen Stcucrintimation mit Rücksicht daraus, daß solche der Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter obncrachtet dieser Bekanntmachung zurückbehält, somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, zur Kenutnlßnahnre seine- Steuersatzes sowie zur Empfangnahme eines anderweite» Steuerausweises an mchrgcnannte Hebcstcllc verwiesen. Gleichzeilig ist der von der Handelskammer bereits öffentlich ausgeschriebene Steuer-Zuschlag von Eilf Pfennigen auf den Thaler Gewerbesteuer von den dieser Abgabe verfallenden Gewerdtreibendcn nur zu entrichten. Leipzig, den 9. April 1873. Der Nath der Stadt Leipzig. Or. Koch. Taube. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Beischlenßencanon an die Stadtcassc zu zahlen haben und damit per Termin Ostern 1873» un Rückstände geblieben sind, werden zu testen sofortiger Berechtigung amgcsorderl. Leipzig, den 19. April 1873. DeS RathS Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Der diesjährige Wollmarkt in Leipzig wird am 13. und 1^1. Juni d. I. gehalten. Die Wollen können schon am 12. desselben Monates auSgelegt werden. Leipzig, am 19. April 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechlcr. Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf die von uns bereits unterm 18. Octvbcr v. I. erlassene Bekanntmachung in Betreff der vom Königlichen Finanz - Ministerium ungeordneten Neuaufnahme des zwischen der Sächsisch - Bayerischen StaatSciscnbahn und der Lindenaucr Chaussee gelegenen ThcileS der Flur Leipzig fordern wir die betroffenen Grundstücksbesitzer hierdurch nochmals auf, etwaige Mängel in der Berainung der Grenzen ihrer Grundstücke zu beseitigen und verwachsene Grcnzzüge in den Gehölzen auSzulichten, indem wir sie zugleich vcrarrlasscn, das Betreten ihrer Grundstücke durch das VermcstungSpcrsonal zu gestatten und demselben auf Verlangen die Grenzen anzuwciscv, auch jede eigenmächtige Hinwegnahme oder Verletzung der ausgestellten Signalstangcn und Abstcckcpfähle hier mit bei Strafe untersagen. Leipzig, den 18. April 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ccrutti. Haus-Verkauf. Da« der Stadtgemeinde gehörige, an der Ecke der Ritterstraße (Nr. 27) und deS DrnhlcS gelegene HauS Nr. t42, Abthcilung des Brandkatasters, die zeilhcnge Georgen» hauspredigerwohnung, soll an den Meistbietenden verkauft wert) n. W:r beraumen hierzu einen Versteigcrungstermin an NathSstclle auf Mittwoch den 14. Mai d. I., Vormittags II Uhr an und fordern Kauflustige hierdurch auf, in demselben sich cinzufinden und ihre Gebote zu lhun. Der Termin wird pünctlich zur angegebenen Stunde eröffnet und die Versteigerung geschlossen werden, sobald weitere Gebote nicht mehr erfolgen. Die Versteigerungöbedingüngen und ein Situationsplan liegen in unserem Bauamte zur Ein sichtnahme aus, an welches man sich auch nach erfolgter Räumung des Hauses Seiten des zeitherigcn Bewohners wegen der Besichtigung zu wenden hätte. Leipzig, den 22. Aprll 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. _ ^ Koch. Cerutti. Verpachtung von Waldgräs-Nutzüngi Die diesjährige Grasnutzung im Burgauer Revier soll Mittwoch, den 30. April ». v., in einzelnen Parzellen gegen sofortige Erlegung des Pachtzinses und unter den übrigen im Termin selbst noch bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verpacktet werden. Zusammenkunft: früh 9 Uhr an der verschlossenen Brücke am neuen Schützenhause und um 11 Udr an der Lcutzsch-Wahrcncr Brücke. Leipzig, am 23. April 1873. DeS RathS Forst-Deputation. Verpachtung von WaldgraS-Nutzung. Die diesjährige Grasnutzung aus Noscnthalcr Revier soll Donnerstag de« 1. Mat ». «. in 12 einzelnen Parzellen gegen sofortige Erlegung deS Pachtzinses und unter den übrigen im Termine selbst noch bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden. Zusammenkunft: Nachmittags 2 Uhr am neuen Wehre in der Nähe der Gohlrser Mühle. Leipzig, am 23. April 1873. DeS RathS Forst-Deputation. Der Lutwins der Reichs-Skas- proceßorduuug. ui. In keiner der jetzt geltenden Strafproccßord- nungcn ist die Parteistcllung des Staatsan waltes so scharf zum Ausdruck gelangt wie in diesem Entwürfe. Als ein Ausfluß dieser Stellung ist es zu betrachten, daß, wenn der durch ein Verbrechen Verletzte bei dem Staatsanwalt An zeige macht, Letzterer aber entweder sofort oder nach angestelltcn polizeilichen Erörterungen be schließt, von Erhebung der öffentlichen Anklage abzusehen, er den Verletzten unter Angabe der Gründe hiervon in Senntniß zu setzen hat (tz. 142) uud zwar in allen Fällen, also auch da, w, die Strafverfolgung von einem Anträge de« Geschädigten nicht abhängt. Der Letztere kann sodann über die ablehnende Antwort bei dem General. Staatsanwalt Beschwerde führen. Er reicht er aber auch damit die gewünschte Erhe bung der Anklage nicht, so wird ihm für seine Zwecke ein ganz neuer Weg geboten durch die sogenannte Privatklage. Er kann nämlich durch einen Sachwalter die Sache allein bei dem Gericht anhängig machen, und zwar in allen den nach dem Reich« - Strafgesetzbuch ziemlich zahlrei chen Fällen, wo die Bestrafung von einem An träge abhängt oder wo der Strafrichter ncbcn der Strafe aus eine an den Verletzten zu erle gende Buße erkennen kann. An Stelle dcö StaatL- Anwalte« begründet dann der Privat-Anwalt deS Verletzte, in der Hauptverhandlung die Anklage, führt die Beweismittel vor und stellt seine An träge (tztz. 282, 285, 296). Es leuchtet ciu, daß damrt dem berechtigten Interesse des Verletzten in ausgedehntem Maße Rechnung getragen wird, eine Erwägung, von der man sich auch dadurch nicht abbrwgen lassen durste, daß manche nicht genügend sundirte derartige Privatklage die Zeit des Landgericht» (Bezirksgericht«) bei seinen össcnt- ichen Sitzungen in Anspruch nehmen könnte. Er- ähren doch diese Gerichte lm klebrigen gcschäst- ich wesentliche Erleichterungen. Die Motive agen. man sei bei der Straf- wie bei der Livil- Proceßordnung von dem Bestreben geleitet worden, d,e Eollegialgerichte so wenig als möglich mit Geschälte, z, belasten die außerhalb des Kreises ihrer «gentuchen Aufgabe, der Rechtsprechung. liegen, deshalb soll in Zukunft die Staatsanwalt schaft Vieles besorgen, waS jetzt auf den Bezirks gerichten lastete. Ihr sind Entscheidungen, welche einer Zustellung oder Vollstreckung bedürfen, zur Veranlassung deS Erforderlichen zu übergeben und selbst der Untersuchungsrichter und der Amtsrichter können Zustellungen aller Art, sowie die Voll streckung von Verfügungen durch die Staatsan waltschaft bewirken tasten (tz. 31); sie hat, nach dem der Vorsitzende deS Gerichts den Termin zur Hauptverhandlung bestimmt hat, die Vorla dungen dazu zu bewirken und die als Beweismittel dienenden Gegenstände herbciruschaffen (§tz. 169, 170); sic hat, wenn da« Strafurtheil rechtskräftig geworden ist, die Strafe zu Vollstrecker» (tz. 365) und zwar ohne Ausnahme, so daß also nicht nur daS Landgericht, sondern auch der Amtsrichter die erkannte Strafe durch den Staatsanwalt zur Vollstreckung bringe» läßt. WaS nnn die Hauptverhandlung der Schöffen gerichte anlangt, so enthält der Entwurf (tz. 192) eine Bestimmung, welche man gegenüber ver in Sachsen durch getrennte Anberaumung kleiner Verhandlungen herrschenden Zeitzcrsplitierung mit besonderer Freude begrüßen darf. Es können nämlich Seiten des Gerichts eine Anzahl von Strafsachen, die an sich in keinem Zusammenhänge stehen, zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung ver einigt werden. DaS wird dazu führen, daß all monatlich 3. 4. 5 Tage lang hintereinander Schvffengerichtssipungen stattfindcn, wo abgethan wird, was sich in etwa 3 Wochen angcsammclt hat, wogegen den Mitgliedern de« Gerichtshöfe» die übrige Zeit für ihre mannigfachen sonstigen Geschäfte frei bleibt. Eine rveitere wichtige Ver besserung wird inaugurirt durch die Vorschrift (tz. 194), daß der Präses deS Gerichtshofes befugt ist anzuorduen, daß, nachdem er selbst den Angc- klagten vernommen hat, der Staatsanwalt die Belastungszeugen, der Bcrtherdiger die Entlastungs zeugen abhört. Der Gerichtshof kommt dabei in die ihm gebührende Stellung, diese Abhörung zu controliren und etwaige Mängel durch Stellung nachträglicher Fragen auszubesscrn (tz 195). Zieht sich sodann der Gerichtshof mit den Schöffen zur Entscheidung der Sache zurück, so kann eine dem Angeklagten nachtheilige Beantwortung der Schuld» frage nur mit mindesten» zwei Dritttheilen der Stimme« beschlossen werden (tz. 210). Die Ur- theilsformel ist in das Protokoll auszunchmen, die Gründe aber können in der Sitzung lediglich ihrem wesentlichen Inhalte nach mündlich eröffnet und erst später zu den Acten gebracht werden — eine heilsame Abkürzung (tzZ. 217, 222). Im klebrigen sollen diese Gründe, frei von allem unnöth'gcn Wortschwall, lediglich die sür erwiesen erachtete Thatsache, sowie daS zur Anwendung gebrachte Strafgesetz angcben (Z. 216). Emcr lang weiligen und häufig nicht einmal zutreffenden Aus führung, warum man die Thatsackcn für erwiesen angesehen hat, bedarf cs nicht. Der Gerichtshof schöpft eben seine gewissenhafte Ucbcrzcuaung auS der mündlich.öffentlichen Verhandlung und hat nicht nöthlg, diese Ueberzcugung in pedantisch zopfiger Weise bogenlang schriftlich zu den Acten zu begründen. Das über die Hauptverhandlung auszunebmende Protokoll hat lediglich den Gang und die Ergebnisse derselben im Wesentlichen wieder zugeben; es wird aber nicht vorgclcscn, sondern tcdiglich von dem Verfasser selbst im Verein mit dem Vorsitzenden festgcstellt und vollzogen (tz. 221). Gegen die Endcrkenntnisse der Schöffengerichte soll es in Zukunft nur ein Rechtsmittel geben, dieRevision, wenn behauptet werden kann, daß ein Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendct worden sei (tz. 249), d. i. im Wesentlichen die der- malige Nichtigkeitsbeschwerde deS sächsischen Rechts. Berufung wegen der Strafhöhe fällt ganz weg. Das oberste Gericht entscheidet über die Revision nachdem es vorher die Anklage und die Vcrthci- digung gehört bat (tz. 261). Man darf annchmcn, daß bei einer solchen Einrichtung nur wenig Straf sachen mit Erfolg an das oberste Gericht gebracht werden dürften. Indem wir diese Betrachtung schließen, wollen wir nicht unterlassen noch der sür den Sacbwaltcr- stand wichtigen Bestimmungen über die Bcrthei- digung zu gedenken. In jeder Lage des Verfah rens, also auch schon in der Voruntersuchung, kann sich der Beschuldigte eines VcrlhcidigcrS be dienen (tz. 120), Ihut er da« nicht, so muß ihm in den zur Zuständigkeit deS großen Schöffen gerichts (also de« jetzigen GcschwornengerichlS) gehörigen Sachen von AmtSwcgen ein Berlheidigcr bestellt werden. Da« Gleiche kann in den an deren Sachen der Vorsitzende deS Gerichts be schließen (tzK. 122 und 123), woraus folgt, daß die Umsänglickkeit und Schwierigkeit de« Falles allein den Maßstab dafür abgebcn soll, ob der Staat sich die Kosten einer von AmtSwcgen an- gcordncten Vcrthetdigung aufbürde oder nicht Wie viele kleine Berthcidigungen, welche jetzt noch noch sächsischem Rechte nothwendig sind, werden dann in Wegfall zu gelangen haben! — . — Sommer-Fahrplan -er Leipzig- Dresdner Lahn. D Leimig, 24. April. Mit dem 1. Mai wird auf den Limen der Leipzig - Dresdner Eisenbahn- Compagnie nach einem neuen Plane gefahren. Auf der alten Linie vi» Riesa sind folgende Aenderungen in Vorbereitung. Der erste Zug von Leipzig geht zehn Minuten eher ab und langt um ebensoviel eher an (5 Uhr 15 Minuten und 8 Uhr 20 Minuten). Der zweite bleckt unverändert, ebenso der dritte oder Schnellzug. Dagegen wird der Mittagszug schon 11 Uhr 4V Minuten abgelaffcu und kommt 3 Uhr 20 Minuten in Dresden an. Dieser Zug erhält wichtige Anschlüsse nach Prag, Brünn und Wien, ja nach Pest und Triest, dergestalt, daß er den Schnellzug von 9 Uhr 5 Minuten von Brünn au» überholt und über 2 Stunden eher in Wien cintrifft, als jener (6 Uhr 53 Minuten statt 8 Uhr 56 Minuten). Der Nachmittagözug 2 Uhr 50 Minuten bleckt, ebenso der Abendzug 7 Uhr 1V Minuten. Letzterer erhält Anschluß bis Boden» bach und Teplitz, Prag und Wien :c. Der Nacht- schnellzug bleibt. In umgekehrter Richtung haben wir den zrvciten Dresdner Zug erst 8 Uhr 55 Minuten zu er warten, den dritten 12 Uhr 10 Minuten, den vierten 3 Uhr 50 Minuten, den NachmittagSzug 5 Uhr 30 Minuten, den Abcndzug 9 Uhr 35 Mi» nuten, der Nachtzug trifft, wie bisher, nach v,2 Uhx ein (1 Uhr 35 Minuten). Der 4. Zug hat Anschluß aus Oesterreich bi« von Trieli her, aus Wien über Iungbunzlau von IO Uhr Nachts, ebenso über Prag-Brünn 10 Uhr Nachts. Die Döbelner Linie erhält einen neuen Nack- mittagSzuq, der 2 Uhr 40 Minuten abgehl und 7 Uhr 5 Minuten in Dresden einzulaufen hat. Der letzte Zug acht 8 Uhr hier ab und wird biü Nossen weilcrgeführt (11 Uhr). Der Mittagszug 12 Uhr 30 Minuten, sowie der neue Zug 2 Uhr 40 Minuten haben Anschluß nach Wren, indem mau mit beiden Zügen in Prag 8 Uhr 35 Mi-
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