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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-05-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187305162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730516
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730516
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-05
- Tag1873-05-16
- Monat1873-05
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1873
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SL,Uch stich 6'/, Uhr. »ä>m« n>» «qnNtto» JohamnSgasse 32. Arott». Redakteur Fr -Itturr. Eprrchstuode d. Rrdaction »«amu»,« »»,, N—» Uhk MM»«,« »», 4-» Uhl. »M« tzer für die nächst. Mnäe Nummer bestimmten MrMr tu dm Wochentagen RS 8 Uhr Nachmittags. GeüMIömltroaooahaer Ost» Ae», UnivcrfltätSstr. 22, «MS ttiche. Hainstr. 2 t, Part. Anzeiger. Amtsblatt de- Kömgl« Bezirksgerichts Md drS Raths drr Stadt Lchzig- WommMpWeta^ virrreMrlich 1 Thlr. ?V. W« tocl. «rmgcrlobn 1 Lhlr. 5»Ng- Jede eiozäne Stummer 2'/, Rg» velrgexemplar 1 Ngr. »edührm für Extrabeilagen ahne Postbewrderung 10 Lhkr. »üt Postdeförderung 14 Lhlr. Zllfcrite 4grspalteneBourgoiSzeile üsrüßere Schriften laut unserem Preisverzeichnis Rectmnr» »utrr ». LcLacUourpiich die Spaltzeile 2 Ngr. W 136. Freitaft den 16. Mau 1873. Bekanntmachung. Der gestrige Erinnerungstag meines vor fünfundzwanzig Jahren erfolgten Amts antritts i« Dienste unserer Stadtgemeinde ist mir zu einem hohen Ehren- und Festtage bereitet worden. Weit über mein bescheidenes Verdienst hinaus habe ich in zahlreichen Deputationen, Ehrengaben, Diplomen, Adressen und Zuschriften Beweise de- reichsten LchlwollenS erhalten, durch welche ich eben so hoch geehrt als erfreut und tief gerührt «wen bin. Für solche Güte würdig in Worten zu danken vermag ich nicht. Nur schkcht und einfach bringe ich aus tiefstem Herzen diesen Dank Allen hiermit dar, nelche mir diesen Tag so hoch verherrlicht haben. Möchte es mir gelingen, demselben durch die That in treuer Pflichterfüllung den rechten Ausdruck zu verleihen! Leipzig, den 14. Mai 1873. Bürgermeister vr. Koch. An die GewerbsgeMfeu SeipziA Die Stadt Leipzig hat beschlossen, 12 »nfelbAstskndig« Getverbtreibeade (Gcwerb-- Mlsc») Behufs de- Besuche- der Wiener Weltausstellung mit je 75 Thlr. Reisegeld au-- schotte», und ist die Unterzeichnete Gewerbekammer ersucht worden,»geeignete Personen in Vorschlag z» bmgm. Äv Hinblick auf frühere Erfahrungen haben wir beschlossen, nur solche hier wohnhafte, bez. tuet«« htestge« GewerbS»Etablissement beschäftigte Gchülscn zu empfehlen, welche 1s m ihrem Fache in hervorragender Weis« tüchtig* und strebsam sind; 2) namentlich auch einige Fertigkeit im Zeichne« resp. selbstständigen Entwerfen von Gegenständen ihre- Fache- haben; ignisse °ig zu verständlichen Form darzulegen. -everbSgehülfen aller in Leipzig vertretener GewcrbSaebiete, welche obigen Anforderungen entsprechen zu können glauben, werden veranlaßt, ihre Bewerbungen bis späteste«- den SL Mai d. I. an >msn Bureau — Bahnhofstrage 2 — gelangen zu lassen. Du Besuche sind schriftlich anzubrinaen und müssen nicht nur von den Betreffenden selbst versaßt und «schrieben sein, sondern auch thunlichst genaue Angaben Über die persönlichen Verhält nisse «ä die bisherige gewerbliche LHLligkeil de- Bewerber- — soweit m-glich unter Beifügung von ZwWH», Probezeichnungen rc. — enthalte«. Me selbstständige« Gewerbtreibeniden aber ersuchen wir hierdurch, n»S ans solche Ge» hillst» eufwerksa« zu mache«, welche sie für besonder- geeignet erachten, die Ausstellung mit Nutzen zu besuchen. UW, den S. Mai 187». ^ ^ DteSewerbekammer. W. Häckel, Vorsitzender. Adv. Rudolph Schmidt, Geeretair. Bekanntmachung. Das betheUigte Handel-publicum wird hierdurch benachrichtigt, daß eine WhUttwSS»» »o» Mt-»»koste» für Propre- und Transits-Güter, die währspd rer gegenwärtigen Ostermesse im fiep» Verkehr hier eivgeaaugen sind, nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber einzu- nichwdm Berzeichnisie nevst unterlagen längsten- de» S1. Mai d. I. bis Abends « Uhr äh« abgegeben sind. -, Spater emgehende Rcclamationen könnrn von hier au- keine Berücksichtigung finden. Upzig, am 28. April 1873. Königliches Haupt-Zoll-Amt. Schultz. Da- K. Stück de- diesjährigen Gesetz- und BerordnungSblatte» für da- Königreich Sachsen ist bei un- eingegangen und wird biS znm 3. küuft. Mo», auf dem Rathhaussaale zur Einsicht nahme öffentlich au-hängen. Dasselbe enthält: Rr. 39. Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend; vom 21. April 1873. - 40. Gesetz, die Bildung von Bezirk-verbänden und deren Vertretung betreffend; dom 21. April 1873. - 41. Gesetz, da- Verfahren in Berwaltung-strafsackien betreffend; vom 22. April 1873. » 42. Redidirte Slävteordnuna; vom 24 April 1873. - 43. Städteorbnung für mittlere und kleine Städte; vom 24. April 1873. - 44. Revidirte Lanbgemeindcordnung; vom 24. April 1873. » 45 Gesetz, da- Bolk-schulwesen betreffend; vom 25. April 1873. - 4S. Gesetz zur Publikation de- Kirchen gesetzt- wegen Errichtung eine- evangelisch- lutherischen Lande-consistorium-; vom 16 April 1873. » 47 KirLengesctz, die Errichtung eine- evangelisch-lutherischen Lande-coufistoriumk betreffend; vom 15 April 1873. » 48. Verordnung, den Eintritt der Wirksamkeit de- Kirchengesetzc- vom 15. April 1873, die Errichtung eine- evangelisch-lutherischen Lande-conststorium- betreffend; vom 15. April 1873. - 49. Kirchcngesetz, den von jeder ordentlichen Landc-synode zu bestellenden ständigen Au-scduß betrestend ; vom 15. April 1873. - 50. Kirchengesetz, eine Abänderung der Bestimmungen im tz. 25 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung über die Besetzung geistlicher Stellen betreffend; vom 15 April 187». - 51. Verordnung zu Ausführung de- Kirchengesetzes, eine Abänderung der Be stimmungen im tz. 25 der Kirckenvorftand-- und Synovalordnung üoer die Be setzung geistlicher Stellen betreffend; vom 15. April 1873. Leipzig, dcu 15. Mai 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lerutti. Bekanntmachung. rechter. Bekanntmachung. Die diesjährige Osternieste endet mit de» 17. Mal. An diesem Lage find die Buden und Wände tu den Straßen und aus den öffentlichen Plätzen der inner« Stabt biS 4 Uhr Rach» niwst vollständig zu räumen und bi- spätesten- Morgen- 8 Uhr de- 18. Mai zu entserneu. Ln «ms de» »ngnstnSplatz« nud aus den öffentlichen Wegen und Plätzen der Barstadt bchcklicheu Buden und Stände sind bi- Abend- 8 Uhr de- 17. Mai zu räume« und deren Abbruch md Verschaffung am Morgen di- 19. Mai zu beginue» und bi- Abend- 10 Uhr d«S 29. Mai zubendigo,. ' Es Reibt auch die-mal nachgelassen, die Schan» und Gchankbnde» imch am 1». M« ge- Astet» halten. Dieselben, wofern sie auf Schwellen errichtet, ingleichen die CarrvuffelS und Zelte Mt»Abend- 8 Uhr de- 20. Mai, Buden, rücksicktlich deren da- Eingraben der Säulen und Werden gestattet ist, bi- längsten- den 24. Mai Avend- 8 Uhr von den von uu- angemiesencn Allheu z» entfernen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu FLnfzig Ahme» wer entsprechender Saft geahndet »erden. -chtzi-, am 18. Mat 187». Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schmicdt Da» Freibad am Kopswehr wird den L. Jnni diese- Jahres «küffnet. ^ ^. Die Beaufsichtigno- ist Herrn Fischermeiller Gnstav Zieger übertragen worden. Kür die Benutzung de- Bade- gelten die sud A nachstehenden, auch im Locale der Anstalt au-hängendcn Vorschriften. Leipzig, am 12. Mai 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechl D 1) Die Anstalt kenn in der Zeit von Morgen- 5 bis Mittag- 1*/, Uhr und von Nachmittag» 3'/, Uhr bi- zum Dunkelwerden unentgeltlich benutzt weiden. 2) Die tägliche Gchlußzeit wird durch Npei Zeichen mit der Glocke angegeben. S) Nach dem ersten Zeichen wird Niemand mehr eingelassen; nach dem zweiten haben die Badenden sich sofort «N» den Bassin- und sodGpn mit möglichster Beschleunigung au- der Anstalt zu entfernen. 4) Die Perron-, Brücken, AuS- und Aulleide. Stellen, Bassin- und sonstige Räumlichkeiten der Anstalt dürfen in keiner Weise verunreinigt werden. 5) Niemand darf den Andern bespritzen, untertauchen oder sonst belästigen. 6) Alle- unnöthige Schreien, Lärmen und Herumlaufen in der Anstalt ist untersagt. 71 Abwaschungen mit Seife dürfen nicht vorgenommen werden. 81 Da- Em- und Aussteigen darf nur auf den Treppen geschehen. 9) Die jedesmalige Benutzung der Anstalt ist auf die Dauer einer Stunde beschränkt. 101 Da- Milbringen von Hunden in die Anstalt ist verboten. 11) Da- Betreten der Rascnböschungen, da» Uebersteigen der Barrieren und da- Baden in den Zu» und Abflußgräben ist nicht gestattet. 12) Jeder Besucher der Anstalt hat dem Aufseher ans dessen Verlangen seinen Namen und Stand, sowie seine Wohnung zu nennen. 13) Dessen Anordnungen Ist unweigerlich Folge zu leisten. 14) Widersetzlichkeiten geg» denselben over Zuwiderhandlungen gegen diese Borschriften werden »ft Geldstrafe o»er Hast, over auch mit dem Verbote fernerer Benutzung der Anstalt geahndet. Bekanntmachung. Montag den 19. lausenden Monat- sollen vormittag» 9 Uhr fünf aus dem Augustu-platz be nutzte städtische Meßbuden, von denen die mit Nr. 855, 391 und 452 bezeichneten in der XVN. Reihe, Nr. 358 in der XIV. Reche und Nr. 328 in der Nähe de- Brunnen» bei dem Museum anfgestellr find, au Ort und Stelle gegen Baarzahlung versteigert werden. Die Abfuhr« der Buden bat am Bcrstetgeruug-tage bi» Abend- 8 Uhr zu erfolgen. Leipzig, den 15. Mar 1873. De- Math- MeHhndendepntnttn«. tt uu- Land. 15. Mai. Eine Härte, welche sich Mßmnaßen an- dem Reich-'Jnvalrden- H«»si»»«gesetz ergeben, steht im Begriffe zu , »schvinden. ES liegt der seiteu- der Petition-» Mmisfion de- Reichstage- erstattete Bericht vor, -Schn die Gesuche von Wittwen solcher Offi ziere und im Ossicierrange stehenden Mili» tsirirzte der Feldarmee betrifft, deren A-wer an den durch den Feldrug verursachten ltwnkheitcn kurz nach Ablauf de- im Gesetz fwHeseheuen einjährigen Zeiträume» verstorben Ißnd and die daher eine Wittwcnbeihülse nicht «halten haben. Den Wünschen der Bittstellerinnen » Besonderen und dem Bedürsuiß im Allgewei- I«» wnd dadurch entsprochen werden, daß die be- I Messenden Beihülfcn au- dem im Etat de- Reich»» Iduzleramts au-gebrachte», zu Gnadeubcwilliguu- llw aller Art bestimmten Fond-, im Eiuver» iwwniß «tt der Reich-regierung, gegeben werden * Leipzig. 15. Mai. Die durch die Trennung irr Jnstji von der Verwaltung bedingte Umge- ßaltnug der Behörde» erster Justauz und die oe- Wrstehend« neue Civil- und Strasp, oceßgesetzgebung «heischen im Interesse der Recht-Pflege und de- Etaat-haushaltr- die Einziehung einer Anzahl der jetzt bestehenden Gericht-ämter, nament lich solcher geringeren Umfange». Da- Justiz» Ministerium hat, nach Einsvrderung gutachtlicher Berichte sämmtlicher Gericht-ämter, zu Vorbe reitung der seiner Zeit zu treffenden definitiven Entschließung in Betreff der aufzuhebenden Ge» richt-ämter vorläufig einen Plan über die künftige Bildung der Gerichttbezrrke aufstelle» und solchen vorerst den Amt-Hauptmauuschafte» zur gutacht lichen Auslastung zugehen lassen. Neurrding- haben mehrere Gemeinden, welche »ach diesem vorläufigen Plane künftig Sitz eine- Gerichte- nicht mehr sein würden, beim Justizmiuifterium die Erhaltung der betreffenden Gerichte bea»tragt und um Er lheilung eruer al-baldigen Eröffnung darüber ge beten, ob e- bei drr in Aussicht genommenen Einziehung derselben sein Verbleiben haben solle oder nicht. Da- Justizministerium befindet sich aber, wie eine bctr. Bekanntmachung desselben er klärt, gegenwärtig nicht in der Lage, die einzel nen Gemeinden nach de» gedachten Richtungen hin mit Bescheidung zu versehen. Erst nach Ab- schluß der von den Amtshauvtmannschasten ver anstalteten Erhebungen, nach Eingang sämmtlicher Gutachten derselben und nach einer hieraus in Gemeinschaft mit dem Ministerium de- Innern vorzunehmenden Revision jenes Plane« wird Uber die kürft'ge Bildung drr Gericht-beznke anderweit Entschließung gefaßt werden können, und vo» dieser sollen diejenigen Gemeinden, welche danach von d«w Einziehung de- Gericht-amte» betroffen werden würden, Benachrichtigung erhallen, bevor zur Einziehung selbst vcrschrnteu wird. ck Leizyi-, 15. Mai. Zu dem heutigen Lici- tation-termiue, die Bermirthnua eine- im Stockhause gekegenen kleinen Gewölbe- velr., hatten sich 7 Bieter eingefundcn und ein Höchstgebot von 310Lhlrn. gethan. * Leipzig. 15. Mai. Bom 15. Mai ab wer den bei hiisiger Billetcassc der Magdeburg.Leip ziger und Thüringer Bahn Rpndreisebllket- nach dem Rheine au-gegeben und zwar: 1) Große Tour. » Nach Frankfurt a Main Über Halle,Nord hausen, Cassel, Gießen; oder über Wermar, Gerstungen, Kassel, Gießen; oder über Weimar, Bebra, Fulda; d. von Frankfurt nach Eob lenz über Bingen oder Wiesbaden oder Oberlahnstein; o. von Coblenz nach Köln, ä. von Köln nach Magdeburg über Düsseldorf, Minden, Hannover. Helmstedt; oder Über Elberfeld, Paderborn, Kreiensen; e. von Magdeburg nach Halle und Leipzig. 2) Kleine Tour. ».Rach Frankfurt a. Main, wie unter 1. ». an gegeben; d. von Frankfurt nach Gießen über Mainz, Bin gen. Eoblenz, Em«, Wetzlar; ober über Wiesbaden, Oberlahnstein, Emk, Wetzlar; o. von Gießen nach Kassel; ä. von Kassel nach Magdeburg über Gvttingen, Hannover, Braunschweig, Helmstedt; oder über Göttingen, Kreiensen, Schvningen; e. von Magdeburg nach Halle und Leipzig. Beide Touren. 1 und 2, können auch m um gekehrter Richtung zurückgelegt werden. Die Preise betragen: I Elaste. II. Elaste. M.Elaffe. GroßeTour: 26«L11-^. 19»L24«^. 1387«k KleineTour.r5.il» 19-2- 12-23» Die Fahrbillet- werden iu Buchform au-ge geben und haben 30 Tage Gültigkeit; aus allen Couponstationen kann die Reise unterbrochen werden. —r. Bei einem Neubau an der Gerberstraße, auf den früher sogenannten Gerberwieseu, ist nn Grunde ein großer eiserner Schlüssel gefunden worden, welcher, nach seiner Form zu uriheilen, mindesten- dem 15. Jahrhundert anaehören dürfte. Da hier wohl niemals Gebäude gestanden
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