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Dresdner Nachrichten : 15.06.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-188906154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18890615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18890615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1889
- Monat1889-06
- Tag1889-06-15
- Monat1889-06
- Jahr1889
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 15.06.1889
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Ai dir EiWchm m DrcÄr«. außergewöhnlicher Verkehr l Schutzes uud persönlicher ?u Stadtrathe verschiedene. t die einzelnen Festlichkeiten betreffende allgemeine Anordnnngen zu geben und öffentlich zur ^ Z Schafte Haltung schon Hierbei fühlt sie sich jedoch auch verpflichtet, an die Bewohner der hiesigen Residenz, deren strenger Oi. nn rgst ^ Vaterland bei früheren Festlichkeiten in anznerkennendster Weise sich gezeigt hat. hiermit das angelegentliche Ersuchen zu .> > ^ Polizeiorganen so bedentungsvoUell Feste die Behörde bei Erfüllung ihrer vbenbezeichneten Aufgabe möglichst zu unterstützen und grr g F mittheilend und helfend zur Seite zn treten. . ^ Ki- „nsi-reu M Die königliche Polizeidirektion hegt das feste Vertrauen, das; jeder Einwohner Angesichts der Tamende von Frr l. . Ofpsiniina und weilen werden, Alles, so viel an ihm ist, tyun wird, daß Dresden während der ganzen Feier seinen alten Ruf alv eure -sta 8 Sitte nach jeder Richtung hin bewahre. Drvdiüvti, den 11. Juni 1889. Die Königliche Polizcidireltio». X. 8r;Irr> uu88. Bekanntmachung, die Truppenparade auf dem Alaunplatzc bctr. Auläßlich der Dienstag, den '18. Juni d. I., Vormittag-? 10 Nbr, auf dem Alonnplotze stalt- siudcnden Truvvcnvarave wird hiermit von der Unterzeichneten Beliörde Nochsieliemdes ongeordnet :' 1 Wagen, welche im Beuge einer von der ttöninl. (^omninndaiitur „nogeskeNten Vorkalirkarte sich besinden. werden ans den Alonnvlotz zngelossen und hoben ihren Weg do!>in lediglich durch die Alannftrasic zu nehmen und sich rechtS der Lehteren nach Anweijnng der ibeilitarchaineposicn ausznstelleil. Tie Anfahrt muß spätestens bis -10 Uhr Vormittags vollendet sein. Privatwage« ohne von der König!. Eommoiidontnr ansgestelllc Vorfahrkarte können überhaupt nicht bei der Parade, insonderheit auch nicht ans den Buchvfsweg zngelasscn werden. 2. Aus dem Alaunplatze darf nur im Schritt gefahren werden. 3. Viererzüge im Privakbesitz werden aus dem Paradeplatze nicht zngelasscn. 4. Tie von der Königl. Kommandantur ausgestellten Vorfallrkarte» sind frei zu tragen und so zu Hallen, daß sie für die Militär- und Gendarmcrieposten leicht zn erkennen sind. Bel,ii»i,tmach,mg, den Stms;euverkehr bei dem anläßlich der Wernner Jubelfeier siattsindeuden HttldiHttttgsfestzuge betr. gnm gwr.le der Anüc-birrliaUung der allgemeine» Lick de? Mittwoch de» N>. iZnni d,e>es äaluee. V.'un>»-,gs l" ttw ulgee- von ler i.nte.zeichneien 'T-einube folgende ,Iaora»»»ge» I. Tie Fahrbahnen delienigen Stconen >»>d platze, wird, also er lsiutlichanürage von der Mosecinsknstcoße br-o zur Wienerst er Wienenicoße von der lr.'»tticha»s!ras>e bis zur lsrogerftioße, rd»»»g und Sicherheit werden anläsjlich lllu uattiindenden grotzen HnldigungSfcst- gctroffen: ^ . durch welche der Festzug sich bewegen bis zur Wienerstraße. . . _ . zum Alaunplatz und die ganze Alaunstrape von der Bantznerslrapc aus sind für den allgemeinen Wagen- und Reitverkehr von Vormittags 6 Uhr bis nach (Lude der Parade gesperrt. 6. Die Strecke des Bifchossweges von der Alaunftraße bis zur Aörstcreistrasie ist nur für Fußgänger bestimmt und wird von Chaincposten begrenzt werden. Tie Fahrstraße des Bischofsweges von der Königsbrückerstraße bis zur Förslercistroße ist jedoch von Fußgängern srei zn halten, und kann auf dieier Strecke von denselben nur das Trottoir benutzt werden. Ter an der Einmündung der Alaunstraße gelegene Thcil des Bischofswegcs ist bis nach beendeter Parade vollkommen verkehrssrei zu halten. Aus dem reservirten Wagcnplatze auf dein Alaunplatzc dürfen Fußgänger vor den dort auf- gefahrenen Wagen sich nicht cmsstelleu. 7. Das Ausstcllen von Tische» ^ Stühlen. Bänken, Stellagen uud dergleichen zwischen und hinter dem angesammclteu Publikum ist verboten. 8. Bei der Rückfahrt der Wagen nach beendeter Parade darf die Alcumstraße, abgesehen von den Hofeanipagen, nur von solchen Wagen benutzt werden. die mit einer schwarz - »nd gelb- geränderten Borfahrkarte versehen sind. Alle übrigen Wagen müssen die Abfahrt der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und den Abmarsch 'ämmilicher Truppen aüwaricn und haben zur Rückfahrt nur die Görlitzer-, Komenzer- und Köiiigsbnickerstloße zu wählen. 9. Vor beeirdigter Parade etwa absahrende Wagen haben nur die Görlitzerstraße zu benutzen. 10. Ten Weisungen und Anordnungen der ausgestellten Militär- und Gcndarmerieposten ist unweigerlich Folge zu lewen, und werden etwaige Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen nach 8 WO Nr. 10 des Reichsstrafgesetzhuchs zur Ahndung gezogen werden. Dresden, den 11. Juni 1889. Me Königliche Mizei-MrecLion. K« Soll«»«»». Bekanntmachung, die Denkmaksenthiillung auf dem Thcaterplatze bctr. Im Hinblick auf die Dienstag, den 18. Juni dieses Jahres. Nachmittags 3 Uhr auf dem Thcatervlatze erfolgende feierliche Enthüllung des Denkmals weiland Seiner Majestät des Königs Johann wird im Interesse der Ordnung und der Sicherheit des Berkehrs von der Unter zeichneten Behörde hiermit Folgendes »»geordnet: 1. Der Festvlatz, dessen Begrenzungslinie alio zu ziehen ist: längs der Osticile des Mnseumsgebäudes. dann über die Sophienstraße bis zum ehe maligen Staatsarchivgebäude, von da längs des Königliche» Schlosses bis zum so genannten grünen Thore desselben, von da längs der katholischen Hofkirchc bis zur mittleren Fahrstraße des Thcaterplatzcs. auf dieser Fahrstraße bis zum Königlichen Hof theater, um den Wagenplatz hinter dem Königlichen Hoftheater herum und am Zwinger- wall vorbei bis wiederum zum Museum wird für allen Verkehr von Nachmittags 2 Nhr ab abgesperrt. Jngleichen wird der Zwinger ebenfalls von gedachtem Zeitpunkte ab dem öffentlichen Ver kehre entzogen. 2 Für den öffentlichen Wagen- und Reitverkehr werden bereits von Nachmittags h-2 Nhr an die Sovlnenstraße vom ehemaligen Staalsarchivgcbäude ans nach dem Festplatze zu, der Tlieaterplatz. der Schloßplatz, die Angnstusbrücke und die große Packhofstraße gesperrt. 3. Zutritt zu dem unter 1 gedachten Fcstvlatze und zum Königlichen Hoftheater haben nur solche Personen, welche mit Karten dazu versehen sind. Diese haben ihren Weg durch den Zwinger und zwar durch das Zwingcrthor an der Ostra-Allee zu nehmen. Wollen dieselben zum Fesivlatze mittels Wagens gelange», >o haben die Wage» von der Ostra-Allee bei Webers Hole! entlang der Pferdebahnlinie nach der Sophienkirche durch die vom Militär gebildeten Abgrenzungen hindurch an der Hauptwache vorüber und nach Aussteigen der Herrschaften auf dem Theaterplotze nach dem Wagenplahc hinter das Königliche Hostheater zn fahren. Droschken haben diejenigen Personen, welche Zutritt zn dem Festplatze haben, am Zwingcrthor bei der Oktra-Allcc abzusetzen und dürfen dieAbgreiuungslmie nicht durchfahren, auch auf dem Wagenplatze des Königlichen Hvftheaters sich nicht aufstellen. Die Zntrittskarlen sind ausnahmslos so zn tragen, daß sie für die aufgestellten Militär- und Gendarmcrieposten leicht und genau zu erkennen sind. Von 2^/4 Uhr werden Wagen nicht mehr zngelasscn. 4. Der Platz vor Helbia's Restaurant »nd dem Hotel Bellevue bis zur mittleren Fahrstraße des Theaterplatzes, der Schlopplatz. die Auanstiisbrücke und die große Freitreppe der Brühl scheu Terrasse warben zur Aufstellung für das Publikum frcigegcbcn. der Wagc'islrape, der Sceslraße. der Koiüg Zobonnstraße vom Altmarkte bis zur Moritzsiraße. der Morifniroße von der König-Johanuslraße bis zum Reumarkte. des Renmorttes. der A»a»st»ss!raße, des Schlafplatzes. der Anguttnsbrnctc. , ^ . sind von Vormittags iv 2 Uhr a», die Fahrbahnen aber des Nenstadler Marktes, der Hauvwraße, des Allnrtplatzes. ,. „ . .... der Bontzne, große vom Albertplatze bis zur Markgrafenstraße. sind von Vormittags !> llbr., der Marfglasenstraße. der Eörlitzersiroße. ..... « , de« Bnchoisweges von der Köiilgsbriickerstroße bis zur Kamenzerstraße sind von Vormittags E-- Ubr a» für allen Fall,-- und Reitvcekckr gesperrt.. Einer gleiche» Bcrkel>rsbe>cb>ä»k»»g »»terlicgeii alle diejenigen Seitenstraßen, welche zu der oben bezeichnen» Fesizngsstraßc sichren, ,edvch mir au denjenigen Punkten, wo sie in die Festzugs- straße dauert so lange, bis die Mannschaften, welche das Spalier bilden, abmar- schirt deijcnigea Hemchgste», welche zn den Tribünen der Behörden auf dem Ncn- markie fahren, haben ihren Weg entweder durch die Sporergasse nach dem Jüdenhofe, oder durch die Ranipi'cheslraße bis zur Frauenkirche zn nehmen. 3. Tie Fahcbahne» der unler l gcnaiinlen -straßen u. Platze sind in der Altstadt von 9 Uhr lind in der Nemiadt von " .00 Uhr vom Publikum freiznbalten, das Aufstellen auf de» Trottoirs ist demselben jedoch, mil der unter l hemerkten Ausnahine gestattet. > Tas Trottoir ans dem Altmarkte längs des Rattzhauses von der Scheffelstraße bis zur Wilsdrufsersiraße und das Trottoir auf der Angustnsbrücke ist vom Publikum gänzlich frei z» halten, eben» ist deiwelden das Ansstelleu vor den beiden Tribünen der Vrnörden auf dem Neumartte verboten. Tas von den Korporationen, deren Mitglieder durch weiße Binden kenntlich sind, gevüdele Spalier darf nicht durchbrochen werden. Nur die an Armbinden besonders erkennbaren Mitglieder der Ausschüsse, sowie diejenigen Personen, welche mit von der Königlichen Potizeidirection ausge stellten Passirscheincli versehen sind, werden durch dieses Spalier durchgelassen werden. 0. Tiejenigen. welche in bestimmte Häuser der FeslzngSstraße oder auf Tribünen sich begeben wolle», haben dies bis 9 Ühr früh zn bewerkstellige». 7. ES wird ernstlich davor gewarnt. .Kinder, zumal kleine, welche eine gewisse Selbstständigkeit noch nicht deutzen. ans die vom Festzuge berührten beziehentlich sonst dem Gedränge besonders aus- gesetzten Straßen mil^nbringen. 8. Au? allen Straßen und Plätzen, wo reger Fußverkcbr stattfindet, darf nur t« Schritt gefahren werden. 9. Tas Ansstellen von Wagen aller Art zur Ausnahme von Schaulustigen, sowie das Ansstelleu von Stellagen, Dienstmannstarren, vrovisorsichen Tribünen und dergleichen zwischen und hinter dem angciammelten Publikum, ist aus den von dem Festzuge berührten Haupt- und Nebenstraßen, sawie a» de» Straßeiikreuznngspunkte» nicht gestattet. 10 TaS Mitziehcn des Publikums vor. neben und hinter dem Festzuge ist streng verboten. Tas Publikum bat auch bei Begehung der bezüglichen Straßen sich stets rechts zu halten. Nach Beendigung des Zuges wolle dasselbe, um alles Gedränge zu vermeiden, thunlichst nach den Seiten straßen sich begehen. l l Ten Weisungen und Anordnungen der Königlichen und städtischen Polizeibeamten. sowie des ausgestellten Militärs ist unweigerlich Folge zu leisten und werden etwaige Zuwiderhandlungen gegen obige Beiiimmniigen nach 8 !M Nr. 10 des Reichsstrafgesetzbuches geahndet werden. Tresdcn, den ll. Juni 1889. Me MiMe Mzeiöireklion. 4c. 8el»v»«„. Bekanntmachung, das städtische Abendfest und das Feuerwerk betr. 5. Das Aufstellen von Stellagen, Dienstmannskarren, provisorischen Tribünen und dergleichen »scheu und hinter dem anacsammelten Publikum, ingleichen das Äufklcttern an den Laternen- äylen und den Häusern rc. ist nicht gestattet. zwl psl uowei nach DreSde». de» 11. Juni 1889. Me Königliche xolizeiöirecLion. Sei»»»» mittags . zeichneten Behörden sich gc.c cc.i,>^cc^cccc-citccc>c^ c- der Sicherheit des Verkehrs folgende Anordnungen ru treffen. . > . Bereits vo» früh <i Uhr ab wird behms Vordercitnng des Festes der Westliche Thcil oer^rruhl fckicn Terraste von dem oberen Thcile der großen Freitreppe ab dis zu dem Vorsprung der Terraf'enmaucr gegenüber dem Ncnban des KnnstakadeniicgebäudeS. und sodann von Nach- 2 Ul»r ab auch der östliche Tdeil der Vruhl schen Terrasse einschließlich des »veivcdvre, für den aUaemcincn Verkehr aelpcrrt. i, 2. Zutritt zu der Brühl'schen Terrasse haben nach Absperrung derselben nur Personen welche mit Einladnngs- beziehentlich Zutrittskarten versehen sind. 3. Andere Wogen, als die Königliche» Hofeauipagen und solche, deren Inhaber mit Vorfahr- karten versehen sind, können zur Auffahrt auf das Königliche Belvedere nicht ,»gelassen werden, cm r stur den Wage». und Reitverkchr werden von Nachmittaas 79» Uhr an die Wlescnthornroße. die Albcrlbrncke. die Augnslusbrückc. der Schloßplatz, die Terrassenufersttaße. das Ter-rasseiithor an der Mnnzgasse und die zur Terrasscinlferstraße fuhrenocn Seitenstraßen, diese jedoch nur bei ihre» A»smu»d>l»ge,l 1» nurgedachte Strotze, gesperrt. 5. Verboten ist dos Drängen und Vorschicben des Publikums, das Ueberklettern der Ab- sperrungen und Schntzvomchtunaeii. das Anskletteni aus Straßenlaternen, Geländer, HauSaesimse rc.. bon cL-tellaaeii, Tischen, Stühlen, Karren, provisorische» Tribünen rc. hlnter und zwischen dem anfaeflellten Pnbliknm, das Betreten der Wiesen und öffentlichen Anlagen und Gärten innerhalb ihrer Einfriedigung, und das Abbrennen von Feuerwerkskörperii. Publiknni wird im eigenen Interesse vor dem allzu nahen Herantrete« an die Geländer der Brucken und der Terra sc und an die am Elbuser ausgestellten Barrisren, sowie infonderlicit vor dem Anlchnen an selbige gewarnt. Auch hüte man sich, Kinder, zumal kleinere, gcwlffe Selbstständigkeit noch nicht besitzen, an Orte, wo gröberer Menschenandrang zu erwarten steht, Niitzunehmen. 7. Ten Weiinngcn ' ' . der ausgestellten Militärpo lungen gegen vorstehende ' gezogen iverdcn. Dresden, den 11. Juni 1839. Sie KiiMe xeliMnäion. S» M der Kaiipl- md zleMrM vr. 81LK1.
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