Weesenstein. 93 und Herzog Wilhelm der Tapfere allen Angehörigen des Geschlechts von Bünau am 2. April für ihre Güter ausstellten. In einem weiteren Lehnbriefe des Kurfürsten vom 18. März 1455 wird das Gebiet der Herr schaft Weesenstein näher beschrieben. Es umfaßte außer dem Schlosse die Dörfer Burkhardswalde und Falkenhain nebst ihren Vorwerken, ferner Großröhrsdorf, Borna, Friedrichswalde, sowie Schloß und Städtchen Liebstadt. Das ehemals zugehörige Dorf Luga bei Dohna hatte Heinrich 1454 an den Kurfürsten verkauft. In den nächsten Jahren bemühte er sich mit Erfolg, seinen Besitz abzurunden. 1456 erwarb er einen Teil von Nauendorf (Neudörfel bei Lauenstein) und die dabei gelegene Holz mühle, spätestens 1458 Güter in Behemsdorff (Biensdorf) und Nentmes- torff (Nenntmannsdorf), in den folgenden Jahren noch weitere Dörfer und Höfe, so daß die Herrschaft Weesenstein nach dem erneuerten Lehn briefe des Kurfürsten Ernst und des Herzogs Albrecht vom 6. Dezember 1465 außer den genannten Orten noch Groß- und Klein-Göppersdorf, Döbra, Berthelsdorf, Seitenhain, Herbergen und Neu-Schmiedeberg nebst Anteilen von Johnsbach und Sadisdorf umfaßte. Andere Be sitzungen, die er im Leipziger Kreise und in Thüringen an sich brachte, kommen hier nicht in Frage. Heinrich starb 1467. 3. Rudolf, der Sohn des Vorigen, Herr auf Weesenstein und Liebstadt, auch zu Breitenhain und Meuselwitz, wird von 1453 an bis zu seinem Tode 1486 vielfach in Urkunden genannt, meist als herzog licher Rat, seit 1476 auch mit dem Rittertitel. Auch er war darauf bedacht, die Güter seines Hauses in der Weesensteiuer Gegend zu mehren. In dem Lehnbriefe, den ihm Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht am 25. Dezember 1472 ausstellten, erscheinen als neu Anteile am Städtchen Gottleuba und am Bergwerke zu Gießhübel, das Vorwerk Brannsdorf in der Dresdner Pflege, sowie verschiedene einzelne Höfe, Mühlen, Weingärten und Zinsen. Später hielt ihn der Fürstendienst jahrelang von seinem Stammschlosse fern. 1476 nahm er an der Pilgerfahrt seines Herrn, des Herzogs Albrecht, nach Jerusalem teil. Bei der Landesteilung vom 26. August 1485 wurde die Herrschaft Weesenstein dem herzoglichen Sachsen zugeschlagen, bei dem sie seither ununter brochen verblieb. 4. Rudolf, der zweite Sohn des Vorigen, der tatkräftigste und erfolgreichste unter den Bünaus der Weesensteiner Linie, wird seit 1495 als herzoglicher Amtmann zu Radeberg, dann zu Schellenberg, daraus seit 1506 als Hofmeister des Herzogs Heinrich, endlich als Rat des Herzogs Georg erwähnt. Da er 7 Geschwister hatte, erhielt er nach dem Tode des Vaters nur einen Teil der Familiengüter, nämlich das Stammschloß mit den umliegenden Dörfern. In einem Lehnbriefe des Herzogs Georg vom 20. April 1501 wurde ihm dieser Besitz bestätigt.