Holmllein. Von Alwin Bergmann. 1 n einem Lehnbriefe (1333. den 10. November) Kaiser Ludwigs des Bayern für den Meißner Markgrafen Friedrich über ein Goldberg werk im Meißner Hochlande lritt zum ersten Male eine Herrschaft Hohn stein auf. Jene Goldgruben lagen bei Neustadt „runta oMÄnnr M'wen- stat Ärstnwkus ssu könnrtorir HonskörirsnsrV"). Eine 20 Jahre jüngere Urkunde vom 16. August 1353 bezeugt dann das Schloß Hohnstein unmittel bar. Darin bekennt..//Inco cke /Iv/nr. Krokus Ite-Ve. oasknunr //"/ren- sker/ir er«» omnröns ^urröres et srrrs rEwersrs" von dem Kaiser Karl IV. zu Lehen erhalten zu haben und gelobt, dasselbe „a Äo- nrriw N6A6 st ooroun rvMr Itosmrn^ ts-rsre et ^ossrctene ^srpetnrs E /errctr»» teM^errüns a/fnturrs^^). Der Vater dieses Hinko I. und zu gleich der Ahnherr der Hohnsteinschen Linie der Birken war jener Hinko, der von 1321 bis zu seinem Tode 1348 Oberst-Burggraf von Prag war. Seine Witwe Agnes hatte die lebenslängliche Nutznießung von gewissen Teilen der hinterlassenen Güter. Zu diesen gehörte u. a. auch die Herrschaft Hohnstein. Hinko I. starb um 136 l. und sein Bruder Heinrich übernahm die Vormundschaft über die hinterlassenen Kinder. Dieser verpflichtete sich für sein Mündel, daß dieselben aus immer währende Zeiten Hohnstein von dem Könige und der L rone Böhmens zu Lehen haben sollten. Ebenso vereinbarte Heinrich mit Kaiser Karl IV.. daß im Falle die Mündel ohne leibliche Erben stürben. Hohnstein nebst den übrigen Lehngütern an die Krone zurückfallen, das Eigengut aber an die überlebende Schwester kommen sollest. Daher sind in der zu Pirna am 25. November 1372 abgeschlossenen Erbeinigung der Wettiner- Friedrich. Balthasar und Wilhelm mit Kaiser Karl und König Wenzel zu Schutz und Hilfe ihrer Lande mit einbegriffen „Ls /rvrrsn HereLsu. y 0. 2635. 2) Oop. 1318, Bl. 74. Knothe. Die Berka von der Tuba auf Hohnstein in, N.Arch. f. sächs. Gesch. II, 194ff. Mitteilungen des Vereins f. Gesch. d. Deutschen in Böhmen XXIV.