Wildenstein (Kuhstall). Von Hans Brschvrner. war am 22. Juli 1802; da versammelte sich in der damals schon weltberühmten Kuhstallhöhle eine Gesellschaft von 33 Erwachsenen und Kindern, um in dieser wunderbaren „Felsenslur" „ein Fest der Natur zum Preise ihres Schöpfers" zu feiern. Den Mittelpunkt der echt roman tischen Veranstaltung bildete ein von „blasenden Instrumenten" begleiteter Rundgesang, den der orts- und geschichtskundige Neustädter Pfarrer Götzinger zu der Melodie „Freude, schöner Götterfunken," gedichtet hatte. In dem Liede, das 1802 in Druck erschien und sich auch in Götzingers „Schandau und seine Umgebungen" (Bautzen, 1804), S. 261—266, findet, pries die kleine begeisterte Gemeinde die Erhabenheit des ehrfurcht gebietenden „Wunderfelsens" und beugte sich vor der Allmacht dessen, „der dieß Machtwerk aufgebaut". Auch der Vergangenheit gedachte sie dabei in mehreren Strophen. Mit Schaudern rief sie sich die Urzeit ins Gedächtnis zurück, wo „fürchterliches Tiergebrülle, Wolfsgeheule, Bären ton brach des Waldes tiefe Stille, scheuchte jeden Menschensohn". Mit Abscheu erinnerte sie sich der „verwegnen Räuberhorden", die sich, mit „roher Barbarei und Morden die Vorzeit schändend ", im Mittelalter den Kuhstall als Behausung wählten. Mitleidig wandte sie sich endlich der armen Landbevölkerung zu, die bei späteren Kriegsnöten oft mit Hab und Gut in den Felsen Schutz suchte und hier „mit bangem Zittern nach der Friedenspalme seufzte". Etwas genauer, als Götzinger und seine andächtige Schar, sind wir natürlich heute dank zahlreichen archivalischen Studien über die Ver gangenheit der Kuhstallburg Wildenstein unterrichtet. Gleichwohl über blicken wir sie noch längst nicht vollständig und sind mehrfach gezwungen, Lücken in der Überlieferung durch Vermutungen auszusüllen. Nur kurz ist die nachweisbare Geschichte der Burg und Herrschaft Wildenstein. Nicht mehr als fünf Jahrzehnte umfaßt sie; denn nur für den Zeitraum 1410—1459 liegen zuverlässige Nachrichten vor. Dagegen fehlen solche für die früheren Zeiten. Zwar wird in einer Urkunde vom