Amtsblatt des Köuigl. BeMsgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. — M r. Mittwoch den 2. Januar. 1861. ,Nl . 7 »' Bekanntmachung. DaS 12. und 13. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 83., Bekanntmachung, den zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Fürstmthume Reuß älterer Linie wegen der gemischten Parochial- und Schulverhältniffe. unterm 10. Mai 1860 abgeschlossenen Receß betreffend, vom 6. December 1860; Nr. 84., Verordnung, die Bekanntmachung des Postvereins - Vertrags vom IH. August 1860 und des hierzu ge hörigen Reglements betreffend, vam 14. December 1860, und Nr. 85., Dergl., einige Nachträge zu der Postordnung vom 7^ Juni I^W^^reffend, vom 14. December 1860, ist bei uns eingegangen und wird bis zum LS Januar k. I. aus hiesigem RaWmssaale zur Kmntnißnahme öffentlich au-hängen. , - Leipzig, den 29. December 1860. > Der Math ^r^^tadt Leipzig. Thorbeck. Bekanntmachung. Um -aS Verzeichnis der nach Maßgabe von § 3 der auf die Ginguartierung in Kriegszeiten bezüg lichen GinauartierungS - Ordnung für die Stadt Leipzig vom 3V. )vli 1851 zur Aufnahme von Ratural- Ginguartierung geeigneten Räumlichkeiten und deren Inhaber stets in gehörigem Stande und Ordnung zu erhalten, ist eS notyrvendig, alle Mietdveränderungen nachzutrageu, und geben wir den Hausbesitzern und Admi nistratoren hiermit auf, jede in dm von ihnen besessenen oder verwalteten HauSgrunvstücken eingetretene Mtethver- Änderung binnen längstens acht Tagen nach deren Eintritt bei unserem Ouartieramt, RathhauS zweite Etage, schriftlich anzuzeigen. Jede Unterlassung oder Versäumniß der vorgeschriebenen Anzeige wird mit einer Geldstrafe von fünf Thalern geahndet werden. ' Leipzig, am 31. December 1860 Der Rath der Stadt Leipzig. . — Berger. Aufforderung. In Folge des, die Ergänzung und Abänderung der Gewerbe- und Personalsteuer betreffenden Gesetzes vom 23. April 1850 und der AuSführungS - Verordnung vom nämlichen Tage sind zum Behuf der für das laufende Jahr aufzustellenden Gewerbe und Personalsteuer-Kataster sofort von unS Einwohner-Verzeichnisse zu fertigen. Um nun die letzteren in gehöriger Voll ständigkeit liefern zu können, bedürfen wir genauer Verzeichnisse über daS Einkommen aller angestellten Beamten, Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener, so wie aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. ES werden daher die sämmtlichen hiesigen Königlichen, Universttäts- und anderen Behörden hierdurch veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen 1) die neue Brandkataster-Nummer der Wohnungen, 2) die vollständigen Tauf- und GeschlechtSnamen, 3) das Einkommen, wenn es stritt, nach dem Bettage, wie solches am Schluffe deS JahreS LSSV stattgefunden hat oder gegenwärtig stattfindet, 4) die steigenden und fallenden Emolumente dagegen nach dem Bettage, welchen sie im vorigen Jahr zusammen erreicht haben, , genau aufzuführen, auch 5) die darunter befindlichen Ortszulagen und dm etwa bewilligten Dienstaufwand bemerklich zu machen, in der Stadt-Steuer-Ginnahme allhier spätestens bis zum LI. des jetzigen Monats abgeben zu lassen. Spätere Gingabe« können bei der diesjährigen Katastration nicht berücksichtigt werden und die betreffenden Behörden haben daher die durch die verspätigte Ginreichung derselben herbeigeführten Unrichtigkeiten im Kataster zu vertreten. Leipzig, am 2. Januar 1861. , Der Rath -er Stadt Leipzig. - - Berger. .l « Bekanntmachung. Dom 1. Januar 1861 ab kommt der städtische Wechselstempel und Wechfelproteststempel in Wegfall. Leipzig am S1. December 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner.