Tageblatt Anzeiger. A«1«bla» drS ««««>. BrzirlS,nichts »»d de« RdthS d« Sl-dt Lchizi,. W 8. Dienstag den 8. Januar. 1861. Bekanntmachung. Im Monat December v. 3. sind von un- wegen folgender wohlfahrt-polizeilicher Contravmtionen Strafen oder Bedeutungen au-zusprechen gewesen. Leipzig, den 3. Januar 1861. Der Nkttth der Stadt Leipzig. Berger. Eerutti. 1) Straßenverunrriniaungen, unterlassenes Kehren rc 10. 2) Herabgießen von Flüssigkeiten, Herabwerfen und Herabfallenlassen von Gegenständen aus den Fenstern auf die Straße 6. 3) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Trottoirs, Fußwegen und den Straßen 29. 4) Unterlassene Anbringung von Schutztafeln bei Dachreparaturen 1. 5) Unbeaufsichtigtes und ordnungswidriges Stehenlassen bespannter Wagen auf der Straße 1. 6) Fahren auf dem Wege vom Ausgange der Grimma'schen Straße nach der 1. Bürgerschule mit leichtem Fuhrwerk schneller als im Schritt, und mit schwerem Fuhrwerk 1. 7) Ordnungswidrigkeiten beim Befahren der Sommerwege auf der Eutritzscher Chaussee 4. 8) Feuerpolizeiwidrige Anlagen und Feuerdefecte, Mangel oder ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschengruben und Ueberfullung derselben 11. 91 Unvorsichtiges Gebühren mit Feuer und Licht 4. 101 Contravennonen der Fiacres, concessionirten Einspänner und Omnibus 20. 111 Hemmlaufenlassen von Hunden ohne Beißkörbe auf der Straße 7. 12) Führung von gesetzwidrigen Maßen (ungeaichten SchankglLsern), Waagen und Gewichten 4. 131 Feilhalten zu leichter Butter 1. 141 Hinterziehung der städtischen Thorabgaben 3. 15) Störung der Sonntagsfeier 6. 16) Abhalten von Concert- und Tanzmusik ohne Erlaubniß und Ueberschreitung der ertheilten Erlaubniß ... 9. 17) Verschiedene andere wohlfahrtspolizeiliche Contravmtionen 13. ' . Summa 130. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß bei Fünf Thaler Strafe für jeden Contraventionssall Schnee und Gis aus den Grundstücken auf die Straßen oder öffentlichen Plätze nicht gebracht werden darf, vielmehr find zur Ablagerung von Schnee und ElS nur folgende Orte bestimmt, nämlich: 1) der freie Platz hinter dem sogenannten Kanonenteiche, 2) die alte Lehmgrube beim ehemaligen Zeiher Thore, 3) da- tiefe Terrain an der Waldftraße beim Frankfurter Thore, 4) das Parthenufer vom Gerberthore an in der Richtung nach der Psaffendorfer Brücke auf eine Strecke von circa 36V Ellen, 5) ein Feldstück vor dem Dresdner Thore auf der rechten Seite der Chaussee. Gleichzeitig werden die Grundstücksbesitzer und beziehentlich deren Stellvertreter aus ihre Verpflichtung: durch Bahnschaufeln bei Schneefall und durch Streuen von Sand, Asche oder Säge- spähnen bei Glätte unverzüglich für Herstellung eines stcher gangbaren Fuß weges längs der Straßenfronte ihrer Grundstücke zu sorgen, mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß wegen jeder Vernachlässigung dieser durch dir Rothwendigkeit und im öffent lichen Interesse dringend gebotenen Vorschriften der Schuldige Fünf bis Zwanzig Thaler Geld- oder nach Befinden verhält nismäßige Gefängnißstrafe zu erwarten hat. Leipzig am 27. December 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Eerutti. Bekanntmachung. Freitag den 11. Januar sollen von stütz K Uhr ab auf dem Gehau deS Kuhthurmer Revier» nächst der Leutzscher Allee mehrere Hunden Lang- und Abraumhanfen gegen Anzahlung von Iv Gr. für jedm Hausen und unter den übrigen» im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 7. Januar I86l. Del Rath» Forstdepntatto». § ^ »7 «'rch-n-GrSnun^ 1^-^^2? Bürgermeister vr. Koch sprach darüber in der I. Kammer:>.» dürfen, daß ich auf die Erwägung der hier vorliegenden hoch. Ich fürchte nicht, meine Herren, daß ich de« Mangel« an Br-1 wichtigen Frag« mit der grüßten Besonnenheit und Gewiffmhaf- sonnenhrit und ruhiger Erwägung') «erd« beschuldigt werden,^ tigketl etngegaagen bin. Daß ich aber mit §. S7 und folgerecht Der Vorredner, Hrrr Freiherr »on Rochow, rühmte sehr nach-! ""t dem geringen Maße von Befugnissen, welche» den ^ *ch«n- drücklich die Befonnercheit und ruhige Erwägung, mit welcher die Staats-.! Vorständen eingeräumt ist, nicht einverstanden bin, das habe ich regienma eine weise Maßhaltung in der Feststellung des Wirkungskreises I rückhalt-Io- bereits in der allgemeinen Debatte gesagt, und iH der Kirchenvorstände-ethätigt habe. j erlaube mir nunmehr, den schon damals mir beigekommenen