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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186101162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-01
- Tag1861-01-16
- Monat1861-01
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1861
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 16. Mittwoch den t6. Januar. 1861. Bekanntmachung. Wrr haben beschlossen, die nachstehenden theilS noch gar nicht, theilS noch nicht ofsiciell benannten Straßen und Brücken mit folgenden Namen zu bezeichnen. 1) Gellertstraße die neue das Felirsche Grundstück von Vst nach West yurchschneidende Straße, I) Felixstraße die von dieser nach her Schü-enftraße führende neue Straße, 8) Schletterstraße die neue Straße durch vis Lehmgrube von her Zeitzer nach der Vltsenstraße, Waiferrharr-straße der zeitker sogen. Leichenweg am IohanniSthale, S) Leibnitzstraße die Hauptstraße deL Lmuernauulchon, früher Schwqgrichenschen Grundstücke-, v) Sctzloßbrücke die Brücke an der katholische« Kirche, V) Westbrücke die Brücke oberhalb der Reuberßsche« Schwimmanstalt, 8) Glsterbrücke die im Bau begriffene Brücke unterhalb der Neubertschen Schwimmanstalt, b) Frankfurter Brücke die Brücke am Eingang in die Frankfurter Straße beim Fleischerplatze, Lv) Ranstädter Brücke die Brücke in der Frankfurter Straße bei der kleinen Funkenburg, KL» Centralbrücke die Brücke an der Centralhqlle, LI) Brandbrücke die Brücke über den Floßgrqben vpm Schleußiger Wege nach dny PhMporwerke. Außerdem ist KL) zur Promenadenstraße der früher zur Piesenstraße gerechnete Trart gezogen worden, welcher die Fort setzung der Promenadenstraße jenseits des freien Platzes an »er Kreuzung der Wcßstraße bildet und in de« Haupttract der Wiesenstraße einmündet. Leipzig am ». Januar 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Befger. Schleißner. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Eonten ipertze« aeduvch darauf aufmerksam gemacht, daß die Duplicat certificate oder an deren Statt die Eertificatverzeichnifie über die in der gegenwärtige« Neujahrmeffe nach dem VereinSauSlande abgesetzten WaarenPosten längstens den LL. Januar dieses Jahre- bis Abends v Uhr bei der hiesigen Contobuchhalterei einzureichen find. Leipzig, den 7. Januar 1861. A-njgliche- Haupt-Jost-Amt. Lamm. Urber die Petition gegen die Ltrchenordnung. Es ist in Erfahrung gebracht worden, daß die hier ausliegende Petition gegen die beabsichtigte neue Kirchenverfassung mit der Aussage in den Familien umher getragen werde, dieselbe enthalte die Bestimmung, daß jedes Glied der evangelisch-lutherischen Kirche, welches nicht fleißig im Gottesdienst erscheine, vo« dieser Kirche ausgeschlossen und genöthigt werden solle, zu einer andern überzutreten. — Man traut allerdings seinen Sinnen nicht, wenn man hört, mit welchen sinnlosen Unwahrheiten die Gemüther der Menschen gefangen genommen werden sollen. Für den Kirchenvorstand, wie ein solcher nach der beabsich tigte» Kirchenordnuna bestehen soll, ist allerdings in be« Entwurf« da- Erforderniß aufgestellt, daß zu dem Amte eine- Kirchen- Vorsteher- solche Männer gewählt werden, welche „ihren kirchlichen Sinn durch Theilnahme am Gottesdienste und Abendmahl« be währen." Kanu denn aber eine Forderung unverfänglicher und gerechtfertigter sein als diese, daß ein Kirchenvorsteher auch gern in den gottesdienstlichen Versammlungen der Gemeinde sei, daß er ein Verständniß und eine Schätzung für deren Belehrungen und Erbauungen habe? daß ein Kirchenvorsteher nicht ein Kirchen verächter sei? Freilich umfaßt das christliche Gerneindaleben auch noch andere Wirksamkeiten und Betätigungen, wofür eben in dem Kirchen- Vorstande ein Organ geschaffen werden soll; aber Herd und Mittel punkt für sie alle bleibt doch der öffentliche Gottesdienst der Gemeinde. Ein Ersatz für diesen im christlichen Volksleben ist »och nicht gefunden, ist auch nicht abgüsehm. Da, ihm Mit gliedschaft wird und kann die Kirche nach wie voa «imnwrmehr Jemanden au-schließm wegen der Bersäumniß ihm Gottesdienste; dazu gehört ein« viel auSgesprochnere Feindschaft und Abschließung gegen sie. Sie bietet ihre Güter an und sucht zu ge^inney. Aber bei der Dahl derer, die ein Amt in ihr bekleiden sollen, greift sie natürlich nicht nach den Fremdlingen, sondern nach solchen, welche heimisch sind an ihrem Herds. Hierin nun aber eine Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit finden zu wollen, oder i« der Aufgabe, dis dem Kirchfnvorftand auch mit zugewiesen werde« soll, auf kirchliche ^mht uyd Sitte zu halten, nötigenfalls also ein öffentliche- Aergerpiß auch einmal chlMch-brüderlich zu rüge«, ehe es und damit e« nicht ein Gegenstand staatchwUMcher Bestrafung werde (H. Sh des frag liche» Entwurfs), — i» dieser AufAde eiye GlapbenSpolizet erkennen zu weilen, — in der sthgt man ist Milcht, in solchen Urtheilen mehr als bloße Kurzsichtigkeit zu erblicken. Mqu fUtz im Lager der Gegner der fraglichen Kjrcheooebyuna, daß dieselbe, zur Ausführung gebracht, dep Kirche zu einem kräftigen Leben verhelfen, sie wieder zu einer dg- Volk befriedigenden LeoenSmacht erhebe» wurde! — Allerdings braucht die Küche zur sicheren Entfaltung ihres Segens Pstpr nichts zu wünschen, als daß mehr Glieder denn bisher Veranlaßt würden, bm Schatz ihrer Güter kennen zn fernen, nnb an ihrem Wirken Lheil zu nehmen. Et» sie lieb z« gewinnen, bedarf e« yur des Rufes u»h seiner ivefolWna: „Kommet und fthet!" Die Kirche hat kern« Hasser außer solche, welche sie mit Fleiß ignoriren. Hie evangelisch, reformiere Kirche hat ja von AlrerS her einen Kirchenvorstand ganz mit denselben Erfordernissen und Befugnissen, und schätzt ihn als ein segensreiche- Organ ihres GemeindelebenS. Ni« ist eS Jemandem «ingefallen, hierin eine GewiffenSb-einträch« rigung oder Glaubenspolizei zu findm. Warum erhebt ma» nun auf munal bei uns solche Befürchtungm?
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