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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.01.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-01-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186101181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610118
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-01
- Tag1861-01-18
- Monat1861-01
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.01.1861
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts ond des Raths der Stadt Leipzig. e ' ^ - X? 18. Freitag den 18. Januar. IM. »MW»»» Rede des Abgeordn. vr. Hexner in der Sitzung de»r II. Kammer über den Antrag deS Abgeordn. Gehe, die Aufhebung eine- gegen nicht eingetrotene Abgeordnete gefaßten Kammer- beschlusfes bietr. Meine Herren! Ich will nicht in die so eben ausgesprochene stolze Freude de- Herrn Ministers über die 1850 ihrerseits ge- thanm Schritte einen Mißton bringen und diese Freude stören, die ihm vielleicht wohlthut. Wohl dem, der ein gut Gewissen hat. Ich denke aber, Recht muß Recht bleiben, und das Wort Goethe'-, „das Recht wird Unrecht, Wohlthat Plage", bleibt ewig wahr. Vor Allem hat die Deputation, worauf auch theilweise schon Herr Abg. Gehe hingewiesen hat, die Frage nicht erörtert: beruhte der Ausschlußbeschluß der nicht erschienenen Abgeordneten auf Le galität? In Erwägung, daß ein Strafverfahren nicht nach Ana logien verfahren und am allerwenigsten ein Strafverdict darauf gegründet werden kann, machte vor der Abstimmung das juristische Gewissen des damaligen Präsidenten Haase auf diesen Umstand aufmerksam, worauf aber die Kammer keine Rücksicht nahm. Ferner vermisse ich im Deputationsbericht die Erörterung dieser Frage: ob die damalige Kämmer vorher genau untersucht hat, ob die auszuschließenden sogenannten Renitenten auch damals noch wählbar waren? ES ist dies nicht geschehen; denn irre ich nicht, so war der ebenfalls ausgeschlossene Ad». Wehner in Leisnig, dessen Wähl barkeit durch seine Stadtrathsstelle bedingt, damals nicht mehr Stadtrath; ähnlich verhielt es sich bei Rewitzer in Chemnitz. Seite 333 deS Berichts heißt eS: „Man hat dabei vr. Her mann Joseph, Gutsbesitzer auS Lindenau, deshalb aufzuführen unterlassen, weil die betreffenden Kammerverhandlungen keine Ge wißheit darüber geben, ob der Genannte nicht in Folge des Ver kaufs mehrerer seiner Grundstücke bereits die Wahlfähigkeit verloren hatte, als die dritte Ladung zum Erscheinen in der Kammer an ihn eraing. Wäre dies der Fall gewesen, so würde er von der Verlusterklärung nicht bettoffen worden sein." Das ist der Fall. Er hatte vor diesem Beschluß an den Stadtrath zu Leipzig einen Wiesencomplex verkauft und hat schon lange vor dem Jahre 1850 laut Steuer-Kataster nur noch 1256 Steuereinheiten. Trotzdem ward er laut Verordnung von der jetzigen Wahlliste gestrichen. Selbst wenn man sich nun vollständig mit auf den Boden der sogenannten „StaatSrettung" stellen wollte, muß man zugeben, daß das Gesetz eS ist, welches die Wählbarkeit zum Landtage verliehen, nicht aber die Kammer, welche nur die Gewählten in sich auf nimmt. Ein Gesetz muß eS daher sein, welches die Wählbarkeit wieder nehmen könnte, nicht die Kammer. Insofern ist der Beschluß der frühem Kammer nicht zuständig. Die erste Kammer war daher ganz in ihrem Rechte, wenn sie sich an jenem Beschlüsse nicht betheiligte. Ich sehe nun die Aus schließung der nicht erschienenen Abgeordneten als eine DiSciplinar- maßregel an, welche allerdings jede Kammer, aber nur in ihrer Mitte ergreifen kann. Diese Disciplinarmaßregel kann aber nur für die Dauer der Sitzung verhängt werden, weil jede Kammer nur so lange Disciplinareinfluß hat, als die Sitzung dauert, und würde dem Grundsätze entgegen sein, daß kein Landtag Fortsetzung des andern sei. Hieraus folgt umsomehr, daß nicht eine Kammer einen Beschluß über ihre eigene Dauer hinaus fassen kann. Der nachfolgenden Kammer vorgreifen und dieser die zeitige Ansicht im Voraus aufdrängen wollen, würde mehr als Unbescheidenheit sein. WaS würden Sie, meine Herren, sagen, wenn die vorher gehende Kammer beschlossen hätte, daß unser verehrter Herr Secretair als auf 10 Jahr lang gewählt angesehen werden solle. Wie sehr wir auch einverstanden damit sein möchten, wie sehr wir uns aratullrm könnten, so würden wir uns doch wohl die Ehre der Selbstwahl nicht haben nehmen lassen. no< l-l, st dk r. Mnttv ein nur in der Ist es aber nun eine DiScl Wendigkeit, daß weder ein Minister, Wort hinelnzureden hat. Denn hie DiSciplin ruht Hand des Präsidenten und der Kammer stlbst. Glekchwohk will die Deputation an die I. Kammer gehn, als ob e-' sich uM elk Gesetz handelte und zwar an die Kammer, welche durch ihren früher« Beschluß, daß hier keine Tefetzsache vorliege, sondern nur eine interna varwa, „Sache" der II. Kammer sei, ihre Ansicht ausgesprochen. Wer aber darüber noch Zweifel hegt, lise das Gutachten der I. Kammer über diese Angelegenheit, verfaßt, wie Herr Gehe angedeutet, von einem hohen Referenten, dessen Ge rechtigkeitssinn zum Sprüchwort geworden, welcher vollkommen mit unserer Ansicht übereinstimmt. Mit Recht ist daher dieftr frühere Ausschließungsbeschluß in keinem Gesetzblatt zu lesen, was doch erforderlich wäre, wenn eS mehr als eine DiscipltnarmaßregLl sein koNnte. In dieser Frage ist die H. Kammer souverain, kann den Be schluß aufheben oder bestehen lassen ohne Zuthuung des Mini steriums und der I. Kammer. Das hat auch die Majorität der Deputation recht mit gefühlt und hat da- Princip verlassend ein Compromiß zu Stände ge bracht, uM ein Vereinigung-verfahren zu erzielen. Ich stmirre nun auf die Frage, wer sind die Männer, die man auSfchließt? und welches sind die Verbrechen? Sie waren und blieben Ehren männer im Auge deS Volkes, im wahren Gittne de- WdtteS, und was war ihr Verbrechen? Sie setzten die Treue ihrer Ueberzeugung über die Nützlichkeit. Bei ihnen möchte mkn auSrufen: Wenn doch das Vaterland recht viel solche brave Männer hätte! Wer waren sie? Ich siche Männer unter ihnen, die einstens Mitten itn Sturm hirtttaketr, für wen? für Gott, König und Daterlknd; ja mettir Herren, im Sturm kühnen Gegnern gegenüber, ein Harkort, ein Brock- hauS, Fleischer und Seyff!erth u. a. m., alle GhrettmLnNek, vor deren Tugend und Vaterlandsliebe jeder leipziger Mitbürger, jeder Sachse, ja jeder Deutsche tief den Hut abntmtnt —Männer, wahrhafte Männer, die Müth hatten, als es galt für das König- thum aufzutreten und zu einer Zeit, wo so zu handeln ein seltener Artikel war, nicht zitterten und sich feig verkrochen; sie hielten muthig aus auf dem Platze de- KampftS für das KdnigthÜNK Solche Leute lohnt man nicht mit Undank uns hebt sie aüf und bewahrt sie fest und treu für alle Akkünfr und Ewigkeit' für kommende Zeiten. Der Herr Minister will nun die Güte haben Und sie zÜ Gnaden aufnehmen wenn sie sich melden: dann meine HrktHtz wenn sie dies thäten, wollen wir sie ja das sein und btMn lassen, was sie waren, nckmllch „AüStzefchloffene". Männer, welche Bitte! Bitte! sagen, und, wie Hr. v. Erle gern soeben verlangt, pater pveeavi machen, weil sie ehrenhaft und treu zu ihrer Ueberzeugung standen, weil sie Verfassung-- und eideStreu waren, können wir hier in unserer Kammer nicht ge brauchen, besser' sie bleiben- wege Dis Kämmer ist zu edel, zu stvl», zu gerecht um einen- Wohl gefallen aw eine» moralischen» Mknschenquäleret zu finden- uns um solchen Preis die Glu Reichen wir dieftn verfassungstreuen' rechtigkettSliebe dis NerföhrnmgShaNd und erkläom laut und offen : Wir haben Euch auSgestoßew — wiv nehmen Euch, wieder ans. Und so lassen Sie «ich» mW den» Wort« Dmwst-ems a» seine Athenienser schließen: In bürgerlichen Streitigkeiten haltet euch an da- geschriebene Gesetz, in politischen Fmaea Ntzes nur an da«, wa- das In teresse, die Macht und Wahrheit de« Vaterlandes gebiwm. an einev mvrmricyen» «leemnnnguaimee zir pnurn unv um Preis die Versöhnung-Hand zu/ blerem Edelsinn um eine Gegenleistung ist nicht viel wttthr den wir diesen verfassungstreuen Männer« in reiner» Ge-
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