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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186102229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-02
- Tag1861-02-22
- Monat1861-02
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1861
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- ) 7 Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 53. tl . e Freitag dm 22. Februar. 1861. i ... ."!) Bekanntmachung. 1) Dir diesjährige Leipziger Dstermeste beginnt am 19. April und endigt mit dem - . 4. Mai. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische, so wie die den ZollvereinSstaaten und den K. K. O^st erlichi scheu Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne ewige Beschränkung von Seiten drr hiesigen Innungen, öffentlich hier feilhalten. ., 3) Gleiche Berechtigungen haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis -u bvLhaler verboten. 3) Jedoch ist zum AuSpacken und Einpacken der Maaren die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. 6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schließung eines solchen Berkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe voy 25 Lhakern belegt. 7) Das Auspacken und Auslegen in den Buden und an den Ständen ist erst vom Donnerstag in der Vorwoche, also vom 11 April an gestattet und wird jede Zuwiderhandlung unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Khalern geahndet werden.. 8) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehöriaen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen M<ßwoche, also vom Einlauten bw zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. v) Eben so bleibt das Haufiren jeder'Art und das Feilhalten der den ZollvereinSstaaten und den K. K Oestkvtejchffchen Staaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die" jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 1V) Was endlich, den, auch auswärtige» Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Betrieb von Mrßspeditionägeschaste« betrifft, so verweisen wir deshalb auf das von uns unter dem 26. October 1837 erlassene Re gulativ, dre Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend. Leipzig am 16. Februar 1861. Der Rckth der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. -«— - > - - .» . . .. Bekanntmachung, die IV. Elementarschule betreffend. Die Aufnahmescheine für die zur Ausnahme in die IV. Elementarschule in der Elsterstraßr angemeldeten Kinder sind von deren Aelter» und Pflegeältem Montags den LL. oder Dienstags den W«. Februar dieses Jahres -Etnnahmc auf hiesigem Rathhause in Empfang zu nehmen. Der Rath der Stadt Leipzig. > ^ Berger. Schleißner. in der Schulgelder-Einnahme auf hiesigem Rathhause in Empfang zu nehmen. Leipzig den 21. Februar 1861. — l^c»Is I, ^ ' ! . . r. ^ Hmm.» I D, > — Stricht über die Entwicklung -er Genossen schaften in England und Frankreich. Rede, gehalten von Professor Huber aus Wernigerode, auf dem volkswirthschaftlichen Cvngreß zu Köln am 12. Sept. 1860*). > ... Meine Herren! Wenn ich dem Aufträge folge, mit welchem Sie mich beehr ten, so habe ich mich nur auf Thatsachen zu beschränken, auf eine Darstellung des gegenwärtigen Zustandes der Associations bewegung in Englanh.und Frankreich. Wenn dieser Gegenstand hier einem besonderen Referat zugewUm worden, so darf ich wohl annehmen, daß dessen Bedeutung im Verhältniß HU dem, was wir da- deutsche Ge«sssenschaftswesm genannt haben und worüber unS ein so interessanter erschöpfender und erfreulicher Be richt vorliegt, richtig erkannt wird. Nicht als wenn der englische und französische ^welg dieser großen Bewegung unbedingt bedeu tender oder prlncipiell verschieden wäre; aber er zeigt einzelne Mo mente derselben,, bze bei uüs noch im Keime liegen, schon in *) Rach dem Geptnatabdnnk au- Len stenographischen Berichten de^ „Arbeitgeber". r D. Red. voller und deshalb um so lehrreicherer Entwickelung. Ich be schränke mich übrigens um so lieber auf das Feld der Thatsachen, weil meine principiellen Voraussetzungen in manchen Puncten wesentlich von denen abweichen, welche hier mit Beifall ausge sprochen wurden, eine Discussion darüber aber jetzt nicht zur Tagesordnung gehört und mich viel zu weit führen würde. Ich werde mich aber bemühen, nicht bloS doctrinaire Erörterungen zu vermeiden, sondern auch dem Gemüth und Gefühl keine Stimme zu geben, obgleich die Thatsachen, von denm ich spreche, auch nach dieser Seite tief bewegend und anregend zu wirken geeignet sind. Auch auf den Ursprung und die ganze Entwickelung der genossen schaftlichen Bewegung, deren Resultate ich Ihnen in dürren aber hoffentlich hinreichend beredten Zahlen verführe, kann ich hier nicht weiter eingehen, sondern muß Sie auf frühere Veröffent lichungen verweisen, namentlich auch auf mein vorjähriges Refe rat in Frankfurt. Ferner erlaube ich mir, Sie auf einen Aufsatz aufmerksam zu machen, dm ich im Anfänge diese- JahreS in der Tübinger „Zeitschrift für die-rgesa«mte Staat-Wissenschaft" ver öffentlicht habe, und der-sowohl die frühere Geschichte als den damaligen Stand 4ek*Sache in dm drei großen europäischen Cul- turländern übersichtlich darstellt. Ich habe mit gutem Vorbedacht
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