Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.03.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-03-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186103088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610308
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610308
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-03
- Tag1861-03-08
- Monat1861-03
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.03.1861
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ivos ^ Irakischer Natur erschwert wird. Hier ist unbedingt schnelle- Expedirm nöthig, wie überhaupt jede mögliche Erleichterung. — Dem anwesenden Herrn Iustizminister empfehle ich die- Alle- zur besondere« Berücksichtigung. Entscheidungen höherer Sehörden, Handels-, Gewerbs - und Wechselrecht betreff««». ii. Die Gchädenklage de- Patentinhaber-. (Schluß.) Da dem größeren Theift de- bei Krqge» der vorliegenden Art belheiligten P-blicum- nicht «tbekaNnr geblieben ist, daß in dem Königreiche Sachsen möglichst bald ein bürgerliche- Gesetzbuch eingeführt werden soll und zu diesem Behufe den jetzt versammelten Ständen ein Entwurf vorgelegt worden, auch letzterer bereit- im Buchhandel erschienen, ingleichen daß inzwischen eine auf Münd lichkeit und Oeffmtlichkeit basirte Ctvilproceßordnung bearbeitet worden ist, so dürfte nach Durchlesung dieser Entscheidungen man cher Patentinhaber die Frage aufwerfen, welche- Heil ihm in Be treff der Zubilligung verhältnismäßigen Schadenersätze- bei Zu widerhandlungen gegen sein Privilegium au- der neuen Gesetz gebung entsprießen und ob ihm, nachdem solche in- Leben getreten, auch dann noch der unglarcklich schwere Beweis, daß der betref fende Besteller die Ausführung de- patentirten Werke-, hätte e- der Contravenirnt nicht gefertigt, ihm übertragen haben würde, so wie d-r specielle Nachweis de- ihm entgangenen Nettogewinne- werde angesonnen werden. Ditse Frage läßt sich mit Sicherheit noch nicht beantworten. Denn der Entwurf de- neuen bürgerlichen Gesetzbuches geht zwar davon au-, daß wer durch Handlungen, seien e- Begehungen oder Unterlassungen, die Rechte eine- Andern verletze, dafern ihm eine Verschuldung zur Last falle, dafür einzuftehen verbunden sei (tz. 119), ferner , daß bei einer Verbindlichkeit zum Schaden ersatz« sowohl der Verlust, welcher in der Verminderung de- dem Andern zugehörigen Vermögen- bestehe, al- auch der Gewinn in Betracht komme, welcher durch die verletzende Handlung dem An dern entgangen sei, übrigen- aber nur derjenige Schaden ersetzt werbe, welcher eine unmittelbare oder mittelbare Folge der rechts- verlehenden Handlung sei, insonderheit bei dem entzogenen Ge winne nur derjenige Gewinn in Betracht komme, welcher nach dem natürlichen und gewöhnlichen Laufe der Dinge oder nach dm schon getroffenen Anstalten und Vorkehrungen oder sonst nach dm Umständen habe erwartet werden können, (§. 127. 128). Allein ob unb in wie weit bei Festsetzung de- positiven Schaden oder de- entgangenm Gewinn- in Fällen der vorliegenden Art da- richterliche Ermessen Platz ergreifen und welche- Verfahren die-fall- eingeschlagen werden solle, darüber schweigt der Entwurf und nur für gewisse im besondern Theile de- Gesetzbuch- (Ab schnitt 2) behandelte Fälle widerrechtlicher Schadenzufügung, näm lich bei Körperverletzungen mit oder ohne Verunstaltung, ingleichen bei der verschuldeten Tödtung eine- Menschen findet sich tz§. 1519, 1520 und 1522 die Anordnung, daß die Höhe de- Schadmersatze- wegen entgangenen Verdienste-, ingleichen die Höhe de- den Erben de- Getödteten entgehmden Unterhalte- „nach richterlichem Ermessen* zu bestimmen sei. Der frühere (Held'sche) von Siebmhaar völlig umgearbeitete Entwurf de- Gesetzbuch- ging noch weiter, indem er am Ende de- dritten Abschnitte- „von widerrechtlichen Handlungen und der Verbindlichkeit zum Ersätze" (§. 848) für Fälle, wie derm einer in gegenwärtige« Aufsatze behandelt ist, den Beschädigten, den Erweis der Beschädigung vorausgesetzt, dafern entweder ein anderer Nachweis de- Schaden-, ohne daß ihm de-halb eine Verschuldung zur Last fällt, nach den Umständen nicht erwartet werden kann oder jeder andere Nachweis de- WertheS unverhältnißmäßige Kosten und Weitläufigkeiten verursachen würde, zum Schätzung-eid soweit gelassen wissen wollte, al- der Richter seine Angaben nach den Umständen nicht unwahrscheinlich finden werde, und e- wurde die Aufnahme diese- allerdings zum Theil der Proceßgesetzgebung angehöriqen Paragraphm in den Entwürfe zu dem da- mate rielle Recht umfassenden bürgerlichen Gesetzbuche in dm Motiven zu tz. 841—848 S. 185 mit der Bemerkung gerechtfertigt „al- eine Aufgabe der Gesetzgebung sei e- lange bettachtet worden, den häufigen Klagen über die der Durchführung eine- Schädenan spruchs in der Praxi- sich entgrgenstellmden Schwierigkeiten Ab hülfe zu verschaffen; zwar könnten-die au- dem Beweise de- Recht- fließenden Hindernisse nie ganz beseitigt werden, man habe jedoch durch dm Inhalt obiger Paragraphm, so weit thunlich, wenigsten- eine Erleichterung für die Recht-verfolgung zu erzielen gemeint, und ohngeachtet ihrer theilweise processualischen Natur für die Aufnahme derselben in da- Civilgffetzbuch schon in dem Einflüsse, welchen sie auf da- materielle Recht äußem, au-reichende Entschuldigung gefunden." Wenn jedoch da- bürgerliche Gesetzbuch, wie ln den Sieben- haar'schen Motiven S. 458 ausdrücklich bemerkt ist, den Eivil- proceß ganz au-gefchieden und der Elvilproceßgesetzgebung vorbe- 1861. Reuangemel- dete Arbeiter Gesammt- summe von Nachfragen nach Arbeit Gesuche nach Arbeitem Au-geführte ArbeitS- bestellungen miunl. weibl. «iunl. »elbl. mäuul. —« weibl. «änul. weibl. Vom 1. bi- 31. Januar. . 11 12 S05 406 116 18S 116 18S Vom 1. bis 28. Februar . 3 12 658 412 67 201 3S0 66 200 14 ,24 1563 818 183 j 182 389 halten hat, so kann man daraus, daß da- erster« keine Vorschrift über da- bet Schädenansprüchen einzuleitende Verfahren ent halten Wird, seine« Einwand ablelten, giebt sich jedoch der Hoff nung htn, daß da — wie e- in dm Motiven mit Recht heißt — den gegenwärtige» Proceßgesetzeu der Vorwurf gemacht wird, daß sie eine mit dem Streitobjekt oft gar nicht in Verhältnis stehende aufhältliche und kostspielige Gründlichkeit gebieten (eine Ansicht, der unter andem auch der Leipziger Handel-- und Gewerbestaud huldigt), die zu erwartende Civilproceßgesetzgedung ein kurze-, summarische-, den Forderungen der Neuzeit entsprechendes Proceßverfahren einführen, dadurch aber dm Wün schen Aller derer, welche Recht vor Gericht zu suchen genöthigt sind, Rechnung tragen werde. » -k 5- , - Stricht über die Wirksamkeit der städtischen Anstalt für Arbeit-nachweisung im verflossenen Monat Februar 1861, IlrriverfitLtSstraste Nr. v (Gewandhaus L Lreppe). Tägliche Expedition-stunden vom 1. Octbr. 1860 bi- 31. März 1861 38 2381 573 57t Die im Monat Februar verschaffte Arbeit erhielten folgende Personen: Männliche Personen. 2 Fabrikarbeiter. 2 Kohlenabträger. 1 Flaschenspüler. . 2 Laufburschen. 3 Gartenarbeiter. 2 Logi-räumer. 1 Grubenräumer. 1 Ottnkehrer. 9 Handarbeiter. 7 Raddreher. 2 HauSburschen. 4 Schreiber. 4 Holzhacker. 20 Träger. < 4 Holzträger. 2 Wasserträger. L. Weibliche Personen. 7 Aufwäscherinnen. 2 Laufmädchen. 1 Aufwartefrau. 4 Näherinnen. 17 Aufwartemädchen. 113 Schmerfrauen. 1 Fensterputzerin. 1 Schneiderin. 7 Kinderwärterinnen. 47 Waschfrauen. Resultat der Dienstboten-Rachweisuug. 1861. Nachfragen I nach Dienstboten Zum Dienst angemeldet Erhaltene Dienste männl. weibl. weibl. mäunl. weibl. Vom 1. bi- 31. Jan. — 50 4 80 — 23 Vom 1. bis 28. Febr. 2 68 6 120 2 25 2 118 10 200 2 48 120 210 5V Gaivanographie *) heißt da- Derfahrm, vermittelst dessen Kupferplatten zur Verviel fältigung in der Weise hergestellt werdm, daß, anstatt de- gewöhn lichen vertieften Stechen- oder Aetzen-, erhaben «Zeichnungen hergestellt und von diesen durch galvanoplastifchen Niederschlag vertiefte Druckplatten gewonnm werden. Man zeichnet auf ver silberte Metallplattm mit Pinsel, Feder und lithographischer Tusche oder enkaustischer Farbe theil- auf glatter, theil- auf rauher (ge körnter) Fläche und erhält al-dann beim galvauoplastifchen Nieder schlag jeden erhabenen Strich oder Tuschton verhältnißmäßig ver kehrt und vertieft, so daß die gewonnene Platte in gewöhnlicher Weise eingeschwärzt und in der Kupferdruckpreffe abgedruckt werde« kann. — Die ersten Versuche dieser Erfindung fallen in da- Jahr 1842 und Kr. v. Kobell in München hat sich um die Ausbildung de- Verfahren- besonder- verdient gemacht. *) Auf Veranlassung der Red. mitgetheilt. Leipzig, den 7. März. I. Maj. die Königin von Bayer« passirte auf der Rückreise von Schwerin nach München gestern Nachmittag die hiesige Stadt. Dieselbe traf um 5«/« Uhr mittelst Extrazuge- auf der Magdeburger Bahn hier ein, fuhr auf der Verbindungsbahn nach dem bayrischen Bahnhofe und von da ohne Aufenthalt, gleichfalls mittelst Extrazuge-, weiter nach München.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder