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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187608031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18760803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18760803
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1876
- Monat1876-08
- Tag1876-08-03
- Monat1876-08
- Jahr1876
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1876
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' 0. Erscheint täglich früh §'/, Uhr. Rrbittt« m>» Lkffrdtii»» JoharmiSgafs« 33. dera>tWortlich<r Nedonltnr Kr. Hüttner in «eudnttz. Speechstund« d. Nedactioo V»n»«—«« v«, U-», nn n.ch»m««« —» 4—» »»». »«nähme der für die «üchft- iolaende Nummer bestimmten Mcrale »> Wochentage« dis tühr Nachmittags. an Tonn- «ad Festtagen früh bis '/,tz »hr. 1» »e> /Ui»tr, f»r Lat Lmmhau: Otto ttlemm. UniversitLtSstr. Li. ioiS Lösche, Lathariaeastr. l 8, p. a»r bis '/,» Utzr. W LIK. WpMer Tagtblaü Anzeiger. OlM für Politik, Localzeschichtt, Handels- nud GeschistSverkchr. Anftsge 14,4L«». Ldoaae»«M„rri» viertttj. 4»/.ML, incl. Vringerwyu d M. »«ich d« Post b«-ogeu 6 Mk. Jede «t»-elae Nummer 3« Pf. Belegexemplar lv Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbestirderung 3». Mk. mit Postbrfdrderuug 4L Mt ZaseraN 4grsp Bourgeois-. 24Pf- Größere ^Lnflru laut unserem Prvsverzeichnch. — Tadellanschcr Satz nach höherem Tarif. Ntklame, »Mer de» NedarNoa^trt- die Spaltzeile 40 Ps. Inserat« find stets an d. trpedttto, -u senden. — Rabatt wird »ich» gegede». Zahlung praeoumsermü« oder durch PostvvrschuH. Donnerstag den 3. August 187k. a-8. dr u. p. k ici sc^kl Bekanntmachung. Durch unsere Bekanntmachung vom 20. April vorigen Jahres haben wir die Besitzer von Häusern, welche nicht mit KltNßein versehen sind, aufgesordert, solche anbringcn zu lasten. Diese Aufforderung hat aber den erwünschten Erfolg nicht gehabt, denn eine neuerliche Erörterung hat ergeben, daß gegenwärtig nicht weniger als 1177 Häuser in unserer Stadt der Klingeln entbehren. Da es aver unumgänglich nothwendig ist, daß deS NachtS die Schutzmannschaft veziehentlich die steuerwehr im Stande ist, sich alSbald Zugang zu Häusern zu verschaffen, worin Feuer, verdächtiger Manch. GaS- oder Wasterausströmung bemerkt wird, öder deren Bewohner von irgend einem andern gefahrbringenden Ereignisse bedroht werden, so verfügen wir hierdurch Folgendes: 1) Jede- bewohnte Grundstück in hiesiger Stadt «uß «it einer in guten» Stande befindlichen, von außen leicht anfznfindeude« Hausklingel oder Glocke versehen sein, welche so eingerichtet ist, daß dadurch die alsbaldige Oeffnung der verschlossenen Hausthür, beziehentlich des GrundstückseingangeS herbei- aesührt werden kann. 2) Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 1877 in Kraft. 3) Jeder, besten Grundstück von dieser Zeit ab ohne die unter I) gedachte Klingel oder Glocke befunden wird, hat sich einer Geldstrafe von 2V »her entsprechender Hast zu gewärtigen, wird auch, da nöthig, zur Befolgung vorstehender Vorschriften im Wege des Strafverfahrens angehaltcn werden. Leipzig, am 27. Juli 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Harrwitz. Bekanntmachung. Die Fornrnlare I, II, HI, IV, V, deren allein sich diejenigen Herren -Lerzte, welche Impfungen vornehmen, je nach Verschiedenheit der Fälle zu bedienen haben, liegen in der Raths wache zum Abholen bereit. lieber die auSgeführten Impfungen haben die Herren Arrzte für jeden Ort, in welchen, sie solche Impfungen vornehmen, eine besondere Liste nach dem Formulare V und zwar vollständig auSzustelleu, sowie bis zum Schluffe deS Kalenderjahres ohne jede weitere Aufforderung an die zu ständige Behörde, also für die in Leipzig aufhältlichen Impflinge anher (RathhauS, 2. Et., Zimmer 9tr. 17), einzureichen, widrigenfalls sie nach tz. 15 deS ReichS-Impfgesetzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu 1VV Mar? bestraft werden würden. Auch weifen wir diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre Kinder und Pflege befohlenen durch Privatärzte impfen lasten, daraus hin, daß eS ebenso in ihrem eigenen Intereste liegt, darauf zu achten, daß die ärztliche» Zeugniffe a«d Impfscheine nach den obbe. zeichnete» Formulare« ausgestellt werden, da von ihnen der erforderliche Nachweis bei Ver meidung der gesetzlichen Strafe eben lediglich mittelst der vorgeschriebenev Bescheinigungen > ^u erbringen, emc andere Form de- Nachweises aber als genügend nicht, zu erachten ist. Leipzig, am 15. Juli 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. r. Reichel. k. . k kr2»i 7 5 6. 25 6. 20 r 50 I» 15 ko. E k ir2»h, 25 k. 0 a r l.5o r. i«. h d 2.75 «. d 0.25 t« r». 8. 1 11 1. 50 r. 1 d 3 0. 7 ? Nie hiesige Armenpflege. In diesen Tagen ist an die hiesigen steuer- .ahlenden Einwohner eine Aufforderung des Armen-Directoriums zur Zeichnung freiwilliger Beitrüge ergangen. Es wird darin hervorgehoben, daß, nachdem seit einer Reihe von Jahren eine Zuvscription nicht stattgesunden, die vermehrten Bedürfnisse der Armenanstalt und ein voraus sichtliches Deficit es geboten erscheinen lasten, auf eine Erhöhung der best im inten Beiträge Be dacht zu nehmen in der Hoffnung, daß zu mög lichster Aufrechterhaltung des Princips der Frei willigkeit, auf welchem unsere Armenpflege beruht, angemessene Beiträge gezeichnet werden. Zugleich wird die bemerkenswerthe Tbatsache er wähnt, daß während im Jahre 1803/4 bei circa 30,000 Einwohnern Leipzig an solchen bestimmten freiwilligen Beiträgen etwa 19,000 ^ aufbrachte, in den letzten Jahren — bei mehr als 100,000 'Einwohnern — nur circa 3000 mehr -- etwa 66,000 uk — aus diesen Beiträgen eingegangen sind. Wir sehen unS veranlaßt, diese unser öffent liches Leben mehr oder minder berührende An gelegenheit auch in diesen Blättern zu besprechen zu dem Zwecke, für die Aufforderung zur Zeichnung da- Interesse der Einwohnerschaft zu erwecken. Leipzig gehört zu den wenigen Städten, in denen noch das Princip der Freiwilligkeit in der Armenpflege sestgchalten wird. Dieses Princip besteht im Wesentlichen darin, daß nicht die Gc- meinbeverwaltung alS solche die öffentliche Arincn- rflege besorgt, sondern, wie eS in tz. 1 der Con- stitutionsacte von 1805 heißt, „daß eine vom hiesigen Rath uutorisirte Gesellschaft patriotischer Männer, unterstützt durch das Zutrauen und die Mitwirkung ihrer Mitbürger, die Sorge für die kiesigen Armen übernimmt;" — daß ferner auch .nicht bestimmte Anlagen für die Erforderniste der ! Armenpflege obrigkeitlich ausgeschrieben werden, sondern daß der Aufwand im Wesentlichen, abgesehen von den Erträgnissen des eigenen Vermögens, durch freiwillige Beiträge gedeckt wird. In Leipzig wurde bisher die Zeichnung dieser Bei träge in der Regel dadurch vermittelt, daß von Zeit zu Zeit sämmtliche hiesige „zur Mitleidcn- heit" zu ziehende Einwohner von je zwei aus der Mitte der hiesigen Einwohner für jeden Sub- scriptwnsdistrict gewählten Subscriptionssammlern persönlich ausgesucht und zur Zeichnung aufgesor- dert wurde«. Es ist dieS unseres Äistens das letzte Mal in durchgehender Weise im Jahre >863 geschehen und seitdem zeitweise nur eine Revision der SubscriptionSlisten vorgenommen. Daß dieser ModuS jetzt verkästen ist, hat seinen Grund jeden- I falls darin, daß es für schwierig, ja fast unmög lich zu erachten sein dürfte, für d,c zur Zeit be- stebenbrn 111 SubscriptionSbezirke je zwei, also im Ganzen über 220 Männer zu finden, wclckw bereit wären, dieser mit Unannehmlichkeiten f manmchfachcr Art und vielem Zeitaufwand verbundenen Beschäftigung sich zu unterziehen. Der jetzt eingeschlagene LÜeg wahrt das Princip der Freiwilligkeit jedenfalls im gleichen und noch erhöhten Grade. Er fetzt allerdings bei den hiesigen Einwohnern einen hohen Grad von Gemeinsinn voran-, eine Voraussetzung, die ja in Leipzig noch selten getäuscht worden ist und im vorliegenden Falle hoffentlich um so weniger ge täuscht wird, als eS sich um die Erhaltung einer Einrichtung handelt, worauf Leipzig stoiz sein kann. ES ist allerdings nicht zu verrennen, daß die Anschauungen und Verhältnisse gegen die Zeit, »vo die noch jetzt in ihren Grundlagen bestehende Armenversorgungsbehörde inS Leben gerufen wurde, sich verändert haben, daß neben der öffentlichen Armenversorgung eine Menge Institute und Vereine entstanden ist, die in freiester und frei willigster Weise die Erfüllung mildthätiger Auf gaben sich fetzen und der mehr officiellen Armen - Versorgung manche Leistungen erleichtern oder ersparen. Allein eS ist wohl daran scstzu- halten, daß bei solchen Privat-Vereinen und An stalten, so lobenSwerth sie find, doch immer mehr oder minder specielle Zwecke verfolgt werden, die die allgemeine Armcnversorgung, welche die der Ge meinde gesetzlich obliegenden Leistungen zu er füllen hat, in ihren Aufgaben nicht so wesentlich erleichtert, als man nach den erheblichen Leistungen vieler Einwohner zu solchen Vereinen annehmen sollte. Man wolle daher bei der Zeichnung an Beiträgen für die Armen-Anstalt sich nicht zu sehr durch die Erwägung beschränken lasten, daß man für andere wohlthätigc Vereine und Institute schon genug thue. Ein anderer Grund, der den freiwilligen Bei trägen für die Armen-Anstalt oft nachtheilig ist, ist die Erwägung, daß der Eine seinem Vermögen und Einkommen entsprechend viel weniger giebt, als der Andere und daß somit eine ungerechte Vertheilung einer öffentlichen Last sich ergebe. Nun, Gleichheit der Leistungen für öffentliche Zwecke ist nie zu erzielen und bei, den Charakter freiwilliger Gaben tragenden, Beiträgen am wenigsten zur Voraussetzung zu machen. Ucbri- genS ist im Gesetz gegen offenbar unverhält- nißmäßigc Beiträge ein Schutz gegeben, indem in der Ärmcnordnung von 1840 bestimmt ist, daß „dafern einzelne Personen die Verwilligung eine- Beitrags ganz verweigern oder sich nur zu einer im Vergleich zu ihren Mitteln und zu den Be dürfnissen der Armencafse ausfallend geringen Gabe verstehen wollten, der von derselben zu ent richtende Beitrag ObrigkeitSwegen festgesetzt werden kann." Von diesem Schutz hat unseres Wissen- die Armenanstalt nur sehr selten und nur nach vorheriger anderweiter Aufforderung Ge brauch gemacht, weil sie eben so viel als möglich das Princip der Freiwilligkeit auch in dieser Be ziehung aufrecht erhalten will. Es scheint in- Vesten nicht überflüssig, hier darauf aufmerksam zu machen, daß in derartigen Fällen unsere Gemeindeverwaltung für die Festsetzung bishek ein Bekanntmachung. Auf den Wochenmärktcn werden die Abgänge der Küchengewä'chse und da» ran» Abdecken der ObskkSrbe benutzte Laub meistentheils auf die Straße geworfen und oft in die Schleußen gekehrt oder vom Regenwasser dorthin gespült. Da hierdurch der Abstuß der Schleußenwäfser gehindert und Ansammlungen von Schlamm in den Schleußen herbeigeführt werden, auch unnvlhigerweise eine Menge Abraum auf die Straßen gebracht wird, welcher durch die Abfuhr« geschirre mit den, Straßenkehricht sortgeschastt werden muß, so verfügen wir hierdurch, wie folgt: 1) Abfälle der ans den Wochen«ärkten feilgehalteaea Kachengetnachfe — der sogenannten grünen Waare — und das zum Verpacken de- Obstes benutzte Land dürfen nicht mehr auf die Straße geworfen werden, find viel« «ehr anzafammeia und von den Verkäufern selbst fortznschaffe«. 2) Bei jedem Marklstande, wo grüne Waare oder Obst feilgeboten wird, muß ein beson derer Korb oder ein besondere- Gefäß zur Aufnahme der unter 1 bezeichnet«, Abfälle vorhanden sein. 3) Andere Abfälle sind der bereits bestehenden Vorschrift gemäß beim Verlosten des Marktes von den Inhabern der Marktstände zufammenzukehre» und auf Haufen zu bringen und zwar hat jeder Verkäufer den Platz ru reinigen, auf welchen, er gestanden, und die Umgebung insoweit, als darauf Abfälle von seinem Stande sich befinden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe biS zu 1v oder entsprechender Haft geahndet werden. Leipzig, den 27. Juli 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Georgi. WUifch^ Refdr Bekanntmachung/ Die Stelle eines ständigen HnlfSgetstltche« b-> den vereinigten Parochien Leipzig«, mit welcher ein jährlicher Gehalt von^küO venmnden ist. soll alsbald besetzt werden. Wir fordern geeignete Bewerber andurch auf, ihre diesbezüglichen Gesuche nebst den erforder lichen Zeugnissen vis zum IS. Augnst d». IS. bei uns einzureichen. Leipzig, den 25. Juli 187« Der Rath der Stadt Leipzig. ' ' Mest vr. Georgi. kesierschmidt. Bekanntmachung. Als Wächter in« Iohannisthale ist heute John«« Gottfried Karl Lolditz von UN- in Pflicht genommen worden. Leipzig, am 31. Juli 1876. ' Der Rath der Stadt Leipzig. Wan sog. Simplum der Staat-fteuer alS Maßstab zu Grunde gelegt hat, also 60 -f für je 3 Ge werbe- und Personalsteuer und »/, ^ für jede Steuereinheit, wodurch die Betreffenden in der Regel zu einem verhältnißmäßig hohen Beitrag veranlaßt wurden. Znm Schluffe geben auch wir der Hoffnung Ausdruck, daß man nicht nur der Aufforderung zur Zeichnung von Beiträgen für d,e hiesige Armen-Anstalt durch prompte Ausfüllung und Einsendung der ZeichnungSbogen entspricht und damit Denen, welche freiwillig das nicht leichte Amt der Leitung dieser Subscription übernommen haben, die Arbeit thunlichst erleichtert, sondern daß man auch, den veränderten und vermehrten Bedürfnissen der Armen-Anstalt Rechnung tragend, die Erfüllung ihrer Aufgaben durch Zeichnung thunlichst hoher Beiträge 'ermöglicht und unserer Stadt so lange noch als mögiich die freiwillige/ autonome Armenpflege sichert.' II. Neues Theater., Leipzig, 1. August. Der jetzige Directions- wechsel unseres StadttheaterS wird hoffentlich Viele überzeugt haben, wie absolut nöthig eine gewisse Stabilität in der obersten Verwaltung dieses Kunstinstituts ist, welche erreicht worden, wenn die Idee des RatheS realisirt und dasselbe unter städtische Verwaltung gekommen iväre. Der Wechsel eines Intendanten oder sonstigen obersten Verwaltungsbeamten wird niemals eine solche totale Umgestaltung des Künstlerpersonals zur Folge haben, wie der Antritt cineS neuen Pächter-. Und hätte dieser die ersten Kräfte Deutschland- cugagirt, so würde immer wieder hinreichend lange Zeit erforderlich sein, um ein gutes Ensemble, einheitliches Zusammenwirken zu erzielen. Diese allgemein bekannte Wahrheit bezweifelt Niemand. Es zeugt daher von rastloser Thatrakcit des jetzigen Opernpersonals, daß die heutige Vorstellung von Boieldieu's „Weißer Dame" meistens recht befrie digend von statten gehen konnte. Herr Baer als George Brown wußte diesen leichtlebigen Lieutenant durch routinirteS Spiel und Gesang recht charakteristisch darzustellen. Seine wohlklingende, leicht ansprechende Stimme würde aber mehr gewinnen, wenn er den hohen Tönen etwa- männlichere Fülle verleihen könnte. Auch im Brustregister schienen manche Töne durch zu flache Mundstellung erzeugt zu werden und hatten nicht die Klangfülle der Übrigen. Hrn. Rebling'- er freuliche Leistung als Dikson ist bekannt. Frl. Gutzschbach als Jenny accentuirte einige Male zu stark, so unter Anderen, das Wort „Zinnen" ,n der Ballade; davon abgesehen war sie trefflich und ist dies wohl eine ihrer besten Rollen. Frl. Hassel deck bekundete alSAnna wohlklingende, bil dungsfähige Stimme, nur kamen die Passagen nicht deutlich und Nar hervor. Sie hat noch fleißige Coloraturstudien zu machen, täglich Scalen zu singen und würde dann sicherlich vr. Georgi. LOangemann. höheren Ansprüchen genügen. Vor Allem muß sie aber eine deutlichere' TextauSsprache zu er ringen suchen, denn von zehn Worten versteht man kaum einS. Es ist dieS die größte Schatten seite ihres Gesanges. Auch bei unserm geschätzten Bassisten Herrn Reß ist deutlichere Aussprache höchst wünfchknswerth, wie schon in diesem Blatte gesagt wurde. Den Charakter des Gaveston repräsentirtc er ganz vorzüglich. Dergleichen Rollen sind seinLebenselement. DaS etwa zwanzig jährige Frl. Löwy alS uralte Dienerin Marga rethe hatte sich ganz treffend in diese Großmutter rolle eingelebt, nur hätten Gang und Bewegungen zuweilen weniger jugendlich erscheinen dürfen. In ihrer Mimik vermißte man mitunter die Be dächtigkeit deS AlterS. Der gravitätische Friedens richter kam durch Herrn Ul'brich würdevoll zur Erscheinung. Der Knecht Gabriel (Herr Schubert) hätte aber «Haas weniger stottern können, uni weniger langweilig zu werden. Höchst lobende Anerkennung verdienen die Chor leistungen. Wie überhaupt diese Oper den höheren Anforderungen der Dramatik entspricht, so auch die Mitwirkung des ChorS, der hier als mit- handclnder Factor erscheint. Und eben dieses Mitwirken, dieses Eingreifen in die Handlung wurde so lebendig und wirkungsvoll auSgcführl, daß sich ein wirkliches dramatisches Leben aller Personen entfaltete. Das Tempo des ersten Chors hätte wohl etwa- langsamer genom men werden können. Einige Taktschwanknn gen abgerechnet, ging Alles gut von Statten und war auch die Intonation fast durch gehends rein und sicher. Nicht minder aut waren die Orchesterleistungen. In den Fortestellen be achtete man jene weise Mäßigung, um die Sänger nicht zu übertönen und m,t schweren, Blechgeschütz unhvrbar zu machen. Lobende Er wähnung verdient auch daS mit schönem Gesanas- ton vorgetragcne Hornsolo. Man darf also diese Opernaufführung zu den besseren, vielleicht zu den besten der gegenwärtigen Direktion zählen, waS auch daS Publicum durch Beifall und Her vorruf anerkannte. Unterzeichneter hat auf einige Wochen die Stellvertretung für Herrn Prof. Vr. Zopfs über nommen und wird mit gewissenhafter Unpartei lichkeit seine Pflicht erfüllen. I. Schacht. Aus Stadt und Land. * Leimig, 2. August. In den Tagen von, 28 biS 30. August findet die diesjährige Hauptver sammlung deS Vereins deutscher Inge nieure in Berlin statt. Größere« und allge meine- Interesse dürfte der auf der Tagesordnung stehende Vortrag von Prof. vr. GraShos finden, welcher alS Einleitung zu einer Di-cussion über die wünschenswerthe Entwickelung der deutschen technischen Hochschulen und über Staat-einrick -
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