Dresdner Nachrichten : 13.04.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-04-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189504132
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- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18950413
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1895
- Monat1895-04
- Tag1895-04-13
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- Dresdner Nachrichten : 13.04.1895
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-l-ir.tt f»r VNti», ll»irrd«Inn>«. 0tf,<i>e!l«v«rk»dr. konriuxna». lrcrmtxnlis««. von nulu„r>>>u»>acu. o Bonn «-ullurNacklm. Sonn il-Itlkrjlstliai*. on „cunaoi: 0»>. Uloin-ia b uu> a» Woäirniaaon dio »Ulir r>,aa»m»ia«». Dic ll»x>l»a' 0> und«,l» »n,k»Lt>r « S >itvn> >5 P>, . lin M«» ta»e ct-> naii» sikbiaac« uu Ps», Unin« Sm» >S,narl > stkilc «, Pia. »ntunolimioi» au« iv, Piivalbile «nie so Plg NnSivania» «niirdae nur BoiousdeiaUInn« iaunae» nebme» »sinmINib« >st» Benni»«,!ui»ii»l>cNen an. ül Ruckaad, nnaelandin Schnkt» Muke In>» Betiundludkeli. L»r„I»>r»«<lN»U» 1l. «MW««««««»»« 40. Jahrgang. m«. Nl>go korscii ^ H«,sU«t»nu»r L!tLsrkt,8vost5L«ol. ckolius Lsutlor, llrerale,,. Vallstr. vmptistsit in grösst«r X»««ad>: 0«ke» unä ilnu-, . Küell,«»- Dresden, I8N5. VttpvtSI». llll8tLV llitr8kl!ül<l. UmtrztWV 14. VttIVVtSIH. 8ow»vll8edirmv Losiss Disok- u. Lr- frisokungLxvtrSnic, O^»rvkt Kot Liste», L»«»kP»ak- Lcklto», Ns,o». ». »1»»o»k»t»rrk. t» Oiossküdl f*uok»t»t» d. K»etok»6. in xrtttSStvr IViocler am IiLxsr » II», »ri»t«e 8c>rU>» rct>tLed«LNvr «i ÜLiUNUllti ÜUiplv /u ». 70. L 8" 1'Iö'.. I .'.V I 75 514 8 Seirev-Soeltoo v 4', Uk. n Lioäur-ritrüwlilv v. 30 Uk 8 uu. fk Lllv vaterrang«. '«»< r .«.ex«-.?.'.'. Viüre. k. Ik. NüIIei' DrseLov. 2 RLlkUäo2»tzr. 2 ^ (Vr»»»«»>te»o».e) von ^vukesd« SS" Orte. Fomdvr- ritdnia,r. 8kliisi»lsbnli v. L. ktztsvdktz, ^i!^!i ii!I'eik>ti'. I?. M»» t Zur Livpr'iche» RegentichastSsrage. Elektrische 4skle»chtung. Stadtverordnrtensitznng. i'lllgeineiner I Bermuthliche Wiitemng: 1 > rll «lö». 4v»Z» stklitzl». Turnverein. Ferniprechgehilfinnen, Zusammenstellbare Fahrschelnhette. Togesgeschicvte. ! Trocken, kälter I »>. »'* Zur kivpe'schen MeaentschaktS« bcrtv. Tlironfolgcfrage. Die Regrnlschasls - bezw. Throistolgesrage ini Fürsteulbum Lippe enrgt fortgesetzt das Interesse oller politischen Kreise, -unial man mehr und mehr den Eindruck erhält, als ob es sich im vorliegende» Jolle weniger um eine Rechts- als um eine Mach!frage handle. Wie bereits erwähnt, ist die Rechtsfrage von verschiedenen hervorragenden Staatsrechtslehrern in umfangreichen Schriften erörtert worden. Proscffvr Laband. eine Autorität ersten Ranges, bat in einer Schrift die Ansprüche der Schaumburgifchrn Linie verfochten, wäbrend sich die Professoren Zachartä, Zocpfl und H. Schulze zu Gunsten der Ansprüche der Biesterselder Grasen er klärt haben. Bon besonderem Werihe erscheint in der Frage nun aber eine Schrift von Tr. Wilhelm Kahl. Geh. Iustizrath und ordentlicher Prolessor der Rechte in Bonn svom l. Oktober an als Nachfolger v. Gneisl'S nach Berlin berusens: »Die Thronfolge im Fürstcnthiim Lippe", bearbeitet unter Benutzung archrvalischer Materialien. Zur allgemeine» Orientinmg sei kurz an folgenden jhalbesiand erinnert. Ter verstorbene Fürst Waldemar hat keine Nachkomme» hinterlasse» und sein Bruder Prinz Alexander ist durch Geisteskrankheit an der Thronfolge verhindert. Im Jahre löllO hatte Fürst Waldemar durch ein spezielles Negentschastsgeietz Für- iorge für die Regentschaft bez. die Thronfolge treffen wollen, aber das Gesetz kam nicht zu Stande. Bor der entscheidenden Schlnsz- absiimniung im Livpe'schen Landtage wurde der Entwurf aus höchsten Beseht vom Kabinctsininifter zurückgezogen Es hatten sich im Laufe der Berhandlungen allerlei gegensätzliche Auffassungen zwischen Regierung und Bolksvertretung herausgestellt. Testamen tarisch hat der verstorbene Fürst angeordnet, datz nach seinem Tode Prinz Adolf von Schaumburg als Regent die Führung der ' " ""inlezurLis der Geschäfte übernehmen solle. Seitens der gräflichen Linie i ippe- Anösuhrungen über die Apanagesrage. über die schon berührte Bieslciseld. vertreten durch den dermaligrn Chef des Haukes Grasen Ernst, wird nun dem Prinzen Adolf von Schaumburg das Recht bestritten, die Regentschaft zu führen, dasselbe wird vielmehr von ihr In Anspruch genommen. In der obenerwähnten Schrift äußert sich Professor Dr. Kahl zu der Frage wie svlgt: Die Autorität Lnband'S kann m^. ,riü»t.'ablwil«t. in einer ko ernsten Sache wie der vorliegenden am lebe Gefahr bin seine Autorität zu bestreiten und sreimülhig auszusprechen, daß cs uns bei der Prüfung seines Gutachtens oft außerordentlich schwer, ja unmöglich geworden ist. das Bild des hervorragenden Straßburger Ltaatsrechtslehrers als Verfassers feslzuhalten. Das Gutachten ist eine einseitige und in seinem Ergebnis; unhaltbare Parteischrist. ES gilt, dos Recht des Schwächeren gegen die Macht des Stärkere» ui vertbeidigen. Für das Wohl oder Wehe Europas ist es schließ- lich freilich gleichgiltig, wer in Lippe-Detmold succcdiren werde. Auch von einem Livpk'schcn Erbfolgckrieg werden die Geschichts bücher des zwanzigsten Jahrhunderts nichts zu berichten haben. Die Sache wird seinerzeit ohne Waffengeklirr geschlichtet und ge richtet werden Aber abgesehen von den bctheiligten Grafen selbst, welche ihr älteres und besseres Recht durch die ungleich günstigere Situation eines inzwischen gefürsteten und souverän gewordenen Konkurrenten gefährde! leben, ist doch unmittelbar auch die Lippe'sche Bevölkerung mit I.'IO.'XD Deutschen, und ist zuletzt das ganze öffent liche Rechrsbewnßlscin in Deutschland stark bei der Sache interessirt. Der Glaube an die Throne von Gottes Gnaden und das monarchische Prinzip mußten tief erschüttert werden, wenn sich die Vorstellung fcsizutetzen begänne, daß höhere Titulatur, stärkere Macht, größerer Rcichlhum, weiter reichende Verbindungen wirk- uimer seien, als ei» wohlerworbenes alles Recht. Dazu kommt, daß es der erste Fall eines Thronsolgrslrcites seit Begründung des Reiches ist. In Braunschwrig lag und liegt die Sache anders. Tie aus Grund des Regentichastsgesetzes von 1879 im Jahre 1885 daselbst geschehene Rryenticbastsbestellnng bat rein politischen Eharakter. Das Succeisionsrecht des Herzogs von Enmberland und seiner Teleendenz ist überall nicht bestntten. In Lippe steht das Snccessionsrecbt selbst im Streit. Und damit zusammenhängend ist die andere offene Frage: Wer entscheidet über die Thrvnsvlge i» Lippe ? Eine den Fall unmittelbar treffende Bestimmung ent hält die Reichsvcrfassuiig nicht. Eine staatsrechtliche Praxis hat sich darüber noch nicht bilden können. Es besteht ein allgemeines Interesse, daß die Veriassung in dirfcr Beziehung deklarirt oder er gänzt werde, nnd daß Views womöglich geschehe, bevor durch eine» acut gewordenen Erbfolgestreit Unsriedc und Aufregung in weite Bolkskrciie hjncingetragcn würde. Es kann keinem Patrioten er wünscht sein, der übrigen Zerklüftung, welche das deutlchc Volk in 'kindliche Lager theilt. auch noch einen langwierigen Succcssions- streit binzugcsügt zu sehen. Ein solcher gierst in S Herz der Be völkerung hinein. Bis in die Mitle der fünfziger Jahre haben die Grafen des Hauses Lippe niemals eine Bestreitung, sondern gegenthrilig vicl- 'ache Anerkennung ihres Successionsrechtes erfahren. Erst um diese Zeit begannen aus Anlaß eines Minlstcrwechscls als erstes Anzeichen einer in Detmold vorhandenen Neigung, die SuccessionS- anspcüche ferner nicht mehr anznerjcnnen. die „archivalischen Forich- inigcn" nach dem Staminbanm der Biesterselder. Wo die letzte T.nellc her Entfremdung zwischen den fürstlichen und gräflichen Linien zn finden, kann vor der Orffcntlichkeit uncrörtert bleiben. Sic lhnt nichts zur Entscheidung der Rechtsfrage, sondern dient höchstens zur Illustration und StiniinnngSbildung. Alles Persön liche aber hat bei der hohe» Stellung der zunächst Bctheiligten zurückrntleten. Leider hat Laband diese nvthwendig gebotene Giciizc der Sclbslbeschränknng gegenüber de» Grasen des Hauses Lippe nicht überall cingchalten. Nur an einem Punkte könnte es im Jnlcrcsse der Sache vielleicht unumgänglich werden, ans der Reserve heraus- und ans das Gebiet des Persönlichen überznlreten. Denn hier hat Laband einen Zusammenliang mit der Rechtsfrage kon- struirt. Er sagt, »daß »n Laufe der Zeit das Bcrbältniß der gräflichen Nebenlinien zum regierenden fürstlichen Hanse sich that- tächlich io sehr gelockert habe, daß dic Rcchlswtrknngcn dcr Familicn- ,Zugehörigkeit zn einem landesherrlichen Hanse für die Nchcnlinien tn Fortsall gekommen sind." Welches ist nun der eigentliche Streitpunkt? -- Nicht die Tbronloigeordiinng. d. l>. nicht das Anerkenntnis;, daß nach der auch im Gesammthcwk Lippe geltenden agnatischcn Lineal folge nnd Primogeniturordnung an und für sich »ach dem Erlöschen der T rtmvldcr Linie Graf Ernst zur Lippe Bieslciseld nnd seine Trscendenz die nächstbernsenen Thronfolger sei» winden. Der gemeinsame Stammvater aller vier noch jetzt lebenden Linien des Gcianiinllianscs Lippe war Simon VI., gestorben 1813. Ter Mangel der Thrvnfvlgctähiglcit der Grasen zur Lippc-Bicstcrfeld wird gegründet aus die Bebanplung des Mangels ihrer Ebenbürtig keit. Die mangelnde Ebenbürtigkeit ist nicht der alleinige Anfcchr- ungsglund. TiieilS selbstständig, thesiS adminiculircnd sind ihm noch andere Einwände gegen die Succcssionssähigkeit der Grafen zur dir Famsiienzusaminengrhvrigkeit nnd über den Einfluß der Lippc'schcn Bertaffungsurkundc aus die Rechtsstellung der Grasen Ist die Behauptung der Unebcnbürtigkeit begründet, dann tan» die Wider legung der sonst vorgebrachtrn Thatsachen den Grasen nichts nütze». Ist aber die Behauptung der Uncbenhürtigkeit, wie cs in Wahrheit der Fall ist. unbegründet, dann ist »irr den schließlichen Ausgang der Sache die Widerlegung der übrigen Einwände über- stü'sig. Der Mangel der Ebenbürtigkeit der Grafen zur Lippe Biestcr- feld wird znrückgcfnhrt aus die im Jahre 1803 geschloffene Ehe des Grase» Wilhelm Ernst. Die Danie, welche so unbescheiden war, durch ihre Vermählung mit diesem Grafen so viele Unruhe in de» Frieden des GeiammthauseS Lippe hineinzntragen, führte den Schicksalsnamen Modeste v. Unruh. Laband's Einwände gegen diele Ehe sind In drei Sinsen aufgebaut. Eine allgemeine Ab handlung über die Ebenbürtigkeit in den deutschen Fiirltenhänsern überhaupt sührt ihn zu dem Resultat, daß hier durchweg das strengste Ebenbürtigkeitsvrinzip gelle, d. h. Eheschließungsfähiakeit nur mit dem souveränen oder enemalS reichösländischen Adel. Demnächst geht Laband zur Besprechung der im Livpe'ichen Ge- sammthaus befolgten Grundsätze über. Eine allgemeine haus- aeictziiche Bestimmung über die Ebenbürtigkeit sei nicht vorhanden. Demgemäß wird die Familicnodservanz an den einzelnen Ehe- schließniigssällen ermittelt. Resultat: in den gefürsteten Familien Detmold und Schaumburg werden die strengsten Grundsätze, wo nach nur reicksständiiche Häuser als ebenbürtig anerkannt werden, regelmäßig befolgt; in einigen Ausnahmesällen sei nachträgliche Anerkennung durch'Standeserböhung eingetreten. In den gräf lichen Linien Biestcrseld und Wcißenseld dagegen werde — minde stens seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts, nänsiich seit dem Biesterselder Vertrag vom 14. August 1749 — nicht mehr ersordert, als gräflicher oder srciherrlicher Stand: nntitniirtcr riktermäßigcr Adel dagegen sei auch in diesen Ncbenlinien hansgesetziich als un genügend zur Ebcnvnrligkcil erklärt. Endlich macht Laband die Nutzanwendung ans die Biester» selber Linie. Durch sorgfältige archwaliiche Forschungen der neuesten Zelt sei außer Zweifel gestellt, daß Modeste v. Nnrnt, nicht von sreiherrlichem Stande gewesen, wie der Vertrag von 1749 erfordere. Hiernach mangele ihrer gcsainmtcn DeScendenz. also der ganzen Linie Lippe-Biesterfeld, die Ebenbürtigkeit nnd Snccessionssähig- kcit. Bezüglich des Personenstandes der Modeste v. Unruh wird von Seiten der Grasen v. Biestcrseld ohne Weiteres eingeräumt, daß die frühere Annahme, dieselbe sei sreihcrrlichen Standes ge wesen, nicht unbedingt mehr ausrecht erhalten werden kann. In dessen wurde die aus diesen Nachweis verwendete Mühe und Sorg falt insofern überflüssig anfgemandt, als der freiherrliche Stand der Modeste v. Unruh hinsichtlich der Ebenbürtigkeit der Ehe jenes Grasen überhaupt nicht von entscheidendem Gewichte ist. Daß die Familie Derer v. Unruh von altem Adel gewesen, steht genealogisch und heraldisch fest und ist unbestritten. Das ttrmncc inManäum geht hiemach dahin, daß 1) nach dem anzuwendenden Rechte der alte einfache Adel zur Ebenbürtigkeit genügte, nnd daß 2> die Geltung dieses Rechts nicht durch das besondere Lippc'sche Hans- recht ausgeschlossen war. was an und für sich möglich gewesen sein würde, da das gemeine deutsche Pcivatsürstenrecht überall nur den Rang einer subsidiären Rcebtsgiielle besitzt. Die fürstliche Linie Schaninbnrg Lippe stammt selbst ans einer Ehe mit einer Dame des alten niederen Adels, nänsiich der im Jahre 1722 geschlossenen Ehe des Grasen Friedrich Ernst mit dem Fräulein Elisabeth v. Friesenhausrn. Dem ans dieser Ehe ent sproffenen Sohne Philipp Ernst wurde später von Hessen-Kassel als betheiligteni Lehnsherrn und von Lippc-Tcknn'!d der Prozeß wegen mangelnder Ebenbürtigkeit gemacht. Es wurde aber durch kaiserlich beitätigic Urtheiic des Reichshosratbs von 1753, 1758 und 1757 ausgesprochen, daß die Ehe von Mitgliedern reichs- ständijchcr Grasenhttmer mit einer zum alten niederen Adel ge hörigen Person keine Mißheiralh sei. Bei dem jetzigen Thronfolge streit kommt die souverän gewordene Schanmbnrgische Dvnastie als solche gar nicht in Betracht. Für die Sncceffion in Lipve- Tctmvld vermag das Schaiiiiibnrgische Haus lediglich in seiner Eigenschaft als entfernte rrbherrlicb Lippe sche Linie in Konkurrenz zu treten. Daher ist es durchaus zwingend und korrekt, zu sagen: Die dem Grad nach nähere cihhenliche Linie kann nicht als nn- cheiibürlig ausgeschlossen werden, wiewohl sie hinsichtlich der Eben- bürtigkeitSerfordernissc genau daS gleiche Maß enüllt. hat. wie die- lenigc erbhcrrliche Linie, welche nni ungezählte Grade ferner steht Prof. Kahl sagt am Schluß: Das Lippc'sche Volk hat aber endlich in seinen Vertreter» nicht nur z» Gunsten des Grafen Ernst zur Lippe-Bieslerfeid gesprochen, sondern auch wegen der „Möglichkeit einer Rechtsverletzung" «9. Oktober I89G und der „Möglichkeit einer Usurpation der Regierung durch den einen oder anderen der Prätendenten" rll- Oktober 1890) sich in hohem Grade hemnnhigt gezeigt. Und damit ist ein Interesse nicht blos der Lippe schen Bevölkerung, sondern des ganzen Reiches anfgcdcckt. Tieies In teresse besteht in erster Linie nicht darin, wie. sondern daß ent schieden weise durch ein unabhängiges, nur dem Gesetz nnter- worseiicS Gericht. Dieses Gericht kann nur das deutsche Reichsgericht sein, sowie zur Zeit des alten Reiches. Un möglich der Bnndcsrath. Man hat seine Zuständigkeit hierfür durch Art 76 At>s. 2 der Rcichsversaff Lippe'sche Kabinetsminister bat in den aus diese Zuflucht vertröstet. Aber stimmung ist ans das „Anrufen eines ThcileS" und daS Vor handensein einer „VerfnssiingSslreitigkeit" beschränkt. DaS „An rusen" eines in seinem Recht bereits Verletzten oder Getränkten muß nicht erst avgcwartet werden. Ob aber ein Streit über die Ebenbürtigkeit, denn nur diese, nicht die Thronsolgevrdnnng selbst ist wetz deduzircn .. . , Rechte und seiner Pflicht, die Legitimation der Bevollmächtiqlcn zu prüfen, die nur durch daS legitime Staatsoberhaupt erfolgen kann. Eine solche Entscheidung nur auf mittelbarem Weg. nur gelegentlich und sozusagen nebenbei würde aber der Bedeutung der Sache nimmermehr cnliprecbcii Der Streit »in einen Fülsten- thron ist nicht als Inridrnk oder Präjudicialstreit zu behandeln. Und auch, wenn dieser Gesichtspunkt nicht Anerkennung rinden sollte, so würde doch dir Entscheidung durch den BundcSralh schon ans dem Grunde schlechterdings unmöglich lein, weil sieden obersten sittliche» »iid rechllichen Grimdiatz icdes Prozeßverfahrens vr>letzen würde: Niemand kann Richter i» eigener Sache sein. Dem Finnen Scha>lmb»,g-Lippc aber steht nach Art. 8 der Rcichsversaffiliig eine Stimme im BundeSrathc zu. Daher weist der Fall aus eine ^envuctigkeik, ocnn nur oieie. mcnr sie Lyronwtgevronnng >elv>r streitig, eine „VcrfassnnnSslrcitigkcil" sei, muß billig bezweifelt 'wen. Andere, so in dieser c^ache H. Schulze nnd Zorn, biizircn die E»n'che!dung durch den Bundesrath ans ieuiein melden. Stefan in sein zerstört. Lücke in der Reichsversassnng hin. Lasse man immer!»», wo das Recht des EinzelslanteS selb» genügende Hilfe bielel, dieses Recht bestehen. Berufe man aber da. wo diele Voraussetzung nicht ge gebe» ist. die höchste richterliche Behörde des Reichs. Es ist »ich an ein Gesetz für den Einzelsall gedacht, lonoern an ein all gemeines flkeichsgesek. Mit der Sicherung einer solchen Instanz würde der Streit sofort seine Bitterkeit und Be»»ruhiaung ver liereii. Dem Nrtheite einer solchen Instanz aber würde dir Livve'iche Bevölkerung und würde insonderheit der nach dem Erlöschen der Tetmolder Hacustlinie nächstberectstigte Agnat und Thronfolger Gras Ernst zur Lippe-Bicsteiseld mit vollem Vertrauen entgegen sehen. Aernschreib- nnd Aernsprech-Berichte. Detmold. Der Minister Wvlffgramm ist Donnerstag Abend gestorben. Der Staatsrath ist sofort einberusen Ter Landtags- znsamnrentritk erfolgt voraussichtüch Dienstag. Wien. Wie die Morgenblätter aus Nagp-Mihaly wurde Donnerstag Nacht... gegen den Abgeordneten Gras Sztarah ein Attentat verübt, indem eine Pulver-Petarde Schlafzimmer geworfen ivurde. Der Schreibtisch wurde Der Abgeordnete ist unverletzt. Budapest. Franz Kossnth ist Donnerstag Abend liier ein- gctrvssen: eine nach Tausenden zählende Menschenmenge empfing ihn am Bahnhöfe init stürmischen Eljenrusen. N okohama. lReliternieldnng.) In gut unterrichteten Kreisen verlautet, falls in dem Zeitraum des Waffenstillstandes ein Friedensschluß nicht zu Stande kommt, io würde die Waffen ruhe nicht weiter verlängert. Die javanische Armee würde alsdann sofort nach Pccking vorriicken. Nach offiziellen Berichten ist die Cholera unter den Japanern aus de» Pescadores-Jnseln.in Abnahme begriffe». Hamlinr,. in Avril, chtetreidemarkt.t Weste« loco teft. bolftetnt- icher loco „euer 140—l«2. Roaocn loco leli. mecüenduraächcr wco neuer >S2-ras. rinmchcr loco lest. loco neuer so W. vu>cr lest. Gestic ie». Rciböl cunvec« ! kelt. loco «. SviriMS M. »er Avril Mai »«'/, Br., ver Mat-Äuai r-> Br., »er Huli Auailli iS'/» Br., »er Auami-Teviemdcr iS'/» Br — Kalste rubia. Ummv ii-vo Lack. — Weiler: Schon. Liverpool, n. R»nl. Baumwolle. «AuIanaSbrrichl.t Multimatzlichrr unilav IS.oco Dullen. Stell». Taocoinroort svvn Bulle». — «Iiochnntla»s « U!>r rv Min.) Bmmcwolle. Itnaav 12.000 Bollen. da»o» iür Spekula tion und ürvvn ivvo Bollen. Siena. Pcrnam »an 3-,». Middl. amerikanüche tzieierui-qc»: Avril Mo. 2"Kauieivreis. Mai Anni a-5«. do.. üum rtuil 2'-/» do.. s»li Auansl s«/« do.. Auauii Levidr. SM« Bcriöuiervre,-. Sevicmder Lltdr. „ jiiiuierrrriö. Lkibr Nvvdr. s"/« do.. November Tewinbcr 3'/» >>. do. Par>r. is 1N,r Nachm.) Rente iM.so. z-ialieuci »«.er Svauier re'/S Doriuaieien 2-..S1. Lurten re.07 Lurtcniooic lce.eo. Oilomanda»! 723.00. Slaaiedatm v-o 2s. Lomdarden L7.L0. Ziuiiia- Orrtliches nnd Tächsisches. — lieber die Einführung der öffentlichen elektrischenBe- leuchtung hat die Belriebsdireklion des stilistischen Lichtwcrkes einen spezicllcn Plan nnd Kostenanschlag anSgearbeitet. Hiernach sollen im Lause dieses Jahres lhuitzichst noch solgende Slraßenzügc: Pragerslraße. Seeslraßc. dlllmarkt, Schloßstraße, Schloßvlatz, AngnstnsbrückL, Nenstädter Mackt. Haupsttraße, Albertplatz. »owie Weltiiierstraßc. Posiplatz. Annenstraße bis zur Annenkirchc, Wils druffer Straße. König Johann-Straße, Piriiaischcr Platz. Amalien- slraße, Pillnitzer Straße bis znm König!. Landgericht. Vorplatz der Königin E'aroja-Brückc. und diese selbst mit vollständiger Beleucht- nngseinrichtling versehen, auch m den übrigen mit derselben aus- zastattendni Straßen n»d Platzen die Kabel für die öffentliche Be leuchtung gleichzeitig mit den Kabeln für die Privatbeleuchtilng verlegt werden, daß dagegen die Aufstellung der Masten und bez. die Installation der Lampen in diesen Straßen erst im Jahre 1898 erfolgt. Es ist ini Hinblick auf die umfänglichen Arbeiten, welche, der Verwaltung des Eteklricstälswerkes im lausenden Jahre noch harren, und im weiteren .Hinblick ans die heiiötlügten Mittel weder rathsam noch nolhivendig erschienen, die öffentliche eleltrsichc Be leuchtung bereits im Jahre 1895 in voller ursprünglich geplanter Ausdehnung einzurichlen. Namentlich soll auch von der Einrichl »ng öffentlicher elektrischer Beleuchtung für sie Tlicile der künftigen Riiigstraße (Moritz-, Maximilians-, Friedrichs und IohanneS- Allees, ans denen zur Zeit der Verkehr noch sehr gering ist. vor läufig und viS z» ihrem bauplanmäßige» Ausbau Abstand ge nonimen werden. Tic einzelnen Bogenlampen werden in jeder Hinsicht von einander unabhängig eingerichtet werden, damit die Möglichkeit gegeben ist. durch Ein und bez. Ausschaltung einzelner Lampen die Gcjammtbelcuchtuag der verschiedenen Straßen und Platzstrecken dem jeweiligen Bedürfnisse, welches während der zeitige» Abendstunden ein anderes, als in später Nachtzeit ist, anzupassen. Die Einzebchallling der Lamven nnd dadurch deren vollkommene Unabhängigkeit ist durch die Zuhilfenahme von kleinen Bogenlampen-Transsvrmalore» ermöglicht. Auf den vdengennnn len Straßen werden 3i8 Bogenlampen von >e 12M bis UM Kerzenstärkc die öffentliche Beleuchtung leisten, davon werden >88 ganznächtig leuchten. 168 balbnächtig bis II llbr. Sic werde» 890.400 Brcnnstiindc» brennen. Tie Stromkosten für diese 8M.IO0 Brennstnndeil sind bei einem stündlichen Verbrauche von 485 Watt ä »MW Mk. unter Zuaruiidklegung der Selbstkosten de? elektröchen Stromes auf 187.OM Mk. veranschlagt: da irdveb die Gac-beleucht ung in den künftig mit Bogcnlictst zu beleuchte,ideu Tlraßen der Stadt einen Anffuand von 102.228 Mk verurtacht. beträgt der durch die elektrische Beleuchtung erwachsende Mehraufwand nm 81.772 Mk Eine kombinirie Beleucht,,ng in der Art. daß die volle elektrische Beleuchtung nur ViS ll Uhr Nacht: and.rucrt und dann vv» der letzt üblichen Gasbeleuchtung abgel, >: wird, ist nicht be absichtigt. DicKoslcnrrsparnis^wäre nur gering, aiicl» müßten dann die Gaskandelaber in den Straßen veibleiben. während, wenn einzig elektrische Beleuchtung siattnndet (bis l l Uhr die volle Lcmipcnzalil. von da ab bis Tagesanbruch die Hälfte, eine Lampe um die andere', die Gaskandelabcr nacb Ablauf einer cnlsprcchen- in der «straßenmittc an T.uerdrädten aisigrbängt. an Straße» von 20 Meter nnd mehr Breite aber werden »e an 'Masten, die in der Gangbahn nahe der Bordschwelle ansznstellen sind, nnd an so genannten Biichossstäben befestigt. Ter mittlere Abstand der Lampen wird 45 bis 50 Meter betragen. Bei Straßenkreuzungen sollen sie so angebracht werden, daß sic die Nebenstraßen cbenscills beleuchten. Die Lamven werden lest an ihren Äusyängevnuktcn hängen und von einer .'eich! transportablen Leiter aus gereinigt und mit neuel Kohle vmc»en werden. Für den Feiiiinechanismüs der Bogenlampen ist »s von außerordentlicher Bedeutung, daß sic möglichst ruhig hängen. Tat- Herablasscn nnd Wicderaufwindei> der Bogenlampen wurde die Kohlen in ihrer Lage erschüttern und verbürgte nicht die völlige Zuverlässigkeit der Beleuchtung. Dt« > -»«rxzLiszpimxmu, :oiuu» :«I ««»HLisSmLz :llszgtzst08go-;nr;sd nsrssnn ni ruu asÄoLSÄsuv pun asllHOtzw »
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