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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186104273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-04
- Tag1861-04-27
- Monat1861-04
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1861
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths -er Stadt Leipzig. M 117. Sonnabend den 27. April. 1861. Bekanntmachung. Die der Thomasschule gehörigen sogenannten Zehn Acker Häufelfchen und Hendelschen oder Mnrtorser Wiesen zwischen der Seichwiese und dem Kuhstrangwaffer hinter der Wiesenftraße sollen, jedoch unauSgemessen und ohne Gewähr des Flächeninhaltes, aus sechs Jahre verpachtet werden, und wir sordern daher Pachtlustige hierdurch auf, sich Sonnabend den 4. Mai d. I. Nachmittags S Uhr an Rathsstelle einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Auswahl unter den Licitanten und jede andere Entschließung bleibt Vorbehalten. Leipzig am 2L. April 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Mer neue amerikanische Tarif in seinem Einfluß auf die deutsche und speciell sächsische Industrie. Die Coterie der Pennsylvanischen und Rkode-Jslander Manu- facturisten hat gesiegt, der schutzzöllnerische Mornll - Simons'sche Tarif ist für die Vereinigten Staaten am 3. ds. Mts. in Kraft getreten, mit ihm, wie neuere Nachrichten bereits bestätigen, eine heillose Verwirrung. Die Abstimmung über die Bill erfolgte lediglich im politischen Parteiinteresse. Die Annahme war der Preis, den die Industriellen deS Nordens für die Erwählung des republikanischen Präsidenten erhielten. Der neue Tarif ist sehr komplicirt, in der Ausführung äußerst schwierig, wenn nicht, wie sich bald zeigen wird, unmöglich. Bisher galten aä valorsm- Aölle. Mancherlei Defraudationen und Bestechungen führten zur Forderung von specifischen Zöllen namentlich für im Werth nicht sehr verschiedene Maaren. Dies haben die Protectionisten geschickt benutzt und überall neben den Werthzöllen specisische Auflagen an gebracht, so daß jetzt der neue Tarif die Nachtheile beider Systeme aufweist. Da die specifischen Zölle aber bei Artikeln, deren Qua lität sehr verschieden ist, wie Wein, Cigarren, Wollenftoffe rc., in einfacher Anwendung gar zu ungerecht sind, so hat man ver schiedene Positionen gemacht. Zu dem Ende soll bei Baumwoll- waaren z. B. zunächst untersucht werden, wieviel Fäden auf den Zoll gehen, hierauf wieviel die Quadratclle wiegt; sodann wird der Werth ermittelt und hiernach die specifischen Tarifzölle aus geworfen, die wiederum für jede Gattung verschieden sind und die nach dem Werthe, den die Waaren am Verschiffungsorte hatten, bemessen werden sollen. Ebenso ist mit Wollwaaren, mit Glas, mit leisen, Stahl, Cigarren rc. zu verfahren, überall ist die Elle, Waage und ein Verzeichniß der Preise von allen Waaren auf allm Märkten der Welt nöthig, um den Zoll zu bestimmen. Der Tarif der südlichen Staaten ist dagegen einfach und rationell und setzt meist 15 Proc. vom Werth an, während der Merrill-Tarif z. B. auf Messerschmledewaaren, Metallmanufac- turen, GlaS- und Lederwaaren, Leinenfabrikate 25 — 30 Proc., Wollen- und Strumpfwaaren 30 Proc. bestimmt. Eine Zoll-Linie gegen den Süden ist nicht da. Die noth- wendtge Folge dieses Umstandes und deS niedrigeren Tarifs ist also die, daß ein großer Theil Importeure die Waaren nach den südlichen Häfen dirigiren, New-Pork und Boston bedeutenden Schaden erleiden und der Schmuggel von der Südstaaten-Grenze au- in großartigstem Maßstabe organisirt werden wird, worauf England auch ganz offen hofft, wie neulich erst der „Economist" aussprach. Und dieser Schmuggel hat in der heillosen Verwirrung der neuen BezollungSnormm bereit- begonnen. Daß auf unfern deutschen und speciell sächsischen Handel die Verwirmng sehr lähmend zurückwirken muß, bis der Morrill- Tarif beseitigt und entweder der alte Tarif von 1857 wieder ein geführt oder ein dem mehr freihändlerischen der Südstaaten ange paßter geschaffen sein wird, liegt auf der Hand. Senator Hunter (Dirginien), langjähriger Vorsitzender de- Finanzausschusses, hat ausgerechnet, daß nunmehr z. B. Wollen waaren Alles in Allem 41 —111 Proc., Baumwollwaaren bis 80 Proc. in einzelnen Fällen entrichten werden! Was nun unfern deutschen und sächsischen Import zunächst angeht, so setzt der Morrill-Tarif Folgendes für Wollen-, Baum wollen- und Leinenwaaren fest. I. Wollenwaaren. 1) Von Wiltoner, sächsischem, Aubussoner rc. Sammet und Teppichen, abgeschatzt zu 1 Dollar 25 Cents per Quadrat-Pard oder weniger, 40 Cents per lDVard, höher abgeschätzt, 5V Cents per HWard; kein Teppich - ober Deckenzeug unter 25 Proc. »ä valorem; auf der Kette bedruckte rc. Tapeten und Teppich« 30 Cents per lUPard, dreifach in der Wolle gefärbte kammgarnene Teppiche 25, hänfene oder aus Jute 4 Cents per lUPard, alle übrigen Sorten Teppiche 30 Proc. aä valorsm (wohin Tischdecken, Bett teppiche rc. rc. gehören). 2) Wollentuch, Wollenshawls und alle andern Wollenwaaren, auch gemischte, 12 Cent- per Pfo. und 25 Proc. aä val., Flanell, abgeschätzt zu 30 Cents per lliVard oder weniger 25 Proc. »ä val., höher geschätzt, und gefärbt, bedruckt, gestreift, mit Seide oder Baumwolle gemischt 30 Proc. »ä val., Bettdecken aller Art, ganz wollen oder gemischt, abgeschäht nicht über 28 Cent- per Pfd., entrichten 6 Cents per Pfd. und 10 Proc. aä val., höher, bis 40 Cents, abgeschäht, 6 Cents per Pfd. und 25 Proc. »ä val., über 40 Cent- per Pfd. abgeschäht, geben 12 Cents per Pfd. und 2V Proc. aä val. 3) Alle Kammgarnzeuge, Caschmir - Delaines, Mousselin- Delaines, Bareqe-Delaines, ganz wollen oder gemischt, grau oder ungefärbt, 25 Proc., alle andern Waaren mit Beimischung von Wolle 30 Proc. sä val. 4) Wachstuch von Wolle, im Werth von 50 Cents per lUPard und weniger, 20 Proc. »ä val., im Werth von über 5V Cent- per lUPard und jede andere Art Wachstuch 30 Proc. aä val. — II. Baumwoll- und Leinenwaaren. 1) Von allen Baumwollwaaren, nicht gebleicht, gefärbt, bunt, bemalt oder bedruckt, und nicht über 100 Fäden auf dem Quadrat zoll, Kette und Einschlag gezählt, und dem Gewichte nach über 5 Unzen per Quadrat-Pard, 1 Cent per Quadrat-Pard; von feineren oder leichteren Stoffen gleicher Gattung, nicht über 140 Fäden auf dem Quadratzoll in Kette und Einschlag, 2 Cents per Quadrat-Pard; von Stoffen gleicher Gattung über 140 Fäden und nicht über 200 Fäden auf dem Quadratzoll in Kette und Einschlag 3 Cent- per Quadrat-Pard; von den nämlichen Stoffen bei mehr als 200 Fäden auf dem Quadratzoll in Kette und Ein schlag 4 Cent- per Quadrat-Pard. — Don allen in den vor stehenden Positionen aufgeführten Stoffen soll, wenn sie gebleicht sind, eine zusätzliche Abgabe von */r Cent per Quadrat-Pard er hoben und entrichtet werden; und wenn sie bedruckt, bemalt, ge, färbt oder bunt sind, soll ein Zuschlag von 10 Procent zu den in den vorstehenden Positionen vorgeschriebenen Zollsätzen erhoben und entrichtet werden — mit der Maßgabe, daß für alle einfachen Baumwollengewebe, welche in dm vorstehenden Positionen nicht einbegriffen sind, und für Baumwollenstoffe jeder Gattung, deren Werth 16 Cent- per Quadrat - Darb übersteigt, eine Abgabe von
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