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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-12-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187612226
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18761222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18761222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1876
- Monat1876-12
- Tag1876-12-22
- Monat1876-12
- Jahr1876
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1876
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Erschein t-zUch frühe'/, Uhr. «ckmttaa «ck Kr. -MM« i» FSr L. pollt. ThcN »er-ut»»r«ich vr. An»Id«M«t»kripztg »er De »-«Ich». ttuchnüttna«. « «d KeflM«« tt«ch A« V.» lltzr. Ott, Me««. !»,«>, "HMch, «. Myigtr.TagÄM Anzeiger. OrPlll skr Politik, 8«<«lzkfchichvr Handtls- md SeschWdcrkehc. «»st-,- 14.80». N0o»»,«Mpa»»ttrnch.4A«l. ,mL Vriugeelohn » ML. durch die Post bezog« «PU 2«d« einzelne Nummer So BetegWeunEKd IO DL VedMrv^r LxtradeiÜWW hne^floßbesördenmg SNZM. »tt P«iU>c«0rderu»g 4L W. Hujeralt 4g«st> Bouramtth. 20 U. Arvherr Schritten Li« VreiNverzeichmtz ^ TeiKell« Satz nach böherr»> NkU«nr, »mer dem Nck« di« Spalkzeile 4» Iuprate find flet«and.«DOW«. »» sacke». — Rabatt »NB «che geged«» AahUmopr^»L°.uMch, ad«, durch Postvorschuß. M LS7. Kkeitchg deu 22. December 1876. Bekanntmachung. Die P»»SeEe««r beträgt SV Mar- jährlich für jeden hier gehaltenen steuerpflichtigen Hund. Jude» »er die« hierdurch wiederholt dekarmt machen, fügen wir folgende i« Gesetze Nom 18. Anguß 18S8 enthaltene, beziehentlich nach tz. 4 dieses Gesetze- von n»s getroffene Bestimmungen bmzu: ' ^ ^ 8 1. Dm »alle Jahrrschearr ist für jeden Hund, welcher am 10. Ianuar des betreffenden Jahres hier gehalten oder später i« Laufe des Jahres hier ««geschafft wird, zu entrichten. Aus genommen sind ». 1»»Oe H»»d« bi« zur nächsten Consignation. also bis zu« 1». Januar des folgende» Jahres, jedenfalls aber so lange. alS sie gesäugt werden, d. Hunde, welche a» ««der« Orte« i« Königreiche Sachse« gehalten und ver steuert waren, i« Laufe des Hteuerjahres aber hierher gebracht worden sind, bis zum nächsten Steuertermine, also ebenfalls vis zum 10. Ianuar des folgeuden Jahre«, tz. 2. Die Steuer für die am 1V. Ja««ar jeden Jahre« als dem Gesetzliche» Gtz»r»al- tage mittels der Hauslisten consignirten Hunde ist btS )«» 3L deffelbe« Monais, die Steuer für jede« im Lause de« Jahres angeschafften steuerpflichtigen Hund di««e» 1Ä Lage» va« Tage der Nnschnffnng a» bet Vermeidung executimscher Einziehung gegen Quittung und Empfang der Steuermarke an die Hundesteuereinnahme zu entrichten tz ä Wer die H««deiie»er htnterzieht, insbesondere et»e» arm Lonflgna» tionStage g«halte»e» Hund verhei«ltcht oder eS «»terlLgt, et»e« tu» Lanfe deS Jahre« angeschafften skenerpfftchtigea Hnnd bt««e« Itz Lage« »o« Zeit der M». schaffung a» bet der H»»deffe«eret»»a-«e z«r Berstenernng a«r»»elde«, verfällt t« die i« tz. 7 des Gesetze« geordnete Strafe deS dreifache» Betrages der Steuer, sonach i» ei«e Strafe vo» «0 »ck. tz. 4. Wer ein Steuerzeichen ohne den Hund, für welchen dasselbe gelbst ist, an Dritte Überläßt, wer ein für einen jungen Hund ohne Steuerzahlung (tz. 1. a) empfangenes Zeichen einem steuer pflichtige» Hunde anlegt, sowie Derjenige, welcher von Andern em Steuerzeichen ohne den betreffenden Hund dehnsS der Verwendung erwirbt, verfällt ebenfalls der Strafe der Steuerhinterziehung. tz. 5. In gleich« Strafe sind ferner Diejenigen zu nehmen, welche die Steuerzeichen anderer Qrte zur Umgehung der hiesigen Steuer mißbrauchen. Die oben in tz. 1 unter b. gedachte gesetzliche Befreiung greift nur dann Platz, wenn der fragliche Hund von einer an dem betreffenden Orte wohnhaften Person besessen und versteuert war ebe er hierher gebracht wurde. Personen, welche auswärts Grundstücke besitzen, aber in Leipzig wesentlich wohnhaft sind, haben ihre Hunde hier zu versteuern, dafern sie dieselben hier regelmäßig bei sich haben. tz. S. Wer im Lause eines Gteuerjahre« einen nach tz. 1 unter » und d nicht zu versteuernden Hund ««schafft, bei sich aufnimmt oder beim Umzuge mit hierher bringt, hat die« binnen IR Lage» bei einer Ordnungsstrafe von 8 bei unserer Hundesteuereinnahme anzuzeigen und gegen Erlegung vo» 25 ^ ein Steuerzeichen zu lösen. Hierbei ist da« Alter junger Hunde durch Ihrer- Lrztuche Zeugnisse, die anderwärts erfolgte Versteuerung aber durch Steuerzeichen und Quittung nachzuweisen tz. 7. 'Wer sich nur zeitweilig hier aufhält und Hunde bei sich führt, hat, dafern der Aufent- halt die Dauer von 14 Tagen erreicht, binnen dieser Frist bei 5 .4! Strafe für jeden Hund ein Steuerzeichen gegen Erl«ung von 25 zu lösen. Wrrd hierver die erfolgte Versteuerung an einem andern Orte de- Königreich- Sachsen nach- gewiesen, so hat eS hierbei zu bewenden. Entgegengesetzten Fall- ist ein die Steuer deckender Betrag zu deponiren, und eS wird hiervon bei der Abreise eiu der Zeit des Aufenthaltes entsprechender Steuerbctrag innebehalten, der Rest aber gegen Rückgabe des Zeichens zurückerstattet Hierbei wird für 1 bi- 6 Tage 30 ^s, für jede Woche, sofern mcht ein Monat erfüllt ist, 40 ^ für jeden Monat 1 50 an antheiliger Steuer erhoben. Bei der Berechnung nach Wochen und Monaten wird die angefangene Woche beziehentlich der angefaugene Monat für voll angenommen. Gasthalter und LogiSwirthe haben bei 5 ^ Strafe die bei ihnen wohnenden Fremden von vorstehende» Bestimmungen in Kenntniß zu setzen. tz. 8. Besitzer von Hündinnen, welche geworfen haben, sind verpflichtet, die« und die Race, die Zahl und da- Geschlecht der geworfenen Hunde bei 5 ^ Strafe binnen 14 Tagen bei der Hundestcuereinnahme anzuzeigen, auch, soweit die jungen Hunde hier bleiben sollen, für jeden der selben ein Steuerzeichen für 25 zu lösen. tz. 9. Die Steuerzeichen sind von den Hunden an» HalSbande zu tragen. Hnnde, welche antzerhalb der Hauser, Gehöfte «nd sonstige» geschloffene« Lokalitäten ohne gültige Mar-e» am Halsbande getroffen werde«, find vom Gaviller wrgjufange« u«d die Besitzer sind «m 3 zu bestrafen. Binnen Z Lagen können die eingefangenen Hunde gegen Nachweis der Bezahlung der Strafe und Steuer, sowie von 50 ^ Fanggebühr und 1 für jeden Tag Futtergeld auSgelvst werben, nach Ablauf dieser Frist aber sind dieselben zu tödteu. Diese Vorschriften leiden auch auf solche Hunde Anwendung, welche nach dem Obigen der Steuer nicht unterworfen sind oder bezüglich welcher die Anmeldungsfrist noch nicht abgelausen ist (tz. l u. tz. 7). tz. 10. Im Falle unverschuldeten Verluste« der Steuermarke wird gegen Erlegung von 1 .41 50 ^ eine andere ausgeyändigt, welche aber zurückzugeben ist, wenn die verlorene sich wiederfindet. > i lieber die Hundesteuer sind vielfach irrige Ansichten verbreitet, zu deren Berichtigung wir auf Folgende« Hinweisen. : . Die Steuerpfiicht ist begründet, sobald überhaupt ei» H«»d geholte« wteh. Ob derselbe Eigenthvm der Person ist. welche ihn bei sich hat, oder nicht, ist völlig gleichgültig, und etwaig« besondere Umstände, welche den Besitz de« Hunde- herbemeführt haben, können nicht von »er Steuerpflicht befreien Daher find Hunde, welche zugelaufen sind, welche man aus Probe oder i« Pfleg« hat, welche man »icht dauernd zu behalten beabsichtigt, sowie diejenigen, mit deve« Handel getriebm wird n. f. w., keineswegs steuerfrei Ebensowenig befreit die Abschaffung oder der Verlust eines consignirten oder im saufe des Steuerbahr«« «»geschafften Hunde«, für ivelchen die Gtener noch rückständig ist, von der Pflicht ;u deren Entrichtung Die Steuer ist nach dem Obigen fällig am 10 Ianuar jeden Jahre«, beziehentlich am 14. Tag« nach der Anschaffung deS betreffenden Hunde«. Wenn kurze Zeit danach ein Hund abgeschafft wirb oder sonst in Wegsall kommt, und deshalb um Erlaß der Steuer nachgesucht wird, kann nach Befinden eiu solcher Erlaß bewilligt werden Aber die sogenannte Abmeldung de« HnudeS be, der Gteuereinnahme ist in dieser Hinsicht wirkungslos. Säuuiige Steuerpflichtige baden sich sofortiger gerichtlicher Execution zu gewärtigen, und eS ist keine-weg« erforderlich, daß eine Erinnerung vorhergeht. Nach der ausdrücklichen Bestimmung in § 5, 8 und 7 des Gesetze- haben die Huude d« Steuerzeichen am Halsbaabe zu tragen, und es wird daher dem Gesetze nicht entsprochen, wenn »ie Zeichen a« Ma»lkorbe befestigt «erden. Hiernach ist die zu Abwendung der gesetzliche» Strafe häufig gebrauchte Entschuldigung hinfällig, daß ei» Steuerzeichen zugleich mit dem Maulkorbe ab Händen gekommen sei. Uebrigens sprechen wir die Erwartung au-, daß die Hausbesitzer beziehentlich Administratoren der Häuser bei den konfignationen der Hunde für die richtige Ausfüllung der Hau«listeu Sorge tragen werden, insonderheit sich genaue Kenntniß davon verschaffen werden, ob »nd welche Hunde gerade am 10. Ianuar im Hause vorhanden sind, damit Nnaenauigkeiten, wie sie zeilher nicht selten vorgckowmen sind, vermieden werden Auch sind die HauSlisten vorschriftsmäßig von de» Besitzern oder Administratoren der Häuser, nicht aber von den Hausmännern zu unterzeichnen. Leipzig, am 4. December 1878. Der Nath der Stadt Leipzig. vr Tröndlin. vr Rachel Bekanntmachung. Der Fonds für da« Leibniz-Denkmal ist von 35405 .4 60 am Schlaffe de« Jahre« 1874 aus 88874 15 ^ am Schluffe de« Jahre« 1875 angewachsen Leipzig, am 18 December 1878 Der Math der Stadt Leipzig. Meffers vr. Tröndlin. resferschmidt. Bekanntmachung. Da« durch den Wegzug des Herrn Prof. vr. ThomaS von hier zur Erledigung gelangte Amt eine« Armenärzte« ist Herrn Prof. Idi'. Heubaer, Emilienftcaße 24, daS von Herrn Dr. Bernffei« verwaltete, von demselben niedergelegte Amt eines Armenarztes Herrn Ihr. Hörder, Dorotheenstraße 8, von unS Übertragen worben. Leipzig, den 20. December 1878. Da« Ar«r«directort»». Schleißner. Hentschel. Die Inhaber der als verloren, vernichtet oder sonst als abhanden gekommen angezeigten Pfand scheine Int. ü. Nr 2N29. 42391. 47775. 51354. 58129. 61747. 61986. 62081. 66268. 80999 85828. 88298. 89986 918l7. 92804. 98388 9847«. 99237. 99548 und I.it. 3. Nr 3509. 4790. 4791. 6773. 68«9. 8542 werden hierdurch «ufgesorbert, sich damit uuverzüglich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen »der dieselben gegen Belohnung zurückzugebeu, widrigenfalls der Leihhaus-Ordnung gemäß den Anzeigern die Pfänder werden «u-geliefert werden Leipzig, den 21. December 1878 Die Verwaltung deS Leihhauses und der Svarraffr. Submission. Die Glaser», Tischler» und Schlofferardeite« zu den Lehr- und Wohngebäuden de« neuen Botanischen Gartens sollen an den Mindestfordernden, jedoch vorbehältlich der Auswahl unter den Snbmittenten, vergeben werden. Zeichnungen und Bedingungen liegen im UniversitLts-Rentamte zur Einsicht aus, auch können AnschlagSsormulare daselbst in Empfang genommen werden. Die betreffenden Herren Gewerken, welche sich hierbei beiheiligen wollen, werden ersucht, ihre Preis-Offerten unterschrieben und versiegelt, sowie mit der Aufschrift: „Glaser- resp. Tischler- oder Schlosser-Arbeiten" für den Botanischen Garten bis zu« 2. Jaaaar 1877 Abrads 8 Uhr anher einzureichen. Leipzig, am 18. December 1876. U«ivrrfftäts»Nrnta«t. , ^ Graf. Aus Stadt und La«-. * LripiiL, 21. December. In der Sitzung des deutschen Reichstags am 15. December erhob der Abgeordnete Liebknecht wieder einmal in langer Rede, welche die Mitglieder des Hauses tHeils mit Heiterkeit, theils mit Unruhe aus- nahme», die Beschuldigung gezen die Postver. waltung, daß das Briesgeheimniß verletzt werde. Herr Liebknecht meinle jedenfalls, er werde mit de» von ihm »orgefübrten „Beweis- material" großen Eindruck hervorbrrngen und es werde ihm gelingen, damit'»u beweisen, daß die Polizei mit der Post i« Bm»de stehe, um die korrespvndenz der Socialdemokraten zu über wache». A«s den vorliegenden stenographischen Mittheil»»aen über die betresiknte Siyung de« Reichstags »fl j^och Aar -n ersehen, daß die Be weisführung des Herrn Redknecht ziemlich mager aosgesalle» iß «nd daß es daher dem General- postmrister Stephan nicht"schwer falle» kannte, die Postverwaltuug gegen die vorgebrachte« Ber- rächtigunge» zu verwahre». Mrt welchen ve- weisgründr» Her Uhg Lubknrcht kämpfte, das kann ante» Uflderm ans folgendem Fall ersehen werde». Er «fühlte, daß im Herbst vorigen Jahres in keipzia ei» Polizeibeamter wegen eines an dieser Stelle nicht näher ru bezeichnen de» Vergehens in Nntersuchungshait genommen worden sei »nd daß man bei Durchsuchung seiner Effecten 17 fremde Briese, theils eröffnet, theils vneröffnet, gesunde« Hab«, Briefe, von denen sich bei der Untersuchung später herausstellte, daß die Post sie ihm ausgehändigt hatte, um die Adressaten ru ermitteln. Herr Liebknecht räumt nun zwar selbst ein, daß in diesem Falle politische Tendenzen nicht zu Grunde gelegen haben, aber er meint doch, daß der Fall dazu auqethan sei, zu beweisen, daß „von Seiten der Hostbehvrdtn mit großer Nachlässigkeit, mit einer übergroßen Willfährigkeit gegenüber den Polizeibehörden Ver fahren werde" und er bricht gleich hinterdrein in die Worte ans: „Die Post und die Polizei sind einander heute viel zu nahe." Herr Liebknecht hat nun aber mit dieser Argumentation völlig fehl ge schossen. Der Sachverhalt in dem »bigen Falle ist einfach folgender. Die Pofiverwaltuna sieht es als ihre Ausgabe au, zu ermöglichen, daß die vielen tagtäglich eingehenden Briefsendungen mit undaillicher oder sonst mangelhafter Adresse doch in die Häude ihrer richtigen Empfänger ge langen < Weun den Postbeamten die Ermittelung der Wohnuug der Adressaten nicht auf Grund ihrer eigenen Hülfsmittel gelingt, so wenden sie sich an die Polizeiverwaltivgen, damit auf Grund der von denselben geführten Einwohnerlisten vielleicht doch noch die Aus findig» achuog der Briefempfänger gelinge, und es wird dieser Zweck, wie wir wissen, dadurch auch in der Thal in sehr häufigen Fällen erreicht. Das ist eine PranS, für welch« das Publicum jedensallS der Post nur dankbar sein kauu. Letztere würde es viel einfacher haben, wenn sie Briefe mit undeutlicher Aufschrift ohne Weitere- einfach zurücksendete. Daß das hiesige Postamt in dem oben angezogenen Falle einmal an den Unrechten Mann gekommen, daß ein Polizeibeamter ihm be hufs Ermittelung der Adressaten lediglich amtlich anvertraute Briefe zu mißbräuchlichen Zwecken benutzt hat, dafür kann doch unmöglich der Post- verwaltung ein Vorwurf gemacht werden und eS ist für den logisch denkenden Mann völlig un erfindlich, au« diesem Borkommniß auch nur den Schatten eines Beweise- herzuleiten, daß die Post da- Briesgeheimniß verletze. Man kann im großen Ganze» wohl sagen, daß in der großen Maste de- PublicumS ein derartiger Gedanke biS jetzt nicht im Entferntesten Entstehung gesuuden bat und daß nur Solche, die Ursache haben, gewisse Bestrebungen und Handlungen zu verbergen, da Gespenster sehen, wo keine Vorhände» sind. Arrsdrn« 20 December. Im «. Reichstags- Wahlkreise Dresden-Land. Plauenscher Grund rc., machen die Fortschrittler scheinbar den Versuch, Herrn Hosralh Ackermann zu verdrängen, da durch daß sie Herrn Iustizrath vr. Schaffrath aufstellen. Die „Dr. Ztg." meldet darüber: vr. Schaffrath war früher dort gewählt, legte aber mitten iu der Legislaturperiode sein Man dat »jeder aus Unmuth darüber, daß das neue deutsche Reich ,-icht genau nach seiner Schablone eingerichtet wurde. Er fetzte also seine Wähler in die unangenehme Lage einer außerordentlichen Wahl, zu der noch eine Stichwahl hinzutrat, vr Scbaffrath's frühere Wähler werden sich da- wohl gemerkt haben. Aber es ist auch weder die Ausstellung noch daS Austreten des Herrn vr. Schaffrath ernstlich gemeint. Die ganze Gacb« soll ein Schreckschuß sein gegen die Cönservativen in Altstadt-Dresden (5. Wahlkreis). Hier hat der Conservative (Käufferj^mindestens gleich gute Chancen wie der Fortschrittler (vr. Mmckwltz) Die Herren Fortschrittler fürchten eine Nieder läge ibrkS Candidaten. Sie wollen nur den Con- servativen im 6 Wahlkreise wegen Herrn Acker mann Angst machen und osferiren sicherlich Zurück ziehung des nicht ernstlich gemeinten Candidaten vr. Schaffrath gegen Zurückziehung der kan- didatur Käuffer's zu Gunsten des Herrn vr. Minck- witz. Es gehört wirklich weuw Eombinatious gäbe dazu, um diesen plumpen Plan zu errathen, dessen Vorhandensein wir auch noch durch audere Nmstiinde begründen und Nachweisen kSuuteu — Der „Bogtl. Anz." schreibt aus Plaue«, 20. Decbr: Ueber die gestrige Aufführung von Hebbel'« Mari« Dsagdalena ist nns ein Referat nicht zugcqangen, da unser Herr Referent am Besuche des Theaters verhindert war. Da« Publicum hat jedoch bereit« selbst eiue Kritik eigener Art geübt: e« blieb, als der Vorhang zum letzten Male siel, sitzen und schien auzuneh- men, daß der Gcölußact «och kommen wüste. Erst alS von der Bühne au« verkündet worben war, daß da« Stück wirklich und wahrhaftig zu Ende sei, sah man ein, daß de« grausamen Spieles, bei welche« man die Töbtung von vier Personen mit angesehen, doch wohl genug sei, und schied beruhigt über das Schicksal der allein noch übrig
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