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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-05-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186105306
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610530
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-05
- Tag1861-05-30
- Monat1861-05
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1861
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Gesetz wegen Vermehrung des Reservequantums der neuen CaffenbilletS für den Zweck des Umtausches defect gewordener BilletS, vom 25. März 1861; Bekanntmachung eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des Königlich Sächsischen AlbrechtsordenS vom 31. December 1850, vom 26. Mai 1861; 33. Gesetz, den Arbeitserwerb der in den Straf- und CorrectionSanstalten, so wie in den GerichtSgefäng- niffen detinirten Personen betreffend, vom 12. April 1861; , . . 2 34. Verordnung, die Expropriation für Erweiterung des Staatseisenbahnhofs bei Zwickau betreffend, vom I I. April 1861; 35. Decret wegen Bestätigung der Leipziger Kranken-, Invaliden- und LebenSversicherunaSaesellschaft Gegen seitigkeit, vom 6. April 1861; 36. Bekanntmachung, die Verwendbarkeit der unter dem Namen „Kobalt- oder Sächsisch-Grün* aus den Blaufarbenwerken des Königreichs Sachsen dargestellten und in den Handel gekommenen Farbe betreffend, vom 13. April 1861; 37. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Limbach, vom 22. April 1861; , SS KL» lL-..-» t...' -s ^ l..... , - 38. iß bei uns eingegangen auShängen. Leipzig, < Verordnung, die Steuerregulirung bei Zusammenlegungen von Grundstücken betr., vom 15. April 1861; langen und wird bis zum LS. Juni d. I. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahcke öffentlich am 28. Mai 1861. Der Rath -er Stadt Leipzig. Bergen Thorbeck. 'l .L. Bekanntmachung. Im Bau- und Holzhofe sollen Dienstag den 4. Juni d. I. früh vo» 8 Uhr an folgende Gegenstände: 1 Anzahl eichne Pfosten 1 bis 3 Zoll stark, 4 bis 12 Ellen lang, 1 - : Eichenholz */4 - - - 3 - 9 1 - - F - M - 2V Ellen lang, ll!,. ' , ; ^,'k UI - ^^/l2 altes Eichenholz 1 - weiche Schwarten, 1 - alte Fenster, ^ I - alte Thüren, hartes und weiches Brennholz in kleinerm Partien gegen entsprechende Anzahlung und unter den an Ort und Steve bekannt zu machenden/ vorher schon beim Raths-Bauamte einzusehenden Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden. Leipzig den 28. Mai 1861. ' > . ' 7"p De- Raths der Stadt Leipzig Deputation zuw Bau- uud Holzhofe!. >l, IjU .l. ^ Der Leipziger Lehrer - Witwen - und Watlen- Ltscus. Lu- der Mitte de- Leipziger Lehrer-Verein-, dem die Lehrerschaft »nserer Stadt schon die Errichtung eknir segensreich wirkenden Funeralcaffe verdankt, ist am 13. Oktober 1860 ein zweite- Institut heworgegangen, da-, je mehr e- erstarkt, um so erfreulichere Er folge aufzuweifen haben wird: der Leipziger Lehrer-Wltwm- und Waisen - Fi-cu-. " "Wiewohl man schön seit Jahren anerkannt hatte, da- e- uoth rhue, eine derartige Caffe u, begründen, die von du, bisher bei den Einzelcaffen diesmArt befolgten Principien frei, und bei möglichster Sicherheit für ihre Glieder zugleich allen Leipziger Lehrern ohne Unterschied zugänglich sei, ohne allzu große Opfer zu fordern, so fand die Sache doch immer zu großen Widerstand und erst dm neuesten Bestrebungen gelang e-, Dvrurtheilen wie grundsätzlichem Entgegentreten mir Erfolg zu begegnen, und darf die gegründete Ueberzeugung auSgeLrochen werden, daß, nachdem itzer Bestand der Caffe auf eine Reihe von Jahrm hinaus ge sichert ist, ihre Dauer überhaupt außer allem Zweifel stehe.- Dib Einrichtung de- Institut- selbst ist der Art, daß e- die Gewähr der Solidität in sich selbst trägt, du nach dem rationellen Principe der Rentenanstalten Rechte und Pflichten der Mitglieder so geregelt find, daß in der Wechselwirkung beider ihre beiderseitige Sicherung ruht. Ohne ferner den Beitritt durch Eintrittsgelder zu erschweren oder kränklichen College» zu verfügen, wenn Ficht eh, allzu hoher Grad derKrankheit-au-bildung nahe bevorstehenden Tod al- ge wiß erscheinen läßt, paßt die Caffe die geforderten Lelüägit doch dem Alker ihrer Tlkeder an, so daß den Jüngeren nichr ohne Aequivalmt zngepipttzet pirß,j dis Kosten de- Ganzen fast allein zu tragen, wie dle- ve, Befolgung nicht rationeller Principien fast unvmgänglkch wäre... Während weiter dft Beiträge von 5 zu 5 Jahren bei einiger maßen günstigem Stande der Caffe Ermäßigungen erfahren, ist zugleich die Bildung eine- Reservefonds geregelt und kommt den noch auch dm Hinterlaffmm noch ein Amheil de- GewinneS dergeftalt zu Gute, daß im günstigen Falle außer der bedungenen Pensionszahlung noch Zulagen in Aussicht siehen, insbesondere wenn durch Legate, Vermächtnisse, Schenkungen oder andere
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