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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-10-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187610274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18761027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18761027
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1876
- Monat1876-10
- Tag1876-10-27
- Monat1876-10
- Jahr1876
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1876
- Autor
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Erscheint täglich früh 6>/r Uhr. Ntbacll»« »»- TkPrdill«» Johannisgass« ZA. V«ra»twor1l. Haupt - Redakteur Kr. Hüttner »n Reudnitz. Mir d. polit. Theil verantwortlich vr Arnold Bodek in -cipjig. Anna-«« der für die nächst- «oiornde Rümmer bestimmten gnserntr «n Wochentagen dis Sllhr Nachmittags, an Sann- »nd Festtagen früh bis '/,9 Uhr. z, ie»FUt«le, fltt Z«s. ^»»atMr: Otto Stemm. UnwerfitLtöstr. 22, LouiS iiäsche, Satharinenstr. l 8,p. »iS Uhr. M 301. Miprigkr.Sagclilait Anzeiger. Organ für Politik, Localgcschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Freitag den 27. October Auslage 14,600.' Lv«»mmc»t»pret» vienelj. 4V»M>u iuct. Bringerlohn b Mt., durch die Pos» bezogen 6 Mt Jede einzelne stummer »v Pt Belegexemplar 1U M. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbefürderung Z« Mt mit Postbefürderung 4L Mt Zostrate tgrsp Bourgeois-. 20 Pt Grütze« echntteu laut unser»» PreiSverzelchniß. — TabellansLe» Satz nach höherem Tarif »ectmvca »»Irr »e« StüaNIoo^r^ dt« Svaltzell« 40 Pf. Inserat« find stets an d S«»rMl-» zu send«». — Rabatt wird »ich» gegeben Zahlung pr»eoan>««uub oder durch Postvorfchag. 1878. wie sich aus l) Bekanntmachung. Loa heute ab beträgt bei der Reich-bank der DiScout 4»/, Procent, der LombardzinSsuß ->/, Procent. BerUv, den 25 October 1876. ReichSbank-Directorinm. Bekanntmachung. In Nr. 235 de- Leipziger Tageblattes ist folgende Anzeige enthalten: „Dach unser Sohn Walther al» -Opfer de- Impfzwanges gefalle«, zeige« hiermit ihre» Freunde« u«d Bekannte« tiesbetrübt a« Felix Herzner ««h Frau." Da da- ge»»annte Kind in einem öffentlichen Impftermine hierfclbst geimpft worden war, haben wir über dessen Krankheit ^nd Tod genaue Erörterungen angestellt und bringen auf Grund derselben hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, da- die Behauptung, der Knabe Herzner sei in Folge der Jmpsnng gestorben, durchaus unbegründet ist, Folgendem ergiebt: Wailher Herzner, geboren am 10. Mai 1875, ist laut Imsffliste Nr. 207 am 12. Juli d. I. im öffentlichen Impflocale in der alten Nicolaischule Hierselbst geimpft worden. Bei der am IS. Juli stattgefundenen Revision hat sich ergeben, daß die Impfung von Erfolg gewesen war, und eS ist hierbei irgend eine ungewöhnliche Er scheinung nicht bemerkt worden. 2) Am 10. August d. I. ist Herr vr. msck. Brückner zu dem kranken Walther Herzner gerufen worden, hat denselben biS zum 19. August behandelt, an diesem Tage einer Reife wegen seinen letzten Besuch gemacht und d»e Annahme eines anderen Arztes für unerläßlich erklärt. Am nämlichen Tage Nachmittags 6 Uhr ist da- Kind gestorben. Herr Brückner bezeugt, daß daS idind an hochgradiger beiderseitiger Lungenentzündung mit convulsivischen Hnstenansällen leidend in hoff nungslosem Zustande in seine Behandlung gekommen, daß er die Jmpsnarbe» angesehen und au denselben etwas Abnormes nicht ge funden habe, daß von der Mutier ihm von irgendwie erheblichen ReaetionSerscheinungen wahrend deS JmpsverlanseS nichts «itgetheilt worden sei, und daß er aus Anfrage der Mutter entschieden verneint habe, daß dt« Krankheit mit dem Impfen Zusammenhängen könne. 3) Der mitunterzeichnete StadtbczirkSarzt ist am 2l. August d. I. früh gegen 8 Uhr vom Vater de- Kinde- mit dem Bemerken, daß dasselbe in Folge der Impfung gestorben sei, ersucht worden, die Leichenschau zu besorgen, hat indessen Folge die Leiche besichtigt und unterm 23 August — vor Anstellung weiterer Erörterungen und vor Vernehmung mit Herrn vr. Brückner — dem outunterzeichneten Rathe aus Grund der Leichen besichtigung und der Angaben der Eltern de- Kinde- über die KraukheitLerscheinungen der letzten Tage angezeigt, s - - ^ ^ - - - hnndenen Äffection der entzünd«»«, gelitten, letzterer aber in einen ursächlichen Zusammenhang mit der Schütz Pockenimpfung nicht gebracht werden könne. 4) Nach AuSweiS der Impfliste »st die Lvmphc, mit welcher Walther Herzner geimpft worden, von dem Knaben Richard Albert Ramm entnommen, und es sind mit der nämlichen Lymphe noch siebzehn andere Kinder geimpft worden, sämmtlich mit Erfolg Bo« eine» »»günstigen oder unregelmäßigen Verlaufe der Schntzpocke« bei eine« dieser Kinder ist nichts zu «nserer Kenntniß gekommen. 5) Der Knabe Ramm ist am 14. September dieses Jahres von Herrn Stadtwundarzt und Polizeiarzt vr. MillieS in Vertretung de- mitunterzeichnelen StadtbezirksarzteS untersucht und vollkommen gesund befunden worden. An den Impfnarben desselben ist etwas Abnormes nicht wahrzunehmen gewesen, und die Mutter hat versichert, daß die Schutzpocken sehr gut und regelmäßig verlaufen seien. Leipzig, am 23. October 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. Der StadtbezirkSarzt. vr. Georgs. vr. H. Sonnenkalb. vr. Reichel. Bekanntmachung. I« Lause dieses JahreS find der Impfung z« unterziehe«: 1) die hier aufhältlichen Kinder, » welche im Jahre 1875 geboren worden, d. welche im Jahre 1874 geboren sind und im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht ge hörig genügt haben bez. deren Impfung erfolglos geblieben ist, 2) die Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privatschulen, a. welche im Jahre 1864 geboren sind, d. welche im Jahre 1863 geboren sind und im vorigen Jahre der Impfpflicht nicht ge hörig genügt haben bez' deren Impfung erfolglos geblieben ist. Befreit von der Impfung »st ein jedes der zu 1) gedachten Kinder, wenn eS nach ärzt liche« Zeugnisse die natürlichen Blattern Uberftanden hat, sowie ein jeder der unter 2) bemerkten Zöglinge, wenn er nach ärztliche« Zeugnisse in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft werden ist. JmpsanSstand ist zu gewähren demjenigen Impfpflichtigen, welcher nach ärztlichem Zeug nisse ohne Gefahr für sein Leben oder für feine Gesundheit nicht geimpft werden kann. Nachdem nunmehr die ordentlichen öffentlichen Impfungen beendet sind, werden die Elter«, Esiegeelter« oder Bormünder hierdurch ausgesordert, bei Vermeidung der in tz 14 de- ImpsaesetzcS vom 8. April 1874 festgesetzten Strafen nunmehr ungesäumt und längsten- biS zum Schlüsse diese- Jahre- die ohne gesetzlichen Grund unterbliebene Impfung ihrer »mpspflichtrgen Kinder und Pflegebefohlenen «achznholr« sowie jeden Fall- mittelst der vorgeschriebenen Beschei nigung den Rachwei- zu führen, daß die Impfung erfolgt oder au- einem gesetzliche« Grunde «terblieben ist. Insoweit daher die Impfpflichtigen nicht in den öffentlichen Impfterminen geimpft und vor- arstellt worden sind, haben die Elter«, Pstegeelteru «nd Bormünder »och tm Lause dieses JahreS und längsten» am 30. December 187« die vorbemerkten Impf. bez. Be freiungsnachweise und zwar bezüglich der oben unter 1) gedachten Kinder aus dem Rathhause (2. Etage, Zimmer Nr. 17) und bezüglich der oben unter 2) gedachten Zöglinge an den betreffenden Schulvorstehcr einzureichen, unterbleibenden Fall- aber ohne jede »eitere Aussordernna Geldstrafe bi- zu Fünfzig Mark oder Hast biS zu drei Tagen U gewärtigen. Oktober 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgs. vr Reichel. Bekanntmachung. Leipzig, am 10. Korbweiden - Verkauf. Montag, den 30. October ». e. sollen von Vormittag« 9 Ubr an die Korbweide« im Forst reviere Connewitz und zwar der einjährige Wuchs an der Leipziger Schwimm-Anstalt, am Pleißen- wildbette oberhalb der Plagwitzer Brücke und an den Pleißenufern in der Nähe der Hohen- und Eisenbahnbrücke bei Connewitz, sowie der dreijährige WurbS im Streitteiche in kleineren Par- Der am LS. October b. I. fällige zweite Termin der Bewerbe- »nd Personal - stenrr ist nach der zum Finanz-Gesetze vom 2. Juli d. I. erlassenen AuSführungS-Verordnung vom 14. dess. Mon. nach eine» halbe« JahreSbetrage zu ent eichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordcrt, ihre Stenerbeträ'ge für diesen Termin nebst den städtische« Abgabe«, welche Letztere 1) 80 ^ aus je L volle Mark deS jährlichen Staatssteuersatzes bet de» Bürgern und allen sonst mit minveftenS 3 volle« Mark jährl. Staats, steuer und darüber betgezogenen Personen, sowie 2) älO aus je L volle Mark de» StaatSstenersatzeS bei de» unter I) nicht mit begriffenen sogen. Schutzverwandteu betragen, binnen 14 Tagen an die Stadt-Steuereinnahme allhter — Rttterstraße LS, Georgenhalle — pünktlich abzusühren, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maß regeln gegen die Säumigen eiutreten müssen. Hierbei werden die hiesigen Principale, Meister und sonstigen Arbeitgeber veranlaßt, bei ver- meidung einer Ordnungsstrafe von 3 biS 15 alle seit dein 1. Gewerbe- und Personalsteuer. Termine vorgegangencn Personalveränderungen von solche« mit mindestens 3 und darüber personalsteuerpstichtigen, sowohl eutlaffeneu wie neu eingestellte« Be- Hülse« rc. binnen 8 Tagen bei vorgenannter Recepturstelle schriftlich wie portofrei anzuzeigeu, woselbst auch Formulare dieser VeränderuugSan zeigen auf Verlangen zu verabreichen sind. Gleichzeitig habe« alle hiesigen katholischen GlanbenSgenoffe» 20 -f aus je I volle Mark deS jährlichen Gewerbe- und Personalsteuersatzes zur Deckung der diesjährigen Schulbedürsniffe zu bezahle«. Leipzig, den 13. Oktober 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. Tau vr. Georgi. ^aube. Bekanntmachung. die Urliste für die Geschwornenwahl betr. Die vorsch.iftmäßig rcvidirte Liste derjenigen hiesigen Einwohner, welche zu dem Amte eine» Geschworenen gesetzlich befähigt sind, wird vom 23. diese» biS zum 8. künftige» Monat» mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage in den Stunden von Vormittag- 9—12 Uhr und Nach mittags von 3—6 Uhr auf dem Rathhause im 2. Stock, Zimmer Nr. 16. zu Jedermann- Einsicht öffentlich auSliegen. Diejenigen, welche nach tz 5 deS Gesetzes vom 14. September 1868 von dem Geschworenen amte befreit zu werden wünschen, haben ihre Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Be scheinigungen bei deren Verlust innerhalb der vorstehend angegebenen Frist bei un- schriftlich ein zureichen. Ebenso kann innerhalb derselben Frist jeder volljährige und selbstständige OrtSeinwohner wegen Uebergebung seiner Person, dafern er zu dem Amte eines Geschworenen fähig zu sein glaubt, sowie wegen uebergehung fähiger oder wegen erfolgter Eintragung unfähiger Personen Einspruch erheben. Leipzig, am 21. October 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Cer, ferutti. Bekanntmachung, Generalrevision der Droschkengeschtrre betreffend. Die General-Revision über die Droschken und deren Gespanne soll in den Tagen vom L. biS mit 3. November d. I. vorgenommen werden. Die concessionirtcn Droschkcnbesitzer werden daher hierdurch veranlaßt, ihre Droschen und zwar die Nummern 1—160 am 1. November e. - - 161—320 - 2. November e. - - über 320 - 3. November e. in der Zeit von 0—L2 Uhr Vormittag- und 2—4 Uhr Nachmittag- vor der erste» Bezirks-Polizeiwache an der Johanniökirche vorzusahren bez. Vorfahren zu lasten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden für jeden ContraventionSfall mit einer Ordnungsstrafe von 3 Mark geahndet werden und wird außerdem wegen der nicht zur Revision gestellten Droschken aus Kosten der säumigen Concessionaire eine Nachrevision erfolgen. Die Droschken müssen sich genau in dem in tz. 6 deS Regulativs vorgeschricbenen Zustande be finden, nicht minder haben die Droschkensührer die in tz. 10 vorgeschricbene probemäßige Dienst kleidung zu tragen, widrigenfalls die Concessionaire zu gewärtigen haben, daß die betreffenden Wag»,, sofort außer Betrieb gesetzt, die Concessionaire aber Uberdem noch in die in tztz. 6 und >1 deö Regu lativs vorgesehenen Strafen genommen werden. Leipzig, den 18. October 1876. DaS Polizeiamt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Muhl »hlner. Bekanntmachung. Unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 5. November >874 verordnen wir hiermit: I. Das bei Schornstein- und Dachrcparaturen und anderen Bauarbeiten wegen Sperrung deS FußverkehrS an den betreffenden Gebäuden früher hier üblich gewesene Ausstellen von Stange», Latten und anderen WaruungSzeichen wird dann. t) wenn andere Schutzvorrichtungen nicht anz»brmgen sind, z. B. bei Reparatur von Dachrinnen, Fallrohren u. dergl., sowie 2) während die erforderlichen Schutzvorrichtungen hergestellt werden, »ngleichen 3) beim Streichen der unteren Gebäudetheile, Borbaue u. dergl. bi- zum Trocknen der Farbe, jedoch nur für diese Fälle, hierdurch ausdrücklich geboten. Il ES sind aber wie zcither: 1) bei gänzlichen oder theilweisen Umdeckungen der Dachflächen, 2) bei Reparatur oder Neuherstelluna von Dachfenstern, 3) bei Ausbesserung der Estenköpfe, sowie 1) bei Anbringung oder Reparatur der Blitzableitungen, 5) überhaupt bei allen Arbeiten, welche oberhalb der Dachrinnen auSgesührt werden, die durch tz 20 der Baupolizciordnung für Städte vom 27. Februar 1869 vorgeschrie benen gegen daS Herabsalle« von Steine« und andere» Baumaterialien «öthtge« Schutzvorrichtungen anzubrtngen, während in den nurgedachte,» Fällen daS Aufstelten von Sperrlatten und anderen verkehrshindernden Warnung«- Zeichen auf den Straßen und Plätzen unstatthaft ist. Zuwiderhandlungen, für welche ebenso wohl die betreffenden Grundstücksbesitzer, alS auch die Baufübrer verantwortlich sind, werden mit Geldstrafe bi« zu Einhundert fünfzig Mark oder Hast geahndet werden. Leipzig, den 20. October 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr R vr Georgi. Reichel. Bekanntmachung. In Gemäßbeit deS H 67 unserer Gemeindeordnung wird die lWahlltste zu de» bevor stehenden Gemeindewahlen von Freitag den 20. Oktober ». «». an IO Tage lang (also biS einschließlich Sonntag den 20. d M ) in unserer Gemeindekanzlet, rm Svnagogenqebäude, Tr. I., auSliegen, innerhalb welcher Zeit etwaige Reclamationen bei dem Unter zeichneten Porstande schriftlich anzubrmgen sind. Leipzig, den 19 Octbr 1876 Der Vorst, der JSraeltt. ReltgionSgem. z« Leipzig.
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