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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.06.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-06-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186106103
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610610
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-06
- Tag1861-06-10
- Monat1861-06
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.06.1861
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. Anzeiger. > >— .... — . -» --- Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts and des Raths der Stadt Leipzig. M 161. Montag dm 10. Juni. »8«1. I. . und Kusse Rom )wan türnb rratiou irni. n, und «iusfie. ^oScona resren, Wien. lmburg, Nürnb. ne. i. uz- rauration lel garni. eSden. r. l»ß). Mil- latteS. »er Credu^ Zdurg —j V; Pari» n/o Span. stieg ans t*/« Renik 43; 3«. Credit ffchles. An. loco 69 dir Zuli 43l,,, -/» Gelb. - Rübö!: ctober lir/, Hafer: lvc» Bekanntmachung. Alle Reiter, welche den zum Reitplatz bestimmten Theil des Töpfermarktes benutzen wollen, haben sich dorthin auSfchlieHlich durch den, dem Hintergebäude des groHen Blumenbergs gegenüber liegenden Eingang zu begeben, während das Reiten über die Promenaden nach wie vor gänzlich ver boten ift. Zuwiderhandlungen werden mit Ginem Thaler Geldstrafe geahndet werden. Leipzig den 5. Juni 1WI. Der Rath dsr Stadt Leipzig. Berger. Schmidt. . 190«. mittags vor r. 4 u. b. Nie weiblichen Arbeiter.') Die Berechtigung des weiblichen Geschlechtes zum Gewerbe ist erst in der alkrneuesten Zeit mehr und mehr anerkannt worden. Sie ist gleich wohltbätig und gerecht, indem sie einmal ein tausend jähriges Unrecht anfhebt, und zu gleicher Zeit das teste Mittel ist, da» weibliche Geschlecht vor Noth und Elend zu retten. Es ge hört zu den größten Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten unserer Zeit, die sich so gern eine aufgeklärte nennen lasten will, daß die Hälfte der Bevölkerung eines Landes, Frauen und Mädchen, von einer Reihe lohnender Beschäftigungen ausgeschlossen sind, die ibnen Unterhalt gewähren können. Ja, man ging sogar so weit, die schwächere Hälfte des menschlichen Geschlechts theilweisc lieber dem bittersten Elende oder noch Schlimmerem preiszugeben, als sie zur Berwerthüng und Benutzung der ihnen verliehenen Fähigkeiten zuzulassen. Daß bisher nach unseren Gesetzen, Einrichtungen und Gewohnheiten dem weiblichen Geschlechts jede selbständige Existenz, ausgenommen in den niedrigsten und untergeordnetsten Sphären des Lebens und im Witwenstande, verschlossen war, ist zwar von allen Seiten als eine der grössten socialen Ungerechtigkeiten erkannt worden; es ist ferner von den Gesetzgebern mehr als einmal der Versuch gemacht worden, eine dauernde Abbilfe zu schaffen: doch vergebens/ der Widerstand der Innungen war stärker, als der Muth der Gesetzgeber. Schritt für Schritt mußte sich die bessere Uebexzeugung Bahn brechen. Was hat es nicht nur für Kämpfe bei dm Jnnungsquartalen gekostet, ehe es z. B. nur die Schuh macher- und Schneider-Innungen ihren Mitgliedern erlaubten, neben ihren zünftigen Gesellen auch Mädchen und Frauen zu be schäftigen, und dabei ist noch ausdrücklich bestimmt, daß diese nur Frauenkleider und Damenfchuhe nähen sollen. Und doch ist überall erst dann, wenn die Innungen gefallen waren, das Recht des weiblichen Geschlechts offen ausgesprochen worden. Es sei uns verftattet, in der logischen Anordnung des Stoffes dm Fehler zu begehen, daß wir jetzt schon das Recht der Frauen zum selbständigen Gewerbebetriebe mitbehandeln, wo eigentlich »ur von weiblichen Hilfsarbeitern die Rede sein sollte. Die Gründe bleiben ja in der Hauptsache dieselben. Eine wirkliche Selbständigkeit des Weibes für alle Fächer wird nie eintreten, und a«ch in den meisten Branchen wird der Hewerbbrttieb der Fraum nur als Ausnahme zu betrachten sein. Deshalb darf ihnen aber daS Recht dazu nicht vorenthakten werden und noch weniger kann eine besondere Erlaubniß der Behördm oder gar der betreffenden Gewttbtreibenden verlangt werben. NahrungSlvsigkeit Macht das Weib abhängig und führt ^es durch alle Stadien der Notk und deS Elendes bis zum sittlichen Verderben. Erschließen wir ihm daher die Nahrungsquellen Lebens, erheben wir seine Menschenwürde durch die Erziehung, wecken wir die verborgenen Fähigkeiten, die hier in der mangel haften Bildung, dort in der Modesucht, da im Kummer der Nahrungssorgen, im schmutzigen Staube deS Haushalts, dort in eitler Verblendung und fiitterhafter Aeußerlichkeit nicht zum Gelbst- beWußtsein kommen , lassen wir .nrch die Armen, welche da- Gold sittsamer Tugend, der unvergängliche Reichthum häuslicher Spar Lu» der vor Kurzem erschienenen Schrift: „Gewerbefreiheit uud Freizügigkeit" von Vr. Hermann Rentzsch (Dresden, VH. T. Emst am Ende). samkeit und Selbstgenügsamkeit schmückt, jene Armen, die rüstig durch Arbeitskraft, ausdauernd in der Treue und Anstrengung des Berufes sind, sich redlich nähren — und wir werden über die Nachkommen unserer Schwestern und Tochter den Morgen einer bessern Zukunft aufgehen sehen. Die Maschinen haben auch da- Tagewerk der Frauen in engere Grenzen gezogen, alte Vei dienstquellen sind versiegt. Jene Arbeiten, welche einst Fürstinnen und Sklavinnen tbeilten, sind aus der Frauenhand auf jene geheimnißvollen Naturkräfte über gegangen , welche in der Stunde ihrer Geburt die Todesstunde der menschlichen Arbeit wurden. Neue Verdienstquellen müssen aufgefunden werden. Diese Nothwendigkeit drangt sich nicht blos für die Töchter und Frauen der unteren und mittleren Stände auf, sie hat auch für jene eine Dringlichkeit, die im Schooße des Reichthums sitzen. Wenn in der Stunde der Noth jeder Rück zug versperrt, jeder Hinterhalt verloren ist, wenn das Leben gar keine Auswege mehr bittet: was dann beginnen? Wie aber, wenn di« Töchter für solche Fälle in sich selbst daS unzerstörbare Capital oer Tüchtigkeit für sociale Berufsweisen ge sammelt und aufbewahrt haben? Da wendet sich ruhiger der Blick ab vom Hause, düS im Sturme deS Geschickes zu Staub und Asche geworden, es ist noch eine Hoffnung da, Alles nicht verloren, neue Sterne können auferftehen. Auch daS Weib, das mißhandelt von dem Gatten, oder die Tochter, die zu einer Ehe gedrängt, vor der sie schaudert, das HauS verläßt, sie stehen dann nicht mehr verlassen in der Oede, im Schmerze, im Kumüur ihre- Daseins. Die Nahrungslose und die Verfolgte von HauS auS — beide haben ein Asyl, sie tragen den rettenden Genius in ihrer Arbeitskraft, in der gewerblichen oder merkantilen Befähigung, in der Bildung, die sie erworben haben. Die Frau, welche Witwe geworden, führt leichtern Muthes das Geschäft des Mannes fort, weil sie eS geistig zu beherrschen gelernt; die Tochter, welcher Vater oder Mutter erkrankte »der starb, kann jetzt vertrauensvoll den Zügel de- Haushalte- ergreifen, da- Krankenbett der Mutter oder der Grabstein de- Vater- bringt nicht mehr Verödung des Hause-, den Ruin der Familie herbei. Auch wenn beide Aeltern todt, kann die Aelteste noch den anderen Geschwistern bi- »ur Volljährigkeit den Lebensunterhalt gewähren, die Kamilienglieder werden dann nicht mehr in alle Winde httzloS zerstreut, sie haben in der Schwester noch einen Anker gefunden, der sie rettet durch die ge fahrvollen Stürme, die da- Haus umtobe», dis sie, auf den eigenen Wänderstab gestützt, selbständig in das Leben tretet». Aber es wird hierdurch, wird man einwenden, die Gefahr der Concurrenz, die jetzt schon da- Gewerbe und den Handel er drückt, nur noch größer! Wir läugnen, daß hier eine Gefahr obwalte. Die größere Anzahl der Gewerbe bleibt doch den Männern. Treffend sagt Curtman: „Die Natur hat den Frauen die Kräfte versagt, das Schwert, da- Beil, das Ruödr zu führen; es ist auch nicht nöthig, daß die zarteren Hände den Leitriemen, da- Schlachtmesser und den gewichtigen Hammer schwingen, und wendet etwa eine feingebtldtte Dame ein: „Wir können doch nicht Ztmmer- leute und Maurer werden?" „Keinesweae-, meine Gnädige, und auch keine Schieferdecker und Schornsteinfeger. Aber warum sollen Sie auch von dem freien Gebrauche der Nadel, der Ahle, des Weberschiffes, der Leimpfanne, des Griffels, de- Pinsels ausge schlossen sein? Der Boden der Gewerbe ist unendlich -roß *
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