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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-09-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186109235
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610923
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610923
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-09
- Tag1861-09-23
- Monat1861-09
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.09.1861
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 286« Montag den 23. September 1861» Bekanntmachung. Von Montag den ÄS d. M. an befindet fi«h da- GefchäftSloeal des Königl. Handels gerichtes in der dritten Ctage des GerichtShaufeS, Gingang I.- und namentlich die Registratur rm Zimmer Rr. 8L. Leipzig, den ÄL Sept. R8GL Das Direktorium des K. Bezirksgerichtes. Vtr. LueiuS. Bekanntmachung. Die in der Alten Waage neu hergestellten beiden Gewölbe im Crdgefchofi recht- der Hausflur in der Katharinenstraße nebst dazu gehörigen Räumen in dem Halbgeschoß nach dem Hofe heraus, entweder einzeln oder zusammen, und die zwei großen, aus je Z Piecen bestehenden GefchäftSloeale in der I. Ctage sotten von Weihnachten dieses ZahreS ab, nach Befinden auch schon früher, auf S oder G Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige werden aufgefordert, Donnerstag den S. Oktober diese- Jahre- Vormittag- LG Uhr an Rathsstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu thun, worauf sie weiterer Beschlußfassung deS RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen haben. Die LicitationS- und Miethbedingungen, so wie die nähere Beschreibung der zu vermiethenden Localitäten und der Grundriß können schon vor dem Termine auf dem Rathsbauamte, RathhauS 2. Etage, eingesehen werden. Leipzig den 10. September 1861. Des RathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 11. September 186t. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Nach Eröffnung der Debatte über diese Fragen wegen des Damm- und Brückengeldes beantragte Herr Stkdtv. Hansen, der Minderbelt im Ausschüsse angehörig, in Betracht, daß zur Zeit neue Verkehrswege nicht eröffnet worden, die Zelt deren künf tiger Eröffnung aber noch nicht feststehe: Zu der Forterhebung des Damm- und Brückengeldes auf vorläufig drei Jahre Zustimmung zu geben. Der Antrag wurde zahlreich unterstützt. Herr Ersatzmann Siegismund hielt e< nicht für räthlich, die Erhebung der Steuer dem FiscuS zu übertragen; die Stadt müsse sich, und wäre eS auch mit Opfern, ihre Selbstbestimmung und Verwaltung in den eigenm Händm zu erhalten suchen. Aller dings würde eS sehr schwer fallen, dm ganzm Ertrag der Abgabe durch direkte Auflagen aufznbringen; der ärmere Bürger werde dadurch hart belastet werden. Man möge sich daher vor der Hand mit einer angemessenen Aenderung de- Tarifs begnügen. Herr vr. H e v n e r erinnerte daran, daß seit Sachsen unter die konstitutionellen Staaten getreten, sich auch daS Verlangen nach Aufhebung indirekter Zölle kundgegeben habe. Er bekannte sich zwar als principiellen Gegner der Abgabe, vermochte sich lndeß dem praktischen Gesichtspunkte nicht zu verschließen, daß man die Abgabe, wenn man sie einmal erhalten wolle, möglichst billig zu erheben suche. Auch er wünsche jede Belastung der Bürger zu vermeiden und stelle daher, im Anschlüsse an Herrn Hansm's An trag zu letzterem folgendes Amendement: Zur Erhebung des Damm- und Brückengeld-- noch auf drei Jahre zuzustimmen unter der Bedingung, daß die Stadtplanken mit Anfang nächsten Jahre- fallen, die Thore selbst vollständig geöffnet und aus dem inzwlschentlichen Fortbestehen jener Abgaben nicht ein Grund gegen Anle gung neuer Straßen, wo diese für nöthig oder nützlich er achtet werden, entnommen, und daß alle neuen Ausgänge und äußerm BerbindungSstraßen der Stadt mit Errichtung von Thoren und Hebestellen verschont werden. Im Uebrigen fragte er, ob auch da- Ochsenfuhrwerk, dessen man sich jetzt, besonder« in Folge der wachsenden Auckerfabrikatio« mehr als sonst bediene, dem Tarif unterliege? Solche« Fuhrwerk erachtete der Herr Referent durch den Tarif nicht für getroffen, weshalb Herr vr. Heyner im Interesse der Stadtcasse Beachtung des erwähnten Umstandes empfahl. Herr Kohner — der Minderheit im Ausschüsse angehürend — fand in den Verhältnissen weder einen Grund für Aufgabe einer fast 20,000 Thaler betragenden, noch dazu im Steigen begriffenen Einnahmequelle, noch für Deckung deS Ausfall- durch direkte Anlagen. Er wies auf die beträchtlichen Ausgaben hin, welche die Stadt alljährlich für Chausseen und Fahrwege zu machen habe. Auch dieser Aufwand sei im Steigen begriffen und gewiß sei eS billig, wenn die Stadt von Denen, welche die Straßen hervor ragend in ihrem Interesse benutzen und abnutzen, eine Entschä digung verlange. DaS gänzliche Freigeben der Benutzung solcher Anlagen führe zu dm weitgehendsten Konsequenzen, welche in brr Nationalökonomie keine Rechtfertigung mehr fänden; man könne schließlich mit gleichem Rechte freien Schulunterricht, freie- Ga-, schließlich sogar freien Eintritt in da- städtische Theater und derg!. in Anspruch nehmen. Wo man Chausseen und Brücken bauen und erhalten müsse, sei eine Abgabe für Benutzung derselben weniger als schädliche indirekte Steuer, wohl aber als billige Ent schädigung für deren Gebrauch anzusehen. Willkommener sei eine solche Entschädigung jedenfalls als die sehr unbeliebten Steuerzu schläge. Die Sorge für die Gestaltung nach Eröffnung neuer Zugänge möge mau der Zukunft überlassen; um ihretwillen jetzt schon die Abgabe füllen zu lassen, scheine ihm der Handlungs weise desjenigen zu ähneln, welches, weil eS regnett könne, sich lieber sogleich im Voraus ein Faß Wasser über dm Kopf gieße. Vor Allem aber möge man die großen Ausgaben im Auge be halt,., welche die nächste Zeit in AntzkUch nehme, Gchleußen- bauten, Waffefregulkritttg, neue ^Wasserleitung u. s. w. Die Planke könne Men trotz des Dammgeldes, sie fei nur VeS Markt- recht- wegen erbaut worden. So lange sich aber Niemand über das DaMmaest) beklage — und Niemand thuk da« — solle man dasselbe beioeyaltett. DaS schließe nicht aus, andere Einnahme quellen flüssiger zu machen. Jetzt aber eine so beträchtliche In trade fallen zu lassen und den Schultern der steuerzahlenden Bürger schaft aufzubürkn, dafür wolle er seinerseits die Verantwortung nicht übernehmen. Herze Avv. Helfer entgegnete: Gleiche Gründe habe man für den Elbzoll geltend gemacht. Der Behauptung, daß eine Abgabe, wie da« Dammgrld, den Grundsätzen der Nationalökonomie ent spreche, trete k1«rr der größten Nationaltzkvnvmen, Rau, en:.
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