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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187312087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18731208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18731208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-12
- Tag1873-12-08
- Monat1873-12
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1873
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«chhedtt ttglich M «V> Uhr. <IP«bVtaa H»b>«i-gafie SS. Nedacicnr Fr. Hittow. kmrchpmld« d. «rdatt,»» «-»«-«« »», U-l, Uh» U-ch-Nln,« »»» 4—» Ujr. Her für die nSchft- Rummer bestimmke, an Bochmtageu bt< NachmiNaa-. an Lonn- lMMa,ensrühbt«'/.SUHr. Miete sie ZastralraaaaalMr: sMtzlllt««. UaioersttLSstr. 22, ppt Lösche. Hamstr. 21. partj Tagclilall Anzeiger. Astsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. «->»»,- U.100. Lö»»mme»t»»rrt« oierteljährlich 1 Lhlr. IS Nar., tucl. Vringerloh« 1 Tblr. 20Rzr. Jede einzelne Nummer 2'/, Ngr. velegexcmplar 1 Ngr. Gebühre» für Extrabeilagen oh« Postbefürdenmg 11 mit Popbesbrderuag 11 Lhlr. Znstratt «gespalteneBourgoiszeile l'/.Ngr. Größere Schriften laut unserem PreiSverzeichuiß. Rerlmne, unter H. Lrdmtte^trt- die Vpaltzeil« 2 Ngr. M 342. Montag den 8. December. 1873. Bekanntmachung. U, de« TH»»u»<gV»«ast«« Hierselbst s.ll s»f»rt ein Oberlehrer für den Unterricht in ta und den Wlatnrwifferesöhafte» mit einem JahrcSgehalt »,n 75. Thlr. an- zchAt »erben. -«eignete Bewerber »»klen ihre Gesuche »ehst den Zeugnissen und einem kurzen Leben-l.us hiMigst bet «»- einxicheu. Üpzig, de« 3. December 1»73. De« Math der Stadt Leipzig. 0r. Koch. Wilisch, Res. Bekanntmachung. Die nächste Leipziger Reajahrmesse beginnt a»e 2. Jaaaar 187 A und endet «tt de« IS. Ja»»ar 187A. Der Zahltag ist der 12. Janaae I87V. Eine soz. Vorwoche hat die Neujahrmesse nicht. Leipzig, am 13. November 1873. Der Rath der Stadt Lelp-ig. vr. Koch. G. Mechler. Fickten-Verkauf. vom F»rstreviere Barga» können durch den Revterverwalter Herrn Förster Dtetze (Forsthans Burgau bet Ehrenberg) ca. 1- Schock sich zu vorzüglich eignende Fichte» (zu 5, 7» , uud 10 «ck da- Schock) bezogen werben. Leipzig, am 6. December 1873. De» Rath» Forstdepntatio«. Bekanntmachung. »«: Fleischer Herr Sarl A«g«E Deutsch beabsichtigt in dem hier an der LUtzowstraße Nta Nr. 18 gelegenen Grundstücke, Fol. 2221 de» Grund- und Hypothekenbuch» sür die Stadt stjpüa. eine Schlächterei für Kleinvieh zu errichten. Air bringe» diese - Unternehmen hierdnrch zur öffentlicken Kenuluiß mit der Aufforderung, ckpaiae nicht ans privatrechtlichen Titeln bernhenve Einwenvungen dagegen bei deren Verlust binnen peqch» Lage« und längsten» a« A2. Deee«der 1873 pi m- avzubrivge», «»gegen Einwendungen, welche auf besonderen privatrech! licken Titeln be uch», »hne daß von der Erledigung derselben die Genehmigung der Anlage abhäng'g gemacht paw» wird, zur richterlichen Entscheidung zu verweisen sind. Aipzig, den 5. December 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Rnchel. Weidenverkauf. Mittwoch den IS. Deee«ber d I sollen von RachrntttagS 2 Uhr an 7V0 G,ba»d Weide« und 7 Warzellea Weideapslaazaag in der Nähe de- neue« Schützeahaase- au den Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung uud unter den im Termine noch dekanat zu machenden Bedingungen verksust werven. Leipzig, den 3 December 1873. De» Ra«HS Forst-Depatatio«. '» >8 Leschlüjse tes lLaths in -er Pleuerfthrmg vom IS. November 1873.*) I Los betdeu Kammern ist die Königliche Staat-» rrgiernug ermächtigt worden, baß dieselbe uner wartet de- Inkrafttretens der Revidirteu Städte- «Huuug und der Städteordnung für mittlere «b kleme Städte vom 24. April 1373 solche ck Wahl und Anstellung von Ralh-mitgliedern ietnstcude ort-statutarische Bestimmungen, welche »tt den Vorschriften der «ms die betreffende Ge- netnde seiner Zeit in Anwendung zu bringenden neuen Gemeiuveordnuug vereinbar find, auch dun genehmige und in Wirksamkeit treten loste,! denn sie sonst aus Grund der zur Zeit noch für »r- Gemeindewesrn geltenden Gesiye nicht ge» «hmtgt werden könnten, hierdurch aber fallen > die Bedenken weg, welche bisher da- König!-che Ministerium de- Innern verhinderten, die dem» Wechvorgelezten localstatutarischen Aendcrungen intzmme der Revisirten Slävteorvuung bezüglich ^ der Lahl und Anstellung besoldeter Rath-mit» z alieder zu bestätigen. I« Veranlassung dcö Rück- - mtll dcS Herrn StavtratbS Francke und im ' Hinblick darauf, daß in Folge dessen demnächst ' »jeder eine besoldete StadtrathSstelle zu besetzen ist, wird beschlossen, schon jetzt die bereit- früher w» Xath und Stadtverordneten in Aussicht ge- »mmeven ortestatutarischen Vereinbarungen zu den §. 8» und S1 der Revidnten Städteord- «wg zu treffen, hierbei jedoch dergleichen Be» z stdamungen über die Wahl de- Bürgermeister-,: LiabürgermristerS und Polizridirector- vorzu- ^ behalten, weil eine dringende Veranlassung zu deren iFesistellung zur Zeit nicht vorliegt, und schhe vielmehr im Zusammenhänge mit dem ganzen ) Lecalstatut zu bearbeiten. Wa» die Amtedauer da tztadträthe anlanat, so wird zwar als Regel die Wahl aus Zeit sestgehalten, andererseits sind Wle denkbar, daß zur Gewinnung oder Erhal- dag tüchtiger Kräfte ein Abgehen von dieser Regel im Interesse der Verwaltung wünschen-- »mH sein dürfte, weshalb auch die Möglichkeit «t« ersten Wahl aus Lebenszeit off-nzuhalten fei» wird- endlich schien eS geboten, da« Bedenk- - licht der Zcitwahl in Etwa- dadurch auszugleichen,' daß den in die Verwaltung auf Zeit E,»tretenden die Penstonirung auch der Hinterbliebenen zuge» sichert werde. Demgemäß werden vorbehältlich der Zustim mung der Stadtverordneten und der Bestätigung da königlichen Regierungsbehörde folgende local- ßatutarische Bestimmungen angenommen: ») die Wahl der besoldeten Rath-mitglieder mit Ausnahme de- Bürgermeister-. de« Bicebürger» «isterS und des PosizeidirectorS, worüber wertere «ttstalutarische Bestimmungen Vorbehaltenblerben, «folgt durch die Stadtverordneten zunächst auf sicht Jahre Wird der Gewählte nach Ablauf «8*Leän* gewählt, so gilt diese Wahl d) Wird^ein besoldete- Rath-mitglied nach Ab lauf der ersten sechsjährigen AmtSdauer nicht »iarr gewählt, so ist ihm unter den im tz 86, Absatz 2 und 3 der Revidirten Städteordnung «uthalteven Bestimmungen die Hälfte seine- zert- haigeu Diensteinkommrn» al- jährliche Pension M aewihren. «) Nath und Stadtverordnete können in ein ige» Fallen durch übereinstimmenden Beschluß 1) bei einer erstmaligen Wahl die Anstellung sofort aus Lebeu-zeit vornehmen, und E^EEt^daNchactio» de- Lageblatt«- «tngegaugeu 2) ern aus Zeit gewählte- besoldete- Rath-mit- gliev, wenn die sechsjährige Dauer seiner ersten Wahl noch nicht abgelaufcn ist. von der Wiederwahl entbinden und seine An stellung als auf Lebeu-zeit gültig erklären, ä) Die Hinterbliebenen der auf Zeit gewühlten besoldeten Rath-mitglieder gewinnen von deren Amtsantritt an einen Anspruch ans Pension an der Stadlcaffe. Diese Pension, für welche Abzüge vom Dienst- einkommen der besoldeten Rathe Mitglieder nicht gemacht werden, ist nach den für CivilstaatSdiener geltenden gesetzlichen Pension-besümmungen zu be messen. , § < . 2. Nach Berwilligunz von Unterstützungen auS dem Stcckner'schen Geschenk und der Menve-Stistung an 6 Personen in Beträgen von 15—30 Thlc. wird beschlossen, für die neue Realschule Herrn Böttcher in Zwickau als Turnlehrer mit der Verpflichtung zur Ertheilunz von 24 Stunden Unterricht wöchentlich und gegen c.nen JahrcSgehalt von 50V Thlr. anzusteken, zur Beschaffung der erforderlichen Lehrmittel für den chemrscden und physikalischen Unterricht in derselben Schule bei der Wichtigkeit dieses Unterrichte- ä e< uto Bau-'resp EinrtchtungS- kostcu 2l78 Thlr. 25 Ngr. aufzuwendea, nachdem sich herauSgcsteüt hat, daß mit geringeren Mitteln nicht auSzukommen sei, den JabreSgchalt der Zeichenlehrer an sämmt- lichen städtischen Schulen gleichmäßig vom 1. Jan. 1874 ab unter deren Verpflichtung zur Erthci, lung von 24 Stunden Unterricht wöchentlich aus 600 Thlr. sestzustellen, nach 5, 10, 15 und L0 Dicnstjahren aber um je 50 Thlr. zu erhöhen, hierbei auch den dermalen bereits Angestellten die bisherigen Dienstjahre mit anzurechnen und bei dem vorliegenden Bedürfniß, sowie in Anbetracht, daß die erforderlichen Locale, ins besondere für eineu gleiches oder niedrigeren ZinS bisher nicht zu erlangen gewesen sind, die für eine Bezirkswache und für eme Laterncn- wache für die Südvorstadt vorgeschlagenen Local-: in Nr. 7 der Braustraße gegen 3monatlche Kündigung für die seiten- d:S BcrmietherS ge forderten jährlichen Zinsbeträge von 120 Mir. bezüglich 80 Thlr. zu ermiethen, die Deputirten zum Polizeiamt und zur Gasanstalt jedoch zu ersuchen, daß sie mit allem Fleiße auf Ermiethung besserer und billigerer Locale Bedacht nehmen, hierzu allenthalben aber, soweit erforderlich, Zustimmung der Stadtverordneten zu erbitten. Endlich wird 3. mitgetheilt, daß die Stadtverordneten a) zur Anstellung von je 2V Schutzleuten am 1. und 15. December diese- IabreS, ohne Uebcr- nahme de- Nach:Wachdienste- durch dieselben vor dem 1. Januar 1874, Zustimmung ertheilt, dagegen d) zum Ankauf der Fritzsch'schcn Parcellc Nr 15 der Burgauc, weil der Kaufpreis von 2000 Thlr. zu hoch erscheine, sowie o) zu der den Lehrern an der höheren Töchter schule für Extrastunden zu Ostern d. I. zuzc- sagten Erhöhung de- jährlichen Honorar- von 25 Thlr. aus 3V Thlr. für jede Wochenstunde, und cl) zu der weitereu persönlichen Gehaltszulage im Betrage von 200 Thlr. an den Pfarrer zu St Jacob Zustimmung abgelehut, und vielmehr sich mit Rücksicht auf de- Letzteren Wrrkungtkrei- nur mit einer solchen von 111 Lhlr 18 Ngr. 7 Ps. und Erhöhung von deffen Gesamml- einkommen aus 1000 Thlr. jährlich einverstanden erklärt, hierbei jedoch die Verewigung der beiden geistlichen Stellen zu Sl Jacob und zu St. Georg zur Erwägung gestellt, weiter e) dem gegentheiligen Au-spruch der Schul- inspection entgegen bei der von ihnen geforderten Herabsetzung de- in Folge der Einführung der Nähmaschinen entbehrlicher gewordenen Nähunter» richt- in Len Bezirksschulen von 6 aus 4 Wochen stunden, und der Deckung diese- StunsenauS- falle- durch Vermehrung der hinter andern Volk-- schulen weit zurückstehenden Stundenzahl sür wissenschaftlichen Unterricht beharrt, endlich k) ihren Antrag aus Herstellung einer secbS- zoütgeu A»Pflasterung au deu -pchicucvgeleisen der Pserdeeiseubahu in macademnsirteu Straßen durch die vom Rathe auf Grund von Sach verständigen-Gutachten geltend gemachten Be denken für erledigt erklärt haben. Während zu b, weil ein ganz dringende- Be- dürsruß deS Ankäufe- zur Zeit nicht vorliegt, i und ein geringerer Kaufpreis voraussichtlich nicht zu erzielen ist, sowie zu cl Beruhigung refaßt wird, beschließt man, den Antrag o der Schul- j dcpulat-on zur anderweiten Erwägung: vorzu-: legen, di- zu ck angeregte Frage der Vereinigung der bezeichncten Slcllen bet vorkommeuder Ge- legenhcit in Obacht zu nehmen, und wegen KcS zugesichcrten und bcz,ebentlich seil Ostern d. I. be reit- gezahlten und biS Ostern 1874 noch zu zah lenden Höheren Honorarbetrags anderweit mit den Stadtverordneten in- Vernehmen zu treten. Glauben und Leben -es 17. Jahr hunderts. * Leipzig, 4. December. Den dritten Vor trag in dem CycluS der Vorträge zum Besten des Mlssior.-veretn-hause- in der Rotzstraße hielt gestern Abend Herr Domherr Prof. vr. Kahntß über da- obenbezeichnete Thema. Jede- Menschenleben läßt sich in drei Zeit alter zerlegen: die jugendliche Zeit de- Werden-, da- Manre-alter de- Handeln» nach Außen, da- Grcisenalter de- Einsammel- und Abschlußen- Die Reformation fällt ebenfalls in drei Zeit- alter: bi» zur LugSburgischen Eonfession war die Zeit der jugendlichen Entwickelung; mit der LugSburgischen Confelsion tritt sie in dm Zeit raum, in dem sie sich ein Berhältniß zu den übrigen Confessiones giebt, mit dem Augsburger ReligionSsrieden tritt die Zeit ein, wo die drei Richtungen entstanden waren: die römische, die lutherische uud die resormirte, und jede dieser drer Richtungen giebt sich dem Ausbau ihre- BekenntnifseS hm, die römische zu Trideut, die resormirte durch Calvin uud die lutherische in der Cöneordicnsormel uud durch da» Con- cordienbuch. Jetzt stehen sich nicht drei Rich tungen, sondern drei Sonderkirchen gegenüber und e- lassen sich drei Elasten von Ländern unter scheiden, welche diesen Kirchen angehörten; in den romanischen Ländern Spanien, Portugal, Frank- reich, Italien rc ist die römische Kirche, in Eng land, Schottland, Dänemark, Scha-dcn uud Norwegen ist der Protestant iS muS der herrschende im Staate, während in der dritten Elaste der Staaten, besonder- in der Schweiz, den Nieder landen und in Deutschland, beide Richtungen sich thellen. Diese Theilung ist die Ursache de- kon fessionellen Streite- gewesen. Dcr Hcrr Vortragende setzte nun au-eiuanoer, in welcher Werse diese drei kirchlichen Richtungen ihre Macbt entfaltet, wie aber vorzugsweise irr der römischen Kirche der römische Stuhl sich in Verbindung gesetzt hat nicht allein mit politischen Mächten, sondern auch «rt geistige« Mächten, mit der Kunst und der Wissenschaft; mehr aber al- Kunst und Wissenschaft sind die Stärk Rom- die Jesuiten Dieser Orden von dem Ziel ausgehend, die Welt zu Rom zurückzuführen, be setzt alle LebenSgebiete, die Höfe, die Universitäten; wa- die Welt will, wa» sie hat, da- suchen die Jesuiten an sich zu bringen, sie verweltlichen die Kirche, um die Welt zu verkirchlichen. Leider fanden die Jesuiten in dem Kaiser Fer dinand und dem Kurfürsten Maximilian von Bayern, die Beide e- sich zur Aufgabe gestellt, den Protestanti-mu- zu bekämpfen, wichtige Stützen, und durch sie kam der dreißigjährige Krieg über da- Land. Ohne auf die Specialitä- ten de» letzteren einzngehen, hält es der Herr Vortragende dennoch für nowwendig, einen kurzen Rückblick auf die Geschichte desselben, namentlich mit Bezug auf die Person de» König- Gustav Adolf von Schweden cinzu flechten. Gustav Adolf war ein echter Protestant, eine hohe Intelliqenz, ern Staatsmann, ein Regent, in der Wissenschaft und insbesondere in der theologischen, so sicher, daß er z. B. bei einer Disputation in München die lutherische Abcn " rnahlSlehrc gegen die Jesmtcn vertheidlgte. Selbst der Papst sagt von ihm: cS war em Mann, e« war ein H.ld, ihm fehlte nur der katholische Glaube. Da- 17. Jahrhundert war das Zeit alter einer streitbaren Rechtgläubigkeit. In- Einzelne eingehend schilderte nunmehr der Herr Redner in interessanter Weise da« HauS. die Schule, die Universität und da- Kirchenlebcn de- 17. Jahrhundert- DaS Hau- wrrd be herrscht vom rechten Glauben; Gebet vor und nach dem Tagewerk, beim Mahl, beim Läuten der Morgen- und Ab-ndglocke; außerdem laS man fleißig in der Schrift und in LrbauungSbüchern, kurz, da- Bekeuntniß herrschte im Hause. Allem e- bietet sich auch eine Schattcnseue dar. Das Familienleben iw 17. Jahrhundert macht mehr den Eindruck de» Ueberlieserlen, dcS Gezüchteten, nicht de» Wahrhaftigen und Herzigen; dazu kommt, daß da» deutsche Volk durch oic Refor mation noch nicht geläutert war, namentlich machten sich mancherlei Unsitten bemerklick, z. B. bei Leichenbegängnissen, und selbst bei Hinrich tungen, ivdrm jeder dieser Handlungen ein „Fressen", wie e-Melanchthon nannte, folgen mußte; wie oft hat Luther den „tollen und vollen Deutschen" ihre Unsitte de» „Sausen»" vorge- balten. Ganz besonder- trat diese aber an den Höfen hervor. Der Redner warf sodann einen Blick auf die Entwickelung de- Protestanti-mu- in Sachsen und unter' Sachsen- Fürsten; die ernestinrsche Linie nahm mehr den werdenden, die albertinischc Linie den gewordenen Protestanti-mu- iu Schutz. Johann Georg I. war ein braver, ehrlicher deut scher Mann, aber schwach »n seinen Leicenschasten, doch starb er im festen Glauben in Gott; auck Johann Georg II. war ein srommcr Mann, der täglich die Schrift la-; Johann Georg III., ein tüchtiger Soldat, dessen Losung war: „Jehovah mein Panier", mochte doch die Bußworte Spener» nicht hören. Am bedenklichsten aber tritt lei Johann Georg IV. die Welt hervor. Vom Hau- kam der Redner in die Schule. Da- Bekeuntniß der Reformation hatte der Ge lehrtenschule einen neuen Geist eingehaockt, der Volksschule aber erst Gestalt gegeben. In der Gelehrteusckule nahm unter den 26 Stunden wöchentlichen Unterricht da- Latein 18 Stunden ein, 6 Stunden blieben sür Mustk und 2 für Re» ligron; daß Lateinische war znr zweiten Natur geworden und die RrligionSlehrer der damaligen Zeit beschilderen sich burer über die Zurücksetzung de- Religionsunterricht«; da» Latem beherrscht die Schule Nus den Universitäten tritt un« nicht we» mg »«gezüchtete- Wesen entgegen. Zuerst die
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