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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187312290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18731229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18731229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-12
- Tag1873-12-29
- Monat1873-12
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1873
- Autor
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Erschein tckgllch früh SV, Uhr. AedocNo» »»> ««PediNou Johcumtr-aff« LS. Mraüw. «edactrmc Fr. H»U«r. Sorechfiuud« d. Nedactt» »«mm«,»»«» n—t> Uh» — t—» >chl. Lmrah«« der für die nächst» wlgrnde Nummer befttnunl« »chrate au «ochenta-« dt« 8Lhr «achminaa«. «» «oun- und Festta-« ftüh bis '/»* Uhr. FiUM stk z>st««»>»>oh»k: Vit» stlnam. UllivcrfitLK str. 72, rot« Lösche. Hatustr. 21, p«ch Tageblatt Mchflchchr 11.144. Anzeiger. «ckqeremplar 1 R«r. «kdähee» stk Extrabeilage» S?LWS!!8L Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der SM Leipzig. WrvyElT VstystlslL» PniOvtLIttchUH. stiedoe» «Kr d. »ibaestamchtch PH, «paU-ell, 2 NM W 3K3. Mostag den 29. Deeember. «rr. Aur geMigm Beachtung. Um bei Ausgabe der Legitimationskarlen zum Abholen des Tageblattes beim Qvartalwechsel den Andrang möglichst zu beschränken, können die geehrten Abonnenten Karte und Skeehnung bereits von heut« an 1» Empfang nehmen laßen. LAp«stU1L»«t ÄS« laeßpLlxer Vr»x«ldlrsttto». Bekanntmachung, di« GGltzatra.Muaben-GrziehnnGS.Slnffalt ,« Kl«t»st,»»pe» betreffend, vom 20. December 1873. Nachdem mit Allerhöchster Genehmigung die Organisation der Soldaten«Kuaden«Er» ziehuugt'Auftalt zu Kleinstruppen i» einigen Puncten eine Abänderung erfahren hat, so »ird hierüber und über gedachte Anstalt im Allgemeinen Folgende« zur öffentlichen Kennt n iß gebracht: 1) Die Soldaten. Knaben-Erziehung«.Anstalt zu Kleinstruppen hat vorzug«weise den Zweck, die Erziehung von Söhnen gutgedienter llnterosficiere und Soldaten und anderer ihnen gleich« stehenden Militairpersonen zu erleichtern, und diese Söhne thetlweise zum Wehr« und Militair» stände vorzubereiteu. 2) Zur Aufnahme berechtigt sind die Söhne von Militairpersonen de« Königl. Stichs. (XII.) Armeeeorp« vom Feldwebel abwärt-, welche entweder sich noch im activen Militairdienste befinden, oder au« diesem mit Invaliden-Versorgung oder dem CivilanstellungSschein auSgeschieden find. sein, da« 1t. Leben«jahr erfüllt haben un Di« Auszunehmevden wüsten ehelicher Geburt und der levesmai zu wtlcyaeii«. bei dem Krieg««Ministerium im Monat Juli vorher zu erfolge«, auch noch Ausnahmen zu Ostern statt, zu welchen die Au» szuneh evangelisch, lutherrscden Confesfion angehören. S) Die Auswahl unter den Avgemeldeten geschieht durch da« Krieg««Ministerium, und zwar in sorgender Ordnung: ») zunächst die Sohne der noch im activen Dienste befindlichen Militairpersonen, sodann b) Vater« und mutterlose (ganze) Waisen von Militairpersonen, die im activen Dienste im Felde geblieben oder in unmittelbarer Folge de« Dienste« gestorben sind, et vaterlose (halbe) Waisen von Militairpersonen derselben Kategorie, ä) »ater- und mutterlose (ganze) Waisen von Personen, die früher im Militair gedient haben und au« demselben mit Invaliden-Versorgung oder dem Eivilanstellung-schein »««geschieden waren, ») vaterlose (Halde) Walsen von Personen derselben «aiegorie. k) Söhne noch lebender früherer «ilitairperfouen, die au« dem Militairdienste mit In« validen-versorgung oder dem Eivilanstellungsscheine »»«geschieden sind. 4) Die Aufnahme geschieht »«»eldnugen dazu haben Für das Jahr 1874 finden «eld»»-e« spätesten» im Lause de« Monat« Januar 1874 zu bewirken sind 5) Jede« Aufuahme.Sesuche find beizusügen: ») da« Laufzeugniß de« betreffenden Knaben, h) ein ärztliche« Zeugniß über den Gesundheitszustand desselben, e) der Impffchem, st) ein Schulzeugmß, «) der Militatrabschied rc. de« Bater«, wenn dieser nicht mehr activ dient, k) der Trauschein der Eltern de« Knaben, x) der Todtenschein der Ellern bei Waisen, h) ein obrigkeitliche« Zeugniß über die Mittellosigkeit der Eltern de- Knaben, intbeson« dere auch darüber, ob und au- welchen Fond« bisher Pension oder eine sonstige Unter« stützuug, und wieviel dergleichen, sowie aus welcher Casse für de» Knaben gezahlt worden ist. 6) Die zur Ausnahme bestimmten Knaben werden »ach ihrer Einberufung in die Anstalt da» selbst vorerst durch den AnstaltSdirector in geistiger und körperlicher Beziehung, beziehentlich unter Bctheüigrmg de« AustaltSarzte», einer Prüfung unterworfen. Knaben, von denen sich dabei erziebt, daß sie mit der jüngsten Anstalt«-Claffe nicht würden Schritt halte» könne«, werden sofort zurückgewiesen; ebenso Knaben, welche mit Brüchen oder sonstigen Schäden, die sie an der Theilnahme am Turn-, Schwimm- und Exercier-Unterricht behin» dern, al« behaftet sich erweisen. Demnächst haben jeder Zeit, sowohl bei der Aufnahme.Prüsung, al« später, Bettnässer ihre Wiederentlassuug zu erwart«. 7) Au Kleidungsstück« hat jeder Knabe bei der Aufnahme mitznbringcu: ») zwei gute Hemd«, b) zwei Paar Unterhosen, «) zwei Paar Sock«, st) Met dunketsaM* Taschentücher, und 8) Dio Pms de« gewissen , . , . die Lauer de» Aufeuthalt« de« betr. Zögling- in der Anstalt von diesem, bez. dessen Eltern und sonstige« Angehörige», «der den Heimath-gemeinden noch besondere Unterhaltung« - Beiträge, und zwar nach Höhe »o« L Lhlr. monatlich, an deu Soldateu.Ktnder«Erziehuug«f»nd zu entrichten. Diese Beiträge siud allvierteljährlich, am 1. Oktober, 2. Januar, 1. April, 1. Juli, lm Ziehung se Beitrage voraus zu bezahlen, »ud Hab« sich die Eltern, Bormünder rc. der Knabe» tu dieser Bez vor Aufnahme der letzter« durch schriftliche- versprechen verbindlich zu erklär«. Zöglinge, für welche die Beiträge länger, al« drei Monate t« Rückstand geblieb« find, könne« sofort entlast« werden. Aus die zetther und bi- jetzt in die Anstalt ausgenommen« Zöglinge bezieh« fich diese vor» stehenden Bestimmungen nicht. 10) Zöglinge, wrlche während ihre« Aufenthalte« i» der Anstalt sich sittlich schlecht führ«, oder vou welch« sich herauSstellt, daß sie dem unter t) mit erwähnt« Zwecke der Anstalt — di« Zöglinge derselben zum Wehr- und Militairstande vorzubereiteu — nicht entsprechen werden, könu« von de« Krieg«»Mmisterinm auf motirirtea Bericht der Austaltsdirection jeder Zeit entlass« werden. 11) Der regelmäßige Abgang au« der Anstalt setzt die geschehene Eonstrmatio» voran- und findet dergestalt statt, daß diejenigen Zöglinge, welche fich weiter zum Wehr» und Militairdienste vorzuboreitm und deshalb in die Unterofstcierschule zu Marieuberg überzutreten wünschen, »«» sie in körperlicher unv geistiger Beziehung den die-fall« besteh »den besonder« Anforderung« entsprich«, unmittelbar au« der Anstalt zum nächst« Aufnahme »Termine der Unterofstcierschule (Michaelis, und für da« Jahr 1874 auch Oste«), mit Bevorzugung vor all« ander« Bewerbern, in die untere Abtheiluug der gedachten Schule übernommen, «ejeuiaen Zöglinge dagegen, welche in die letztere nicht übertreten, sofort nach der Eousirmation (zu Oste«) ihr« Angehörigen, bez. HeimathSaemeindm zur weiter« Bestimmung über dieselben zurückaesendct werden. 12) Diejenigen Zöglinge, welche in die Unterofstcierschule übergetreten sind, und iu dieser später dergestalt die Schulziele erreichen, daß sie de» betreffenden Bestimmungen gemäß unmittelbar au« derselben in da« Königl. Stichs. (XII.) Armeecorp« al« Soldaten, beziehentlich Gefreite oder Unterofsictere eintreten, erhalten die besonder« Unterhaltungs-Beiträge zurückerstattet, welche sie während ihre« Aufenthalte« in der Anstalt zu Kleinstrupp« nach Punct S mit 1 Thlr. de« Monat« zu zahlen gehabt haben, wohingegen eine solch« Rückerstattung bei allen übrig« Zöglingen der Anstalt nicht stattfindet. Dresden, am 20. December 1873. Krieg»»Mtutffert««. von Fabrtee. Bekanntmachung, dt« M««eld»»g LAilitatrpflichttaer zu« Eitutrag t« di« Gta««rolleu bete. Nach den Bestimmung« der Militair-Ersatz.Jnftructton für den Deutschen Ban» vom 26 Mär 1868 find für jeden Ort im Königreich Sachsen Verzeichnisse aller Militairpflichtig« (Stamm roll«) zu führen und e« liegt für die Stadt Leipzig die Führung dieser Stammroll« der unter« zeichnet« Behörde ob. In die Stammrollen sind einzutragen: 1) Militairpflichtige, welche in Leipzig 2) Militairpflichtige, welche, ohr bleibend« Aufenthalt haben; S) Milttairpflichttge, welche, ohne iu Leipzig tzeboreu zu sei» und ohne ihr« ordentlich«, bleibend« Aufenthalt daselbst zu Hab«, als Studenten, Stzmuasiasteu oder Zögl anderer Lehranstalt«, al« Dienstboten, Haus- und Wir1hfchaft«beamte, Ha» diene», Handwerksgesell«, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder al« andere, in äh Berhältniß stehende Personen, sich nur vorübergchend am hiesig« Orte aushalt«. Vergleich« Militairpflichtige Hab« sich im betreffenden Sestellungsjahrr, soweit sie iu Leiptzg anwesend siud, in der Zeit vom IS. Januar bi« 1. Februar bei der nnt Führung der Stammrolle beauftragten Behörde zum Behuf der Emtraguug in dieselhe unter Vorzeigung ihrer Geburt«« scheine oder Tausreuanisie persönlich ammnelden. Sind solche Mtlnatrpflichtige während der ÄumeldungSfrist überhaupt nicht in Leipzig anwesend »der nur zeitweilig abwesend, so hat die Anmeldung in der nämlich« Zeit za gedachtem Zwecke durch der« Elte«. Vormünder, Dteustherr«, Prinzipale, Lehrherrm odor Arbeitgeber zn erfolg«. Die Unterlassung der vorgeschriebm« Anmeldung wird mit Geldstrafe bi« zu 10 Thaler», t« Kalle de- Unvermögen« mit entsprechender Haft bestraft. Auch können Militairpflichtige, welche die Anmeldung verabsäumen, nach Befind« unter Ber« lnst der Berechtigung, an der Loosuna Theil z« nehmen und unter Verlust de« an« etwaig« NeclamationSgrÜnden erwachsenden Anspruch« aus Zurückstellung »der Befreiung vom Militair« Neuste, vorzugsweise zu demselben Herangerogen werden. Wir fordern demgemäß unter Hinweisung auf die vorerwähnt« Straf« und unter Hinweis aus die außerdem etntretmdcu Nachtheür alle oben erwähnt« Militairpflichtig«, soweit sie i» Jahre 1854 geboren find, beziehenllich tm Falle der Abwesenheit der« AeÜern, Vormünder, Dienst herr«, Prinzipale, Lehrherren oder Arbeitgeber hiermit ans: i der Zeit vom 15. Januar bi« 1 Februar künftig« Jahre« ans hiesige« Rathhanse zig geboren z» fei», daselbst ihr« ordentlich« mittag« 2 v. 6 Uhr unter Vorzeigung der Geburtsscheine »der Taufzengütffe die vorgefchne» 12 Uhr «ach» sin Quartier «Amt in d« Stunden ^oa vormittag« 8 b »rzeiaui wirken Sollt« Person« au« früher« Geburtsjahr«, welche ihrer Militatrpfltcht noch nicht Genüge ge« leistet, sich hier aufhalt«, so Hab« auch diese, sowie die bet voriger Musterung Znrückgestellt«, in der nämlich« Weife sich auzumeld«. . - , Gleichzeitig bring« wir zur allgvneinen Kenniniß, daß diejenigen Militairpflichtig«, welch« i« Laufe de« Jahre«, in de« sie zur Aufnahme in die Stammrolle sich auzumeld« haben, ihr« Wohnort oder Aufenthaltsort in eia« ander« Musteruugsbeztrk verleg«, die« sowohl der bet res- ferw« Behörde de- Ort«, welch« sie verlast«, al« der^Behörde ihre« neu« Wohn» »der Aufeut- haltsorte« behnf« Berichtigung der Stammrolle halb de« Stad und s oustta« Nachthcile «»«zeig« Verbund« sin» Leipzig, am 15. Deeemver 1878. er Stammrolle ohne Verzug, sowie jede» Wohnungswechsel inner- ivnerhalb drei Lag« bei Bernmdnng der obeaerrvähnt« Straf« D«* MdG»«i Stepha LeschMffe hgA Nrths iu Vrr Mtnmrßspmz vom 3. Deeember 187».*) Nach verwilliguug einer Bethülfe an einen städtisch« Beamt« au« de« Fond für Gescheute «d Unterstützung« und nach Vergehung de« Schlich« Rathscollegienstipendii an «neu aühier Stndir enden auf zw«, Jahre wird beschloff«, am östliche« Flügel »er 1. Bürgerschule an statt der projecttrt« eise«« eine gemauerte eurer P in der Promenade mit Er- . von ca. 600 Thlr. auzubriug«, nachdem . . di« Grubenmaueruua al« ausführbar und vorthetlhafter herauSgeftellt hat, uud d« Stadt» verordnten hiervon Mittheilung zu »ach«, die vormalig« Realschulräume m dem Ge« bäide der I. Bürgerschule für letztere mit einem Auswaud von 950 Thlr. vorbehaltlich der einzu« *) «N Mr «wacti-v de« T»g«dt»tt«» «in^gaugeu am 10 December. hol«d« Zustimmung der Stadtverordnet« herstell« zu lass«, unter gleiche« Vorbehalt deu steril« Floßplatz i« öffentlich« Iutereffe de« Galubrttät mit Garteuaulag« und Kinderspielplätzen versehe», die deshalb vorgelegten Pläne aber zunächst noch einer Revision unterzieh« za last« und die Baufluchtlinien der Wiudmühleustraße unter veseitignug der Verengung aus deren Ostseite, uud am Mngang der Westseite vom König-Platz herein zu reKüirm, deu mit Her« Peter« über eine Parcelle an der Ale?anderstraße verhandelten Kaufvertrag, dem die Stadtverordneten beigetreten sind, zu realifir«, d« bisherig« Rvhrwärter Lohse, nachdem die Stadtverordneten grg« dessen erfolgte Wahl al« Expedient bei der städtisch« Wasserleitung Wider spruch nicht erhoben Hab«, al« solch« nunmehr anzustell« und zu verpflicht«, da« Bauamt mit Anschaffung und Legung von 70 neu« eise«« Straßenschleutzeudeckeln, nach dem die Stadlverordnet« zu den Kost« vou 669 Lhlr. 4 Rgr. Zustimmung ausgesprochen Hab«, zu beauftrag«, die auf 8. 97 g »er Allgemein« Städte »Ord« nnng gegründete Reklamation de« Her« Adv. vr. Earl. Günther geg« dessen Wahl zum un besoldet« Stadtrath ans Zeit, gleich d« Stadt« verordnet« für gerechtfertigt anzuerkeuuen und letztere zur Neuwahl aufzuforde«, deu mit Herrn Weber über die Nonaeumühlc abgeschlossenen Pachtvertrag auf ein Jahr bi« Michaeli« 1875 zu verlängern, jedoch mit Rück sicht auf da« Projekt einer Straßcnanleguug von der vurggaffe läng« der Pleiße bi« »ur Prome« uade, unter der Bedingung, daß Herr Weber l4 Tage nach erhaltener Aufforderung während dieser Pachtzeit da« gesammte Pachtovject ohne Entschädigung geg« verhältntßmäßig« Pacht» remiß zurückzugeben hat, deu von den Stadtverordneten wiederholten Antrag, da« städtische Areal neben der neu« Nicolatschule de« Abkomm« gemäß z» versteigern, der Kiuanzdeputation zur Begutachtung darüber, ob oder wann eine Licitatton an der Zeit fei, vorzuleg«. «ine« in Fol«« Krankheit an« scheid«»« Lehrer vtaatSpenf best« Staatrpenfio» an an» der Stadteaff« eine« jähr- von 2«4 Thlr. mit Rücksicht auf »ße Bedürftigkeit z» »unG der Stadt- de« erforder- der 1. Bür, 100 Thlr lich« Zu best« nud gewähr« verordnet« «f« lichen mathematisch« »üd naturwlffenschastlich« Unterricht«, welcher ander« anaestellteu Lehre« bei der« Ueberbürduug nicht Übertrag« werd« kann, eine der vacanten Oberlehrerstoll»» mit eine« Lehrer für diese llnterrichtsaegeuftände >» be» setz«, und deshalb öffenttiche Bekanntnmichinog zu erlaffeu, und vom Etnba» von Directorwobunna» in die beiden io Aussicht genommen« Schul« au der Parthenstraße adzuseh«, ohne hierdurch die Frage de« Eiubane« vou Dkrectorwohunuaeu in Schulgebäude t« Principe erledig« z» »oll«. A. In der Erkmntniß, daß gute« uud reine« Triukwaffer eine wesentliche Voraussetzung für den öffentlich« Gesuudhritözustand bildet, hat » dest« Familie «roß« , «nd hierzu Zustimr « zu erbitten» bei der Thomasfchnl« zur Deckung »ud naturwffs,
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