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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.01.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-01-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187601046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18760104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18760104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1876
- Monat1876-01
- Tag1876-01-04
- Monat1876-01
- Jahr1876
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.01.1876
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.E. Aelrv 2 8«ß c-stt. Loc* bA t- g« «o» l>». elS- «.; el». b» b» h« 2 5^ h«» / ! »er »ch tz« IS a» »o A; ^>ü aä L i Erschetut tiigltch früh 6'/, Uhr. «tbattt-, „» Lr»e»ttt«, JohaunlSgaft« 33. Emmvoorttichrr «edacteur Ar. Hüttner m Reudnitz. Gperchstundr d. Redactiou >»r»ltlai« vo- ll—12 Nh» N-ch-Ntta,« »oa 4—L Uhr. Mnnadme der für die aüchst- solaende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen dis VUHr Nachmittags. an Sonn- «d Festtagen früh bis V.V Uhr. H, truFlltatr, str Ins. Äon«h»r: Otto Stemm. Universitätsstr. 22. ' t Lösche. Haiustr 2i, pari, mir dt« Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichtr, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Xdoii»rmt»I«»rri» viertelt. 4-/, ML, incl. Bringerlchn 5 Mt., durch die Post bezogen 6 ML Jede einzelne Numuur 30 Pf. Belegexemplar lv Pf. »ebilhren für Extrabeilagen ohne Postbcfvrderung 3V Mk. mit Postbesvrderung 45 Mk. Znseralr 4^esd BouraeoiSz. 2vPf. Größere Schriften laut unserem Preisverzeichniß - Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Nrclamea oalrr dem ürSacN-o-strtch die Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stets an d. «eprdttt», zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlungpr»«llvwsr»u«l» oder durch Postvorschutz. W 4. Dienstag den 4. Januar. 187«. > Bekanntmachung, das hiesige Standesamt betr. Für den Stadtbezirk Leipzig ist et» Standesamt errichtet «ud der frühere Schnldireerer Herr Friedrich InÜuS Burekharbt hier zu« Standesbeamten, der bisherige Polizeisecretair Herr Friedrich Lrtuökler Hierselbst aber zn« stellvertretenden Standesbeamte» bestellt worden. M« provisorische GeschästSlocalitäten für dasselbe find die ehemalige Richterstnbe nebst an- grenzend«, Räumlichkeiten i« Rathhanfe 1. Etage eingerichtet worden. Die für de» Verkehr mit dem Publicum bestimmten GeschäftSstunben des Standesamtes sind an Mochentagea vormittags von «—t Uhr »ud Nachmittag« von »— 5 Uhr und an Sonntage», au diese» jedoch nnr z»r Anmeldung von Sterbefälle», vo» 11—12 Uhr. Dagegen hört die Wirksamkeit der ans der frühere» Leichenfchrefberei hervorgegangene« Melde* stelle für Gebnrteu nnd Ster befalle mit dem S1. December 187» anf. ^ Bet Bekannt gäbe dieser Einrichtnngea «nterlaffen voir nicht, über die de« Standesamt gegen* über bestehenden Meldepflichten Folgendes zu bemerke». Jede Webirrt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamte» des Bezirks, in welche« di« Niederkunft stattgefnnde» hat, »aznzeige». Zur Anzeige find »erssichtet: II der ehelich« Vater, 2) die bei der Niederkunft zugegen gewesene Hebamme, 8) der dabet zngeae» gewesene Arzt, 1) jede andere dabei zugege» gewesene Person, 5) die Mutter, sobald sie dazu im Stande ist. Jedoch tritt die Verpflichtung der in der vorstehenden Reihenfolge später genannten Personen nnr dann ein, wen» ein früher genannter verpflichteter nicht vorhanden oder derselbe an der Er stattnng der Anzeige verhindert lst Die Anzeige ist mündlich von dem verpflichteten selbst «der durch eine andere ans eigener Wissenschaft »nterrichtete Person z» machen. Neben dieser durch da» Reichs Gesetz den Hebamme« in zweiter Linie anferlegten Verpflichtung »nr Anzeige der Sebnrten bei den Standesbeamten bleibt übrigens die ans LaadeSgesetz beruhende Verpflichtung der Hebammen, dafür z» sorgen, daß alle Gebarten, z« welchen sie gerufen »erden, rechtzeitig mittelst der hierfür eingeführte« Formnlare bei der Gebart-» eldestelle, vo« 1. Äannar 1876 an ebenfalls bei de« Standesamte avgezeigt werden, fortbestehen. Jeder Gterbefaü ist spätestens am nächstfolgenden Wochentage de« Standesbeamte» des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist. anznzeigeu. Z» dieser Anzeige verpflichtet ist das Familienhaupt nnd wenn ei» solches nicht vorhanden »der au der Anzeige behindert ist, Derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Sterbesall fick freigm t hat. Aber auch hier bewendet Es -*»t*'bor - seitherigen Verpflichtung der Aerzte und verpflichteten Leichenfrauen zu AnSstellnug nnd Abliefernng der LeichenbestattnngSscheiue an die Leicheuschreiberei, nunmehr ebenfalls an da» Standesamt, wie solche in der verordunng, die Statistik der Todes* »rsachen betreffend, vom 13 Oktober 1871 bestimmt sind, ingleichen bei den von den Leichenfrauen nach der Verordnung vom 26. Juni 1873 zu erstattenden besonderen Todesanzeigen an die Orts« gerichtSpersonen, wegen deren an die hiesigen Leichenfrauen in diesen Tage» noch besondere An Weisung ergangen ist. Die Bezahlung der nach dem Bearäbniß-Regulativ für die Beerdigung z« entrichtende» Gebühren hat in Znknnft bei der Raths sportelcasse zu erfolgen, mit welcher Stelle anch Tag nnd Stunde der Beerdigung des Näheren z» vereinbaren ist Endlich bedarf es vor jeder Sheschliehuug der Bestellung des Ansgebots beim Standes* amt«, welches Aufgebot bekannt z« machen ist: 1) in der Gemeinde oder tu den Gemeinden, woselbst die Verlobten ihre« Wohnsitz haben, 2) wenn einer der Verlobten seinen gewöhnliche» Anfenthalt außerhalb seines gegen* wärtigen Wohnsitzes hat, auch in der Gemeinde seines jetzigen Aufenthalts, 3) wenn einer der Verlobten feinen Wohnsitz innerhalb der letzten sechs Monate ge wechselt hat, anch in der Gemeinde seines früheren Wohnsitze». Diese Bekanntmachung ist gesetzlich »ährend zweter Wochen an dem Raths* »der Gemeinde* Hanse oder an der sonstigen, z» Bekanntmachnngen der Gemeindebehörde bestimmten Stelle ans- znhängen und bemerke» wir io dieser Beziehnng noch, daß hierorts di« diesfallsigen Anshänge ans »an Vorsaale des Rathhanses in der 1. Etage vor dem Eingang znr StiftnngSbuchhalterei er folgen werden. Leipzig, den 2». December 187». D«, Math »er Stadt Leipzig. vr Koch. H«r»itz. Bekanntmachung. -/ ' . u K Nachdem mit Ende des vergangene» Jahre« die nnbesoldete» Stadträthe Herr Klempnermeister Earl Wilhelm chckiSol Herr Avvoeat Ernst Friedrich Rudolph Schustdt «»8 nnfere» Eolloginm ansgeschigde». find heute ^ Ha^fkausmann Friedrich Wilhelm Kieifchhaue, Herr Buchhändler Otto D«ltze, sowie nach erfolgter Wiederwahl Herr Buchhändler Wilhelm Theodor Ferdinand Siuhoru, Herr Kaufmann Johann Wilhelm Kiedler »ck Herr Kanfmauu Ferdinand Lonis Sepfferttz als »«besoldete Stadträth« verpflichtet nnd in ihr Amt eiuaewiefen worden. Leipzig, am 8. Iannar 1878. De» Math »er Stadt vr Koch Leipzig rrwitz. l > < Holz-Auttion. Vktttwoch, »e« 8. Ja»««, IS7E sollen von Vormittags 8 Uhr an im Forstrevier Burga» anf dem Sahlschlage in Abtheilnng 22 in der Näh« des Bahnhof» Barnes 9 Raummeter eichene Mutz scheite, 214 - - BreuuschrUe, 18b Abrauuchaase» nnd 60 Luughuufe» «nter den au Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen «ud der »blich« Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: ans de» Kahlschlage am Bahnhof varneck. Leipzig, am 22. December 187ö. Drs Math» Korst-Deputatt»». Quittung. Kür Unterlassen der Znsendnng von Neujahrskarten find nachträglich noch bei der Armen* Anstalt eingeaangen: von Herrn Polizttdirect-r vr Milder . 8 I von Herrn Kanfmauu Mosltz ARar> 6 ^ » - Advocat vr Htltg ...8^1- . vr wsä «. Büttg- »8^ worüber hierdurch davkeud q»itl,rt wird. Leipzig, de» S. Iannar 1878. Du- «rme» .Dtreeturtu». Schleiß»«,. Lobe. Bekanntmachung, »1« Aumelduug Vktlttatrp-tchtt,er tu die -ßeeruttrungs-Wtammroleu »etr. Nach der deutschen Drhrordnnng vom 28. September 1876 find für jeden Ort Verzeichnisse aller Militairpfiichtiaen (ReerutirnngSstammrvllen) z» führen »ud es liegt für die Stadt Leipzig die Führnug dieser Stammrollen der Unterzeichneten Behörde ob. Heber die Meldepflicht z» dieser Stammrolle enthält tz. 23 der gedachten Wehrordnnng folgend« Bestimm»»-««; 1) Nach Beginn der Militairpflicht (d. h nach dem 1. Iannar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtig' Vas 20ste Lebensjahr vollendet) habe» die Wehrpflichtige» die Pflicht, sich z»r Ausnahme in die Necr»t»r»ng«*Stam«rolle anznmeldea. Dkkst Meldnna muß' m der Zeit vom 15 Januar bis zu« 1. Kebrnar erfolg«. 2) Die Anmeldnna erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Milt- tairpfltchtlgr feinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er kttued danervden Ansenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbeh-xd« seines Wohnsitzes, d b. deSjeuigeu Ortes, an welche« sein, oder sofern er noch nicht selbst» fiäVbig rst/fbiuer Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich defiadet. 3) Wer innerhalb des NeichSgebiets weder «inen dauernden Aufenthaltsort noch eine» Wohnsitz bat, meldet sich w seinem Geburtsort zur Stammrolle, »ud wenn der Te- burtSort tm FnSlande lieg), in demjenigen Orte, m welchem die Elter» oder Familien- Häupter ihren letzten Wohnsitz Hallen. 4) Bei der Anmeldung znr Stammrolle ist das GeburtSzengniß*) vorzulege», sofern di« Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt. 5) Sind MlUtairpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Nr. 2 znr Stamm rolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlnngsdieuer, ans See befindliche Seeleute rc), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Kabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. 8) Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seite»8 der Militanpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bl« eine endgültige Entschei dung über die Dienstpflicht durch d»e Ersatz. Behörden erfolgt ist.. Bei Wiederh-lung der Anmeldung zur Stammrolle ist der i» ersten Militair- pflichtjahr erhaltene LoosungSschein vorzulegen. Außerdem sind etwa emgetretene Veränderungen (in Betreff de» Wohnsitzes, des Gewerbe», de» Stande« rc) dabei anzuzeigen. 7) Bon der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle find nur diejenigen Militair« pflichttreu befreit, welche für eine» bestt««teu Zettramm von den Ersatzbehörde« ausdrücklich hiervon eutbunoen ooer über da» lausende Jahr hinaus zurückgrstellt werde«. 8) Milnairpfllchtige, welche nach Aumelvung zur Stammrolle im Laufe ein'.s ihrer Militatr- pstichtjahre ihren danernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Lushebungs- bezirk »der MnsternngSbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stamm rolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie m die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. S) Versäumung der Meldefristen (Nr. 1, 6, 8) entbindet nicht von der Meldepflicht. 10) Wer die vorgeschriebenen Meldungen znr Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bi- zu drei Tagen z» bestrafen. Ist diese versäamniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen drs Meldepfiichtigen lag, so tritt keine Strafe ein. Wir fordern demgemäß »nter Hinweisung auf die angedrohten Strafen alle obenerwLhntea Militairpfllchtigen, soweit sie im Jahre 18ü6 geboren resp bei früheren Musterungen zurückgestellt, worden sind, beziehentlich im Falle der Abwesenheit deren Aeltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Kabrikherren hiermit znr Befolgung der im tz 23 enthaltenen Bestimmungen, insbesondere aber dazu anf: in der Zeit vom 15. Iannar bis 1. Februar künftigen Jahre» auf hiesige« Rath- Haas«, im Quar1ier*Amte. in den Stunden von Vormittags 8—12 Uhr nnd Nach mittag» 2—6 Uhr unter Vorzeigung der Geburt»- und resp. LoosungSschein« die vorge schriebene Anmeldung zu bewlrten. Leipzig, den i. December 1875. Der Math der Stadt Leiuztg. vr. Koch. Lamprecht. *) Dies« »ebntts-eugutss« sind kostenfrei ,« ertheileu. Bekanntmachung, die Aufuah«* schulpsttchttger Ktuder tu die Vereinigte Kreischule detr. Diejenige» Elter», welch« für Ostern 1878 um Anfoahme ihrer Kinder in die Kreischnle bet »«8 nachzusucheu gesonnen find, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens dep 12 Iaunar »nstig« Jahres ans dem Rathbause in der Schulkspeditiou, 2. Etage, Zimmer Nr. 10. vormit- togs ve» 18 dis 12 Uhr nnd Nachmittags von 4 bis 8 Uhr persönlich anznbringe» «nv die ihnen vorzulegevde» Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu deaatworteu, anch gleichzeitig die Zeugnisse über das Alter des »uznmeldenden Kindes »ud den Impfschein vorzulegen. In die «vterste «lasse der Schnle können nnr Kinder Anfuahme finde», welche in Ostern 1878 daß sechste Lebensjahr vollendet »ud daß siebente noch nicht überschritten haben. Kinder, welch« schon einige Jahre Schnlnnterricht geuoffeu haben, können, soweit noch Raum vorhanden, in die obere» Llaffe» der Schnle ansgenomme» werden. Leipzig. am 80 December 1875. Den Math de. Stutzt LAipzig. vr. Koch. «'Usch, Resdr. Gkwölbe- Vermiethung. Da« zeither au Herrn Robert Teufel vermiethete SeusSltze in der S-oraeutzalle, «rühl- seite, daß zweite von der Ecke »er Goeihestraße. soll »o« L. Juli 187« a, aus sechs Iatzr« an de» Meistbietenden anderweit »erusiettzet werden und fordern wir Miethlustige hierdurch aus, sich in de« hie, zu anf DuuuerSt«, tzeu L» Iuuuar k I VoruetttaG» LL Uh, anberanmte« versteiaernugStermme an R^lhSstelle einzufindea und ihre Gebote z» thu». Die Vermiethnngö. nnd versteigerungSbeoiugungen liegen ebendaselbst schon vor dem Termine zur Einsichtnahme ans. Leipzig, de« 31. December 1875. Der Math der Stadt Leipzta. Lei Vr. Koch. terntti. Bekanntmachung. Nach den Messungen de« Herrn Geheimralh Prof, vr Kolbe betrug die Leuchtkraft des städti- scheu Leuchtgases i» Monat December de» vor Jahre« daö 14- bi« 15 fache von der Leuchtkraft der Normalwachskerze Sein speclstscheS Gewicht schwankte zwischen 0«, nud 0»,. Leipzig, den 3 Iaunar 1878.Des Math« Depututto» zur »a«a«stalt. Bekanntmachung. Die Einnahme der de» IohanniShoSpitale -»kommenden Erb- nnd Garteupacht*Zinsen befindet ich von jetzt an ^ Maschmurkt Mr. L, A Trepp»» hoch. Kip»»«, den tzs. Deeemder 1875. Die Depututto» zu« Lohauutshospttaie.
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