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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.10.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-10-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186110036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18611003
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18611003
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-10
- Tag1861-10-03
- Monat1861-10
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.10.1861
- Autor
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Srtmw. hw«n. elin. ,a KZ -erg. 12 65 jl 3. Hannen - 11. 4S. cherg 12 »istr. II. 5 Sir 14 rg. 15. l5. 1» kirchh. 6. erstr. str. 5. aistr. 54. aistr. 50. 12 rSstr. 18. straße 21. 23. >0 äktrchb.7. str. 12. aße I. »ßerg. 11. rerg. 8. sioststr. 13. oma«g. 5. . Str. 23. lalmbaum. e Pologne. de Pruff. Dresden. Lchwan. Elisirdeth- >tt Anstalt -i Frank- pari« — i iff- 42. lo. 68,60^ >. Graats- it »odilier Odrrfchl. loco KL di- r»,. 5l,/.. > qf T>1», v I2«/r ^ ^ß>: lew »ran. Anzeiger. . 7!^ SIii«I,»I dlS Bkjirksgmchis Md dks Raths dir Stadt Lcidziz. wr 278. Donnerstag den 3. Oktober 1861. Bekanntmachung. Die Anfertigung der schmiedeeisernen Thore und Staffele an der IV. Bürgerschule soll auf dem Wege der Sub mission vergeben werden. Die Zeichnungen liegen auf dem Raths - Dauamte aus, desgleichen können daselbst die Verzeichnisse und Bedingungen tingesehen werden. Bis rum 1L. Oktober tt. «. sind die Preisangaben versiegelt an daS Dauamt abzugeben. Leipzig, den 36. September 1861. Des Ruths Baudeputation. Bekanntmachung. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern und Vormünder, welche nm Aufnahme schulpflichtiger Kinder in die hiesige Armenschule für Ostern 1862 nachsuchen wollen, haben sich deshalb von jetzt an bis spätesten- den 20. November 1801 unter Vorstellung der Kinder bei den betreffenden Herren Armenpflegern zu melden. Leipzig, den 24. September 1861. DaS Arme« - Direetorium. Die Handwerker - Fortbildungsschulen. rr Aehnttche Anstalten, wie wir sie im 1. Artikel vorgeschlagen haben, bestehen «it vielem Erfolge bereits in Wüctemberg, wenn sie auch nicht ganz und gar den Forderungen der Reuzett gerecht gssyopd-n sind. Für Norddeutschland gebührt Dresden der Vorzug, zuerst eine Hmdwerkerschule in- Leben gerufen zu haben, welche berufen erscheint, hinsichtlich ihres Lehrplans allen Forderungen zu entsprechen, wenn auch ihre sonstige Einrichtung vielleicht an der- zu »rganisiren wäre. Bei der Einrichtung einer solchen Schulanstatt sind außerge wöhnliche Verhältnisse zu berücksichtigen und gilt es mancherlei divergireude Interessen zu vereinigen. Der Lehrling und der Be hülfe sollen für ihre geistige Ausbildung möglichst viel Zeit ver-j wenden —der Meister oder Arbeitgeber wünscht beide nur kurze Zeit des Tage- aus dem Geschäft entfernt zu wissen. Der Ler-. »ende wünscht für seine Ausbildung möglichst wenig pecuniäre Opfer zu bringen — und doch soll die Lehranstalt ihren eignen ^ Aufwand d.ck«n, es sollen ausgezeichnete Lehrerkräfte gewonnen/ hie «öthigen Lehrmittel in vollständigster Art und Weise angeschafft werden. Damit die Lernenden recht bald die Früchte der aufge- rvendeten Zeit und de» angelegten Capital» genießen können, ist eine Abkürzung der Lehrzeit von großem Vorthett — und doch scheitert ein schnelles Weiterschreiten in den einzelnen Wiffens- branchen an der mangelnden VorbUdung. Endlich gilt es noch die verschiedene» Zwecke der mancherlei Gewerbtreidenden in einen einfachen Bildungsgang derart zusammenzudrängen, daß Zeder immer noch das vorzugsweise studiren kann, was er in seinem Ge werbe vor allem Andern braucht. Dif Dresdner Handwerkerschule verlangt während eines Jahres ^ ^ ^ . handwerksmäßigen Arbeit und de« Kret» der Schüler we ite haben bereit- nachgewusen, daß man im Handwerkerstand« noch nicht, wie bei andern Berufs- zweigen daran gewöhnt ist, «ine Zeit lang, nicht fetten 4, ü und mehp Jahre der wissenschaftlichen Ausbildung zu widmen, i Selbst He. vzrhäsimßmäßig geringe Zahl der bemittelten Handwerker stößt .sich noch dgra», ein ganzes Jahr lang das ererbte Capital auf zuzehren, und wie man sagt, „Nichts zu verdienen". Dem Ua- bemiu»ttm wird es aber noch viel schwerer werden, sich s, viel -u ersparen, -ls er braucht, und wird dies um so seltener der Fall sem, als er nach beendigter Lehrzett meist noch nicht von der Rothweudigkeit einer bessern geistrgen Ausbildung durchdrungen ist. Wir verkennen keineswegs, daß ein Jahr des unausgesetzten SwdiurstS am schnellsten zu» Ziele führt , sehen zzn- aher doch aeuöshigt, "eine ayder« KoM, vofsuLchlgqefl, »pejche der wett grö ßer« Anzahl die Theilnahm« am Unterricht ermöglicht. Es sind erst wenige Jahre her, daß in den Städten von den Innungen der Kaufleute Handelsschulen ins Leben gerufen wurden, zu deren Besuch jeder Handelslehrling eben so verpflichtet ist, wie der Lehrherr veranlaßt ist, täglich einige Stunden auf die Tätig keit seines Zöglings im Geschäft zu verzichten. Viele Kaufleute erklärten die» seiner Zeit für unmöglich. Doch man achtete nicht darauf, und jetzt hat ma» sich gegenseitig so weit eingerichtet, daß e» nur mit geringem Nachtheil für den Geschäftsbetrieb verbunden ist. Die Sache macht sich und versteht sich jetzt von selbst. Wenn wir gegenwärtig eine ähnliche Einrichtung für die Hanhwerker- schulen Vorschlägen, so wissen wir voraus, daß die Handwerker diese Idee in den mildesten Ausdrücken als eine „durchaus unpraktische" bezeichnen, und der Ausführung einen nicht geringen Widerstand entgegen setzen werden. Wir wollen auch gern zugeben, daß von den Handwerkern größere Opfer verlangt werden, als von den Kausleuten, und baß der Betrieb so mancherlei Störungen erleiden wird. Sobald aber der gute Wille vorhanden ist, lassen sich alle diese Unannehmlichkeiten bis auf ein Minimum reduciren. Wir denken uns die Sache folgendermaßen. Nach vollendetem Schulunterricht tritt der 14 jährige junge Mann als Lehrling in das Handwerk ein und bleibt hier 1—2 Jahre, je nach der Dauer der festgesetzten Lehrzeit, unausgesetzt thätig, um sich erst mit der mechanischen Erlernung seiner späteren Berufs arbeiten vertraut zu macken. Nach dieser Zeit beurlaubt ihn der Meister tätlich etwa 2 Stunden für den Besuch der Handwerker- schule und damit die- dis zum Ablauf der Lehrzeit. Ist diese beendet, so hängt eS von der Vereinbarung zwischen dem früher« Lehrherrn und dem nunmehrigen Gehülfen ab, ob der Besuch der Hanbwerkerschule noch fortgesetzt werden soll. Daß das Letztere einige Zeit hindurch sehr wüuschenswerth ist, dl suchen wir kaum hinzuzu- fügen. Die Handwerker w.rben allerdings sehr bald auf den Gedanken kommen, ihren Lehrlingen bi« Adenostunden nach dem Feierabend zum Besuch der Lehranstalt überlassen zu wollen. Einem solchen Ansinnen müssen w»r jedoch widersprechen, so gern wir auch diese für den Handwerke betrieb passendsten Stunden wählten. Es müssen vielmehr die Morgenstunden dem Schüler überlassen bleiben, damit dieser mit frischen Kräften und ungeiheiller Aufmerksamkeit dem Unterrichte beiwohnen kann. Wäre eS möglich, wie bei den Han delsschulen , einen Wechsel zwischen der Arbeit in der Werkstatt und dem Besuche dne Schule mit Erfotg durchzuführen, so würde dem pecuniären Mangel der jrmgen Handwerker am besten Rech nung getragen werden, und wäre dann Allen Gelegenheit gegeben, fich zeitgemäß auszndilden. Denjenigen Arbeitgeber« und Meistern aber, welche sich durchaus nicht dazu entschließen wollten- weil sie die Störung «ährend der Arbeitszeit für zu groß hatten, geben wir zu bedenken, daß mit Nrniahr 1862 vollständige Freiheit des Lehrcontraet» «intrttt und daß gleichzeitig auch das Verbättuiß Wgschen Meister und Gehülfen ein wesentlich freieres und unge- hundervrts: wird. Wenn PH bei dem Abschließender Arven»- und Lehrcontracte der Wunsch, die Handwerkerschule mit besuchen zu
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