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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.10.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-10-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186110301
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18611030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18611030
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-10
- Tag1861-10-30
- Monat1861-10
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.10.1861
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5546 die einschlagenden Gesetze oder die Vereinbarungen mit dem Ver käufer bestimmt haben, mag der letztere jenen obigen Vorbehalt aufgestellt haben oder nicht. ES werdm also für unsere Frage namentlich die betreffenden Gesetze in- Auge zu fassen sein. Nach gemeinem deutschen Rechte geht bei Kauf-Con- tracten die Gefahr in dem Augenblicke auf den Käufer über, in welchem jene obige Einigung über die Waare und den Preis er folgt ist. Es muß also, wenn es sich um den oft vorkommenden Kauf eines LheilS von einer größer» Quantität handelt, dieser Theil mit Wissen des Käufers von dem Ganzen abgesondert sein und die Bestimmung des Preises darf nicht etwa von dem Gut achten von Sachverständigen rc. rc. abhängen. Geht die Waare ganz oder theilweise durch einen außer dem Willen und der Macht beider Contrahenten liegenden Aufall zu Grunde, bevor beide Bedingungen erfüllt sind, so trifft die Gefahr und der Verlust den Verkäufer, nach Erfüllung dieser Bedingungen den Käufer. Hieraus folgt von selbst, daß in den Ländern des gemeinen deutschen Rechts der Käufer auch die Gefahr zu tragen hat, von welcher die Waare unterwegs betroffen wird. Zwar wird daS Transportmittel meisthin nur einseitig vom Verkäufer auS gewählt; er wählt dasselbe aber ebenso meisthin im wirklichen oder präsum tiven Aufträge des Käufers. Verkäufer übernimmt also durch diese Wahl keineswegs für den Käufer die Gefahr. ES versteht sich indessen nach dem Obigen von selbst, daß der böse Wille oder das Verschulden eines der Contrahenten nicht mit unter den Begriff der Gefahr fallen, daß also auch die für letztere geltenden Rechtsregeln nichts mit diesen Fällen zu schaffen haben. Sonach hat vor Allem der Verkäufer, dem die Pflicht der Be« Wahrung bis zur Versendung obliegt, für jeden Verzug und für die Folgen jeder andern Schuld, z. B. für üble Beschaffenheit, schlechte Verwahrung und Verpackung der Waare oder für die Wahl eines anerkannt leichtsinnigen und unzuverlässigen Spediteurs oder Frachtfuhrmanns zu haften. Nach preußischem und österreichischem Particular- rechte muß indessen die ganze Frage etwas anders entschieden werden. Hier geht die Gefahr erst mit der erfolgten Uebergabe der Waare auf den Käufer über. Wird also dir Waare, selbst wenn sie schon an sich selbstständig, oder von einer größer» Quan tität abgetrennt und ihr Preis bestimmt wäre, vor der Uebergabe an den Fruchtfuhrmann oder Spediteur durch einen Aufall ver nichtet, verringert oder verschlechtert, so hat hier lediglich der Ver käufer den Verlust zu tragen. Bezüglich der Transportkosten sind hauptsächlich zwei Fälle zu unterscheiden. Ist ein bestimmter Ort der Lieferung ver abredet, so hat der Verkäufer die Waaren bis dorthin, andern falls aber bis zu der Stelle, wo sie sich zur Zeit des Vertrags abschlusses befand, oder bei Waarenquantitäten, welche der Ver käufer selbst abscheidet, bis zu seiner (des Verkäufers) Waaren- niederlage auf seine Kosten zu transportiren; die weiteren Trans portkosten trägt der Käufer. Da hiernach die in Rede stehende Redensart da, wo schon das Gesetz in diesem Sinne bestimmt, überflüssig, da aber, wo ein solche« Gesetz nicht vorliegt, wirkungslos ist, so muß man wünschen, daß unsere Kauf mannswelt diesen unnützen Ballast des Verkehrs endlich bei Seite werfen möge. (Die Glocke.) Verschiedenes Die Ausfuhr bayerischen Bieres gewinnt auch in das fernste Ausland immer bedeutenderen Umfang, und München, das früher darin gegen Culmdach, Erlangen, Nürnberg, Kitzin- gen u. s. w. zurückgestanden war, steht jetzt in erster Linie da. Die Bierbrauerei des Herrn Georg Pschorr macht seit mehreren Jahren schon mit Erfolg Versendungen von Bier, nach Cham pagner-Art in Flaschen verpfropft, nach Brasilien und andern überseeischen Ländern. Herr Brey „zumLöwen" führt seit neuerer Aeit etwa 3500 Eimer per Monat nach Württemberg, der Schweiz, Frankreich, Belgien, Holland, Norddeutschland, Ungarn rc. aus. Au Paris, Genf, Bern, Zürich, Vevay, Lausanne, Schaffhausen, Brüssel, Rotterdam, Amsterdam, Hamburg, Gran in Ungarn rc. findet man jetzt Löwenbräu-Bier, der Versendungen anderer Münchener Brauer, über welche die Details mir nicht bekannt sind, nicht zu gedenken. An einen einzigen Wirth in Genf ver sendet Herr Brey wöchentlich etwa 45 Eimer, an einen andern in Zürich sind manchmal schon 100 Eimer in der Woche ab gegangen. Au Amsterdam befanden sich schon 1856 an 40 Bier kneipen, welche bayerisches Bier ausschenkten, und diese Zahl hat sicherlich seitdem nicht abgenommen. Erdbeerthee. In der Frankfurter Gartenbaugesellschaft „Flora" hielt der landwirthschaftliche Techniker Herr Rotte vor einiger Zeit einen Vortrag über die Gewinnung eines deut schen TheeS aus den Erd- und anderen Beeren blattern rc. als eines Nationalgetränkes neben Bier und Wein rc. an Stelle des chinesischen Thees und der schlechten Kaffeesurrogate. — Es ist bekannt, baß der bei uns zum Verbrauch kommende Thee großentheils schon ein mal gebraucht ist und baß sogar Fabriken in London bestehen, welche solche«, schon einmal ausgekochten und wiedeoaufgekauften Thee durch mineralische, der Gesundheit schädliche Beimengungen und Farbezubereitungen das frühere Ansehen wieder zu verleihen suchen. Der Berichterstatter hält es für möglich, daß ein den chinesischen Thee so wie die schlechten Kaffeesurrogate, wenigstens für die ärmeren Klassen, entbehrlich machendes Surrogat im Lande beschafft werden könne. Ein solcher Thee sei gefunden und ganz vortrefflich herzustellen aus den Blättern der in unfern Wäldern und Höhen, so wie in Feldern und Gärten wachsenden Erdbeere. Der vom Thüringer Wald und Frankenlande aus geführte Thee sei schon öfter- im Handel, dem chinesischen unter mischt anzutreffen, habe aber unvermischt seines Wohlgeschmackes wegen, als der Gesundheit, insbesondere ly bestimmten Krank heitsfällen, sehr heilsam, eine unbestrittene Anerkennung seiten« aller Aerzte. Es komme nur darauf an, dieser Fabrikation eine größere Ausdehnung zu geben. Es seien die pflanzlichen Surrogate (nicht bloS die Erdbeeren rc.) überall verbreitet mrd könntet an sonnigen Waldstellen, Abhängen und Eisenbahnböschungen leicht aus den Gebirgen her angepflanzt werden, am besten im Herbst. zu St. Petri: zu St. Pauli: zu St. Johannis: zu St. Georgen: zu St. Jacob: >err bl. Korn, >err v. Ahlfeld, >err Zs. Gräfe, >err bl. Schneider, >err bl. C lernen, »err bl. BrockhauS, >err bl. Naumann, >err 0. Brückner, >err bl. Fernbacher, >err bl. Kritz, >err bl. Rose, >err bl. Michaelis, Am -kesormattonSfesie predigen zu St. Thomä: Früh 8 Uhr Herr v. Lechler, Sup., Vesper 2 Uhr zu St. Nicolai: Früh 8 Uhr Vesper 2 Uhr in der Neuen Kirche: Früh 8 Uhr Vesper 2 Uhr Früh 8 Uhr Vesper 2 Uhr Früh 9 Uhr Nachm. 2 Uhr Früh 8 Uhr Früh 8 Uhr Früh 8 Uhr in der «form. Kirche: Früh »/i9 Uhr Herr Pastor v. Howard, in Connewitz: Früh 9 Uhr Herr bl. Clemen. An diesem Tage wird eine Collecte für die Ortsschulcasse vor den Thüren sämmtlicher Kirchen eingesammelt. In der Johanniskirche um 2 Uhr Gottesdienst für die Gemeinde Thonbergstraßenhäuser; Predigt Herr Pfarrvicar Ficker. Motette. Heute Nachmittag 2 Uhr in der Th-maskirche: Ein' feste Burg ist unser Gott, von Dole-. (In zwei Theilen.) Kirchenmusik. Morgen früh 8 Uhr in der Thomaskirche: Der 126. Psalm von E. I. Richter. Tageskalender. Stadttheater. 9. Abonnements-Vorstellung. Am Glavier. Lustspiel in 1 Aufzug von Th. Barere und JuleS Lorin. Nach dem Französischen frei bearbeitet von M. A. Grandjean. Personen: Jules Franz, Lieder-Compofiteur . . . Herr v. Fielt-. Bertha von Beaumont . . . . Fräul. Remosani. Julie, deren Kammerfrau .... Frau Vachmann. Ein Bedienter Herr Scheibe. Die Handlung geht zu Paris bei Frau von Beaumont vor sich. Maria Theresia-Marsch. Musik von A. Nüher. Arrangirt von Fräulein Marie Rudolph, auSgeführt von derselben und dem 6orps äo LnUot. Neu einstudirt.: Der MajoratSerbe. Lustspiel in 4 Acten. Personen: Graf von Lauerfeld .... Bertha, seine Tochter Fräulein Therese von Minden, deren Gesell, schafterin Graf Paul von Scharfeneck Graf Leo von Scharfeneck, sein Vetter . . ^ iß- AL Justine, Bertha - Kammermädchen . . Fräul. Appel N. värmann, Kammerdiener des Grafen Paul . Herr Erasckke Frau Marthe, Gastwtrthin . . . . Frau Eicke Leuchen, ihre Tochter Fräul. Huth. Der Schauplatz ist im ersten Aufzuge in einem ländlichen Gakbofe in den übrigen im Schlöffe des Grafen von Lauerfeld ^ Gewöhnlich« Preise. ««fa»L halb 7 Uhr. - «»de gegen Hel- io Uhr. Herr Stürmer. Fräul. Heller. Frau Bachmann. Herr Devrient. Herr E. Kühn.
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