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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.12.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-12-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186112256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18611225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18611225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-12
- Tag1861-12-25
- Monat1861-12
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.12.1861
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cK4tz zelne Bücher unbemerkt an sich nahm, sie einstweilen ln sein Pult legte und dann in größer« Partien von hier aus heimlich mit fortnahm, um sie zu verkaufen. Der Höchstbetrag einer dieser verkauften Partien Bücher belief sich auf 39 Thlr. 15 Ngr. Einen willigen und bereiten Abnehmer fand Löbe in dem Mitangeklagten Robert Julius Eugen Ferdinand Winkler auS Altmburg, der früher Theologie studirt und die Candidatur erlangt hatte, später jedoch Antiquar geworden war und zur Messe sein Geschäft auch hier betrieb. Mit Ausnahme von drei Stück hatte Winkler sämmt- liche von Löbe gestohlenen Bücher angekauft und dafür, wie er selbst einräumte, niemals mehr al- 1/4 oder höchsten- */, deS Ladenpreises gezahlt, ja in einzelnen Fällen gestaltete sich das Mißoerhältniß zwischen d,m wahren Werthe der Bücher und dem von Winkler dafür gezahlten Preise noch greller; so hatte er bei spielsweise ein Werk, da- er selbst auf 26 Thlr. schätzte, mit 3 Thlr. an Löbe bezahlt! Die Vermittelung dieser unredlichen Geschäfte zwischen den beiden Angeklagten hatte in Altenburg, Naumburg und zur MessenS- zeit hier in Leipzig stattgefunden; Löbe brachte die Bücher ent weder persönlich an die zuerst gedachten beiden Orte oder schickte sie dahin; in gleicher Weise ging die Zahlung vor sich; doch be diente man sich hierbei auch zuweilen der Vermittlung eines Alten burger Schneidermeisters, der mitunter nach Leipzig reiste, in die Geheimnisse ihre- Verkehrs natürlich aber nicht eingeweiht wurde. Der Vorsicht halber wurde diesem nicht gesagt, daß Löbe Buch- handlungSlrhrling sei, ihm gegenüber mußte dieser noch als Stu dent gelten; auch kamen die Angeklagten überein, damit Löbe nicht genöthigt sei, das Geld von jenem Boten in Empfang zu nehmen, sich einer bestimmten Chiffre zu bedienen, deren Angabe als Legitimation galt, das Geld von einem Botm abzuholen und in Empfang zu nehmen; so wurde eS möglich, daß Löbe da- Geld durch Packträger ab holen lassen konnte. Während nun Löbe die- Alle- und seine ganze Betheillgung offen bekannte, suchte Winkler jede strafbare Verschuldung von sich abzuwälzen; er gab zwar zu, daß er die Bücher von Löbe ge kauft habe und daß die Abschließung der Geschäfte und der Modus der Bezahlung in der beregten Weise vor sich gegangen sei, läug- nete aber mit großer Beharrlichkeit gewußt oder auch nur vermuthet zu haben, daß Löbe die Bücher auf unrechtmäßige Weise erworben habe. Seine Versicherungen fanden indeß gegenüber den als er wiesen zu betrachtenden und von ihm theilweise selbst eingeräumten Thalsachen keinen Glauben. Schon die Beschaffenheit der Bücher, die doch sämmtlich neu und nicht für den Antiquar bestimmt waren, eben so der unverhältnißmäßig geringe Preis, mit dem sich der Verkäufer zufriedenstellen ließ, hätte Winklern unzweifelhaft den Verdacht des unredlichen Erwerbe- beibringen müssen. Er wollte eS selbst auffällig gefunden haben, daß Löbe ihm so viele neue Bücher verkaufen könne, allein anstatt sich genauer deshalb zu orienliren, habe er sein Gewissen durch die Betrachtung beruhigt, es werde wohl entweder Löbe selbst oder ein naher Verwandter desselben, der, wie ihm bekannt, in Beziehung zu jener Buchhand lung stehe, die Bücher, um sich damit Geld zu machen, auf Cre dit entnommen haben! Trotz aller Vorsicht, mit der beide Ange klagte ihren strafbaren Verkehr zu verheimlichen suchten, war jener Verwandte doch auf denselben aufmerksam geworden und hatte Winklern die Fortsetzung jeden Verkehrs mit Löbe ernstlich unter sagt und unterbleibenden Falles mit Anzeige gedroht. — Wie be nahm sich nun dem gegenüber der Angeklagte Winkler? Er stellte diesen Verkehr brieflich ganz in Abrede und verband damit die größten Danksagungen für die ihm gewordene Warnung. Allein welche Thaten folgten diesen Worten? Anstatt den Verkehr mit Löbe aufzugeben, wurden die Geschäfte jetzt sogar in ausgedehn terem Maße fort betrieben, nur empfahl Winkler in Folge der erhaltenen Warnung Löben jetzt größere Vorsicht. Mußten alle diese Umstände in hohem Grade Verdacht widrr Winkler erregen, so sprach für seine Schuld ganz bestimmt und entschieden die An klage seines Mitschuldigen Löbe. Bereits vor 3 Jahren hatten beide mit einander verkehrt; sie waren inzwischen auseinander ge kommen, weil Löbe auf redlichem Wege wenigstens die Bücher nicht schaffen konnte, die Winkler von ihm zu haben wünschte. Beim zufälligen Zusammentreffen in der letztverflossenen Neujahrs- messe fragte nun Winkler Löbe, ob er ihm keine Bücher zu ver kaufen habe. Der Antwort deS letzter», daß er jetzt Lehrling in jener Buchhandlung sei und daß es nicht angehe, ihm Bücher zu bringen, setzte Winkler entgegen, daß sich die- wohl machen lasse, wenn er nur die nöthige Vorsicht gebrauchen wolle. Auch hatte ihn Winkler schon bei ihrem früheren Bekanntwerden gefragt, ob er nicht mit Markthelfern bekannt sei, durch die er die ge wünschten Bücher erlangen könne. Löbe war der Versuchung unterlegen und hatte seinem bösen Genius folgend nach und nach jene vielfachen Unredlichkeiten verübt. Um sein Lager vollständig zu assortiren, hatte Winkler sich sogar einen Derlagskataloq jener Buchhandlung von Löbe erbeten, nach welchem er die Bücher anstreichen wollte, die ihm eonvenirten. Charakteristisch war die Aeußerung Winkler- »daß in Leipzig der Bücherdlebstahl zu Hause sei." Er wollte allerdings sich damit rechtfertigen und sagen, daß man leicht Gefahr lauf«, könne, gestohlene Bücher zu kaufen, ohne die- zu beabsichtig«,, hatte aber dabei nicht bedacht, daß ihn jme Kenntniß gerade unter den Umständen, unter welchen der Erkauf der Bücher von Löbe erfolgte, zu besonderer Vorsicht ermahnen und ihn deshalb hätte bedenklich machen sollen. Der Gerichtshof hat seine Schuld für erwiesen angesehen und ihn wegen gewerbmäßiger Partiererei zu 3 Jahren Arbeitsbaus verurtheilt. Gegen Löben, welcher sich zugleich einer Fälschung schuldig gemacht hatte, indem er beim Verkauf eine- der gestohlenen Bücher an einen hiesigen Antiquar, der einen Ausweis über seine Berechtigung hierzu verlangte, eine hierauf bezügliche Bescheinigung auf den fingirten Namen eine- vr. Böhme fälschte, wurde gleiche Strafe in der Dauer von 2 Jahren und 6 Monaten ausgesprochen. .Die k. Staatsanwaltschaft war durch Herrn Staatsanwalt Barth vertreten, die Vertheidigung Winkler« führte Herr Adv. Gustav Simon, während Löbe ohne Vrrtheidiger war. Zur Tageschrontk. Leipzig, dm 24. December. Von den gestern Nachmittag in Plagwitz beim Steinsprengen verunglückten beiden Arbeitern ist bereits der Eine, Namens Mühlner, auf deck Thonbergs- straßenhäusern wohnhaft, im Laufe der vergangenen Nacht im JacobshoSpltale gestorben. -7- Verschiedenes. Cöln, 22. December. Die deutsche Turnerschaft hat sich jetzt endgültig entschieden, das nächste allgemeine deutsch« Turnfest im Sommer 1864 in Nürnberg abzuhalten. Gleichzeitig sind durch briefliche Abstimmung aller deutschen Turnvereine folgende Turn« zu einem Central-AuSschusse zur Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten ernannt: Theod. Georgii in Eßlingen, vr. tzd. Angerstein in Berlin, Wilh. Angerstein in Cöln, vr. Ferd. Goetz in Leipzig, Prof. Röpell in BreSlau, vr. C. Friedländer in Elbing, Boppenhausen in Kassel, Krickel in Wien, vr. Gießlcr in Pforzheim, Schäfer in Lüneburg, vr. I. C. Lion in Bremer hafen, Wilhelm in Neustadt a. H.. Weber in München, Haus mann in Neustadt a. O. und Jacobi in Hamburg. Dieser Ausschuß wird am 28. d. M. eine erste Zusammenkunft in Gotha haben. Musik. Die Salonmusik für das Pianoforte im musikalisch edlem Sinne dieses Wortes, die in I. Schulhoff ihren begabtesten Vertreter besitzt, hat durch einen neuen Componisten, Hans Seeling, manchen beachtenswerthen Beitrag erhalten. Bei dem Ueberflusse unberufener Schreibfertigkeit, womit dies Genre cultivirt ist, wird eine Hinweisung auf H. Seelings Compositionen willkom men sein, die sich durch anmuthige Melodik, poetische Intentionen, effektvolles Klangcolorit, gute Sptelbarkeit und geschmackvolle Form auszeichnen. ES liegen unS neun derartige Werke, bei Bartholf Genfs in Leipzig erschienen, vor, die sich zahlreiche Freunde er werben werden: Notturno, Idylle, zwei Poesien, Barcarole, Ma- zurken rc., auch zwölf Concert-Etüden, die sehr mannichfaltige und wirkungsvolle Erfindung in den Figuren bekunden, aber aller dings eine virtuosere Technik zu correcter Ausführung beanspruchen. (Dr. I.) (Tinges a n d 1.) Für viele Leser unseres Blattes wird durch ein in dieser Nummer abgedrucktes Inserat etwas Interessante- und sehr Will kommene- geboten werden, indem man nicht bloS die Aiehungs- termine sämmtlicher AnlehenS - Loose nach ihren Daten klar und anschaulich übersehen kann, sondern auch die kleinsten bis höchsten Treffer und selbst den Zinsfuß einzelner Effecten darin verzeichnet findet, weshalb wir uns erlauben, noch ganz besonder- darauf aufmerksam zu machen. Indem diese Loose auf allgemein anerkannt guter Basis ruhen, sind dieselben sehr alS Capitalanlagen, Pathen- und Festgeschenke, auch al- bet Cautionen zu yinterlegende Werthpapiere zu empfehlen, da ein jede- LooS so lange mitspielt, bis es einen kleinern oder höhern, vielleicht auch bedeutenden Treffer erhält und die zins baren Effecten für ihren Besitzer außer dem Zinsfuß von 2*/r bis 50/0 xr. u. noch dm Vorthetl bieten, daß er sein Capital durch einen höhern Treffer unverhofft anwachsen sieht. Selbst dem weniger begüterten oder mit kleinern Summen spe- culiren wollenden Publicum ist bei diesen Unternehmungen Ge legenheit geboten, sich zu betheiligen, da schon circa 3 Thlr. zum Ankauf eine« Loose«, da- gewinnen muß, also nie verlieren kann, genügen.
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